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   OLG Karlsruhe, 25.10.2022 - 2 Ws 273/22   

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https://dejure.org/2022,30098
OLG Karlsruhe, 25.10.2022 - 2 Ws 273/22 (https://dejure.org/2022,30098)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.10.2022 - 2 Ws 273/22 (https://dejure.org/2022,30098)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Oktober 2022 - 2 Ws 273/22 (https://dejure.org/2022,30098)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Haftzuschlag, Überprüfungsverfahren, extern betreute Wohneinrichtung

  • openjur.de
  • IWW

    Vorbem. 4 Abs. 4 Nr. 4201 VV RVG; § 67e StGB
    Strafvollstreckung

  • Burhoff online

    Haftzuschlag, Überprüfungsverfahren, extern betreute Wohneinrichtung

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 33 RVG, § 56 RVG, Nr 4201 RVG-VV, Nr 4203 RVG-VV, § 67e StGB
    Gebührenrechtlicher Haftzuschlag für Terminsgebühr des Verteidigers bei Wohnen des in psychiatrischem Krankenhaus Untergebrachten in externer betreuter Wohneinrichtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftzuschlag; Untergebrachter; Wertfestsetzung für Rechtsanwaltsgebühren; Gebührentatbestand; Überprüfung

  • rechtsportal.de

    Haftzuschlag; Untergebrachter; Wertfestsetzung für Rechtsanwaltsgebühren; Gebührentatbestand; Überprüfung

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Haftzuschlag in einem Überprüfungsverfahren? - "Betreutes Wohnen” ist nicht "nicht auf freiem Fuß”

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2023, 32
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 20.07.2010 - 5 Ws 120/10

    Rechtsanwaltsgebühren im Maßregelvollzug: Haftzuschlag bei Aufenthalt des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2022 - 2 Ws 273/22
    Ob tatsächlich Erschwernisse für den Verteidiger im konkreten Einzelfall entstehen, ist daher nach allgemeiner Auffassung ohne Belang (vgl. Hartung in Hartung/Schons/Enders, RVG 3. Aufl. 2017, Vorbemerkung 4 VV Rn. 44; KG NStZ-RR 2009, 31; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.07.2010 - 5 Ws 120/10 -, BeckRS 2010, 18563; OLG Jena, NStZ-RR 2009, 224; OLG Celle, StraFo 2008, 443-444; OLG Hamm, Beschluss vom 31.12.2007 - 1 Ws 790/07 -, juris).

    Während das OLG Jena in seinem Beschluss vom 30.01.2009 (a.a.O.) einen Haftzuschlag bei Unterbringung des Mandanten in einem Übergangswohnheim zugebilligt hatte, lehnten das Kammergericht Berlin in der Entscheidung vom 29.08.2008 (NStZ-RR 2009, 31) und das OLG Stuttgart in seinem Beschluss vom 20.07.2010 (a.a.O.) die Gewährung des Haftzuschlags im Falle eines in einer sozialpsychiatrisch betreuten Wohneinrichtung Untergebrachten ab, weil er dort keinen erheblichen Einschränkungen in seiner Bewegungsfreiheit unterliege.

  • KG, 29.08.2008 - 1 Ws 212/07

    Verteidigergebühren: Vergütungsanspruch für Mitwirkung im Überprüfungsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2022 - 2 Ws 273/22
    Ob tatsächlich Erschwernisse für den Verteidiger im konkreten Einzelfall entstehen, ist daher nach allgemeiner Auffassung ohne Belang (vgl. Hartung in Hartung/Schons/Enders, RVG 3. Aufl. 2017, Vorbemerkung 4 VV Rn. 44; KG NStZ-RR 2009, 31; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.07.2010 - 5 Ws 120/10 -, BeckRS 2010, 18563; OLG Jena, NStZ-RR 2009, 224; OLG Celle, StraFo 2008, 443-444; OLG Hamm, Beschluss vom 31.12.2007 - 1 Ws 790/07 -, juris).

    Während das OLG Jena in seinem Beschluss vom 30.01.2009 (a.a.O.) einen Haftzuschlag bei Unterbringung des Mandanten in einem Übergangswohnheim zugebilligt hatte, lehnten das Kammergericht Berlin in der Entscheidung vom 29.08.2008 (NStZ-RR 2009, 31) und das OLG Stuttgart in seinem Beschluss vom 20.07.2010 (a.a.O.) die Gewährung des Haftzuschlags im Falle eines in einer sozialpsychiatrisch betreuten Wohneinrichtung Untergebrachten ab, weil er dort keinen erheblichen Einschränkungen in seiner Bewegungsfreiheit unterliege.

  • KG, 05.09.2007 - 1 Ws 122/07

    Pflichtverteidigergebühr: Entstehung des gebührenrechtlichen Haftzuschlags im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2022 - 2 Ws 273/22
    Nach ganz überwiegender Auffassung ist in diesem Sinne inhaftiert auch der im offenen Vollzug befindliche Mandant (vgl. Knaudt in BeckOK RVG, 57. Ed. Stand 01.09.2022, RVG VV Vorbemerkung 4 Rn. 64; Kremer in Riedel/Sußbauer RVG, 10 Aufl. 2015, RVG [VV Vorbemerkung 4] Rn. 41; KG, Beschluss vom 05.09.2007 - 1 Ws 122/07 -, BeckRS 2007, 15746; OLG Jena, a.a.O.; OLG Stuttgart, a.a.O.).
  • OLG Bamberg, 07.09.2007 - 1 Ws 584/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Sachlicher Anwendungsbereich des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2022 - 2 Ws 273/22
    Es entspricht weiter allgemeiner Auffassung, dass der Haftzuschlag nicht zu gewähren ist, wenn sich der Mandant freiwillig in einer stationären Therapieeinrichtung befindet, obwohl er auch dort Einschränkungen in seiner Bewegungsfreiheit unterliegen kann (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 07.09.2007 - 1 Ws 584/07 -, BeckRS 2007, 16999), denn diese Einschränkungen sind nicht staatlich veranlasst.
  • OLG Hamm, 31.12.2007 - 1 Ws 790/07

    Rechtsanwaltsvergütung: "Haft"-Zuschlag bei freiwilligem Terapieaufenthalt des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2022 - 2 Ws 273/22
    Ob tatsächlich Erschwernisse für den Verteidiger im konkreten Einzelfall entstehen, ist daher nach allgemeiner Auffassung ohne Belang (vgl. Hartung in Hartung/Schons/Enders, RVG 3. Aufl. 2017, Vorbemerkung 4 VV Rn. 44; KG NStZ-RR 2009, 31; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.07.2010 - 5 Ws 120/10 -, BeckRS 2010, 18563; OLG Jena, NStZ-RR 2009, 224; OLG Celle, StraFo 2008, 443-444; OLG Hamm, Beschluss vom 31.12.2007 - 1 Ws 790/07 -, juris).
  • OLG Celle, 16.07.2008 - 1 Ws 306/08

    Anspruch eines beigeordneten Verteidigers auf einen Erhöhungszuschlag zur

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 25.10.2022 - 2 Ws 273/22
    Ob tatsächlich Erschwernisse für den Verteidiger im konkreten Einzelfall entstehen, ist daher nach allgemeiner Auffassung ohne Belang (vgl. Hartung in Hartung/Schons/Enders, RVG 3. Aufl. 2017, Vorbemerkung 4 VV Rn. 44; KG NStZ-RR 2009, 31; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20.07.2010 - 5 Ws 120/10 -, BeckRS 2010, 18563; OLG Jena, NStZ-RR 2009, 224; OLG Celle, StraFo 2008, 443-444; OLG Hamm, Beschluss vom 31.12.2007 - 1 Ws 790/07 -, juris).
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