Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 12.05.1995

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 04.12.1995 - 3 Ws 781/95   

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OLG Frankfurt, 04.12.1995 - 3 Ws 781/95 (https://dejure.org/1995,3685)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.12.1995 - 3 Ws 781/95 (https://dejure.org/1995,3685)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Dezember 1995 - 3 Ws 781/95 (https://dejure.org/1995,3685)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei in zeitlicher Hinsicht widersprüchlicher Ladung zur Berufungshauptverhandlung; Anforderungen an die Kausalität eines Ladungsmangels für die Versäumung des Berufungshauptverhandlungstermins

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 329 Abs. 3, § 44, § 45

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 75
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.04.1991 - 2 BvR 1996/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.1995 - 3 Ws 781/95
    Mithin kann dahinstehen, ob das diesbezügliche Vorbringen- ähnlich wie die Behauptung der Kausalität der fehlenden Rechtsmittelbelehrung für die Fristversäumung bei einem auf § 44 Satz 2 StPO gestützten Wiedereinsetzungsantrag (vgl. hierzu BVerfG, NJW 1991, 2277 ; OLG Düsseldorf, NStZ 1986, 233 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 454, Rdnr. 22 - jew. m.w.Nachw.) - zu den unabdingbaren Zulässigkeitsvoraussetzungen des auf einen Ladungsmangel gestützten Wiedereinsetzungsantrag gem. § 329 Abs. 3 StPO gehört.
  • KG, 25.10.1993 - 3 Ws 488/93
    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.1995 - 3 Ws 781/95
    Nach herrschender Meinung, der sich der Senat angeschlossen hat, ist einem Angeklagten ohne Rücksicht auf ein Verschulden in entsprechender Anwendung des § 329 Abs. 3 i.V. mit § 44, 45 StPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung immer dann zu gewähren, wenn er zur Berufungshauptverhandlung nicht ordnungsgemäß geladen worden ist, dieser Ladungsmangel kausal für sein Nichterscheinen war (vgl. hierzu insbes. KG Urt. v. 28.3.1974 - 2 Ss 11/74 Juris) und der fristgerecht eingegangene Wiedereinsetzungsantrag die nach §§ 44, 45 StPO erforderlichen Tatsachenangaben enthielt (vgl. Senat, Beschl. v. 28.2.1992 - 3 Ws 569/92, v. 24.8.1993 - 3 Ws 488/93 und v. 17.10.1994 - 3 Ws 830/94; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, StPO , 24. Aufl. § 329 , Rdnr. 12; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl. § 216 Rdnr. 8; Treier in KK- StPO , 3. Aufl. § 216 , Rdnr. 10).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.1985 - 1 Ws 1028/85

    Wiedereinsetzung; Wiedereinsetzungsantrag; Rechtsmittelbelehrung; Fristversäumung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.1995 - 3 Ws 781/95
    Mithin kann dahinstehen, ob das diesbezügliche Vorbringen- ähnlich wie die Behauptung der Kausalität der fehlenden Rechtsmittelbelehrung für die Fristversäumung bei einem auf § 44 Satz 2 StPO gestützten Wiedereinsetzungsantrag (vgl. hierzu BVerfG, NJW 1991, 2277 ; OLG Düsseldorf, NStZ 1986, 233 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 454, Rdnr. 22 - jew. m.w.Nachw.) - zu den unabdingbaren Zulässigkeitsvoraussetzungen des auf einen Ladungsmangel gestützten Wiedereinsetzungsantrag gem. § 329 Abs. 3 StPO gehört.
  • OLG Celle, 11.02.1974 - 2 Ss 11/74
    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.12.1995 - 3 Ws 781/95
    Nach herrschender Meinung, der sich der Senat angeschlossen hat, ist einem Angeklagten ohne Rücksicht auf ein Verschulden in entsprechender Anwendung des § 329 Abs. 3 i.V. mit § 44, 45 StPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung immer dann zu gewähren, wenn er zur Berufungshauptverhandlung nicht ordnungsgemäß geladen worden ist, dieser Ladungsmangel kausal für sein Nichterscheinen war (vgl. hierzu insbes. KG Urt. v. 28.3.1974 - 2 Ss 11/74 Juris) und der fristgerecht eingegangene Wiedereinsetzungsantrag die nach §§ 44, 45 StPO erforderlichen Tatsachenangaben enthielt (vgl. Senat, Beschl. v. 28.2.1992 - 3 Ws 569/92, v. 24.8.1993 - 3 Ws 488/93 und v. 17.10.1994 - 3 Ws 830/94; Gollwitzer in Löwe-Rosenberg, StPO , 24. Aufl. § 329 , Rdnr. 12; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl. § 216 Rdnr. 8; Treier in KK- StPO , 3. Aufl. § 216 , Rdnr. 10).
  • OLG Köln, 14.03.2000 - Ss 10/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

    (3) ein fristgerecht eingegangener Wiedereinsetzungsantrag mit den nach §§ 44, 45 Abs. 2 StPO erforderlichen Tatsachenangaben vorliegt (OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 75 m. w. Nachw.).

    Das ist beispielsweise der Fall, wenn in der Ladung der Sitzungssaal falsch bezeichnet worden ist (BayObLGSt 1969, 104 = VRS 38, 292 = JR 1970, 33) oder wenn in der Ladung widersprüchliche Angaben zum Zeitpunkt des Termins gemacht worden sind (OLG Frankfurt NStZ-RR 1996, 75).

  • OLG Frankfurt, 04.04.2005 - 3 Ws 224/05

    Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungshauptverhandlung in Strafsachen:

    Nach herrschender Meinung, der sich der Senat angeschlossen hat, ist einem Angeklagten ohne Rücksicht auf ein Verschulden in entsprechender Anwendung des § 329 Abs. 3 i. V. mit §§ 44, 45 StPO Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung zu gewähren, wenn er hierzu nicht ordnungsgemäß geladen worden ist, dieser Ladungsmangel kausal für sein Nichterscheinen war und der fristgerecht eingegangene Wiedereinsetzungsantrag die nach den §§ 44, 45 StPO erforderlichen Tatsachenangaben enthält ( vgl. BGH, Beschl. v. 11.11.1986, NJW 1987, 1776 m. w. N.; OLG Frankfurt, Beschl. v. 4.12.1995, 3 Ws 781/95; OLG Köln, Beschl. v. 14.3. 2000; NStZ-RR 2002, 142 ).
  • OLG Koblenz, 06.06.2001 - 1 Ss 269/00

    Belehrung, fehlende, Berufungshauptverhandlung, Beruhen, Ladung, unwirksame,

    Fehler bei der Ladung sind daher nur von Bedeutung, wenn sie verhindert haben, dass der erscheinungswillige Angeklagte an der Berufungshauptverhandlung teilnehmen konnte (KG a.a.O.; Düsseldorf StV 82, 216, 217; OLG Oldenburg GA 93, 462; OLG Frankfurt NStZ-RR 96, 75; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 44. A., § 329 Rdn. 9).
  • OLG Hamm, 18.05.2004 - 1 Ws 129/04

    Berufungsverwerfung; Ausbleiben des Angeklagten, eigenes Verschulden,

    Die Fehlerhaftigkeit der Ladung eines Angeklagten steht aber der Verwerfung seines Rechtsmittels nach § 329 Abs. 1 StPO nur entgegen bzw. rechtfertigt ein darauf gestütztes Wiedereinsetzungsgesuch nach § 329 Abs. 3 StPO nur, wenn der Ladungsmangel auch kausal für die Versäumung der Berufungshauptverhandlung war, d. h. der Ladungsmangel verhindert hat, dass der erscheinungswillige Angeklagte an der Hauptverhandlung teilnehmen konnte (vgl. KG GA 1975, 148; OLG Düsseldorf, StV 1982, 216; OLG Oldenburg, GA 1993, 462; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, 75; OLG Koblenz, JBlRP 2001, 250; OLG Köln, NStZ-RR 2002, 142; Meyer-Goßner, a. a. O., § 216 Rdnr. 8 und § 329 Rdnr. 9; KK-Tolksdorf, StPO, 5. Aufl., § 216 Rdnr. 10).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 12.05.1995 - 1 Ss 163/95   

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https://dejure.org/1995,5242
OLG Stuttgart, 12.05.1995 - 1 Ss 163/95 (https://dejure.org/1995,5242)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12.05.1995 - 1 Ss 163/95 (https://dejure.org/1995,5242)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Mai 1995 - 1 Ss 163/95 (https://dejure.org/1995,5242)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 75
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.03.1994 - 2 StR 604/93

    Lokaler Geltungsbereich des Tatbestands der umweltgefährdenden Abfallbeseitigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.1995 - 1 Ss 163/95
    Diese Gesichtspunkte haben zwar als Strafmilderungsgründe Gewicht; insbesondere darf bei dem abstrakten Gefährdungsdelikt der umweltgefährdenden Abfallbeseitigung (vgl. BGH NJW 1994, 1744 ) zugunsten des Angeklagten berücksichtigt werden, daß sich die Gefahr nicht verwirklicht hat.
  • BGH, 28.01.1987 - 3 StR 373/86

    Steuerliche Folgen verdeckter Parteispenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.1995 - 1 Ss 163/95
    Da sich die Dauerstraftat bis zur tatrichterlichen Verhandlung am 10. Januar 1995 hingezogen hat und somit noch nicht beendet war, hätte nach § 2 Abs. 2 StGB die zu diesem Zeitpunkt bereits geltende Neufassung der Strafvorschrift angewendet werden müssen, auch wenn die Strafdrohung mit Wirkung vom 01. November 1994 an verschärft worden war (vgl. BGHSt 34, 272, 276).
  • BGH, 25.01.1995 - 2 StR 456/94

    Zuständigkeit zur Entgegennahme der Erklärung, dass der Rechtsmittelführer von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.1995 - 1 Ss 163/95
    Wenn ein Urteil sowohl mit der Berufung als auch, mit der (Sprung-)Revision angefochten werden kann (§ 335 StPO ), ist der Übergang von der Berufung zur Revision grundsätzlich auch dann noch zulässig, wenn der Rechtsmittelführer sein Rechtsmittel bereits als Berufung bezeichnet hat, falls die für den Übergang erforderliche Erklärung innerhalb der Revisionsbegründungsfrist des § 345 Abs. 1 StPO erfolgt (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 25. Januar 1995 - 2 StR 456/94 - teilweise abgedruckt in StV 1995, 174 - mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.1991 - 5 Ss 215/91
    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.1995 - 1 Ss 163/95
    Es müssen aber Merkmale vorliegen, die sie aus dem Kreis vergleichbarer, gewöhnlich vorkommender Durchschnittsfälle so deutlich herausheben, daß eine Bestrafung nicht angezeigt ist (OLG Stuttgart NSTE Nr. 4 zu § 59 StGB ; OLG Düsseldorf NZV 1991, 435 ; Ruß in LK StGB 10. Auflage § 59 Rdnr. 5).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.1984 - 2 Ss 593/83
    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.1995 - 1 Ss 163/95
    Die Vorschrift soll nach dem Willen des Gesetzgebers der Vermeidung sozial unverhältnismäßiger Härten dienen (OLG Düsseldorf NStZ 1985, 362 ; OLG Hamm NJW 1976, 1221).
  • BGH, 07.09.1962 - 4 StR 259/62

    Beihilfe zur Ermordung von als Arbeiter zur "Enterdung" herangezogenen Juden im

    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.1995 - 1 Ss 163/95
    Besondere Umstände in der Tat können insbesondere dann vorliegen, wenn die Tathandlung als solche in Umfang und Intensität ein ungewöhnlich geringes Gewicht hat, die Verhängung einer Geldstrafe jedoch besonders schwere Folgen für den Täter nach sich ziehen würde (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1976, 14), oder wenn sonstige Umstände der Tat gegenüber Durchschnittsfällen das besondere Gepräge einer Ausnahme vom gewöhnlichen Erscheinungsbild geben (OLG Düsseldorf a.a.O.).
  • OLG Hamm, 12.11.1975 - 4 Ss 616/75
    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.1995 - 1 Ss 163/95
    Die Vorschrift soll nach dem Willen des Gesetzgebers der Vermeidung sozial unverhältnismäßiger Härten dienen (OLG Düsseldorf NStZ 1985, 362 ; OLG Hamm NJW 1976, 1221).
  • BayObLG, 19.08.1993 - 5St RR 78/93
    Auszug aus OLG Stuttgart, 12.05.1995 - 1 Ss 163/95
    Für die Wirksamkeit der letztlich eingelegten Sprungrevision kommt es nicht darauf an, ob der Rechtsmittelführer nach § 313 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 StPO eine Berufung durchführen könnte oder nicht (BGH a.a.O.; Bay0bLG StV 1993, 572 ), da die Wirksamkeitsvoraussetzungen für den Übergang von der Berufung zur Revision nur einheitlich beurteilt werden können.
  • OLG Brandenburg, 11.05.2009 - 1 Ss 28/09

    Befugnis des Jagdberechtigten zur Tötung eines sich im Jagdrevier frei bewegenden

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschlüsse vom 13. März 2009 - 1 Ws 13/09 - und vom 03. November 2005 - 1 Ss 89/05 - jew. m.w.N.) und der überwiegenden Anzahl der Obergerichte (vgl. BayObLG in StV 1993, 572 [zust. BGHSt 40, 395]; OLG Stuttgart in NStZ-RR 1996, 75; OLG Rostock, Beschluss vom 10. April 2003 - 1 Ss 37/03 - m.w.N, bei juris; OLG Celle, Beschluss vom 08. August 2008 - 31 Ss 20/08 - m.w.N., bei juris).
  • OLG Celle, 08.08.2008 - 31 Ss 20/08

    Bestehen des Erfordernisses der Berufungsannahme als ein der Zulässigkeit einer

    OLG Stuttgart NStZ-RR 1996, 75.
  • KG, 01.02.2018 - 121 Ss 71/17

    Begründung von Beweisantragsablehnung und Verwarnung

    Für die Beurteilung der Frage, ob besondere Umstände vorliegen, hat der Tatrichter eine Gesamtwürdigung der Tat und der Persönlichkeit des Angeklagten unter Einbeziehung auch der gegen diesen sprechenden Gesichtspunkte vorzunehmen (vgl. OLG Stuttgart Justiz 1995, 414 - juris Rdn. 13 ff.; Hubrach in Leipziger Kommentar, a.a.O., § 59 Rdn. 23).
  • KG, 30.12.1996 - 1 Ss 15/96
    Es müssen aber Merkmale vorliegen, die die Tat aus dem Kreis vergleichbarer, gewöhnlich vorkommender Durchschnittsfälle so deutlich herausheben, daß eine Bestrafung nicht angezeigt ist (OLG Stuttgart, Die Justiz 1995, 414, 415 m.w.N.; OLG Düsseldorf in NStE Band 1 Nr. 3 zu § 59 StGB besondere Umstände, Anwendung im Verkehrsstrafrecht).
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