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Rechtsprechung
   BGH, 17.05.2001 - 4 StR 520/00   

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https://dejure.org/2001,2955
BGH, 17.05.2001 - 4 StR 520/00 (https://dejure.org/2001,2955)
BGH, Entscheidung vom 17.05.2001 - 4 StR 520/00 (https://dejure.org/2001,2955)
BGH, Entscheidung vom 17. Mai 2001 - 4 StR 520/00 (https://dejure.org/2001,2955)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 296
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.05.1981 - GSSt 1/81

    Rache am Onkel - § 211 StGB, Heimtücke, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, im Wege

    Auszug aus BGH, 17.05.2001 - 4 StR 520/00
    Ob dieser auch im Falle der Verwerfung der Rechtsmittel zum Schuldspruch hätte aufgehoben werden müssen, weil die Tat des Angeklagten - wie Staatsanwaltschaft und Angeklagter meinen - durch so außergewöhnliche Umstände geprägt ist, daß sich die vom Gesetz für Mord angedrohte lebenslange Freiheitsstrafe als unverhältnismäßig dargestellt hätte und eine Strafmilderung in entsprechender Anwendung des § 49 StGB geboten wäre (vgl. BGHSt 30, 105), bedarf danach keiner Entscheidung.
  • BGH, 05.05.1954 - 1 StR 626/53

    Erschiessung eines abgesprungenen, von Luftwaffen-Angehörigen bereits

    Auszug aus BGH, 17.05.2001 - 4 StR 520/00
    Er muß vielmehr, was allerdings oft mit "einem Blick" geschehen wird, die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit für seine Tat erfaßt haben (BGHSt 6, 120, 121; 6, 329, 331).
  • BGH, 14.10.1954 - 4 StR 362/54
    Auszug aus BGH, 17.05.2001 - 4 StR 520/00
    Er muß vielmehr, was allerdings oft mit "einem Blick" geschehen wird, die Bedeutung der Arg- und Wehrlosigkeit für seine Tat erfaßt haben (BGHSt 6, 120, 121; 6, 329, 331).
  • BGH, 21.02.2002 - 1 StR 538/01

    BGH bestätigt lebenslange Freiheitsstrafe wegen NS-Mord in Theresienstadt

    In einem Fall, bei dem ein Grenzsoldat der DDR einen Bürger der Bundesrepublik Deutschland, der vom Westen aus die Grenze überschritten hatte, erschoß, hat der Bundesgerichtshof (NStZ-RR 2001, 296) das Mordmerkmal der Heimtücke verneint und auf der Grundlage der Feststellungen des angefochtenen Urteils selbst auf Totschlag erkannt.
  • LG Dortmund, 07.07.2003 - 14 (Schw) C 1/02
    Tat erfasst haben (BGH 6, 20 (121); 6, 329 (331); BGH, Urteil vom 17.05.2001, 4 StR 520/00).

    hoher Erregung handelt (BGH, Urteil vom 17.05.2001, a.a.O.).

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Rechtsprechung
   BGH, 05.04.2001 - 4 StR 106/01   

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https://dejure.org/2001,3680
BGH, 05.04.2001 - 4 StR 106/01 (https://dejure.org/2001,3680)
BGH, Entscheidung vom 05.04.2001 - 4 StR 106/01 (https://dejure.org/2001,3680)
BGH, Entscheidung vom 05. April 2001 - 4 StR 106/01 (https://dejure.org/2001,3680)
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Volltextveröffentlichungen (9)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 296
  • StV 2003, 18
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.08.1996 - 4 StR 361/96

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld bei Mord aus niedrigen

    Auszug aus BGH, 05.04.2001 - 4 StR 106/01
    Zwar obliegt es dem Tatrichter, unter Würdigung aller hierfür erheblichen Umstände die Schuld des Angeklagten im Sinne des § 57 a StGB zu gewichten; das Revisionsgericht darf seine Wertung nicht an die Stelle derjenigen des Tatrichters setzen (st. Rspr.; BGHSt 40, 360, 370; 42, 226., 227; BGHR StGB § 57 a Abs. 1 Schuldschwere 11, 18 jew. m.w.N.).

    Damit hat das Landgericht letztlich eine Vermutung ("Eindruck") zu Lasten des Angeklagten gewertet und dabei verkannt, daß auch für die Gewichtung der Strafzumessungsschuld, die Grundlage auch der Schuldschwerebeurteilung nach § 57 a StGB ist (BGHSt 42, 226, 228 f.), der Zweifelsgrundsatz uneingeschränkt gilt (vgl. Lackner/Kühl StGB 23. Aufl. § 46 Rdn. 32 m.w.N.).

    Dies verstößt gegen das - auch im Rahmen der Schuldschwerebeurteilung nach § 57 a StGB zu beachtende (BGHSt 42, 226) - Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB (BGH NStZ 1983, 364; StV 1997, 129; Senatsbeschluß vom 1. März 2001 - 4 StR 36/01).

  • BGH, 22.04.1993 - 4 StR 153/93

    Beschränkung des Rechtsmittels auf den Urteilsauspruch über die besondere Schwere

    Auszug aus BGH, 05.04.2001 - 4 StR 106/01
    Hiergegen wendet sich der Angeklagte mit seiner wirksam auf den Ausspruch über die besondere Schuldschwere beschränkten Revision (zur Zulässigkeit der Beschränkung BGHSt 39, 208; 41, 57), mit der er die Verletzung formellen und materiellen Rechts rügt.

    Ob dies im konkreten Fall für sich die Bejahung der besonderen Schuldschwere hätte tragen können (vgl. dazu Senatsurteil BGHR StGB § 57 a Abs. 1 Schuldschwere 10, insoweit in BGHSt 39, 208 nicht mit abgedruckt), steht dahin; denn das Landgericht hat hierauf nicht entscheidend abgestellt, sondern diesen Umstand, wie sich aus der einleitenden Wendung: "Hinzu kommt ..." (UA 38) ergibt, nur ergänzend herangezogen.

  • BGH, 02.03.1995 - 1 StR 595/94

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf die Frage der besonderen Schwere

    Auszug aus BGH, 05.04.2001 - 4 StR 106/01
    Hiergegen wendet sich der Angeklagte mit seiner wirksam auf den Ausspruch über die besondere Schuldschwere beschränkten Revision (zur Zulässigkeit der Beschränkung BGHSt 39, 208; 41, 57), mit der er die Verletzung formellen und materiellen Rechts rügt.

    Zwar obliegt es dem Tatrichter, unter Würdigung aller hierfür erheblichen Umstände die Schuld des Angeklagten im Sinne des § 57 a StGB zu gewichten; das Revisionsgericht darf seine Wertung nicht an die Stelle derjenigen des Tatrichters setzen (st. Rspr.; BGHSt 40, 360, 370; 42, 226., 227; BGHR StGB § 57 a Abs. 1 Schuldschwere 11, 18 jew. m.w.N.).

  • BGH, 01.03.2001 - 4 StR 36/01

    Vorwegvollzug; Strafzumessung; Strafrahmenwahl; Vorleben (Umstände allgemeinen

    Auszug aus BGH, 05.04.2001 - 4 StR 106/01
    Dies verstößt gegen das - auch im Rahmen der Schuldschwerebeurteilung nach § 57 a StGB zu beachtende (BGHSt 42, 226) - Doppelverwertungsverbot des § 46 Abs. 3 StGB (BGH NStZ 1983, 364; StV 1997, 129; Senatsbeschluß vom 1. März 2001 - 4 StR 36/01).
  • BGH, 04.05.1993 - 4 StR 168/93

    Anforderungen an die Annahme der besonderen Schwere der Schuld - Umfang der

    Auszug aus BGH, 05.04.2001 - 4 StR 106/01
    Zwar obliegt es dem Tatrichter, unter Würdigung aller hierfür erheblichen Umstände die Schuld des Angeklagten im Sinne des § 57 a StGB zu gewichten; das Revisionsgericht darf seine Wertung nicht an die Stelle derjenigen des Tatrichters setzen (st. Rspr.; BGHSt 40, 360, 370; 42, 226., 227; BGHR StGB § 57 a Abs. 1 Schuldschwere 11, 18 jew. m.w.N.).
  • BGH, 22.11.1994 - GSSt 2/94

    Feststellung der besonderen Schwere der Schuld nach StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr.

    Auszug aus BGH, 05.04.2001 - 4 StR 106/01
    Zwar obliegt es dem Tatrichter, unter Würdigung aller hierfür erheblichen Umstände die Schuld des Angeklagten im Sinne des § 57 a StGB zu gewichten; das Revisionsgericht darf seine Wertung nicht an die Stelle derjenigen des Tatrichters setzen (st. Rspr.; BGHSt 40, 360, 370; 42, 226., 227; BGHR StGB § 57 a Abs. 1 Schuldschwere 11, 18 jew. m.w.N.).
  • BGH, 07.01.1997 - 4 StR 601/96

    Schwere räuberische Erpressung bei tatsächlich bestehender oder irrtümlich

    Auszug aus BGH, 05.04.2001 - 4 StR 106/01
    Im übrigen erscheint es fraglich, ob es überhaupt möglich ist, aus dem Verhalten eines Angeklagten im Verfahren für ihn nachteilige sichere Schlüsse auf seine Einstellung zur Tat ziehen zu können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Dezember 1995 - 4 StR 688/95 - und vom 7. Januar 1997 - 4 StR 601/96).
  • BGH, 07.12.1995 - 4 StR 688/95

    Strafrahmenminderung - Strafzumessung - Zusammentreffen von Milderungsgründen

    Auszug aus BGH, 05.04.2001 - 4 StR 106/01
    Im übrigen erscheint es fraglich, ob es überhaupt möglich ist, aus dem Verhalten eines Angeklagten im Verfahren für ihn nachteilige sichere Schlüsse auf seine Einstellung zur Tat ziehen zu können (vgl. Senatsbeschlüsse vom 7. Dezember 1995 - 4 StR 688/95 - und vom 7. Januar 1997 - 4 StR 601/96).
  • BGH, 03.11.2020 - 6 StR 328/20

    Rechtsfehlerhafte Bejahung der besonderen Schwere der Schuld bei Verurteilung

    Darin liegt ein Verstoß gegen das auch für die Schuldschwereentscheidung anwendbare Doppelverwertungsverbot nach § 46 Abs. 3 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2001 - 4 StR 106/01).
  • BGH, 19.05.2015 - 1 StR 152/15

    Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitstrafe (keine besondere

    Zwar obliegt es dem Tatrichter, unter Würdigung aller hierfür erheblichen Umstände die Schuld des Angeklagten im Sinne der §§ 46, 57a StGB zu gewichten; das Revisionsgericht darf seine Wertung nicht an die Stelle derjenigen des Tatrichters setzen (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 20. August 1996 - 4 StR 361/96, BGHSt 42, 226, 227; BGH, Beschluss vom 5. April 2001 - 4 StR 106/01, NStZ-RR 2001, 296 jeweils mwN).
  • BGH, 28.03.2019 - 4 StR 483/18

    Grundsätze der Strafzumessung (Feststellung der besonderen Schwere der Schuld:

    Soweit die Strafkammer dem Angeklagten das "Tatmotiv' erschwerend angelastet hat, liegt zudem ein Verstoß gegen § 46 Abs. 3 StGB vor (zur Anwendbarkeit von § 46 Abs. 3 StGB bei der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld vgl. BGH, Beschluss vom 20. August 1996 - 4 StR 361/96, BGHSt 42, 226; Beschluss vom 5. April 2001 - 4 StR 106/01, NStZ-RR 2001, 296).
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