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   BGH, 23.08.2001 - 5 StR 334/01   

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https://dejure.org/2001,3319
BGH, 23.08.2001 - 5 StR 334/01 (https://dejure.org/2001,3319)
BGH, Entscheidung vom 23.08.2001 - 5 StR 334/01 (https://dejure.org/2001,3319)
BGH, Entscheidung vom 23. August 2001 - 5 StR 334/01 (https://dejure.org/2001,3319)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Einfuhr von Betäubungsmitteln - Verdeckter Ermittler - Grenzwert - Mittlere Konsumeinheit - Sachverständiger - Abänderung des Schuldspruchs - Niedriger Grenzwert - Strafrahmenwahl - Wertungsfehler

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 353 Abs. 2; ; BtMG § 30 Abs. 1 Nr. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 a Abs. 1 Nr. 2, § 30 Abs. 1 Nr. 4
    Nicht geringe Menge bei Amphetaminderivaten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2001, 379
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.07.1984 - 3 StR 183/84

    Nicht geringe Menge bei Cannabisprodukten

    Auszug aus BGH, 23.08.2001 - 5 StR 334/01
    Abgesehen davon, daß sich das Landgericht bei der Bestimmung der nicht geringen Menge nicht, wie geboten, an der mittleren Konsumeinheit orientiert hat (vgl. BGHSt 42, 1, 4; 33, 8, 12), hat es die Grenzwertbestimmung allein an dem Wirkstoff Amphetamin ausgerichtet, ohne die zu den Amphetaminderivaten ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 42, 255; BGH NStZ 2001, 381) hierzu ausreichend in Beziehung zu setzen.
  • BGH, 09.10.1996 - 3 StR 220/96

    Grenzwert für das Vorliegen einer "nicht geringen Menge" beim Wirkstoff MDE/MDEA,

    Auszug aus BGH, 23.08.2001 - 5 StR 334/01
    Abgesehen davon, daß sich das Landgericht bei der Bestimmung der nicht geringen Menge nicht, wie geboten, an der mittleren Konsumeinheit orientiert hat (vgl. BGHSt 42, 1, 4; 33, 8, 12), hat es die Grenzwertbestimmung allein an dem Wirkstoff Amphetamin ausgerichtet, ohne die zu den Amphetaminderivaten ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 42, 255; BGH NStZ 2001, 381) hierzu ausreichend in Beziehung zu setzen.
  • BGH, 09.04.1997 - 2 StR 138/97

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Gesamtfreiheitsstrafenbildung -

    Auszug aus BGH, 23.08.2001 - 5 StR 334/01
    Für die Bemessung der beiden Gesamtstrafen wird auf BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 - Zäsurwirkung 12 und 13 hingewiesen.
  • BGH, 25.07.2001 - 5 StR 183/01

    Crystal-Speed; Methamphetamin; Nicht geringe Menge; Einheitliche Grenzwerte für

    Auszug aus BGH, 23.08.2001 - 5 StR 334/01
    Wie der Bundesgerichtshof in seinem Beschluß vom 25. Juli 2001 ( - 5 StR 183/01 -, zur Veröffentlichung in BGHR BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 - Menge bestimmt) ausgeführt hat, beginnt die nicht geringe Menge bei Crystal-Speed bei 30 g Methamphetamin-Base.
  • BGH, 20.12.1995 - 3 StR 245/95

    Handeltreiben: Tatbestandsmerkmal der "nicht geringen Menge" bei

    Auszug aus BGH, 23.08.2001 - 5 StR 334/01
    Abgesehen davon, daß sich das Landgericht bei der Bestimmung der nicht geringen Menge nicht, wie geboten, an der mittleren Konsumeinheit orientiert hat (vgl. BGHSt 42, 1, 4; 33, 8, 12), hat es die Grenzwertbestimmung allein an dem Wirkstoff Amphetamin ausgerichtet, ohne die zu den Amphetaminderivaten ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 42, 255; BGH NStZ 2001, 381) hierzu ausreichend in Beziehung zu setzen.
  • BGH, 22.07.1997 - 1 StR 340/97

    Sexueller Mißbrauch von Kindern - Strafzumessungserwägungen und

    Auszug aus BGH, 23.08.2001 - 5 StR 334/01
    Für die Bemessung der beiden Gesamtstrafen wird auf BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 - Zäsurwirkung 12 und 13 hingewiesen.
  • BGH, 15.03.2001 - 3 StR 21/01

    Unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 23.08.2001 - 5 StR 334/01
    Abgesehen davon, daß sich das Landgericht bei der Bestimmung der nicht geringen Menge nicht, wie geboten, an der mittleren Konsumeinheit orientiert hat (vgl. BGHSt 42, 1, 4; 33, 8, 12), hat es die Grenzwertbestimmung allein an dem Wirkstoff Amphetamin ausgerichtet, ohne die zu den Amphetaminderivaten ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHSt 42, 255; BGH NStZ 2001, 381) hierzu ausreichend in Beziehung zu setzen.
  • BGH, 03.12.2008 - 2 StR 86/08

    BGH senkt Grenzwert für nicht geringe Menge bei Metamfetamin

    cc) Der Senat hat beim 1. und beim 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs angefragt, ob an den entgegenstehenden Entscheidungen vom 25. Juli 2001 - 5 StR 183/01 (NStZ 2002, 267), 23. August 2001 - 5 StR 334/01 (NStZ-RR 2001, 379) und 18. Dezember 2002 - 1 StR 340/02 (StV 2003, 281) festgehalten wird, bei den übrigen Strafsenaten, ob der beabsichtigten Entscheidung dortige Rechtsprechung entgegensteht und ob gegebenenfalls an dieser festgehalten wird (§ 132 Abs. 3 GVG).
  • BGH, 06.08.2008 - 2 StR 86/08

    Neue Festlegung der nicht geringen Menge Metamfetamin - Anfragebeschluss des 2.

    Der Senat fragt beim 1. und beim 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs an, ob an den entgegenstehenden Entscheidungen vom 7. Juli 2001 - 5 StR 183/01 (NStZ 2002, 267), 23. August 2001 - 5 StR 334/01 (NStZ-RR 2001, 379) und 18. Dezember 2002 - 1 StR 340/02 (StV 2003, 281) festgehalten wird, bei den übrigen Strafsenaten, ob der beabsichtigten Entscheidung dortige Rechtsprechung entgegensteht und ob gegebenenfalls an dieser festgehalten wird.

    An dieser Entscheidung sieht er sich jedoch durch die Beschlüsse des 5. Strafsenats vom 25. Juli 2001 - 5 StR 183/01 (NStZ 2002, 267) und vom 23. August 2001 - 5 StR 334/01 (NStZ-RR 2001, 379) und das Urteil des 1. Strafsenats vom 18. Dezember 2002 - 1 StR 340/02 (StV 2003, 281) gehindert.

  • BGH, 18.12.2002 - 1 StR 340/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Nicht geringe Menge bei

    Trotz der Unterschiede in der Wirkungsintensität und in der Dosierung hat der Bundesgerichtshof angesichts der Gleichartigkeit der Wirkungsweisen und aus Gründen der praktischen Handhabbarkeit den Grenzwert der nicht geringen Menge für die Methylendioxyethyalamphetamin -MDE/MDEA- (BGHSt 42, 255), Methyldioxyamphetamin -MDA-, Methylendioxymethamphetamin -MDMA- (BGH NStZ 2001, 381; BGH, Beschluß vom 9. November 2001 - StR 394/01 - BGH, Beschluß vom 23. August 2002 - 2 StR 291/02 -) und Amphetamin (BGH NJW 2001 = NStZ 2002, 267; BGH NStZ-RR 2001, 379) einheitlich auf 30 Gramm der jeweiligen Base festgesetzt, orientiert an MDE, dem Amphetaminderivat mit der geringsten Wirkstoffintensität (BGHSt 42, 255, 267).

    Grundlegende neue Erkenntnisse, die dennoch eine Neubestimmung des Grenzwertes für Methamphetamin gebieten, haben sich seit den Entscheidungen des 5. Strafsenats vom 25. Juli 2001 (BGH NStZ 2002, 267) und vom 23. August 2001 (BGH NStZ-RR 2001, 379) nicht ergeben.

  • OLG Nürnberg, 23.05.2006 - 2 St OLG Ss 66/06

    Betäubungsmittelstrafrecht: Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben, Nicht geringe

    Für das weitere Verfahren wird - für den Fall einer erneuten Verurteilung - auf die zutreffenden Ausführungen der Generalstaatsanwaltschaft zum Rechtsfolgenausspruch in ihrer Stellungnahme vom 20.3.2006 Bezug genommen, mit dem Hinweis, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die nicht geringe Menge bei Crystal - Speed bei 30 Gramm Methamphetamin - Base beginnt (BGH NJW 2001 3641; NStZ-RR 2001, 379 ) und bei Amphetamin bei 10 Gramm Amphetamin - Base (vgl Weber BtMG 2.Aufl. § 29a Rn 104).
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