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   OLG Frankfurt, 17.04.2002 - 2 Ws 16/02   

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OLG Frankfurt, 17.04.2002 - 2 Ws 16/02 (https://dejure.org/2002,3557)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.04.2002 - 2 Ws 16/02 (https://dejure.org/2002,3557)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. April 2002 - 2 Ws 16/02 (https://dejure.org/2002,3557)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 206a StPO, § 464 StPO, §§ 464 ff StPO, § 467 Abs 3 Nr 2 StPO
    Strafverfahren: Versagung der Auslagenerstattung bei Eintritt des Verfahrenshindernisses des Todes des Angeklagten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versagung der Auslagenerstattung; Einstellung des Verfahrens wegen Tod des Angeklagten ; Verfahrenshindernis ; Erforderlichkeit eines Einstellungsbeschlusses ; Ermessensentscheidung; Fortbestehen eines Tatverdachtes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 246
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1542/90

    Strafgerichtliche Kostenentscheidung und Unschuldsvermutung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2002 - 2 Ws 16/02
    Diese Auslegung des § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 StPO verstieße wegen der Abhängigkeit der Auslagenentscheidung von einer Zuweisung strafrechtlicher Schuld gegen die im Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes verankerte Unschuldvermutung (BVerfG, B. v. 16.12.1991, NJW 1992, 1612, 1613).

    Verfassungsrechtliche Bedenken hiergegen bestehen nicht, solange klargestellt ist, dass die Auslagenentscheidung nicht auf einer gerichtlichen Schuldfeststellung beruht, sondern nur auf der Beschreibung und Bewertung einer Verdachtslage (vergl. BVerfG, NJW 1992, 1612, NStZ-RR 1996, 45, BGH a.a.O).

  • KG, 14.07.1993 - 4 Ws 157/93

    Einstellung; Verfahren; Verfahrenshindernis ; Verurteilung; Auslagen;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2002 - 2 Ws 16/02
    Zu fordern ist dabei nicht die nur nach geständiger Einlassung oder sonst vollständig durchgeführter Beweisaufnahme in einer Hauptverhandlung zu erwartende sichere Annahme, dass der Angeklagte bei hinweg gedachtem Verfahrenshindernis wegen Schuldspruchreife zu verurteilen gewesen wäre (KG NJW 94, 600; Düsseldorf OLG ST Nr. 9; Hamm NJW 1986, 734).
  • BGH, 05.11.1999 - 3 StE 7/94

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Beschlüsse des OLG; Sofortige Beschwerde

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2002 - 2 Ws 16/02
    Der Senat folgt deshalb der Auffassung des Bundesgerichtshofs in der Grundsatzentscheidung von 5.11.1999 (NStZ 2000, 330 ff).
  • OLG Hamm, 12.08.1985 - 2 Ws 118/85
    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2002 - 2 Ws 16/02
    Zu fordern ist dabei nicht die nur nach geständiger Einlassung oder sonst vollständig durchgeführter Beweisaufnahme in einer Hauptverhandlung zu erwartende sichere Annahme, dass der Angeklagte bei hinweg gedachtem Verfahrenshindernis wegen Schuldspruchreife zu verurteilen gewesen wäre (KG NJW 94, 600; Düsseldorf OLG ST Nr. 9; Hamm NJW 1986, 734).
  • BVerfG, 06.02.1995 - 2 BvR 2588/93

    Erstattung notwendiger Auslagen im Bußgeldverfahren bei Verfahrenshindernis

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2002 - 2 Ws 16/02
    Verfassungsrechtliche Bedenken hiergegen bestehen nicht, solange klargestellt ist, dass die Auslagenentscheidung nicht auf einer gerichtlichen Schuldfeststellung beruht, sondern nur auf der Beschreibung und Bewertung einer Verdachtslage (vergl. BVerfG, NJW 1992, 1612, NStZ-RR 1996, 45, BGH a.a.O).
  • OLG Karlsruhe, 12.05.1980 - 3 Ws 93/80
    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.04.2002 - 2 Ws 16/02
    Danach kann schon auf einer niedrigeren Stufe des Tatverdachts eine Ermessensentscheidung zu Lasten des Angeklagten ergehen (ebenso Karlsruhe JR 1981, 38, 39; OLG Frankfurt a. M., 2. Strafsenat, B. v. 15.12.1999 ­ 2 Ws 160/99 u. 27.09.2000 ­ 2 Ws 118/00; Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O, § 467 RN 16 m. w. Nw.).
  • KG, 02.12.2011 - 1 Ws 82/11

    Auslagenentscheidung bei Einstellung wegen eines Verfahrenshindernisses: Absehen

    Dies ist nun - mit unterschiedlichen Nuancen - herrschende Meinung (vgl. für viele: OLG Hamm NStZ-RR 2010, 224; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246).
  • OLG Frankfurt, 04.08.2015 - 2 Ws 46/15

    Absehen vom Auferlegen der Auslagen auf die Staatskasse bei Verfahrenseinstellung

    a) Voraussetzung für die Entscheidung, dass der Beschwerdeführer gemäß § 467 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 StPO seine eigenen notwendigen Auslagen zu tragen hat, ist zunächst, dass ein auf die bisheriger Beweisaufnahme gestützter erheblicher Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei Fortführung der Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozessordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen würden (vgl. nur BGH NStZ 2000, 330, 331; Senat, NStZ-RR 2002, 246; KG, BeckRS 2012, 12355).
  • AG Dillenburg, 22.03.2012 - 3 OWi 25/12

    Auferlegung der notwendigen Auslagen des Betroffenen der Staatskasse bei der

    Notwendig ist jedoch das Fortbestehen eines erheblichen Tatverdachts, solange klargestellt ist, dass die Auslagenentscheidung nicht auf einer Schuldfeststellung beruht, sondern nur auf der Beschreibung und Bewertung der Verdachtslage (BGH NJW 2000, 1427 ; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246).
  • OLG Karlsruhe, 03.02.2003 - 3 Ws 248/02

    Einstellung des Strafverfahrens nach dem Tod des Angeklagten: Sofortige

    Während wohl überwiegend ein Fortwirken des Wahlverteidigerverhältnisses über den Tod des Beschuldigten hinaus abgelehnt wird (vgl. OLG Karlsruhe Die Justiz 1983, 132; Die Justiz 1977, 243; OLG Düsseldorf (1. Senat) MDR 1993, 162; OLG Koblenz GA 1979, 192; OLG Schleswig NJW 1978, 1016; OLG München NJW 1973, 1515; OLG Stuttgart AnwBl 1972, 330; OLG Celle NJW 1971, 2182; Pfeiffer StPO 4. Aufl. vor §§ 137 bis 149 Rdnr. 2), geht die Gegenmeinung meist unter Hinweis auf die Regelung § 672 Satz 1 BGB davon aus, dass die Beauftragung des Wahlverteidigers im Falle des Todes des Beschuldigten jedenfalls partiell weiterwirkt (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246; OLG Düsseldorf (2. Senat) MDR 1993, 162; HansOLG Hamburg NJW 1983, 464; NJW 1971, 2183; OLG Hamm NJW 1978, 177; Meyer-Goßner StPO 46. Aufl. vor § 137 Rdnr. 7 und § 464 Rdnr. 22; Julius in HD-StPO 3. Aufl. § 137 Rdnr. 8; Krehl in HD-StPO 3. Aufl. § 464 Rdnr. 20).

    Die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift sind bereits erfüllt, wenn bei dem bei Feststellung des Verfahrenshindernisses gegebenen Verfahrensstand ein zumindest hinreichender Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei Durchführung der Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozessordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen (vgl. BGH NStZ 2000, 330; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246; OLG Hamm VRS 100, 52; OLG Köln NJW 1991, 506; Senat JR 1981, 38; Meyer-Goßner a.a.O. § 467 Rdnr. 16).

  • OLG Celle, 17.07.2014 - 1 Ws 283/14

    Berechtigung des Pflichtverteidigers zur Überprüfung der Auslagenentscheidung

    Nach überwiegender Rechtsprechung ist eine Ermessensentscheidung hingegen schon dann eröffnet, wenn zur Zeit der Feststellung des Verfahrenshindernisses ein zumindest hinreichender Tatverdacht besteht und keine Umstände vorliegen, die bei weiterer Hauptverhandlung eine Konkretisierung des Tatverdachts bis zur Feststellung der Schuld in Frage stellen (vgl. OLG Köln, StraFo 2003, 105; OLG Rostock, Beschluss vom 15.01.2013, Az. I Ws 342/12 -juris-; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, 246; OLG Hamm, NStZ-RR 2010, 224; vgl. auch BGH NStZ 2000, 330; KG StraFo 2012, 289; OLG Jena, NStZ-RR 2007, 254; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2003, 286).
  • OLG Rostock, 15.01.2013 - I Ws 342/12

    Auslagenentscheidung bei Einstellung des Strafverfahrens wegen eines

    Die tatbestandlichen Voraussetzungen dieser Vorschrift sind bereits erfüllt, wenn bei dem bei Feststellung des Verfahrenshindernisses gegebenen Verfahrensstand ein zumindest hinreichender Tatverdacht besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei Durchführung der Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozessordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen (vgl. BGH NStZ 2000, 330; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246; OLG Hamm VRS 100, 52; OLG Köln NJW 1991, 506; OLG Hamm NStZ-RR 2010, 224; offengelassen weil nicht entscheidungsrelevant: Senatsbeschl. v. 06.04.2004 - I Ws 350/03; Meyer - Goßner, StPO, 55. Auflage, § 467 Rdnr. 16).
  • OLG Saarbrücken, 18.01.2007 - 1 Ws 263/06

    Folgen einer von den Justizbehörden zu vertretenden Verfahrensverzögerung

    Vielmehr kommt die Versagung einer Auslagenerstattung nach § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StPO - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG NJW 1992, 1612, 1613) - schon dann in Betracht, wenn zumindest ein hinreichender Tatverdacht fortbesteht (vgl. BGH NStZ 2000, 330, 331; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2003, 286, 287; Senatsbeschluss vom 12. Juli 2005 - 1 Ws 59/05; Meyer-Goßner, a. a. O., § 467 Rn. 16).

    bb) Die Versagung einer Auslagenerstattung nach § 467 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StGB wäre unbillig, wenn das Verfahrenshindernis, dessentwegen die Einstellung des Verfahrens erfolgte, nicht in den Verantwortungsbereich des Angeklagten, sondern allein in den Verantwortungsbereich der zuständigen Justizbehörden fällt (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 246, 247; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2003, 286, 287; Senatsbeschluss, a. a. O.).

  • OLG Hamburg, 08.09.2003 - 2 Ws 217/03

    Verteidigervollmacht und Tod des Angeklagten vor rechtskräftigem

    Die sofortige Beschwerde ist, wie auch die dort angeführten Belegstellen (OLG Frankfurt/Main, NStZ-RR 2002, 246 f; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., gemeint: Vor § 137, Rdn. 7) ausweisen, weiterhin namens des Verstorbenen selbst auf der Grundlage einer angenommenen Fortwirkung der zu Lebzeiten erteilten Prozessvollmacht eingelegt worden.

    Der Gegenmeinung, wonach die zu Lebzeiten erteilte Verteidigervollmacht über den Tod des Angeklagten hinaus fortwirke und den Verteidiger jedenfalls zur Stellung von Kosten- und Auslagenerstattungsanträgen sowie zur Einlegung von Beschwerden gegen ablehnende Entscheidungen hierzu ermächtige (HansOLG Hamburg, NJW 1971, 2183 f; HansOLG Hamburg, NJW 1983, 464 f; OLG Hamm, NJW 1978, 177; OLG Frankfurt/Main, NStZ-RR 2002, 246; OLG Celle, NJW 2002, 3720 f; Laufhütte in Karlsruher Kommentar-StPO, 5. Aufl., § 138 Rdn. 14; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., Vor § 137 Rdn. 7; Kühl, NJW 1978, 977, 980 f; wohl auch Julius in Heidelberger Kommentar-StPO, 3. Aufl., § 137 Rdn. 8) kann nicht gefolgt werden.

  • OLG Stuttgart, 14.02.2003 - 3 Ws 11/02

    Internationale Rechtshilfe: Kostenerstattung bei Einstellung des

    Vielmehr muss ein einmal eingeleitetes Verfahren aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit und, um gerechte Nebenentscheidungen zu ermöglichen, durch förmlichen Einstellungsbeschluss gem. § 206 a StPO zu einem ordnungsgemäßen Abschluss gebracht werden (BGHSt 45, 108; BGH NStZ-RR 2002, 262 unter Nr. 21; OLG Celle NJW 2002, 3720; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2002, 246; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl., § 206 a Rdn. 8; alle mit weit. Nachw.).

    Daher wird teilweise verlangt, dass zum Zeitpunkt des Eintritts des Verfahrenshindernisses "Schuldspruchreife" vorliegt, während die neuere Rechtsprechung genügen lässt, dass nach weitgehender Durchführung der Hauptverhandlung ein auf die bisherige Beweisaufnahme gestützter "erheblicher Tatverdacht" besteht und keine Umstände erkennbar sind, die bei unterstellter Fortführung der Hauptverhandlung die Verdichtung des Tatverdachts zur prozessordnungsgemäßen Feststellung der Tatschuld in Frage stellen würden (BGH NStZ 2000, 330 [331] mit Anm. Hilger; OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 2002, 246; je mit weit. Nachw.).

  • LG Neuruppin, 18.12.2020 - 11 Qs 95/20

    Bußgeldverfahren - Auslagenerstattung bei Verfahrenseinstellung wegen

    So geht zwar ein gewichtiger Teil der Rechtsprechung ungeachtet des Gesetzeswortlauts, nach welchem eine Verurteilung nur deshalb nicht erfolgt sein darf, weil ein Verfahrenshindernis besteht, davon aus, dass es für ein Absehen von der Auslagenüberbürdung auf die Landeskasse bereits ausreichend sei, dass der Betroffene ohne das Verfahrenshindernis mit über-wiegender Wahrscheinlichkeit im Sinne eines hinreichenden Tatverdachts verurteilt worden wäre (BGH, Beschluss vom 05.11.1999 - StB 1/99; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.03.2010 - 1 Ws 113/10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.04.2002 - 2 Ws 16/02; LG Krefeld, Beschluss vom 17.07.2018 - 30 Qs 38/18; AG Stuttgart, Beschluss vom 25.02.2019 - 13 OWi 14/18; AG Landstuhl, Urteil vom 11.09.2014 - 2 OWi 4286 Js 4901/14; AG Dillenburg, Beschluss vom 22.03.2012 - 3 OWi 25/12), was vorliegend mit Blick auf den Umstand, dass ein standardisiertes Messverfahren zum Einsatz gekommen ist und sich der Betroffene nach ordnungsgemäßer Belehrung gegenüber zwei Polizei-beamten zu seiner Fahrereigenschaft bekannt haben soll, sicherlich anzunehmen gewesen wäre.

    Hierbei ist im Ausgangspunkt zu beachten, dass zunächst einmal der bereits zum Tatbestand gehörenden Verurteilungswahrscheinlichkeit im Rahmen dieser Ermessensausübung keine Bedeutung mehr zukommen kann, sondern jenseits der bloßen Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen für eine unterbleibende Auslagen-überbürdung auf die Landeskasse zusätzliche beachtliche Gründe gerade für eine solche Entscheidung streiten müssen (BGH, Beschluss vom 24.05.2018 - 4 StR 51/17; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30.03.2010 - 1 Ws 113/10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17.04.2002 - 2 Ws 16/02; LG Krefeld, Beschluss vom 17.07.2018 - 30 Qs 38/18; AG Stuttgart, Beschluss vom 25.02.2019 - 13 OWi 14/18; KK-StPO/ Gieg , 8. Aufl. 2019, § 467 Rn. 10b).

  • KG, 22.01.2024 - 3 Ws 66/23

    Keine Fortführung der Nebenklage durch Erben des verstorbenen Nebenklägers

  • OLG Köln, 26.04.2012 - 2 Ws 284/12

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des früheren Verteidigers des verstorbenen

  • OLG Celle, 06.08.2013 - 2 Ws 144/13

    Eröffnung des Ermessens über eine Kostenentscheidung zu Lasten des Angeklagten

  • AG Frankfurt/Main, 07.10.2008 - 902 OWi 12/08

    Geschwindigkeitsüberschreitung: Überbürdung der Auslagen bei

  • OLG Hamm, 07.04.2010 - 2 Ws 60/10

    Absehen von der Überbürdung der notwendigen Auslagen auf die Staatskasse bei

  • OLG Brandenburg, 11.09.2023 - 1 Ws 96/23

    Einstellung des Verfahrens, Tod des Angeklagten, Auslagenerstattung,

  • OLG Hamburg, 02.11.2007 - 2 Ws 133/07

    Rechtsstellung des Pflichtverteidigers nach dem Tod des Angeschuldigten;

  • OLG Stuttgart, 02.09.2008 - 1 Ws 215/08

    Kostenentscheidung im Strafverfahren: Notwendige Auslagen des Angeklagten bei

  • OLG Köln, 05.08.2010 - 2 Ws 471/10

    Auslagenentscheidung bei Einstellung des Verfahrens wegen dauernder

  • OLG Bamberg, 20.07.2010 - 1 Ws 218/10

    Kostenentscheidung bei Einstellung des Verfahrens wegen des Todes des

  • OLG Celle, 21.02.2011 - 1 Ws 76/11

    Erstattung der notwendigen Auslagen bei Tod des Angeklagten; Verdachtsdichte bei

  • OLG Nürnberg, 30.03.2010 - 1 Ws 113/10

    Auslagenentscheidung nach Tod des Angeklagten: Beschwerdebefugnis des ehemaligen

  • OLG Hamm, 05.11.2009 - 2 Ss 305/09
  • LG Kaiserslautern, 21.11.2013 - 6053 Js 15219/12

    Strafverfahren: Überbürdung der notwendigen Auslagen des Angeklagten auf diesen

  • KG, 28.07.2005 - 4 Ws 153/02

    Strafverfahren: Kostentragung bei Einstellung des Verfahrens außerhalb der

  • AG Hanau, 28.05.2019 - 50 OWi 2565 Js 2515/19

    Einstellung, Auslagenentscheidung

  • LG Cottbus, 16.12.2009 - 24 jug Qs 48/09
  • LG Darmstadt, 14.03.2017 - 12 Qs 102/17

    Einstellung, Verjährung, Bußgeldverfahren, Auslagenerstattung

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