Weitere Entscheidung unten: BGH, 18.10.2002

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   BGH, 27.09.2002 - 5 StR 117/02   

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BGH, 27.09.2002 - 5 StR 117/02 (https://dejure.org/2002,1667)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2002 - 5 StR 117/02 (https://dejure.org/2002,1667)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2002 - 5 StR 117/02 (https://dejure.org/2002,1667)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB; § 121 GVG
    Diebstahl mit Waffen (Beisichführen eines "anderen gefährlichen Werkzeugs"; Bestimmung zur Verletzung oder Bedrohung von Personen; einschränkende Auslegung; Bewusstsein des Beisichführens); Vorlage (Entscheidungserheblichkeit; Darlegung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Strafrecht - Diebstahl mit Waffen - Beisichführen - Anderes gefährliches Werkzeug - Gebrauchsbereitschaft - Vorlegungsvoraussetzungen - Taschenmesser

  • Judicialis

    StGB § 244; ; StGB § 223a aF; ; StGB § 244 Abs. 1 Nr. 1a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 244 Abs. 1 Nr. 1 a
    Taschenmesser als gefährliches Werkzeug

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 12
  • StV 2003, 26
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 04.09.1996 - 5 StR 391/96

    Betäubungsmittel - Waffe - Mitsichführen

    Auszug aus BGH, 27.09.2002 - 5 StR 117/02
    Eine Verurteilung des Angeklagten nach dieser Vorschrift könnte - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hingewiesen hat - nur dann in Betracht kommen, wenn der Angeklagte das Taschenmesser bewußt gebrauchsbereit bei sich hatte (vgl. BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Gegenstand 2; BGH NStZ-RR 1997, 50, 51; StV 2002, 191; BayObLGSt 1999, 46, 48; Eser in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 244 Rdn. 6).

    Ein entsprechendes Bewußtsein liegt beim Beisichführen von Messern dieser Art auch nicht auf der Hand (vgl. Senat in NStZ-RR 1997, 50, 51; RG JW 1932, 952, 953; Kindhäuser StV 2001, 18, 19).

  • BGH, 14.06.1996 - 3 StR 233/96

    Betäubungsmittel - Gummischlagstock - Strafzumessung - Wirkstoffgehalt -

    Auszug aus BGH, 27.09.2002 - 5 StR 117/02
    Eine Verurteilung des Angeklagten nach dieser Vorschrift könnte - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hingewiesen hat - nur dann in Betracht kommen, wenn der Angeklagte das Taschenmesser bewußt gebrauchsbereit bei sich hatte (vgl. BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Gegenstand 2; BGH NStZ-RR 1997, 50, 51; StV 2002, 191; BayObLGSt 1999, 46, 48; Eser in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 244 Rdn. 6).
  • BayObLG, 25.02.1999 - 5St RR 240/98

    Bei sich führen einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs

    Auszug aus BGH, 27.09.2002 - 5 StR 117/02
    Eine Verurteilung des Angeklagten nach dieser Vorschrift könnte - worauf der Generalbundesanwalt zutreffend hingewiesen hat - nur dann in Betracht kommen, wenn der Angeklagte das Taschenmesser bewußt gebrauchsbereit bei sich hatte (vgl. BGHR BtMG § 30a Abs. 2 Gegenstand 2; BGH NStZ-RR 1997, 50, 51; StV 2002, 191; BayObLGSt 1999, 46, 48; Eser in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 244 Rdn. 6).
  • BGH, 13.07.1978 - 4 StR 82/78

    Führen eines Kraftwagen entgegen einer eingetragenen Anordnung der

    Auszug aus BGH, 27.09.2002 - 5 StR 117/02
    Die Sache ist dann dem Oberlandesgericht zurückzugeben (vgl. BGHSt 28, 72, 74; 36, 389, 391).
  • BGH, 12.04.1983 - 5 StR 513/82

    Fahrlässiger Verstoß gegen das Ausländergesetz durch das kurzzeitige Verlassen

    Auszug aus BGH, 27.09.2002 - 5 StR 117/02
    Das Amtsgericht Braunschweig als insoweit maßgebliches Tatgericht (vgl. BGHSt 31, 314, 315; Hannich in KK 4. Aufl. § 121 GVG Rdn. 35) hat dazu entsprechende Feststellungen nicht getroffen.
  • BGH, 15.10.1952 - 5 StR 763/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 27.09.2002 - 5 StR 117/02
    Demgemäß kann auch nicht angenommen werden, daß das Oberlandesgericht Braunschweig die von ihm vorgelegte Rechtsfrage im Rahmen eines aufhebenden Beschlusses mitzuentscheiden hätte (vgl. Senat in BGHSt 3, 234, 235; BGH NJW 1961, 1487).".
  • BGH, 23.05.1969 - 4 StR 585/68

    Gefahr im Verzug bei polizeirechtlicher Beschlagnahme des Führerscheins

    Auszug aus BGH, 27.09.2002 - 5 StR 117/02
    Hält das vorlegende Gericht die tatrichterlichen Feststellungen allerdings in vertretbarer Weise für ausreichend, so hat auch der Bundesgerichtshof diese seiner Prüfung zugrunde zu legen (vgl. KK-Hannich, a.a.O.; BGHSt 22, 385, 386).
  • BGH, 29.03.1990 - 1 StR 22/90

    Strafbare Werbung

    Auszug aus BGH, 27.09.2002 - 5 StR 117/02
    Die Sache ist dann dem Oberlandesgericht zurückzugeben (vgl. BGHSt 28, 72, 74; 36, 389, 391).
  • BayObLG, 12.04.2000 - 5St RR 206/99

    Diebstahl mit Waffen bei Mitführen eines Taschenmessers

    Auszug aus BGH, 27.09.2002 - 5 StR 117/02
    An der beabsichtigten Entscheidung - Aufhebung des Urteils des Amtsgerichts und Zurückverweisung der Sache - sieht sich das Oberlandesgericht Braunschweig durch ein Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12. April 2000 (StV 2001, 17) gehindert.
  • BGH, 05.05.1961 - 4 StR 142/61

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BGH, 27.09.2002 - 5 StR 117/02
    Demgemäß kann auch nicht angenommen werden, daß das Oberlandesgericht Braunschweig die von ihm vorgelegte Rechtsfrage im Rahmen eines aufhebenden Beschlusses mitzuentscheiden hätte (vgl. Senat in BGHSt 3, 234, 235; BGH NJW 1961, 1487).".
  • BGH, 14.11.2001 - 3 StR 407/01

    Vergewaltigung; Vorsatz (Mitsichführen eines gefährlichen Werkzeuges;

  • BGH, 03.06.2008 - 3 StR 246/07

    Diebstahl mit Waffen (Taschenmesser als gefährliches Werkzeug; Messer;

    Dies gilt in vergleichbarer Weise für Taschenmesser mit einer längeren Klinge (zuletzt jeweils offen gelassen, weil nicht entscheidungserheblich in BGH StV 2002, 191 für § 177 Abs. 3 Nr. 1 StGB; NStZ-RR 2003, 12; 2005, 340).
  • KG, 22.07.2009 - 1 Ss 181/09

    Strafbarkeit der Anmeldung bei eBay unter falschem Namen

    Mangelt es an den nötigen Feststellungen in tatsächlicher Hinsicht, so fehlt auch die Grundlage für eine Entscheidung im Vorlageverfahren (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 12, 13; Hannich in KK-StPO 6. Aufl., § 121 GVG Rdn. 35).
  • OLG Bremen, 31.03.2021 - 1 Ss 50/20

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Regelbeispiel

    Der Fall ist gerade nicht der vom Angeklagten herangezogenen Entscheidung BGH, Beschluss vom 27.09.2002 - 5 StR 117/02, juris Rn. 15 f., NStZ-RR 2003, 12, vergleichbar, worin der BGH ausführte, dass bei kleineren Taschenmessern aus dem Merkmal des objektiven Beisichführens nicht notwendigerweise auch auf ein im Moment der Tatausführung vorliegendes subjektives Bewusstsein davon geschlossen werden kann: Vorliegend sind die subjektiven Voraussetzungen des bewussten Beisichführens vielmehr vom Landgericht in rechtsfehlerfreier Beweiswürdigung konkret festgestellt worden.
  • BGH, 12.07.2005 - 4 StR 170/05

    Schwerer Diebstahl (Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs: einschränkende

    Ob dies grundsätzlich ungeachtet der Größe und der eigentlichen Bestimmung als Gebrauchsgegenstand eines solchen Messers auch für Taschenmesser in der Art von Schweizer Offiziersmessern gilt (vgl. BGHSt 43, 266, 268 zu § 30 a Abs. 2 Nr. 2 BtMG; vgl. auch BayObLGSt 2000, 38, 39; OLG Schleswig NStZ 2004, 212, 214) oder ob es im Hinblick darauf, dass sich das Mitsichführen eines solchen Taschenmessers als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens als sozialadäquates Verhalten darstellt, einer einschränkenden Auslegung des Begriffs des gefährlichen Werkzeuges im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB bedarf (vgl. OLG Braunschweig NJW 2002, 1735; OLG Frankfurt StV 2002, 145; für (kleinere) Taschenmesser ausdrücklich offen gelassen in BGH StV 2002, 191, NStZ-RR 2003, 12; zu den hierzu vertretenen Lösungsansätzen vgl. Tröndle/Fischer StGB 52. Aufl. § 244 Rdn. 8 ff.), braucht der Senat hier nicht zu entscheiden.

    Hierzu hätte es aber näherer Ausführungen bedurft, denn das Tatbestandsmerkmal des "Beisichführens" ist nur dann erfüllt, wenn der Täter das gefährliche Werkzeug bei der Tatausführung "bewusst gebrauchsbereit" bei sich hatte (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 12, 13 m.w.N.).

  • OLG Stuttgart, 14.05.2021 - 1 Rb 24 Ss 95/21

    § 32 Satz 1, § 28 Abs. 1 IfSG verfassungwidrig; Bußgeldvorschriften in § 9 Nr. 1,

    In Bezug auf Entscheidungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Beschlüsse vom 30. März 2021 - 2 Rb 34 Ss 1/21 und 2 Rb 34 Ss 2/21 -, juris) fehlt es vorliegend an der von § 121 Abs. 2 GVG vorausgesetzten (Entscheidungs-)Erheblichkeit (vgl. Kissel/Mayer/Mayer, a.a.O., GVG § 121 Rn. 22; KK-StPO/Feilcke, 8. Aufl., GVG § 121 Rn. 37 f. und 49; vgl. zur Entscheidungserheblichkeit auch BGH, Beschluss vom 27. September 2002 - 5 StR 117/02 -, juris, NStZ-RR 2003, 12).
  • KG, 17.04.2008 - 1 Ss 394/07

    Diebstahl mit Waffen: "Schweizer Offiziersmessers" in der Hosentasche als

    Da das Mitführen eines Taschenmessers als Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens ein sozialadäquates Verhalten darstellt, wird teilweise eine einschränkende Auslegung des Begriffes des gefährlichen Werkzeugs zumindest für derartige Gegenstände gefordert (für Taschenmesser offen gelassen in BGH NStZ-RR 2005, 340 zu § 252 StGB; BGH NStZ-RR 2003, 12 = StV 2003, 27; StV 2002, 191 zu § 177 Abs. 3 Nr. 1 StGB), zumal da die im Gesetzgebungsverfahren erhoffte Einschränkung durch die Übernahme der Definition des gefährlichen Werkzeugs aus § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB (früher § 223a Abs. 1 Nr. 2 StGB) für § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a StGB nicht taugt, weil das Bereithalten gerade keine konkrete Verwendung voraussetzt (vgl. Schlothauer/ Sättele, StV 1998, 506, 509; Erb, JR 2001, 206; Kindhäuser/ Wallau, StV 2001, 18; Krüger, Jura 2002, 766, 767).

    Die eingrenzende subjektive Komponente erhält der Qualifikationstatbestand des § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB durch das Merkmal des Beisichführens, das voraussetzt, daß der Täter das gefährliche Werkzeug bewußt gebrauchsbereit bei sich hat (vgl. BGH NStZ-RR 2005, 340; 2003, 12; OLG München NStZ-RR 2006, 342 Ls; OLG Schleswig NStZ 2004, 212, 214; KG, Beschluß vom 27. Dezember 2006 - (4) 1 Ss 266/06 (132/06-).

    Ein entsprechendes Bewußtsein liegt bei Taschenmessern nicht auf der Hand (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 12 = StV 2003, 27; OLG Schleswig NStZ 2004, 212, 214; KG aaO).

    Der BGH (NStZ-RR 2003, 12, 13 = StV 2007, 27) gab die Sache (wegen fehlender Vorlegungsvoraussetzungen) an das OLG Braunschweig zurück, da den Feststellungen des Amtsgerichts zwar zu entnehmen war, daß der Angeklagte eingeräumt hatte, zur Tatzeit ein Taschenmesser in seiner Hosentasche bei sich geführt zu haben, nicht aber, ob er dies zumindest billigend in Kauf genommen hatte.

  • BGH, 09.10.2018 - 4 StR 652/17

    Vorlage zum BGH bei abweichender Entscheidung eines Oberlandesgerichtes

    Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn die dem Revisionsverfahren zugrundeliegenden tatsächlichen Feststellungen völlig unzureichend sind und der Sachverhalt ungeklärt ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. September 2002 - 5 StR 117/02, NStZ-RR 2003, 12, 13; vom 13. Juli 1978 - 4 StR 82/78, BGHSt 28, 72, 74; KK-StPO/Hannich, aaO, § 121 GVG Rn. 44; LR-StPO/Franke, aaO, § 121 GVG Rn. 78).
  • OLG Schleswig, 16.06.2003 - 1 Ss 41/03

    Gefährliches Werkzeug im Sinne des § 244 I Nr. 1 a StGB

    So hat der Bundesgerichtshof die Frage, ob ein Taschenmesser ein gefährliches Werkzeug im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB ist, anlässlich eines Vorlagebeschlusses des Oberlandesgerichts Braunschweig offengelassen (BGH NStZ-RR 2003, 12).

    Eine eingrenzende subjektive Komponente erhält der Qualifikationstatbestand des § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB vielmehr durch das Merkmal des "Beisichführens", das nämlich voraussetzt, dass der Täter das gefährliche Werkzeug bewusst gebrauchsbereit bei sich hat (BGH NStZ-RR 2003, 12; NStZ-RR 1997, 50).

  • BGH, 11.03.2003 - 1 StR 507/02

    Diebstahl (Mitgewahrsam; Angestellter; Hilflosigkeit; Verhältnis des besonders

    Ob es trotz seiner Beschädigungen (vgl. I 1 a) noch funktionsfähig war (vgl. Tröndle/Fischer aaO Rdn. 12 m.w.N.), bedarf tatrichterlicher Prüfung, ebenso die subjektiven Voraussetzungen von § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB (vgl. hierzu BGH NStZ-RR 2003, 12 f. m.N.).
  • OLG Hamm, 02.01.2007 - 2 Ss 459/06

    Schusswaffe; Begriff, ungeladen; Beisichführen

    Legen die festgestellten Tatumstände aber nahe, dass dem Angeklagten im Moment der Tatbegehung das aktuelle Bewusstsein der Bewaffnung fehlte, ist auch in der Rechtsprechung anerkannt, dass an die Feststellung des bewussten Bei-Sich-Führens strengere Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGH StV 2002, 120, 122 mit weiteren Nachweisen; StV 2003, 26, 27; siehe auch OLG Schleswig NStZ 2004, 212, 214).

    Es lag hier keine Konstellation vor, in der das Bewusstsein des Angeklagten gleichsam "auf der Hand liegt" (vgl. BGH StV 2003, 26, 27).

  • OLG Frankfurt, 08.08.2006 - 1 Ss 177/06

    Diebstahl mit Waffen: Einordnung eines Taschenmessers als gefährliches Werkzeug

  • BGH, 26.11.2013 - 3 StR 261/13

    Raub und schwerer Raub: Erforderlichkeit von final auf die Wegnahme gerichteter

  • BGH, 05.10.2016 - 3 StR 328/16

    Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs bei Vorfinden des Gegenstands am

  • KG, 03.11.2015 - 121 Ss 203/15

    Beisichführen eines gefährlichen Werkezugs

  • BVerfG, 02.03.2009 - 2 BvR 1032/08

    Garantie des gesetzlichen Richters im strafprozessualen Revisionsrecht

  • BayObLG, 22.07.2022 - 202 StRR 71/22

    Urkundenfälschung - Vorlage eines verfälschten Impfausweises

  • OLG Naumburg, 19.05.2011 - 1 Ss 10/11

    Diebstahl mit Waffen: Bewusstsein des Beisichführens bei einem Diebstahl durch

  • OLG Hamm, 05.02.2004 - 1 Ss 28/04

    Diebstahl mit Waffen; Taschenmesser; Gebrauchsbereitschaft; Beisichführen

  • OLG Karlsruhe, 04.08.2016 - 2 (4) Ss 356/16

    Strafverfahren: Gegenstand der Strafanklage bei prozessual selbstständigen Taten;

  • OLG Celle, 18.02.2005 - 21 Ss 8/05

    Diebstahl mit Waffen; Voraussetzungen für das Beisichführen eines Messers; An den

  • BGH, 14.08.2019 - 5 StR 5/19

    Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs (keine konkrete Einsatzmöglichkeit in

  • OLG Frankfurt, 24.03.2011 - 2 Ss 90/11

    Das Tatbestandsmerkmal des "Beisichführens" im Sinne des § 244 Abs. 1 Ziff. 1 a

  • BGH, 15.02.2005 - 5 StR 449/04

    Diebstahl mit Waffen (erforderliches aktuelles Verfügungsbewusstsein;

  • OLG Brandenburg, 28.03.2022 - 1 Ws 33/22

    Zweitausend Euro Wertgrenze bei schwerwiegender Störung der Rechtsordnung nach §

  • BGH, 01.02.2005 - 4 StR 503/04

    Schraubendreher als gefährliches Werkzeug

  • OLG Hamm, 24.06.2003 - 3 Ss 385/03

    Diebstahl mit Waffen, Feststellungen, erforderlicher Umfang,

  • OLG Stuttgart, 25.02.2010 - 4 Ss 127/10

    Lückenhafte Beweiswürdigung in einem Urteil

  • OLG Zweibrücken, 04.10.2023 - 1 ORs 4 Ss 18/23

    Dauerhaft mitgeführtes Springmesser eines Obdachlosen als gefährliches Werkzeug

  • KG, 27.12.2006 - 1 Ss 266/06

    Diebstahl mit Waffen: Begriff des Beisichführens einer Waffe

  • OLG Celle, 25.11.2003 - 22 Ss 147/03
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Rechtsprechung
   BGH, 18.10.2002 - 4 StR 330/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13341
BGH, 18.10.2002 - 4 StR 330/02 (https://dejure.org/2002,13341)
BGH, Entscheidung vom 18.10.2002 - 4 StR 330/02 (https://dejure.org/2002,13341)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 2002 - 4 StR 330/02 (https://dejure.org/2002,13341)
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Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 12
 
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