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Rechtsprechung
   BGH, 12.08.2003 - 1 StR 111/03 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1980
BGH, 12.08.2003 - 1 StR 111/03 (1) (https://dejure.org/2003,1980)
BGH, Entscheidung vom 12.08.2003 - 1 StR 111/03 (1) (https://dejure.org/2003,1980)
BGH, Entscheidung vom 12. August 2003 - 1 StR 111/03 (1) (https://dejure.org/2003,1980)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung; Anforderungen an die Begründung der Verfahrensrüge; Wahrscheinlichkeit einer Schlussfolgerung im Urteil)

  • HRR Strafrecht

    § 8 Abs. 3 Satz 3 StrEG; § 464 Abs. 3 Satz 3 StPO
    Zuständigkeit bei der sofortigen Beschwerde gegen die Zuerkennung von Entschädigungen für Strafverfolgungsmaßnahmen

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 371 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 26.06.2003 - 1 StR 269/02

    Urteil wegen ärztlicher Falschbehandlung mit tödlichen Folgen aufgehoben

    Auszug aus BGH, 12.08.2003 - 1 StR 111/03
    Es kommt nicht darauf an, ob das Revisionsgericht angefallene Erkenntnisse anders gewürdigt oder Zweifel überwunden hätte (st. Rspr., vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 26. Juni 2003 - 1 StR 269/02; vgl. auch zusammenfassend Schoreit in KK 5. Aufl. § 261 Rdn. 5 m.N.).

    Dies ist auch dann der Fall, wenn eine nach den Feststellungen naheliegende Schlußfolgerung nicht gezogen ist, ohne daß konkrete Gründe angeführt sind, die dieses Ergebnis stützen können (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2003 - 1 StR 269/02; Gollwitzer in Löwe/Rosenberg, StPO 25. Aufl. § 261 Rdn. 47).

  • BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01

    Subsidiarität der Unterschlagung

    Auszug aus BGH, 12.08.2003 - 1 StR 111/03
    Demgegenüber ist eine Beweiswürdigung etwa dann rechtsfehlerhaft, wenn sie lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht erörtert, widersprüchlich oder unklar ist, gegen Gesetze der Logik oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt oder wenn an die zur Verurteilung erforderliche Gewißheit überspannte Anforderungen gestellt sind (st. Rspr., vgl. BGH aaO; NJW 2002, 2188, 2189 jew.m.N.).
  • BGH, 17.11.1983 - 4 StR 375/83

    Umfang der Auseinandersetzung mit einzelnen Zeugenaussagen durch den Tatrichter

    Auszug aus BGH, 12.08.2003 - 1 StR 111/03
    Daran ändert sich nicht einmal dann etwas, wenn eine vom Tatrichter getroffene Feststellung "lebensfremd erscheinen" mag (BGH NStZ 1984, 180).
  • BGH, 03.07.2007 - 1 StR 3/07

    Zu Belehrungspflichten der Strafverfolgungsbehörden

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn sie widersprüchlich, unklar oder lückenhaft ist oder gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstößt; ferner dann, wenn der Tatrichter an die für die Überzeugungsbildung erforderliche Gewissheit überspannte Anforderungen stellt (st. Rspr.; vgl. nur Senat NJW 2002, 2188, 2189; 2006, 1297, 1298; NStZ-RR 2003, 371 LS; 2005, 147 f.).
  • BGH, 28.10.2009 - 1 StR 205/09

    Fall Coesfeld; Anklagesatz (Umgrenzungsfunktion; Rückgriff auf das wesentliche

    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten eines Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden Anhaltspunkte erbracht sind (vgl. nur BVerfG, Beschl. vom 8. November 2006 - 2 BvR 138 - 63 - 1378/06; BGH NStZ-RR 2003, 371; NStZ 2004, 35, 36; NJW 2007, 2274; Senat, Urt. vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07).
  • BGH, 14.01.2009 - 1 StR 158/08

    Verfahren gegen Bundeswehrangehörige im Fall "Coesfeld" müssen neu verhandelt

    Es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten eines Angeklagten Tatvarianten zu unterstellen, für deren Vorliegen keine zureichenden Anhaltspunkte erbracht sind (vgl. nur BVerfG, Beschl. vom 8. November 2006 - 2 BvR 1378/06; BGH NStZ-RR 2003, 371; NStZ 2004, 35, 36; NJW 2007, 2274; Senat, Urt. vom 1. Juli 2008 - 1 StR 654/07).
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Rechtsprechung
   BGH, 01.07.2003 - 4 StR 55/03   

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https://dejure.org/2003,3563
BGH, 01.07.2003 - 4 StR 55/03 (https://dejure.org/2003,3563)
BGH, Entscheidung vom 01.07.2003 - 4 StR 55/03 (https://dejure.org/2003,3563)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 2003 - 4 StR 55/03 (https://dejure.org/2003,3563)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; § 177 StGB; § 178 StGB a.F.; § 267 StPO; § 261 StPO
    Vergewaltigung (Nötigungsmittel im Sinne der §§ 177, 178 StGB a.F.; fortwirkende Gewaltandrohung; Beleg); Beweiswürdigung (notwendige Feststellungen); Konkurrenzen (keine Klammerwirkung des minder schweren Delikts); Recht auf eine Verhandlung in angemessener Frist ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung; Angabe der Urteilsgründe; Einsatz von Nötigungsmitteln; Vergewaltigung in Tateinheit mit versuchter Erpressung und mit sexueller Nötigung; Berücksichtigung der Verletzung des Beschleunigungsverbots bei Strafbemessung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 177 a.F.; ; StGB § 178 a.F.

  • rechtsportal.de

    StGB § 177 Abs. 1 Nr. 2
    Frühere Gewalt als fortwirkende Gewaltdrohung

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 371 (Ls.)
  • StV 2004, 4
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.12.1998 - 3 StR 561/98

    Strafzumessung bei (rechtsstaatswidriger) Verfahrensverzögerung (Verfahrensrüge)

    Auszug aus BGH, 01.07.2003 - 4 StR 55/03
    b) Sollte die neu erkennende Strafkammer erneut zu einer Verurteilung der Angeklagten kommen, wird sie bei der Bemessung der Strafen zu berücksichtigen haben, daß die Staatsanwaltschaft im Revisionsverfahren das Beschleunigungsverbot nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK verletzt hat (vgl. BGH NStZ 1999, 181; wistra 2001, 57).

    Diese Verzögerung hat der Tatrichter in der Weise zu berücksichtigen, daß er Art und Ausmaß der Verzögerung feststellt und in einem zweiten Schritt das Maß der Kompensation durch Vergleich der an sich verwirkten mit der tatsächlich verhängten Strafe ausdrücklich und konkret bestimmt (vgl. BVerfG NStZ 1997, 591; BGH NStZ 1999, 181 f.).

  • BGH, 30.11.1988 - 3 StR 376/88

    Versuch beim Tötungsdelikt - Freiwilliger Rücktritt vom unbeendeten Versuch

    Auszug aus BGH, 01.07.2003 - 4 StR 55/03
    a) Bei der Beurteilung der Konkurrenzverhältnisse ist zu beachten, daß ein minder schweres Delikt zwei schwerere Straftaten nicht zu einer rechtlichen Einheit zu verbinden vermag (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 4, 8).
  • BGH, 14.06.1993 - 4 StR 302/93

    Verbindung von zwei in Tatmehrheit zueinander stehenden Diebstählen durch das

    Auszug aus BGH, 01.07.2003 - 4 StR 55/03
    a) Bei der Beurteilung der Konkurrenzverhältnisse ist zu beachten, daß ein minder schweres Delikt zwei schwerere Straftaten nicht zu einer rechtlichen Einheit zu verbinden vermag (vgl. BGHR StGB § 52 Abs. 1 Klammerwirkung 4, 8).
  • BGH, 24.07.1989 - 4 StR 356/89

    Straftaten gegen das Leben: Bedingter Tötungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 01.07.2003 - 4 StR 55/03
    Eine ungewöhnlich ausladende Darstellung sämtlicher Aussagen von Angeklagten und Zeugen im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung bis hin zu ersichtlich unwesentlichen Einzelheiten wird dem nicht gerecht; sie ist überflüssig und kann zudem die Besorgnis begründen, der Tatrichter sei rechtsirrtümlich davon ausgegangen, eine breite Darstellung erhobener Beweise könne eine eigenverantwortliche Würdigung ersetzen (vgl. BGH NStZ 1985, 184; BGH JZ 1990, 297 m.w.N.).
  • BVerfG, 07.03.1997 - 2 BvR 2173/96

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Berücksichtigung der Verletzung des

    Auszug aus BGH, 01.07.2003 - 4 StR 55/03
    Diese Verzögerung hat der Tatrichter in der Weise zu berücksichtigen, daß er Art und Ausmaß der Verzögerung feststellt und in einem zweiten Schritt das Maß der Kompensation durch Vergleich der an sich verwirkten mit der tatsächlich verhängten Strafe ausdrücklich und konkret bestimmt (vgl. BVerfG NStZ 1997, 591; BGH NStZ 1999, 181 f.).
  • BGH, 15.11.1984 - 4 StR 675/84

    Anforderungen an die Aufnahme von Aussagen der Angeklagten und der vernommenen

    Auszug aus BGH, 01.07.2003 - 4 StR 55/03
    Eine ungewöhnlich ausladende Darstellung sämtlicher Aussagen von Angeklagten und Zeugen im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung bis hin zu ersichtlich unwesentlichen Einzelheiten wird dem nicht gerecht; sie ist überflüssig und kann zudem die Besorgnis begründen, der Tatrichter sei rechtsirrtümlich davon ausgegangen, eine breite Darstellung erhobener Beweise könne eine eigenverantwortliche Würdigung ersetzen (vgl. BGH NStZ 1985, 184; BGH JZ 1990, 297 m.w.N.).
  • BGH, 28.04.2022 - 4 StR 299/21

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage: schweigender Angeklagte, Einbeziehung

    Die Abfassung des angefochtenen Urteils gibt Anlass zu dem Hinweis, dass eine bloße schematische Aneinanderreihung des Inhalts der Aussagen sämtlicher vernommener Zeugen bis hin zu ersichtlich unwesentlichen Einzelheiten - auch und gerade in Fällen mit einer schwierigen Beweislage (vgl. dazu BGH, Urteil vom 13. März 2014 - 4 StR 15/14 Rn. 10 f.) - den Anforderungen an die Darstellung der Beweiswürdigung nicht gerecht wird (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 1. Juli 2003 - 4 StR 55/03 Rn. 13 f.; Beschluss vom 15. November 1984 - 4 StR 675/84 mwN).
  • BGH, 14.01.2004 - 2 StR 435/03

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Beschleunigungsgrundsatz; rechtsstaatswidrige

    Dies gilt sowohl für die Einzelstrafen als auch für die Gesamtfreiheitsstrafe (st. Rspr.: vgl. BVerfG NStZ 1997, 591; NJW 2003, 2897 ff.; BGHSt 46, 160, 172 ff.; BGH StraFo 2002, 266; NStZ-RR 2003, 371; NStZ 2003, 601).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.05.2003 - 3 Ss 86/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,19390
OLG Frankfurt, 19.05.2003 - 3 Ss 86/03 (https://dejure.org/2003,19390)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.05.2003 - 3 Ss 86/03 (https://dejure.org/2003,19390)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. Mai 2003 - 3 Ss 86/03 (https://dejure.org/2003,19390)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 318 Abs. 1
    Zulässigkeit einer Beschränkung der Berufung auf den Strafausspruch

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 371
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 06.07.2020 - 3 Ss 107/20

    Vergewaltigung durch Masseur ohne Gewalt oder Drohung durch Ausnutzung von

    Denn ein Rechtsmittel kann nur auf bestimmte Beschwerdepunkte, wie den Strafausspruch, beschränkt werden, nicht aber auf die Frage der rechtlichen Würdigung tatsächlicher Feststellungen (Senat, Beschluss vom 19. Mai 2003 - 3 Ss 86/03 NStZ-RR 2003, 371; BGH, Beschluss vom 24. Juli 1963 - 4 StR 168/63 NJW 1963, 1987; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl. 2020, § 318 Rn. 5; KK-StPO/Paul, 8. Aufl. 2019, § 318 Rn. 6).
  • OLG Hamm, 21.02.2017 - 1 RVs 9/17

    Berufungsbeschränkung

    Ihre Wirksamkeit setzt jedoch voraus, dass sich das Rechtsmittel auf Rechtbeschwerdepunkte bezieht, die nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst von seinen nicht angegriffenen Teilen rechtlich und tatsächlich selbständig beurteilt werden können, ohne eine Prüfung der Entscheidung im übrigen erforderlich zu machen (BGH NJW 1963, 1987; OLG Frankfurt a. M. NStZ-RR 2003, 371).
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