Rechtsprechung
BGH, 02.10.2002 - 2 StR 153/02 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 177 StGB
Vergewaltigung (Einsperren und Festhalten als Nötigungsmittel, frühere Gewaltanwendung als konkludente Drohung, schutzlose Lage - gesonderte Nötigungshandlung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Rechtsmittelbeschränkung - Adhäsionsverfahren - Tateinheit - Sexualdelikt - Vergewaltigung - Gewalt - Konkludente Drohung - Körperliche Einwirkung - Schutzlose Lage
- Judicialis
StGB § 177 Abs. 1 a.F.; ; StGB § 177 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 177 Abs. 1 Nr. 2; ; StGB § 177 Abs. 1 Nr. 3
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 177 Abs. 1 Nr. 1, Nr. 3
Gewalt durch Einsperren oder Festhalten; frühere Gewalt als konkludente Drohung; schutzlose Lage des Opfers - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2003, 42
- StV 2003, 390
- JR 2004, 382
Wird zitiert von ... (37) Neu Zitiert selbst (22)
- BGH, 20.10.1999 - 2 StR 248/99
Ausnutzen einer Lage, in das Opfer schutzlos ist, bei der sexuellen Nötigung; …
Auszug aus BGH, 02.10.2002 - 2 StR 153/02
Dies ist regelmäßig der Fall, wenn das Opfer sich dem überlegenen Täter allein gegenüber sieht und auf fremde Helfer nicht rechnen kann, wobei es allerdings eines gänzlichen Beseitigens jeglicher Verteidigungsmöglichkeiten nicht bedarf (BGHSt 44, 228, 231; 45, 253, 256).Die schutzlose Lage muß nicht vom Täter selbst herbeigeführt sein (BGHSt 45, 253, 256 f.; BGH NJW 2002, 381, 382).
Ausreichend ist, daß der Täter sich die sein Tatvorhaben ermöglichende oder erleichternde schutzlose Lage des Opfers bewußt zunutze macht, um dessen entgegenstehenden Willen zu überwinden (vgl. BGHSt 45, 253, 257 ff.; BGH NJW 2002, 381, 382;… ebenso Laufhütte/ Roggenbuck a.a.O. Rdn. 3;… a.A. Tröndle/Fischer 50. Aufl. § 177 Rdn. 15 ff.; Fischer ZStW 2000, 75, 83 ff. und NStZ 2000, 142;… Lenckner/Perron in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 177 Rdn. 11).
Darüber hinaus bedurfte es neben der Aufhebung des Ausspruchs über die Gesamtfreiheitsstrafe der Aufhebung des Einzelstrafausspruchs im Fall 1. Denn die drei Alternativen des § 177 Abs. 1 StGB stehen gleichrangig nebeneinander (vgl. BTDrucks. 13/7324 S. 6; BGHSt 44, 228, 230; 45, 253, 259; BGH NStZ 1999, 505; StV 2000, 198, 199), so daß die Erfüllung mehrerer Varianten den Schuldgehalt der Tat erhöht und straferschwerend gewertet werden kann, auch wenn dies im Urteilstenor nicht zum Ausdruck kommt (vgl. BGH…, Urt. vom 3. November 1998 - 1 StR 521/98 insoweit in BGHSt 44, 228 nicht abgedruckt).
- BGH, 31.08.1993 - 1 StR 418/93
Vergewaltigung - Gewaltandrohung - Schläge - Gefahr für Leib und Leben - Schwere …
Auszug aus BGH, 02.10.2002 - 2 StR 153/02
Frühere Gewalteinwirkungen können als (konkludente) Drohung gegenüber dem Opfer zu beurteilen sein, den körperlich wirkenden Zwang erneut anzuwenden, falls das weitere Vorgehen des Täters auf Widerstand stoßen sollte; so kann vorangegangene Gewalt in diesem Sinne fortwirken, wenn das Opfer angesichts der früheren Gewaltanwendung und der gegebenen Kräfteverhältnisse aus Furcht vor weiteren Gewalttätigkeiten von einer Gegenwehr absieht, sofern der Täter zumindest erkennt und billigt, daß das Opfer sein Verhalten als Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben empfindet (vgl. BGH StV 1984, 330, 331; NStZ 1986, 409; BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 2, 5, 8).Angesichts der Gesamtumstände ist durchaus denkbar, daß das Mädchen das weitere Vorgehen des Angeklagten - wie von ihm gewollt - im Hinblick auf ihre bisherigen Erlebnisse als Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben empfand, zumal bei der Gewichtung der Vorgänge die Sicht des Opfers, insbesondere wenn es sich noch im Kindesalter befindet, nicht außer acht bleiben kann (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 8).
Denn ebenso wie Gewalt, die der Täter ursprünglich aus anderen Gründen angewendet hatte, eine konkludente Drohung darstellen kann, kann auch eine zunächst zu anderen Zwecken ausgesprochene Drohung als solche im Sinne des § 177 Abs. 1 Nr. 2 StGB fortwirken (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 8).
- BGH, 03.11.1998 - 1 StR 521/98
Stellung der Alternative des "Ausnutzens einer Lage"
Auszug aus BGH, 02.10.2002 - 2 StR 153/02
Dies ist regelmäßig der Fall, wenn das Opfer sich dem überlegenen Täter allein gegenüber sieht und auf fremde Helfer nicht rechnen kann, wobei es allerdings eines gänzlichen Beseitigens jeglicher Verteidigungsmöglichkeiten nicht bedarf (BGHSt 44, 228, 231; 45, 253, 256).Darüber hinaus bedurfte es neben der Aufhebung des Ausspruchs über die Gesamtfreiheitsstrafe der Aufhebung des Einzelstrafausspruchs im Fall 1. Denn die drei Alternativen des § 177 Abs. 1 StGB stehen gleichrangig nebeneinander (vgl. BTDrucks. 13/7324 S. 6; BGHSt 44, 228, 230; 45, 253, 259; BGH NStZ 1999, 505; StV 2000, 198, 199), so daß die Erfüllung mehrerer Varianten den Schuldgehalt der Tat erhöht und straferschwerend gewertet werden kann, auch wenn dies im Urteilstenor nicht zum Ausdruck kommt (vgl. BGH, Urt. vom 3. November 1998 - 1 StR 521/98 insoweit in BGHSt 44, 228 nicht abgedruckt).
- BGH, 21.01.1987 - 2 StR 656/86
Begriff des gemeinschaftlich geplanten Vorgehens - Vorhandensein eines …
Auszug aus BGH, 02.10.2002 - 2 StR 153/02
Schon das Einsperren in einen umschlossenen Raum reicht als Gewalt im Sinne des § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB aus, wenn es dazu dient, das Opfer am Verlassen des Raumes zu hindern und so die sexuellen Handlungen zu ermöglichen (…BGH GA 1965, 57; 1981, 168; Urt. vom 21. Januar 1987 - 2 StR 656/86); an der notwendigen finalen Verknüpfung der Gewalt mit der sexuellen Handlung kann es dagegen fehlen, falls das Abschließen der Tür nur erfolgt, um ungestört zu sein und eine Entdeckung zu verhindern (BGH bei Miebach NStZ 1996, 123; Beschl. vom 24. August 1999 - 4 StR 339/99 - insoweit in NStZ 1999, 629 nicht abgedruckt).Darüber hinaus ist im Einzelfall das - mit nicht ganz unerheblicher Krafteinwirkung verbundene - Festhalten des Opfers ebenso wie die Überwindung von geringfügiger Gegenwehr als Gewalt zu qualifizieren (vgl. BGH, Beschl. vom 21. Januar 1987 - 2 StR 656/86;… Urt. vom 6. September 1995 - 2 StR 363/95;… Urt. vom 26. August 1997 - 1 StR 431/97; Beschl. vom 20. April 1999 - 4 StR 102/99); ausreichend sein kann je nach den Umständen des Falles auch das Packen an der Hand, das auf das Bett Stoßen oder das sich auf das Opfer Legen bzw. der Einsatz überlegener Körperkraft (BGH…, Urt. vom 23. März 1997 - 1 StR 772/96 - insofern in NStZ 1997, 494 nicht abgedruckt; Beschl. vom 13. Juni 2002 - 5 StR 203/02).
- BGH, 25.10.2001 - 4 StR 262/01
Sexuelle Nötigung (unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung …
Auszug aus BGH, 02.10.2002 - 2 StR 153/02
Die schutzlose Lage muß nicht vom Täter selbst herbeigeführt sein (BGHSt 45, 253, 256 f.; BGH NJW 2002, 381, 382).Ausreichend ist, daß der Täter sich die sein Tatvorhaben ermöglichende oder erleichternde schutzlose Lage des Opfers bewußt zunutze macht, um dessen entgegenstehenden Willen zu überwinden (vgl. BGHSt 45, 253, 257 ff.; BGH NJW 2002, 381, 382;… ebenso Laufhütte/ Roggenbuck a.a.O. Rdn. 3;… a.A. Tröndle/Fischer 50. Aufl. § 177 Rdn. 15 ff.; Fischer ZStW 2000, 75, 83 ff. und NStZ 2000, 142;… Lenckner/Perron in Schönke/Schröder, StGB 26. Aufl. § 177 Rdn. 11).
- BGH, 26.02.1986 - 2 StR 76/86
Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch eines Kindes und sexuellem …
Auszug aus BGH, 02.10.2002 - 2 StR 153/02
Frühere Gewalteinwirkungen können als (konkludente) Drohung gegenüber dem Opfer zu beurteilen sein, den körperlich wirkenden Zwang erneut anzuwenden, falls das weitere Vorgehen des Täters auf Widerstand stoßen sollte; so kann vorangegangene Gewalt in diesem Sinne fortwirken, wenn das Opfer angesichts der früheren Gewaltanwendung und der gegebenen Kräfteverhältnisse aus Furcht vor weiteren Gewalttätigkeiten von einer Gegenwehr absieht, sofern der Täter zumindest erkennt und billigt, daß das Opfer sein Verhalten als Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben empfindet (vgl. BGH StV 1984, 330, 331; NStZ 1986, 409;… BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 2, 5, 8).Allerdings geht der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß die Gleichsetzung von Gewalt und Ausnutzung der Angst vor Gewalt im Sinne einer konkludenten Drohung in der Regel ausscheidet, wenn zwischen der Gewaltanwendung und dem späteren Geschlechtsverkehr Wochen oder sogar Monate liegen (vgl. BGH NStZ 1986, 409;… BGHR StGB § 177 Serienstraftaten 5; NStZ-RR 1998, 105).
- BGH, 18.11.1999 - 4 StR 389/99
Schwerer sexueller Mißbrauch; Sexuelle Nötigung; Eindringen in den Körper; …
Auszug aus BGH, 02.10.2002 - 2 StR 153/02
Darüber hinaus bedurfte es neben der Aufhebung des Ausspruchs über die Gesamtfreiheitsstrafe der Aufhebung des Einzelstrafausspruchs im Fall 1. Denn die drei Alternativen des § 177 Abs. 1 StGB stehen gleichrangig nebeneinander (vgl. BTDrucks. 13/7324 S. 6; BGHSt 44, 228, 230; 45, 253, 259; BGH NStZ 1999, 505; StV 2000, 198, 199), so daß die Erfüllung mehrerer Varianten den Schuldgehalt der Tat erhöht und straferschwerend gewertet werden kann, auch wenn dies im Urteilstenor nicht zum Ausdruck kommt (vgl. BGH…, Urt. vom 3. November 1998 - 1 StR 521/98 insoweit in BGHSt 44, 228 nicht abgedruckt). - BGH, 06.07.1999 - 1 StR 216/99
Tatmehrheit; Tateinheit; Vergewaltigung; Zäsur; Ausnutzen einer schutzlosen Lage
Auszug aus BGH, 02.10.2002 - 2 StR 153/02
Darüber hinaus bedurfte es neben der Aufhebung des Ausspruchs über die Gesamtfreiheitsstrafe der Aufhebung des Einzelstrafausspruchs im Fall 1. Denn die drei Alternativen des § 177 Abs. 1 StGB stehen gleichrangig nebeneinander (vgl. BTDrucks. 13/7324 S. 6; BGHSt 44, 228, 230; 45, 253, 259; BGH NStZ 1999, 505; StV 2000, 198, 199), so daß die Erfüllung mehrerer Varianten den Schuldgehalt der Tat erhöht und straferschwerend gewertet werden kann, auch wenn dies im Urteilstenor nicht zum Ausdruck kommt (vgl. BGH…, Urt. vom 3. November 1998 - 1 StR 521/98 insoweit in BGHSt 44, 228 nicht abgedruckt). - BGH, 24.08.1999 - 4 StR 339/99
Sexueller Mißbrauch einer Schutzbefohlenen; Besorgnis der Befangenheit; …
Auszug aus BGH, 02.10.2002 - 2 StR 153/02
Schon das Einsperren in einen umschlossenen Raum reicht als Gewalt im Sinne des § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB aus, wenn es dazu dient, das Opfer am Verlassen des Raumes zu hindern und so die sexuellen Handlungen zu ermöglichen (…BGH GA 1965, 57; 1981, 168;… Urt. vom 21. Januar 1987 - 2 StR 656/86); an der notwendigen finalen Verknüpfung der Gewalt mit der sexuellen Handlung kann es dagegen fehlen, falls das Abschließen der Tür nur erfolgt, um ungestört zu sein und eine Entdeckung zu verhindern (BGH bei Miebach NStZ 1996, 123; Beschl. vom 24. August 1999 - 4 StR 339/99 - insoweit in NStZ 1999, 629 nicht abgedruckt). - BGH, 26.08.1997 - 1 StR 431/97
Anforderungen an eine Gewalthandlung bei Sexualdelikten - Strafzumessung unter …
Auszug aus BGH, 02.10.2002 - 2 StR 153/02
Darüber hinaus ist im Einzelfall das - mit nicht ganz unerheblicher Krafteinwirkung verbundene - Festhalten des Opfers ebenso wie die Überwindung von geringfügiger Gegenwehr als Gewalt zu qualifizieren (vgl. BGH, Beschl. vom 21. Januar 1987 - 2 StR 656/86;… Urt. vom 6. September 1995 - 2 StR 363/95; Urt. vom 26. August 1997 - 1 StR 431/97; Beschl. vom 20. April 1999 - 4 StR 102/99); ausreichend sein kann je nach den Umständen des Falles auch das Packen an der Hand, das auf das Bett Stoßen oder das sich auf das Opfer Legen bzw. der Einsatz überlegener Körperkraft (BGH…, Urt. vom 23. März 1997 - 1 StR 772/96 - insofern in NStZ 1997, 494 nicht abgedruckt; Beschl. vom 13. Juni 2002 - 5 StR 203/02). - BGH, 08.09.1964 - 1 StR 272/64
Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen als Sache der Strafkammer - Gewalt …
- BGH, 06.09.1995 - 2 StR 363/95
Gewaltanwendung - Handgelenke - Festhalten
- BGH, 18.11.1997 - 4 StR 546/97
Revision aufgrund einer Sachrüge - Eintreten einer Verfolgungsverjährung - …
- BGH, 27.03.1996 - 3 StR 518/95
Beweiswürdigung: Anforderungen an die tatbestandlichen Feststellungen bei der …
- BGH, 13.06.2002 - 5 StR 203/02
Vergewaltigung; sexuelle Nötigung; Gewalt; Beweiswürdigung
- BGH, 03.08.1987 - 4 StR 358/87
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Vergewaltigung bei Fortwirken …
- BGH, 05.04.1989 - 2 StR 557/88
Fortwirkung von Gewalteinwirkungen führt zur (konkludenter) Drohung
- BGH, 24.11.1999 - 3 StR 466/99
Vergewaltigung; Sexueller Mißbrauch von Kindern
- BGH, 20.04.1999 - 4 StR 102/99
Sexuelle Nötigung; Versuch; Exhibitionistische Handlung; Gewalt
- BGH, 13.03.1997 - 1 StR 772/96
BGH bestätigt Verurteilung eines Hochschullehrers wegen sexueller Nötigung
- BGH, 15.03.1984 - 1 StR 72/84
Zeitlicher Zusammenhang zwischen körperlichen Misshandlungen und sexuellen …
- BGH, 25.11.1997 - 4 StR 519/97
Rüge der Verletzung formellen und sachlichen Rechts - Gemeinschaftliche …
- BGH, 02.07.2020 - 4 StR 678/19
Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: objektive Bestimmung; Ausnutzen der …
c) Soweit das Landgericht trotz der Abgelegenheit des Orts und des Umstands, dass das Opfer den Weg dorthin nicht ohne Hilfe des Angeklagten bewältigen konnte, auch deshalb Zweifel am Vorliegen einer schutzlosen Lage angemeldet hat, weil nicht habe festgestellt werden können, "ob jemand Rufe oder Schreie hätte hören und eingreifen können', fehlt es an tragfähigen Feststellungen, dass Hilfe durch schutzbereite Dritte tatsächlich erreichbar gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 2002 - 2 StR 153/02, NStZ-RR 2003, 42, 44). - BGH, 20.03.2012 - 4 StR 561/11
Sexuelle Nötigung durch Ausnutzen einer schutzlosen Lage (Vergewaltigung; …
Dazu ist eine Gesamtwürdigung aller relevanten Umstände vorzunehmen, bei der neben den äußeren Gegebenheiten (Beschaffenheit des Tatortes, Vorhandensein von Fluchtmöglichkeiten, Erreichbarkeit fremder Hilfe etc.) auch das individuelle Vermögen des Tatopfers zu wirksamem Widerstand oder erfolgreicher Flucht und die Fähigkeit des Täters zur Anwendung von nötigender Gewalt in den Blick zu nehmen sind (vgl. BGH…, Beschluss vom 17. November 2011 - 3 StR 359/11 Rn. 5 und 7; Urteil vom 25. Januar 2006 - 2 StR 345/05, BGHSt 50, 359, 362 f.; Urteil vom 10. Oktober 2002 - 2 StR 153/02, NStZ-RR 2003, 42, 44).Die Tatsache, dass sich A. N. jeweils allein mit dem Angeklagten im Wohnzimmer der Familienwohnung befand und von den schlafenden Kindern keine Hilfe erwarten konnte, belegt für sich genommen noch nicht, dass es ihr nicht möglich war, sich dem Angeklagten durch Flucht zu entziehen (vgl. BGH…, Beschluss vom 1. Juli 2004 - 4 StR 229/04, NStZ 2005, 267 Rn. 2; Urteil vom 10. Oktober 2002 - 2 StR 153/02, NStZ-RR 2003, 42, 44;… MüKoStGB/ Renzikowski, 2. Aufl., § 177 Rn. 44;… Perron/Eisele, in: Schönke/Schröder 28. Aufl., § 177 Rn. 9).
Der objektive Tatbestand des § 177 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist deshalb auch dann verwirklicht, wenn eine Gesamtschau aller maßgeblichen Umstände ergibt, dass der Täter gegenüber dem Opfer durch häufige Schläge ein Klima der Angst und Einschüchterung geschaffen hat (BGH, Beschluss vom 1. Juli 2004 - 4 StR 229/04, NStZ 2005, 267, 268; Urteil vom 6. Juli 1999 - 1 StR 216/99, NStZ 1999, 505;… Urteil vom 31. August 1993 - 1 StR 418/93, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 8;… vgl. Beschluss vom 5. April 1989 - 2 StR 557/88, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 5) und das Opfer die ihm abverlangten sexuellen Handlungen nur deshalb duldet, weil es auf Grund seiner Gewalterfahrungen mit dem Täter befürchtet, von ihm erneut körperlich misshandelt zu werden, falls es sich seinem Willen nicht beugt (BGH, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 2 StR 153/02, NStZ-RR 2003, 42, 43;… Beschluss vom 5. April 1989 - 2 StR 557/88, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 5; Beschluss vom 15. März 1984 - 1 StR 72/84, StV 1984, 330, 331).
In subjektiver Hinsicht setzt § 177 Abs. 1 Nr. 2 StGB in diesen Fällen voraus, dass der Täter die von seinem Vorverhalten ausgehende latente Androhung weiterer Misshandlungen in ihrer aktuellen Bedeutung für das Opfer erkennt und als Mittel zur Erzwingung der sexuellen Handlungen einsetzt (BGH, Beschluss vom 1. Juli 2004 - 4 StR 229/04, NStZ 2005, 267, 268; Urteil vom 10. Oktober 2002 - 2 StR 153/02, NStZ-RR 2003, 42, 43; Beschluss vom 26. Februar 1986 - 2 StR 76/86, NStZ 1986, 409; Beschluss vom 15. März 1984 - 1 StR 72/84, StV 1984, 330, 331).
- BGH, 13.02.2019 - 2 StR 301/18
Sexuelle Nötigung (Ausnutzen eines Überraschungsmoments: subjektiver Tatbestand; …
Damit ist ein gewaltsames Handeln im Sinne des § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB hinreichend belegt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2018 - 5 StR 451/18, juris; Senat, Urteil vom 2. Oktober 2002 - 2 StR 153/02, juris Rn. 12).
- BGH, 25.01.2006 - 2 StR 345/05
Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: Furcht des Tatopfers, Aufgabe der …
aa) Der Senat hat entschieden, dass der Tatbestand des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB schon mit der Vornahme einer sexuellen Handlung ohne oder gegen den Willen des Tatopfers gegeben sei, wenn der Täter hierbei eine schutzlose Lage ausnutzt (vgl. Senatsentscheidungen BGHSt 45, 253, 260; NStZ-RR 2003, 42; NStZ 2004, 440, 441; ebenso der 4. Strafsenat im Urteil vom 25. Oktober 2001 - 4 StR 262/01, NStZ 2002, 199, 200). - BGH, 10.10.2018 - 4 StR 311/18
Sexuelle Nötigung (kein Finalzusammenhang zwischen Gewaltanwendung und Vornahme …
Das Einsperren in einem Raum stellt eine Gewaltanwendung im Sinne des § 177 Abs. 5 Nr. 1 StGB dar (…vgl. BeckOK-StGB/Ziegler, aaO, § 177 Rn. 94;… Lackner/Kühl/Heger, aaO, § 177 Rn. 13;… MüKo-StGB/Renzikowski, aaO, § 177 nF Rn. 106; vgl. zu § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB aF BGH, Urteil vom 2. Oktober 2002 - 2 StR 153/02, NStZ-RR 2003, 42, 43 mwN; Beschluss vom 10. Mai 2011 - 3 StR 78/11, NStZ-RR 2011, 311 f.;… einschränkend zur neuen Rechtslage Fischer, aaO, § 177 Rn. 74a). - BGH, 16.10.2012 - 3 StR 385/12
Schwere Vergewaltigung (Erforderlichkeit der finalen Verknüpfung zwischen …
Dies gilt in gleicher Weise, wenn der Täter zunächst zu anderen Zwecken zwar keine Gewalt verübt, aber mit Gefahr für Leib oder Leben des Opfers gedroht hatte (vgl. BGH, Urteile vom 10. Oktober 2002 - 2 StR 153/02, NStZ-RR 2003, 42, 44;… vom 31. August 1993 - 1 StR 418/93, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Drohung 8). - BGH, 12.01.2011 - 1 StR 580/10
BGH stärkt Schutz behinderter Menschen vor sexuellen Übergriffen
Diese Tatvarianten stehen gleichrangig nebeneinander (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 10. Oktober 2002 - 2 StR 153/02, NStZ-RR 2003, 42, 44; BGH, Beschluss vom 6. Juli 1999 - 1 StR 216/99, NStZ 1999, 505; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1999 - 2 StR 248/99, BGHSt 45, 253, 259; BGH, Urteil vom 3. November 1998 - 1 StR 521/98, BGHSt 44, 228). - BGH, 28.01.2004 - 2 StR 351/03
Sexuelle Nötigung; sexueller Missbrauch von Kindern; Vergewaltigung (besondere …
a) Der Senat hat zur Auslegung des § 177 Abs. 1 Nr. 3 StGB in der Fassung des 33. StÄG und des 6. StrRG bereits in BGHSt 45, 253, 260 f. entschieden, daß § 177 Abs. 1 Nr. 3 eine über die sexuelle Handlung hinausgehende gesonderte Nötigungshandlung nicht voraussetzt; die Nötigung erschöpft sich vielmehr in der Vornahme der sexuellen Handlung gegen den Willen des Opfers, wenn sich dieses in einer schutzlosen Lage befindet und der Täter dies zu der Tat ausnutzt (vgl. im einzelnen BGHSt 45, 253, 257 ff.; ebenso BGH NStZ 2002, 199 f.; BGH NStZ-RR 2003, 42; vgl. schon BGHSt 44, 228, 231 f.). - BGH, 27.03.2003 - 3 StR 446/02
Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage bei Umständen, die in der Person des Opfers …
Hier sind Umstände, die hinzutreten müssen, damit in der Abgeschiedenheit der familiären Wohnung eine schutzlose Lage gegeben ist (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 42), nicht festgestellt.Im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens ist der Vorschrift auch der Zweck zugewiesen worden, den Schutz geistig und körperlich behinderter Menschen, deren Widerstandsfähigkeit eingeschränkt ist, vor erzwungenen sexuellen Übergriffen zu verbessern (vgl. BGHSt 45, 253, 256; BGH NStZ-RR 2003, 42; BGH…, Urt. vom 7. November 2002 - 3 StR 274/02).
- BGH, 26.10.2010 - 4 StR 397/10
Sexuelle Nötigung (Ausnutzung einer hilflosen Lage; Einschließen des Opfers als …
Das Einschließen des Opfers in einem umschlossenen Raum in der Absicht, es am Verlassen des Raumes zu hindern, um auf diese Weise die Vornahme sexueller Handlungen zu ermöglichen, stellt sich indes als Gewaltanwendung im Sinne des § 177 Abs. 1 Nr. 1 StGB dar (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 2002 - 2 StR 153/02, NStZ-RR 2003, 42, 43 m.w.N.;… Beschluss vom 23. November 1993 - 1 StR 739/93, BGHR StGB § 177 Abs. 1 Gewalt 10;… Fischer StGB 57. Aufl. § 177 Rn. 7). - BGH, 14.02.2005 - 3 StR 230/04
Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage; Vorstellung des Tatopfers; Gewalt); Vorsatz …
- BGH, 06.12.2023 - 5 StR 203/23
Nötigung der Mädchen mit Gewalt des Täters zur Duldung seiner sexuellen …
- BGH, 10.02.2011 - 4 StR 566/10
Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes und zur Vergewaltigung …
- BGH, 01.07.2004 - 4 StR 229/04
Sexuelle Nötigung in Form der Vergewaltigung (Ausnutzung einer schutzlosen Lage; …
- BGH, 22.07.2010 - 3 StR 156/10
Tateinheit (Zusammentreffen in einem Handlungsteil; Teilidentität der …
- BVerfG, 01.07.2004 - 2 BvR 568/04
Anforderungen an die Bestimmtheit eines Straftatbestandes
- OLG Hamm, 18.03.2014 - 5 RVs 5/14
Anforderungen an die Gewaltausübung im Rahmen der Nötigung nach § 177 StGB
- BGH, 10.05.2011 - 3 StR 78/11
Sexuelle Nötigung (Gewalt; via absoluta; vis compulsiva; finaler Zusammenhang; …
- BGH, 05.10.2004 - 3 StR 256/04
Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung (Fortwirken früherer Gewaltanwendung; …
- BGH, 21.12.2005 - 2 StR 245/05
Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: Erkennen durch das Opfer)
- BGH, 26.08.2005 - 3 StR 260/05
Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung (schutzlose Lage; Wohnung; Tenorierung beim …
- BGH, 22.02.2005 - 4 StR 9/05
Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage des Opfers; äußere Umstände; Ausnutzung einer …
- BGH, 05.05.2009 - 5 StR 132/09
Rücktritt vom unbeendeten Versuch (fehlgeschlagener Versuch; weitere …
- OLG Celle, 11.05.2005 - 21 Ss 7/05
Sexueller Missbrauch einer Krankenhauspatientin durch einen Pfleger; Vorliegen …
- LG Weiden/Oberpfalz, 10.08.2020 - JK1 KLs 14 Js 8654/19
Beweiswürdigung bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen - Anwendung des …
- BGH, 07.11.2002 - 3 StR 274/02
Nötigung; Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung; konkludente Drohung …
- BGH, 12.12.2018 - 5 StR 451/18
Gewaltbegriff beim Tatbestand der Vergewaltigung (mit nicht ganz unerheblicher …
- BGH, 18.06.2014 - 5 StR 98/14
Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (Fehlen einer eine vollständigen …
- BGH, 24.06.2010 - 4 StR 260/10
Vergewaltigung (fortwirkende Gewalt/Drohung: erforderliche Feststellungen zur …
- LG Aachen, 02.04.2020 - 69 KLs 15/19
- AG Rudolstadt, 06.05.2019 - 462 Js 34108/18
Jugendstrafverfahren: Anwendung von Jugendstrafrecht bei Sittlichkeitsdelikten …
- BGH, 12.02.2008 - 1 StR 538/07
Begriff der Vergewaltigung (Mindestmaß an nötiger Penetration des Opfers; nur …
- LG Dortmund, 03.04.2020 - 32 KLs 62/19
- LG Düsseldorf, 07.12.2017 - 2 KLs 3/17
- OLG Braunschweig, 28.05.2013 - 1 Ss 14/13
Geltendmachung eines Feststellungsanspruchs im Adhäsionsverfahren
- BGH, 24.06.2003 - 4 StR 225/03
Erforderlichkeit der Bestimmung der Tagesatzhöhe bei Bildung einer …
- LG Essen, 18.08.2022 - 64 KLs 34/20
Vergewaltigung