Rechtsprechung
BGH, 19.03.2004 - 2 StR 513/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 64 StGB
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussichten; Therapieverweigerung und mögliche Weckung der Therapiebereitschaft) - bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen einer Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 64; ; StGB § 64 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 64
Erfolgsaussichten trotz Ablehnung der Maßregel durch den Angeklagten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2004, 263 (Ls.)
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 03.12.1985 - 1 StR 345/85
Einfuhr durch Aufgabe als Reisegepäck
Auszug aus BGH, 19.03.2004 - 2 StR 513/03
In diesem Fall sind jedoch die Gründe und Wurzeln eines etwaigen Motivationsmangels festzustellen und zu überprüfen, ob eine Therapiebereitschaft für eine Erfolg versprechende Behandlung geweckt werden kann (BGH NStZ 1986, 274; NStZ-RR 97, 70;… Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 64 Rdn. 14 m.w.N.).
- BGH, 19.04.2016 - 3 StR 566/15
Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringungsanordnung (Begriff des Hangs; …
Liegt sie vor, so ist es jedoch geboten, im Rahmen einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgeblichen Umstände die Gründe des Motivationsmangels festzustellen und zu prüfen, ob eine Therapiebereitschaft für eine erfolgversprechende Behandlung geweckt werden kann; denn gerade auch darin kann das Ziel einer Behandlung im Maßregelvollzug bestehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. März 2004 - 2 StR 513/03, NStZ-RR 2004, 263; vom 15.Dezember 2009 - 3 StR 516/09, NStZ-RR 2010, 141). - BGH, 19.04.2016 - 3 StR 48/16
Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringungsanordnung (Begriff des Hangs; …
Liegt sie vor, so ist es jedoch geboten, im Rahmen einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgeblichen Umstände die Gründe des Motivationsmangels festzustellen und zu prüfen, ob eine Therapiewilligkeit für eine erfolgversprechende Behandlung geweckt werden kann; denn gerade auch darin kann das Ziel einer Behandlung im Maßregelvollzug bestehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. März 2004 - 2 StR 513/03, NStZ-RR 2004, 263; vom 15. Dezember 2009 - 3 StR 516/09, NStZ-RR 2010, 141). - BGH, 17.10.2017 - 3 StR 177/17
Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt …
Liegt sie vor, so ist es jedoch geboten, im Rahmen einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgeblichen Umstände die Gründe des Motivationsmangels festzustellen und zu prüfen, ob eine Therapiewilligkeit für eine erfolgversprechende Behandlung geweckt werden kann; denn gerade auch darin kann das Ziel einer Behandlung im Maßregelvollzug bestehen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2004 - 2 StR 513/03, juris Rn. 4).
- BGH, 24.06.2009 - 2 StR 170/09
Strafzumessung bei Freiheitsstrafen unter sechs Monaten (Beruhen); Unterbringung …
Das Fehlen von Therapiewilligkeit steht nämlich einer Anordnung nach § 64 StGB grundsätzlich nicht entgegen (BGH bei Holtz MDR 1996, 880; NStZ-RR 2004, 263). - BGH, 10.11.2009 - 5 StR 413/09
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (kein Vorrang der Sozialtherapie; …
In diesem Fall sind jedoch die Gründe und Wurzeln eines etwaigen Motivationsmangels festzustellen und es ist zu überprüfen, ob eine Therapiebereitschaft für eine Erfolg versprechende Behandlung geweckt werden kann (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 263; DAR 1999, 196). - OLG Hamburg, 21.04.2017 - 2 Rev 83/16
Strafverfahren wegen Wohnungseinbruchdiebstahls: Strafschärfende Berücksichtigung …
Eine zur Zeit der Verurteilung fehlende Therapiewilligkeit eines Betroffenen steht der Unterbringungsanordnung nicht stets entgegen, im Einzelfall kann zu prüfen sein kann, ob Aussichten bestehen, eine entsprechende Therapiebereitschaft zu wecken (vgl. BGH NStZ-RR 2004, 263;… Fischer § 64 Rn. 20 m.w.N.). - BGH, 26.01.2010 - 3 StR 2/10
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Therapiewille des Angeklagten; …
Das Fehlen von Therapiewilligkeit steht einer Anordnung nach § 64 StGB grundsätzlich nicht entgegen (BGH bei Holtz MDR 1996, 880; NStZ-RR 2004, 263, vgl. Schöch in LK 12. Aufl. § 64 Rdn. 139 m.w.N.), sondern kann lediglich ein Indiz dafür sein, dass eine Entwöhnungsbehandlung keine konkrete Erfolgsaussicht hat (BGH NJW 2000, 3015, 3016; NStZ 2000, 587;… Fischer StGB 57. Auflage § 64 Rdn. 20). - OLG Jena, 05.03.2007 - 1 Ws 75/07
Abbruch
die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ablehnt, steht deren Anordnung grundsätzlich nicht entgegen (BGH NStZ-RR 2004, 263). - LG Köln, 08.07.2011 - 105 KLs 5/10 Dieser Mangel an Therapiewilligkeit steht der Anordnung nach § 64 StGB zwar grundsätzlich nicht entgegen (BGH NStZ-RR 2004, 263; 10, 42; 10, 141), kann aber als Indiz gegen die Erfolgsaussichten gewertet werden (BGH NJW 2000, 3015).
- OLG Köln, 29.12.2011 - 2 Ws 794/11
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Fehlende Therapiebereitschaft
Es entspricht aber der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass die fehlende Therapiebereitschaft nicht zwingend gegen die Erfolgsaussicht der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt spricht (vgl. BGH NStZ-RR 2011, 309; NStZ-RR 2010, 141; NStZ-RR 2004, 263 und NStZ-RR 1997, 131). - OLG Nürnberg, 24.03.2011 - 1 Ws 91/11
Stabilisierung einer noch in Ansätzen vorhandenen Ausstiegsmotivation ist Ziel …
Rechtsprechung
LG Heidelberg, 31.03.2003 - 2 Qs 10/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zweitstudium eines Kindesunterhaltspflichtigen; Verletzung der Unterhaltspflicht; Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten; Maßstab zur Beurteilung der "Leistungsfähigkeit" eines Unterhaltsverpflichteten; Gröblicher und beharrlicher Verstoß gegen die ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Heidelberg, 16.01.2003 - 8 Ds 24 Js 1816/98
- LG Heidelberg, 31.03.2003 - 2 Qs 10/03
Papierfundstellen
- NJW 2004, 1886
- NStZ-RR 2004, 263
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.02.1987 - IVb ZR 28/86
Berufung auf Leistungsunfähigkeit wegen Aufnahme einer weiteren Ausbildung
Auszug aus LG Heidelberg, 31.03.2003 - 2 Qs 10/03
Die Aufnahme und Fortsetzung einer Zweitausbildung muss in dieser Situation als eigennützig eingestuft werden (vgl. BGH, FamRZ 1987, 930 ff.) und kann nicht dazu führen, dass er wegen dieses Studiums als leistungsunfähig anzusehen wäre. - LG Stuttgart, 18.11.1994 - 38 Ns 508/94
Auszug aus LG Heidelberg, 31.03.2003 - 2 Qs 10/03
So ist etwa einem arbeitslosen, nicht mehr vermittelbaren Arzt ein Berufswechsel als Hilfsarbeiter zumutbar (vgl. LG Stuttgart, NStZ 1995, 408 [LG Stuttgart 18.11.1994 - 38 Ns 508/94] ).