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   BGH, 16.06.2004 - 1 StR 166/04   

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https://dejure.org/2004,4948
BGH, 16.06.2004 - 1 StR 166/04 (https://dejure.org/2004,4948)
BGH, Entscheidung vom 16.06.2004 - 1 StR 166/04 (https://dejure.org/2004,4948)
BGH, Entscheidung vom 16. Juni 2004 - 1 StR 166/04 (https://dejure.org/2004,4948)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Hinweis auf die Möglichkeit der Anordnung einer Sicherungsmaßregel im Strafprozess

  • Judicialis

    StGB § 66 Abs. 1; ; StGB § 67d Abs. 3; ; StPO § 265 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66; StPO § 265 Abs. 2
    Hinweis auf Sicherungsverwahrung durch Ausführungen des Sachverständigen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 297
  • StV 2004, 580
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.11.2000 - 1 StR 427/00

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Hinweispflicht (Sicherungsverwahrung)

    Auszug aus BGH, 16.06.2004 - 1 StR 166/04
    Wird auf die Möglichkeit der Anordnung der Sicherungsverwahrung weder in der Anklageschrift (vgl. hierzu BGH NStZ 2001, 162) noch im Eröffnungsbeschluß hingewiesen, muß der erforderliche Hinweis gemäß § 265 Abs. 2 StPO in der Hauptverhandlung ergehen.
  • BGH, 11.11.1993 - 4 StR 584/93

    Hinweispflicht des Gerichts auf die Möglichkeit dass für den Angekagten eine

    Auszug aus BGH, 16.06.2004 - 1 StR 166/04
    Das Gesetz und ihm folgend die Rechtsprechung fordern in Fällen der vorliegenden Art im Hinblick auf die Bedeutung des Hinweises aus rechtsstaatlichen Gründen zu Recht die Einhaltung einer gewissen Formenstrenge (vgl. BGHR StPO § 265 II Hinweispflicht 6, m.w.N.).
  • BGH, 02.04.2008 - 2 StR 529/07

    Rechtlicher Hinweis (Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Beruhen);

    Der Hinweis wurde auch nicht dadurch entbehrlich, dass der zur Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten in der Hauptverhandlung gehörte Sachverständige die Anordnung der Maßregel ausdrücklich empfohlen hat; die Einführung allein durch eine Beweisperson reicht nicht aus (BGH, NStZ-RR 2002, 271; 2004, 297 f.).
  • BGH, 02.09.2009 - 5 StR 311/09

    Änderung des rechtlichen Gesichtspunkts (Sicherungsverwahrung; Hinweis auf die in

    Gerade vor dem Hintergrund der bei der Anordnung der Sicherungsverwahrung aus rechtsstaatlichen Gründen zu wahrenden Formenstrenge (BGHR StPO § 265 Abs. 2 Hinweispflicht 6; BGH NStZ-RR 2004, 297) genügt die allgemein gehaltene ergänzende Beauftragung des Sachverständigen diesen Anforderungen nicht.

    Insbesondere waren die Ausführungen des Sachverständigen zu den materiellen Voraussetzungen der Maßregel nicht geeignet, dem Angeklagten eindeutig vor Augen zu führen, dass das Gericht auf eine solche Maßregel zu erkennen gedenkt (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 271; 2004, 297; StV 2008, 344; BGH, Beschluss vom 28. April 2009 - 4 StR 544/08).

  • BGH, 26.06.2012 - 1 StR 158/12

    Hinweispflicht des Gerichts (mögliche Anordnung der Sicherungsverwahrung;

    Da weder die Revisionsgegenerklärung noch dienstliche Äußerungen das Gegenteil bekunden, ist danach davon auszugehen, dass dem Angeklagten ein förmlicher Hinweis entsprechend § 265 StPO nicht erteilt wurde (zu dessen Erforderlichkeit vgl. BGH NStZ-RR 2004, 297 und NStZ 2009, 227).
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