Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.11.2004

Rechtsprechung
   BGH, 24.11.2004 - 5 StR 239/04   

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https://dejure.org/2004,4585
BGH, 24.11.2004 - 5 StR 239/04 (https://dejure.org/2004,4585)
BGH, Entscheidung vom 24.11.2004 - 5 StR 239/04 (https://dejure.org/2004,4585)
BGH, Entscheidung vom 24. November 2004 - 5 StR 239/04 (https://dejure.org/2004,4585)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des Rücktritts vom Versuch wegen Fehlschlags; Erkennbarkeit der Untauglichkeit der Tatwaffe für den Täter

  • Judicialis

    StGB § 24 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 24 Abs. 1 Satz 2; ; StGB § 64 Abs. 2; ; StPO § 154a

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24 Abs. 1
    Rücktritt vom Versuch bei unerkannt untauglichen Möglichkeiten des Weiterhandelns

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 998 (Ls.)
  • NStZ-RR 2005, 70
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 24.11.2004 - 5 StR 239/04
    Für den Maßregelausspruch weist der Senat auf den gegenüber dem Wortlaut des § 64 Abs. 2 StGB verbindlich eingeschränkten Maßstab nach BVerfGE 91, 1 hin.
  • BGH, 21.08.2018 - 3 StR 205/18

    Prüfung der möglichen Verneinung eines besonders schweren Falles des Betruges

    Die subjektive Sicht des Täters ist auch dann maßgeblich, wenn der Versuch zwar objektiv fehlgeschlagen ist, der Täter dies aber nicht erfasst (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. November 2004 - 5 StR 239/04, BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Rücktritt 10; vom 23. Februar 2016 - 3 StR 5/16, juris Rn. 5).
  • BGH, 27.11.2014 - 3 StR 458/14

    Rechtsfehlerhaftes Unterlassen der Rücktrittsprüfung (fehlgeschlagener Versuch;

    Die subjektive Sicht des Täters ist auch dann maßgeblich, wenn der Versuch zwar objektiv fehlgeschlagen ist, der Täter dies aber nicht erkennt; zumindest soll ein freiwilliger Verzicht auf weitere Tathandlungen zur Straffreiheit nach § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB führen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2004 - 5 StR 239/04, NStZ-RR 2005, 70, 71).
  • BGH, 23.02.2016 - 3 StR 5/16

    Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei in Betracht kommendem Rücktritt

    Die subjektive Sicht des Täters ist auch dann maßgeblich, wenn der Versuch zwar objektiv fehlgeschlagen ist, der Täter dies aber nicht erkennt; zumindest soll ein freiwilliger Verzicht auf weitere Tathandlungen zur Straffreiheit nach § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB führen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2004 - 5 StR 239/04, NStZ-RR 2005, 70, 71).
  • BGH, 13.10.2005 - 5 StR 394/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (positive Feststellung einer

    Mit Beschluss vom 24. November 2004 (BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Rücktritt 10 - "russisches Roulette") hatte der Senat die Verurteilung des Angeklagten wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit unerlaubtem Führen einer Schusswaffe zu sechs Jahren Freiheitsstrafe und Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wegen nicht tragfähiger Ablehnung eines Rücktritts vom Totschlagsversuch mit den Feststellungen aufgehoben.
  • BGH, 31.05.2016 - 3 StR 135/16

    Fehlende Feststellungen zum Vorstellungsbild des Täters beim möglichen Rücktritt

    Die subjektive Sicht des Täters ist auch dann maßgeblich, wenn der Versuch zwar objektiv fehlgeschlagen ist, der Täter dies aber nicht erkennt; zumindest soll ein freiwilliger Verzicht auf weitere Tathandlungen zur Straffreiheit nach § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB führen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. November 2004 - 5 StR 239/04, NStZ-RR 2005, 70, 71).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.11.2004 - 2 StR 295/04   

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https://dejure.org/2004,5005
BGH, 03.11.2004 - 2 StR 295/04 (https://dejure.org/2004,5005)
BGH, Entscheidung vom 03.11.2004 - 2 StR 295/04 (https://dejure.org/2004,5005)
BGH, Entscheidung vom 03. November 2004 - 2 StR 295/04 (https://dejure.org/2004,5005)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 21 StGB
    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung von Tatmodalitäten und Tatmotive sowie des Nachtatverhaltens nur nach dem Maß der Vorwerfbarkeit bzw. nach Maßgabe der verminderten Schuldfähigkeit; Borderline-Syndrom)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine strafschärfende Wertung von Tatmodalitäten und Tatmotiven; Strafschärfende Wertung des Verhaltens nach der Tat; Berücksichtigung einer Borderline-Persönlichkeit

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 21

  • rechtsportal.de

    StGB § 21 § 46 Abs. 2
    Strafzumessung beim vermindert schuldfähigen Täter

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2005, 70 (Ls.)
  • StV 2005, 495
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.10.2002 - 5 StR 365/02

    Verminderte Schuldfähigkeit (Steuerungsfähigkeit; erhebliche affektiver Erregung

    Auszug aus BGH, 03.11.2004 - 2 StR 295/04
    Allerdings ist auch der im Sinne des § 21 StGB erheblich vermindert schuldfähige Täter für die von ihm begangene Tat in ihrer konkreten Ausgestaltung verantwortlich, so daß für eine strafschärfende Verwertung durchaus Raum bleibt, jedoch nur nach dem Maß der geminderten Schuld (vgl. Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 46 Rdn. 28; 33 m.w.N.; st. Rspr. vgl. u.a. BGHSt 16, 360, 364; BGH NStZ 1992, 538; NStZ-RR 2003, 104, 105).
  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 373/61
    Auszug aus BGH, 03.11.2004 - 2 StR 295/04
    Allerdings ist auch der im Sinne des § 21 StGB erheblich vermindert schuldfähige Täter für die von ihm begangene Tat in ihrer konkreten Ausgestaltung verantwortlich, so daß für eine strafschärfende Verwertung durchaus Raum bleibt, jedoch nur nach dem Maß der geminderten Schuld (vgl. Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 46 Rdn. 28; 33 m.w.N.; st. Rspr. vgl. u.a. BGHSt 16, 360, 364; BGH NStZ 1992, 538; NStZ-RR 2003, 104, 105).
  • BGH, 14.07.1992 - 1 StR 302/92

    Weitergehende strafmildernde Bedeutung der Alkoholisierung neben einer

    Auszug aus BGH, 03.11.2004 - 2 StR 295/04
    Allerdings ist auch der im Sinne des § 21 StGB erheblich vermindert schuldfähige Täter für die von ihm begangene Tat in ihrer konkreten Ausgestaltung verantwortlich, so daß für eine strafschärfende Verwertung durchaus Raum bleibt, jedoch nur nach dem Maß der geminderten Schuld (vgl. Tröndle/Fischer, StGB 52. Aufl. § 46 Rdn. 28; 33 m.w.N.; st. Rspr. vgl. u.a. BGHSt 16, 360, 364; BGH NStZ 1992, 538; NStZ-RR 2003, 104, 105).
  • BGH, 26.02.2019 - 1 StR 614/18

    Verminderte Schuldfähigkeit (Vermutung des verminderten Schuldgehalts: die

    c) Sind Handlungsmodalitäten indes Ausdruck und Folge der Minderung der Hemmungsfähigkeit, dürfen sie dem Täter in dem Umfang, in dem die Steuerungsfähigkeit beeinträchtigt war, nicht zum Vorwurf gemacht und deshalb auch nicht straferschwerend angelastet werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 17. November 1961 - 4 StR 373/61 Rn. 10, BGHSt 16, 360, 364; vom 7. Juli 1993 - 2 StR 17/93 Rn. 14 mwN und vom 17. August 2004 - 5 StR 93/04 Rn. 24, BGHSt 49, 239, 246; Beschlüsse vom 8. Oktober 2002 - 5 StR 365/02 Rn. 4 und vom 3. November 2004 - 2 StR 295/04 Rn. 7).
  • BGH, 11.01.2022 - 1 StR 447/21

    Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung von Tatumständen nur bei

    Gleiches gilt für das Nachtatverhalten (BGH, Beschluss vom 3. November 2004 - 2 StR 295/04 Rn. 7).
  • BGH, 21.01.2014 - 2 StR 434/13

    Minder schwerer Fall der gefährlichen Körperverletzung (Bedeutung von auf

    Allerdings ist auch der im Sinne des § 21 StGB erheblich vermindert schuldfähige Täter für die von ihm begangene Tat in ihrer konkreten Ausgestaltung verantwortlich, so dass für eine strafschärfende Verwertung durchaus Raum bleibt, jedoch nur nach dem Maß der geminderten Schuld (vgl. Senat, Beschluss vom 3. November 2004 - 2 StR 295/04, StV 2005, 495 mwN).
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