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   BGH, 26.01.2010 - 5 StR 520/09   

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https://dejure.org/2010,4663
BGH, 26.01.2010 - 5 StR 520/09 (https://dejure.org/2010,4663)
BGH, Entscheidung vom 26.01.2010 - 5 StR 520/09 (https://dejure.org/2010,4663)
BGH, Entscheidung vom 26. Januar 2010 - 5 StR 520/09 (https://dejure.org/2010,4663)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 21 StGB; § 261 StPO; § 64 StGB
    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Beweiswürdigung; Gesamtbetrachtung aller Umstände; Alkoholgewöhnung; Erinnerungslücke); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (zwingende Erörterung bei Vorliegen erheblicher hierfür sprechender Umstände)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 StGB, § 64 S 1 StGB, § 244 Abs 2 StPO, § 212 StGB, § 5 Abs 3 JGG
    Jugendstrafverfahren wegen Totschlags: Berücksichtigung des Atemalkoholwerts bei der Beweiswürdigung bezüglich eines Nachtrunks und der unterbliebenen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei Bemessung der Jugendstrafe

  • Wolters Kluwer

    Strafzumessungserwägungen unter Berücksichtigung der bei der Tat bestehenden Blutalkoholkonzentration und eines regelmäßigen Alkoholkonsums; Auswirkung einer fehlenden Erwägung der Anordnung einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt auf die Festsetzung einer ...

  • rewis.io

    Jugendstrafverfahren wegen Totschlags: Berücksichtigung des Atemalkoholwerts bei der Beweiswürdigung bezüglich eines Nachtrunks und der unterbliebenen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei Bemessung der Jugendstrafe

  • ra.de
  • rewis.io

    Jugendstrafverfahren wegen Totschlags: Berücksichtigung des Atemalkoholwerts bei der Beweiswürdigung bezüglich eines Nachtrunks und der unterbliebenen Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei Bemessung der Jugendstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strafzumessungserwägungen unter Berücksichtigung der bei der Tat bestehenden Blutalkoholkonzentration und eines regelmäßigen Alkoholkonsums; Auswirkung einer fehlenden Erwägung der Anordnung einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt auf die Festsetzung einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 163
  • NStZ-RR 2010, 275
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 28.03.2007 - 5 StR 32/07

    Konkurrenzen (Konsumtion zwischen Raub und Freiheitsberaubung); verminderte

    Auszug aus BGH, 26.01.2010 - 5 StR 520/09
    Indes ist die Jugendstrafe aufzuheben, weil tragende Strafzumessungserwägungen, mit denen das Landgericht eine erhebliche Beeinträchtigung des Hemmungsvermögens des Angeklagten im Sinne des § 21 StGB ausgeschlossen hat, und zur Höhe der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit auf zu Lasten und zu Gunsten des Angeklagten wirkenden Fehlern in der Beweiswürdigung beruhen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - 5 StR 32/07 Tz. 7 f.).

    Zudem ist zu besorgen, dass die vom Landgericht für einen Ausschluss erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit herangezogene Alkoholgewöhnung und fehlende Erinnerungslücke überbewertet worden sind (vgl. BGHSt 43, 66, 71, 73, 76; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4; BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - 5 StR 32/07 Tz. 8).

  • BGH, 09.01.2002 - 5 StR 543/01

    Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz; verminderte Schuldfähigkeit); Gemeinschaftlicher

    Auszug aus BGH, 26.01.2010 - 5 StR 520/09
    a) Das Landgericht hat - sachverständig beraten - zwar eine Störung des Sozialverhaltens des Angeklagten, die hohe Alkoholkonzentration zur Tatzeit und die Provokation durch das Opfer unter den jeweils zutreffenden Eingangsmerkmalen der §§ 20, 21 StGB erörtert, indes die gebotene Gesamtbetrachtung (vgl. BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3) unterlassen und zudem die markanten Tatumstände, die eine besonders starke Enthemmung nahe legen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2002 - 5 StR 543/01, insoweit in NStZ-RR 2002, 107 nicht abgedruckt), nicht ersichtlich erwogen.

    Zudem hat die festgesetzte Jugendstrafe auch deshalb keinen Bestand, weil es das Landgericht trotz Vorliegens erheblicher hierfür sprechender Umstände verabsäumt hat, die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt zu erwägen (§ 7 Abs. 1 JGG), was die mit am Erziehungsbedarf orientierte Festsetzung der Jugendstrafe - auch ohne dass die Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 JGG hätten erfüllt werden können - beeinflusst haben könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2002 - 5 StR 543/01, insoweit nicht in NStZ-RR 2002, 107 abgedruckt; BGH, Beschluss vom 25. November 2008 - 3 StR 404/08 Tz. 6).

  • BGH, 25.02.1987 - 2 StR 29/87

    BAK - Schuldfähigkeit - Affektive Einengung - Gemütsverfassung - Urteil -

    Auszug aus BGH, 26.01.2010 - 5 StR 520/09
    a) Das Landgericht hat - sachverständig beraten - zwar eine Störung des Sozialverhaltens des Angeklagten, die hohe Alkoholkonzentration zur Tatzeit und die Provokation durch das Opfer unter den jeweils zutreffenden Eingangsmerkmalen der §§ 20, 21 StGB erörtert, indes die gebotene Gesamtbetrachtung (vgl. BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3) unterlassen und zudem die markanten Tatumstände, die eine besonders starke Enthemmung nahe legen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2002 - 5 StR 543/01, insoweit in NStZ-RR 2002, 107 nicht abgedruckt), nicht ersichtlich erwogen.
  • BGH, 03.04.2001 - 4 StR 507/00

    Atemalkoholmessung

    Auszug aus BGH, 26.01.2010 - 5 StR 520/09
    Zwar ist eine direkte Konvertierung von Atemalkohol- in Blutalkoholkonzentrationen ausgeschlossen (BGHSt 46, 358, 365).
  • BGH, 20.12.1996 - 2 StR 470/96

    Symptomatischer Zusammenhang zwischen übermäßigem Alkoholgenuß und der Tat sowie

    Auszug aus BGH, 26.01.2010 - 5 StR 520/09
    Die getroffenen Feststellungen hätten die Annahme des nach § 64 StGB weiter gebotenen symptomatischen Zusammenhangs zwischen dem Hang, der Tat und der zukünftigen Gefährlichkeit (vgl. BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 1) nicht grundlegend in Frage gestellt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2008 - 4 StR 316/08 Tz. 5 m.w.N.).
  • BGH, 18.12.1986 - 4 StR 668/86

    Schuldfähigkeit - Alkohol - Verminderte Steuerungsfähigkeit

    Auszug aus BGH, 26.01.2010 - 5 StR 520/09
    Zudem ist zu besorgen, dass die vom Landgericht für einen Ausschluss erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit herangezogene Alkoholgewöhnung und fehlende Erinnerungslücke überbewertet worden sind (vgl. BGHSt 43, 66, 71, 73, 76; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4; BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - 5 StR 32/07 Tz. 8).
  • BGH, 25.11.2008 - 3 StR 404/08

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (obligatorische Prüfung trotz

    Auszug aus BGH, 26.01.2010 - 5 StR 520/09
    Zudem hat die festgesetzte Jugendstrafe auch deshalb keinen Bestand, weil es das Landgericht trotz Vorliegens erheblicher hierfür sprechender Umstände verabsäumt hat, die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt zu erwägen (§ 7 Abs. 1 JGG), was die mit am Erziehungsbedarf orientierte Festsetzung der Jugendstrafe - auch ohne dass die Voraussetzungen des § 5 Abs. 3 JGG hätten erfüllt werden können - beeinflusst haben könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2002 - 5 StR 543/01, insoweit nicht in NStZ-RR 2002, 107 abgedruckt; BGH, Beschluss vom 25. November 2008 - 3 StR 404/08 Tz. 6).
  • BGH, 16.09.2008 - 4 StR 316/08

    Gebotener Härteausgleich bei der Strafzumessung (unzulässige Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus BGH, 26.01.2010 - 5 StR 520/09
    Die getroffenen Feststellungen hätten die Annahme des nach § 64 StGB weiter gebotenen symptomatischen Zusammenhangs zwischen dem Hang, der Tat und der zukünftigen Gefährlichkeit (vgl. BGHR StGB § 64 Zusammenhang, symptomatischer 1) nicht grundlegend in Frage gestellt (vgl. BGH, Beschluss vom 16. September 2008 - 4 StR 316/08 Tz. 5 m.w.N.).
  • BGH, 29.04.1997 - 1 StR 511/95

    BGH verneint Erfahrungssatz über die erhebliche Verminderung der Schuldfähigkeit

    Auszug aus BGH, 26.01.2010 - 5 StR 520/09
    Zudem ist zu besorgen, dass die vom Landgericht für einen Ausschluss erheblich verminderter Steuerungsfähigkeit herangezogene Alkoholgewöhnung und fehlende Erinnerungslücke überbewertet worden sind (vgl. BGHSt 43, 66, 71, 73, 76; BGHR StGB § 21 Blutalkoholkonzentration 4; BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - 5 StR 32/07 Tz. 8).
  • BGH, 30.03.1992 - 4 StR 108/92

    Drogenabhängigkeit - Alkoholabhängigkeit - Verminderung der Steuerungsfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 26.01.2010 - 5 StR 520/09
    Das neue Tatgericht wird gegebenenfalls zu beachten haben, dass eine Maßregel nach § 64 StGB nicht die Annahme der Voraussetzungen des § 21 StGB erfordert (BGHR StGB § 64 Ablehnung 6).
  • VGH Bayern, 22.01.2024 - 11 CS 23.1451

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Führens eines Fahrrads in erheblich

    Wie das Verwaltungsgericht zu Recht angenommen hat, stützt das Messergebnis die Richtigkeit der gemessenen Blutalkoholkonzentration, weil sich die Werte nicht widersprechen, auch wenn eine direkte Konvertierung von Atem- und Blutalkoholwerten ausscheidet (vgl. BGH, B.v. 26.1.2010 - 5 StR 520/09 - NStZ-RR 2010, 275 Rn. 9; König in Hentschel/König/Dauer, § 24a StVG Rn. 16) und ein nur kalibrierbares Vortestgerät keine "beweissichere" Atemalkoholanalyse für das Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren zu liefern vermag (vgl. dazu König, a.a.O. § 316 StGB Rn. 52; ders. in Leipziger Komm. zum StGB, § 316 Rn. 47).
  • BGH, 01.12.2011 - 5 StR 360/11

    Tötungsvorsatz (äußerst gefährliche Gewalthandlung); Mittäterschaft (sukzessive;

    Zwar sprechen die zeitnah nach den Taten gemessenen Atemalkoholkonzentrationen (1,21 bzw. 1,33 ?) zumindest indiziell (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 5 StR 520/09 Rn 9, NStZ-RR 2010, 275; Urteil vom 6. Juni 2002 - 1 StR 14/02, NStZ 2002, 532, 533) dafür, dass vor den Taten keine Alkoholaufnahme erfolgte, die zur Anwendung des § 21 StGB führen musste.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.10.2022 - 1 M 148/22

    Fahrerlaubnisentziehung; Fahrradfahrt mit BAK von 1,99 Promille; bislang

    Eine unmittelbare Konvertierung einer gemessenen AAK ist insbesondere als Basis einer Rückrechnung ebenfalls grundsätzlich unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 5 StR 520/09 -, juris Rn. 9; Beschluss vom 3. April 2001 - 4 StR 507/00 -, BGHSt 46, 358 -, zitiert nach juris Rn. 17; König, in: Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl., § 24a StVG Rn. 16; Mußhoff, Medizinisch-naturwissenschaftliche Aspekte, Blutalkohol 53/2016, S. 128, 134; Deutsche Gesellschaft für Rechtsmedizin/Deutsche Gesellschaft für Verkehrsmedizin/Deutsche Gesellschaft für toxikologische und forensische Chemie, Gemeinsame Stellungnahme zum Vorschlag des Verzichts auf eine Blutentnahme bei Verkehrsstraftaten unter Alkohol bzw. im "strafrechtlich relevanten Konzentrationsbereich", Blutalkohol 53/2016, S. 249, 250), weil es sich bei der auch den gesetzlichen Bestimmungen zugrunde liegenden Annahme einer Entsprechung bestimmter BAK- und AAK-Werte lediglich um eine statistische Wahrscheinlichkeitsaussage handelt (vgl. näher Funke, in: MüKo-Straßenverkehrsrecht, Band 1, § 24a StVG Rn. 17).
  • BGH, 11.09.2018 - 1 StR 307/18

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (erforderliche Darstellung im Urteil)

    Der Senat kann hier dahinstehen lassen, ob der Atemalkoholkonzentration neben der gesicherten BAK-Konzentration aufgrund einer zeitnahen Blutprobe überhaupt Bedeutung zukommt (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 5 StR 520/09, NStZ-RR 2010, 275, 276).
  • BGH, 26.09.2012 - 5 StR 442/12

    Rechtsfehlerhaft unterlassene Prüfung der Unterbringung in einer

    Wegen des durch § 5 Abs. 3 JGG vorgegebenen sachlichen Zusammenhangs zwischen Strafe und Unterbringung war auch der Strafausspruch aufzuheben (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2010 - 5 StR 520/09, NStZ-RR 2010, 275 Rn. 10 ff., und vom 12. März 2012 - 3 StR 42/12, jeweils mwN).
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