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   BGH, 03.07.2012 - 5 StR 313/12   

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https://dejure.org/2012,18513
BGH, 03.07.2012 - 5 StR 313/12 (https://dejure.org/2012,18513)
BGH, Entscheidung vom 03.07.2012 - 5 StR 313/12 (https://dejure.org/2012,18513)
BGH, Entscheidung vom 03. Juli 2012 - 5 StR 313/12 (https://dejure.org/2012,18513)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 Abs 2 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Prüfung der Erfolgsaussicht bei Therapieunwilligkeit des Täters

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Begründung für das Fehlen einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 S. 2 StGB bei Vorliegen von Therapieunwilligkeit

  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Prüfung der Erfolgsaussicht bei Therapieunwilligkeit des Täters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64 S. 2; StPO § 246a; StPO § 349 Abs. 2
    Anforderungen an die Begründung für das Fehlen einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach § 64 S. 2 StGB bei Vorliegen von Therapieunwilligkeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 307
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.09.2010 - 2 StR 268/10

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (indizielle Bedeutung mangelnder

    Auszug aus BGH, 03.07.2012 - 5 StR 313/12
    In diesem Fall sind jedoch die Gründe und Wurzeln eines etwaigen Motivationsmangels festzustellen; es ist zu überprüfen, ob eine Therapiebereitschaft für eine Erfolg versprechende Behandlung geweckt werden kann (BGH, Beschlüsse vom 10. November 2009 - 5 StR 413/09, NStZ-RR 2010, 42, 43, und vom 22. September 2010 - 2 StR 268/10, NStZ-RR 2011, 203).

    Das Landgericht hat keine Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 22. September 2010 - 2 StR 268/10 aaO) vorgenommen und hat die Gründe der fehlenden Therapiebereitschaft nicht hinterfragt.

  • BGH, 10.11.2009 - 5 StR 413/09

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (kein Vorrang der Sozialtherapie;

    Auszug aus BGH, 03.07.2012 - 5 StR 313/12
    In diesem Fall sind jedoch die Gründe und Wurzeln eines etwaigen Motivationsmangels festzustellen; es ist zu überprüfen, ob eine Therapiebereitschaft für eine Erfolg versprechende Behandlung geweckt werden kann (BGH, Beschlüsse vom 10. November 2009 - 5 StR 413/09, NStZ-RR 2010, 42, 43, und vom 22. September 2010 - 2 StR 268/10, NStZ-RR 2011, 203).
  • BGH, 12.04.2012 - 5 StR 87/12

    Hang zu alkoholischen Getränken auch bei Fehlen von ausgeprägten Entzugssyndromen

    Auszug aus BGH, 03.07.2012 - 5 StR 313/12
    Der Senat hebt darüber hinaus auch den Strafausspruch auf, soweit Einzelfreiheitsstrafen verhängt worden sind, und im Gesamtstrafausspruch, um dem neuen Tatgericht gegebenenfalls eine sachgerechte Abstimmung von Strafen und Maßregel zu ermöglichen (vgl. BGH, Beschluss vom 12. April 2012 - 5 StR 87/12).
  • BGH, 03.03.2016 - 4 StR 497/15

    Strafzumessung (Grundsatz der schuldangemessenen Strafe als Grenze für

    Ob der Schluss vom Mangel an Therapiebereitschaft auf das Fehlen einer hinreichend konkreten Erfolgsaussicht der Behandlung gerechtfertigt ist, lässt sich nur aufgrund einer - vom Landgericht nicht vorgenommenen - Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und der Gründe und Wurzeln des Motivationsmangels beurteilen (BGH, Beschluss vom 22. September 2010 - 2 StR 268/10, NStZ-RR 2011, 203; ähnlich BGH, Beschlüsse vom 24. März 2005 - 3 StR 71/05; vom 15. Dezember 2009 - 3 StR 516/09; vom 10. November 2009 - 5 StR 413/09; vom 3. Juli 2012 - 5 StR 313/12, NStZ-RR 2012, 307 jeweils mwN).
  • BGH, 22.01.2013 - 3 StR 513/12

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Anordnung der Unterbringung in einer

    Zwar kann fehlende Therapiebereitschaft, die der Anordnung der Unterbringung gemäß § 64 StGB weiterhin grundsätzlich nicht entgegensteht (vgl. LK, aaO, Rn. 138 ff.), ein gegen die erforderliche konkrete Erfolgsaussicht sprechendes Indiz sein (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2009 - 3 StR 516/09, NStZ-RR 2010, 141 sowie Beschluss vom 3. Juli 2012 - 5 StR 313/12, NStZ-RR 2012, 307).
  • BGH, 12.09.2018 - 5 StR 291/18

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (jede eigennützige auf den Umsatz von

    Vielmehr hat das Tatgericht in solchen Fällen zu prüfen, ob die konkrete Aussicht besteht, dass die Therapiebereitschaft für eine erfolgversprechende Behandlung geweckt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 2012 - 5 StR 313/12, NStZ-RR 2012, 307).
  • BGH, 01.06.2021 - 6 StR 212/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: indizielle Bedeutung von der

    Darüber hinaus hat das Tatgericht stets zu prüfen, ob die konkrete Aussicht besteht, dass eine zunächst fehlende Therapiebereitschaft für eine erfolgversprechende Therapie noch geweckt werden kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2021, aaO Rn. 7; vom 3. Juli 2012 - 5 StR 313/12, NStZ-RR 2012, 307, und vom 17.Oktober 2017 - 3 StR 177/17, NStZ-RR 2018, 13 jeweils mwN).
  • BGH, 24.02.2021 - 6 StR 18/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang: Fehlen einer Suchterkrankung,

    Denn das Tatgericht hat bei einer fehlenden Therapiewilligkeit zu prüfen, ob die konkrete Aussicht besteht, dass die Therapiebereitschaft für eine erfolgversprechende Therapie noch geweckt werden kann (st. Rpsr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juni 2009 - 2 StR 170/09; vom 3. Juli 2012 - 5 StR 313/12, NStZ-RR 2012, 307; vom 17.Oktober 2017 - 3 StR 177/17, NStZ-RR 2018, 13).
  • BGH, 24.10.2013 - 5 StR 492/13

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung (fehlende Einzelstrafenfestsetzung;

    Gründe und Wurzeln dieses Motivationsmangels sind nicht festgestellt (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 3. Juli 2012 - 5 StR 313/12, NStZ-RR 2012, 307 f.).
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