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   OLG Bamberg, 28.02.2011 - 3 Ss OWi 40/11   

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https://dejure.org/2011,22675
OLG Bamberg, 28.02.2011 - 3 Ss OWi 40/11 (https://dejure.org/2011,22675)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 28.02.2011 - 3 Ss OWi 40/11 (https://dejure.org/2011,22675)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 28. Februar 2011 - 3 Ss OWi 40/11 (https://dejure.org/2011,22675)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Beweisverwertungverbot, informatorische Befragung, Zeugnisverweigerung, Verfahrensrüge, sachrüge, Falschbezeichnung

  • openjur.de

    Die unzutreffende Einordnung eines Rechtsbeschwerdeangriffs als Verfahrens- oder Sachrüge ist unbeachtlich, wenn sich aus der Begründungsschrift deutlich ergibt, welche Rüge gemeint ist. Entscheidend ist nicht die Bezeichnung der Rüge, sondern ihre wirkliche rechtliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unbeachtlichkeit der Bezeichnung der Rechtsbescherwerderüge als Verfahrens- oder Sachrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Beweisverwertungsverbot II: § 252 StPO gilt auch bei der informatorischen Befragung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beachtlichkeit einer unzutreffenden Einordnung eines Rechtsbeschwerdeangriffs als Verfahrensrüge oder Sachrüge bei deutlicher Erkennbarkeit der Rügeart aus der Begründung

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 83
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BayObLG, 06.10.2004 - 1St RR 101/04

    Anhörung nichtrichterlicher Vernehmungspersonen zu früheren Aussagen des Zeugen

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.02.2011 - 3 Ss OWi 40/11
    6 1. Zwar hat der Betroffene ausdrücklich nur die Sachrüge erhoben, während mit der Geltendmachung eines Beweisverwertungsverbotes, hier eines Verstoßes gegen §§ 52, 163, 252 StPO ein Verstoß gegen Verfahrensrecht behauptet wird (BayObLG NZV 2005, 492; KK/Pfeiffer/Hannich StPO 6. Aufl. Einl. Rn. 122; KK/Senge vor § 48 Rn. 53).

    Von § 252 StPO nicht erfasst würden lediglich die Bekundungen eines zeugnisverweigerungsberechtigten Zeugen, die er außerhalb einer Vernehmung oder einer für seine Konfliktlage vergleichbaren Situation von sich aus ("spontan"), nicht auf Anhörung bzw. Befragung durch ein Staatsorgan in amtlicher Eigenschaft zu dem Gegenstand des nunmehrigen verfahrensbildenden Sachverhalts, oder auch bei anderen Gelegenheiten im Bereich der privaten und geschäftlichen Kommunikation beispielsweise bekundet hat (BayObLG NZV 2005, 492/493; LR aaO. Rn. 37 f., 12).

  • BGH, 21.11.2006 - 1 StR 392/06

    Freispruch eines Polizeibeamten vom Vorwurf einer Sexualstraftat im Dienst

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.02.2011 - 3 Ss OWi 40/11
    Soweit das Rechtsmittelvorbringen dies erlaubt, ist der als Sachrüge bezeichnete Vortrag daher auch unter dem Gesichtspunkt der Verfahrensrüge zu prüfen (u.a. Anschluss an BGH, Urteil vom 21.11.2006 - 1 StR 392/06).

    Entscheidend ist nicht die Bezeichnung der Rüge, sondern ihre wirkliche rechtliche Bedeutung, wie sie dem Sinn und Zweck des Vorbringens zu entnehmen ist (BGH Urteil vom 21.11.2006 - 1 StR 392/06 m.w.N. bei juris ).

  • OLG Bamberg, 30.06.2010 - 3 Ss OWi 854/10

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Auslegung einer als

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.02.2011 - 3 Ss OWi 40/11
    Soweit das Rechtsbeschwerdevorbringen dies erlaubt, ist es daher auch unter dem Gesichtspunkt der Verfahrensrüge zu prüfen (vgl. auch OLG Bamberg, Beschluss vom 30.06.2010 - 3 Ss OWi 854/10 = NZV 2011, 44 f. = VRR 2010, 348 f. [Gieg]).
  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.02.2011 - 3 Ss OWi 40/11
    Ob hier einer der Ausnahmefälle gegeben ist, in denen der Verstoß gegen ein Verwertungsverbot einen sachlich-rechtlichen Fehler darstellt (BGHSt 25, 100/102 und 232/233; BGHSt 51, 285/286; KK/Kuckein § 337 Rn. 30; Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 261 Rn. 38), kann letztlich dahinstehen.
  • BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 656/99

    Recht auf ein faires Verfahren (Waffengleichheit; unterschiedliche Behandlung der

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.02.2011 - 3 Ss OWi 40/11
    Ob die Zulässigkeit der Rüge einer Verletzung des § 252 StPO auch den Vortrag von Tatsachen erfordert, die geeignet sind, der Rüge den Boden zu entziehen (vgl. LR/Sander/Cirener StPO 26. Aufl. § 252 Rn. 53; BVerfG NJW 2005, 1999/2001- ; BGH JR 2007, 209/210), nämlich Vortrag dazu, ob sich die Ehefrau des Betroffenen in der Hauptverhandlung trotz Gebrauchmachens von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht mit der Verwertung ihrer früheren Angaben gegenüber dem Zeugen einverstanden erklärt hat (vgl. LR/Sander/Cirener § 252 Rn. 22), kann hier dahinstehen.
  • BGH, 10.01.1973 - 2 StR 451/72

    Geltung des Verwertungsverbots bei der Anordnung von Maßregeln der Sicherung und

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.02.2011 - 3 Ss OWi 40/11
    Ob hier einer der Ausnahmefälle gegeben ist, in denen der Verstoß gegen ein Verwertungsverbot einen sachlich-rechtlichen Fehler darstellt (BGHSt 25, 100/102 und 232/233; BGHSt 51, 285/286; KK/Kuckein § 337 Rn. 30; Meyer-Goßner StPO 53. Aufl. § 261 Rn. 38), kann letztlich dahinstehen.
  • BGH, 09.11.2006 - 1 StR 474/06

    Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung (faires Verfahren; Wahlverteidigung:

    Auszug aus OLG Bamberg, 28.02.2011 - 3 Ss OWi 40/11
    Ob die Zulässigkeit der Rüge einer Verletzung des § 252 StPO auch den Vortrag von Tatsachen erfordert, die geeignet sind, der Rüge den Boden zu entziehen (vgl. LR/Sander/Cirener StPO 26. Aufl. § 252 Rn. 53; BVerfG NJW 2005, 1999/2001- ; BGH JR 2007, 209/210), nämlich Vortrag dazu, ob sich die Ehefrau des Betroffenen in der Hauptverhandlung trotz Gebrauchmachens von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht mit der Verwertung ihrer früheren Angaben gegenüber dem Zeugen einverstanden erklärt hat (vgl. LR/Sander/Cirener § 252 Rn. 22), kann hier dahinstehen.
  • OLG Bamberg, 26.06.2013 - 2 Ss OWi 1505/12

    Kein Beweisverwertungsverbot für das Ergebnis einer ohne richterliche Anordnung

    Denn entscheidend ist nicht die Bezeichnung der Rüge, sondern ihre wirkliche rechtliche Bedeutung (OLG Bamberg NStZ-RR 2012, 83).
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