Weitere Entscheidungen unten: BGH, 26.02.2014 | OLG Braunschweig, 28.05.2013

Rechtsprechung
   BGH, 19.02.2014 - 2 StR 239/13   

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https://dejure.org/2014,6881
BGH, 19.02.2014 - 2 StR 239/13 (https://dejure.org/2014,6881)
BGH, Entscheidung vom 19.02.2014 - 2 StR 239/13 (https://dejure.org/2014,6881)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 2014 - 2 StR 239/13 (https://dejure.org/2014,6881)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 404 StPO
    Rechtsfehlerhafte Entscheidung über den Adhäsionsantrag (Erörterung aller für das Schmerzensgeld ausschlaggebender Erwägungen: wirtschaftliche Verhältnisse von Täter und Opfer)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 224 Abs 1 Nr 2 StGB, § 224 Abs 1 Nr 4 StGB, § 224 Abs 1 Nr 5 StGB, § 403 StPO, §§ 403 ff StPO
    Adhäsionsverfahren: Bemessung des Schmerzensgeldes; Aufrechterhaltung der Schmerzensgeldentscheidung dem Grunde nach im Revisionsverfahren

  • Wolters Kluwer

    Adhäsionsantrag zur Zahlung von Schmerzensgeld bei Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung

  • rewis.io

    Adhäsionsverfahren: Bemessung des Schmerzensgeldes; Aufrechterhaltung der Schmerzensgeldentscheidung dem Grunde nach im Revisionsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Adhäsionsantrag zur Zahlung von Schmerzensgeld bei Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1544
  • NStZ-RR 2014, 186
  • NZV 2014, 278
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.10.1998 - 2 StR 436/98

    Aufrechterhaltung des Schmerzensgeldanspruch aus Adhäsionsverfahren durch

    Auszug aus BGH, 19.02.2014 - 2 StR 239/13
    Maßgebend für die Höhe des Schmerzensgeldes sind nicht nur die Schwere der Tat, die durch die "Tatumstände" beschrieben wird, und die durch sie verursachten Gesundheitsschäden des Verletzten, sondern regelmäßig auch die wirtschaftlichen Verhältnisse von Täter und Opfer (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 1998 - 2 StR 436/98, BGHSt 44, 202, 203; Beschluss vom 23. Februar 2012 - 4 StR 602/11, StV 2012, 711; Beschluss vom 21. November 2013 - 2 StR 459/13).

    Hat das Tatgericht dem Verletzten ein Schmerzensgeld zugesprochen und beanstandet das Revisionsgericht - wie hier - lediglich dessen Bemessung, so kann die Zuerkennung des Schmerzensgeldanspruchs dem Grunde nach aufrechterhalten bleiben (vgl. Senat aaO, BGHSt 44, 202, 203).

  • BGH, 21.11.2013 - 2 StR 459/13

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlungen vor einem

    Auszug aus BGH, 19.02.2014 - 2 StR 239/13
    Maßgebend für die Höhe des Schmerzensgeldes sind nicht nur die Schwere der Tat, die durch die "Tatumstände" beschrieben wird, und die durch sie verursachten Gesundheitsschäden des Verletzten, sondern regelmäßig auch die wirtschaftlichen Verhältnisse von Täter und Opfer (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 1998 - 2 StR 436/98, BGHSt 44, 202, 203; Beschluss vom 23. Februar 2012 - 4 StR 602/11, StV 2012, 711; Beschluss vom 21. November 2013 - 2 StR 459/13).
  • BGH, 23.02.2012 - 4 StR 602/11

    Revision im Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung: Zurückverweisung

    Auszug aus BGH, 19.02.2014 - 2 StR 239/13
    Maßgebend für die Höhe des Schmerzensgeldes sind nicht nur die Schwere der Tat, die durch die "Tatumstände" beschrieben wird, und die durch sie verursachten Gesundheitsschäden des Verletzten, sondern regelmäßig auch die wirtschaftlichen Verhältnisse von Täter und Opfer (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 1998 - 2 StR 436/98, BGHSt 44, 202, 203; Beschluss vom 23. Februar 2012 - 4 StR 602/11, StV 2012, 711; Beschluss vom 21. November 2013 - 2 StR 459/13).
  • BGH, 16.09.2016 - VGS 1/16

    Bemessung einer billigen Entschädigung (wirtschaftliche Verhältnisse des

    Der Generalbundesanwalt hat beantragt, die Zuerkennung des Schmerzensgeldanspruchs dem Grunde nach aufrechtzuerhalten und von einer weiteren Entscheidung über die Adhäsionsanträge abzusehen, da das Urteil nicht erkennen lasse, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse von Täter und Opfer gebührend berücksichtigt worden seien (vgl. BGH, Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 503/13; Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 StR 239/13, NJW 2014, 1544, 1545).
  • BGH, 14.04.2016 - 2 StR 137/14

    Vorlage an die Vereinigten Großen Senate des Bundesgerichtshofs; Bemessung der

    Der Generalbundesanwalt hat beantragt, die Zuerkennung des Schmerzensgeldanspruchs dem Grunde nach aufrechtzuerhalten und von einer weiteren Entscheidung über die Adhäsionsanträge abzusehen, da das Urteil nicht erkennen lasse, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse von Täter und Opfer gebührend berücksichtigt worden seien (vgl. Senat, Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 503/13, Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 StR 239/13, NJW 2014, 1544, 1545).
  • BGH, 14.04.2016 - 2 StR 337/14
    Der Generalbundesanwalt hat beantragt, die Zuerkennung des Schmerzensgeldanspruchs dem Grunde nach aufrechtzuerhalten und von einer weiteren Entscheidung über die Adhäsionsanträge abzusehen, da das Urteil nicht erkennen lasse, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse von Täter und Opfer gebührend berücksichtigt worden seien (vgl. Senat, Urteil vom 5. März 2014 - 2 StR 503/13, Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 StR 239/13, NJW 2014, 1544, 1545).
  • BGH, 11.05.2017 - 2 StR 337/14

    Schmerzensgeld (Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld:

    Auch wenn die Bemessung des Schmerzensgeldanspruchs keinen Bestand hat, kann die Zuerkennung des Schmerzensgeldanspruchs dem Grunde nach aufrechterhalten bleiben (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Oktober 1998 - 2 StR 436/98, BGHSt 44, 202, 203; Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 StR 239/13, NJW 2014, 1544, 1545).
  • BGH, 05.03.2014 - 2 StR 503/13

    Beweisantrag auf Einholung eines psychologischen Gutachtens (Ablehnung wegen

    Maßgebend für die Höhe des Schmerzensgeldes sind nicht nur die Schwere der Tat und die durch die Tat verursachten Folgen für den Verletzten, sondern regelmäßig auch die wirtschaftlichen Verhältnisse von Täter und Opfer (BGH, Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 StR 239/13 mwN).

    Hat das Tatgericht dem Verletzten ein Schmerzensgeld zugesprochen und beanstandet das Revisionsgericht - wie hier - lediglich dessen Bemessung, so kann die Zuerkennung des Schmerzensgeldanspruchs dem Grunde nach aufrechterhalten bleiben (vgl. BGH, Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 StR 239/13).

  • BGH, 11.05.2017 - 2 StR 550/15

    Schmerzensgeld (Bemessung einer billigen Entschädigung in Geld:

    Auch wenn die Bemessung des Schmerzensgeldanspruches keinen Bestand hat, kann die Zuerkennung des Anspruchs dem Grunde nach aufrechterhalten bleiben (vgl. Senat, Beschluss vom 14. Oktober 1998 - 2 StR 436/98, BGHSt 44, 202, 203; Urteil vom 19. Februar 2014 - 2 StR 239/13, NJW 2014, 1544, 1545).
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Rechtsprechung
   BGH, 26.02.2014 - 1 StR 6/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,5301
BGH, 26.02.2014 - 1 StR 6/14 (https://dejure.org/2014,5301)
BGH, Entscheidung vom 26.02.2014 - 1 StR 6/14 (https://dejure.org/2014,5301)
BGH, Entscheidung vom 26. Februar 2014 - 1 StR 6/14 (https://dejure.org/2014,5301)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 49 StGB; § 27 StGB; § 31 Abs. 1 Nr. 1 BtMG
    Strafrahmenwahl und Festsetzung einer Einzelfreiheitsstrafe bei doppelter Strafrahmenmilderung (Beihilfe; Aufklärungshilfe)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 354 Abs 1 StPO, § 358 Abs 2 S 1 StPO
    Gesamtstrafenbildung: Nachholung der Festsetzung einer Einzelstrafe durch das Revisionsgericht

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung einer Einzelfreiheitsstrafe i.R.e. Verurteilung wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • rewis.io

    Gesamtstrafenbildung: Nachholung der Festsetzung einer Einzelstrafe durch das Revisionsgericht

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Festsetzung einer Einzelfreiheitsstrafe i.R.e. Verurteilung wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 186
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.01.2013 - 3 StR 505/12

    Berichtigung des Urteils (Zählfehler); Strafzumessung beim Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 26.02.2014 - 1 StR 6/14
    Das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) steht dem nicht entgegen (st. Rspr.; siehe BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2013 - 3 StR 505/12; vom 15. März 2011 - 4 StR 74/11 jeweils mwN).
  • BGH, 15.03.2011 - 4 StR 74/11

    Feststellungsvoraussetzungen für einen bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Betrug

    Auszug aus BGH, 26.02.2014 - 1 StR 6/14
    Das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) steht dem nicht entgegen (st. Rspr.; siehe BGH, Beschlüsse vom 8. Januar 2013 - 3 StR 505/12; vom 15. März 2011 - 4 StR 74/11 jeweils mwN).
  • BGH, 12.01.2016 - 1 StR 406/15

    Gründungstäuschung

    Das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) steht der Nachholung der Einzelstrafen durch den Senat nicht entgegen (Senat, Beschlüsse vom 26. Februar 2014 - 1 StR 6/14, NStZ-RR 2014, 186 und vom 30. April 2015 - 1 StR 26/15 Rn. 4 jeweils mwN).
  • BGH, 25.06.2015 - 1 StR 579/14

    Unterbrechung der Verjährung (Reichweite der Unterbrechungswirkung bei

    Das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) steht nicht entgegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Februar 2014 - 1 StR 6/14, NStZ-RR 2014, 186 und vom 30. April 2015 - 1 StR 26/15; jeweils mwN).
  • BGH, 24.03.2015 - 4 StR 463/14

    Betrug (Schadensbestimmung beim Eingehungsbetrug: schon auf Grund fehlender

    Das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) steht dem nicht entgegen (st. Rspr.; siehe BGH, Beschluss vom 26. Februar 2014 - 1 StR 6/14 mwN, NStZ-RR 2014, 186).
  • OLG Celle, 09.11.2018 - 1 Ss 63/17

    Bemessung der Höchstmengen bei kontinuierlichem Bezug von

    Es lag daher kein Fall vor, bei dem versehentlich bei der Gesamtstrafenbildung die Festsetzung von Einzelfreiheitsstrafen unterblieben worden war, was gegebenenfalls einer Nachholung bedurft hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 2014 - 1 StR 6/14 -, juris).
  • BGH, 30.04.2015 - 1 StR 26/15

    Eigene Entscheidung des Revisionsgerichts (analoge Anwendung)

    Das Verschlechterungsverbot (§ 358 Abs. 2 StPO) steht nicht entgegen (Senat, Beschluss vom 26. Februar 2014 - 1 StR 6/14, NStZ-RR 2014, 186 mwN).
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Rechtsprechung
   OLG Braunschweig, 28.05.2013 - 1 Ss 14/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,46959
OLG Braunschweig, 28.05.2013 - 1 Ss 14/13 (https://dejure.org/2013,46959)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 28.05.2013 - 1 Ss 14/13 (https://dejure.org/2013,46959)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 28. Mai 2013 - 1 Ss 14/13 (https://dejure.org/2013,46959)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Adhäsionsverfahren: Feststellungsausspruch im Adhäsionsverfahren neben dem Grundurteil über Schmerzensgeld; Festsetzung des Schmerzensgeldes im Betragsverfahren; Berichtigung des Schuldspruchs zum Nachteil des Angeklagten im Revisionsverfahren

  • rechtsportal.de

    Geltendmachung eines Feststellungsanspruchs im Adhäsionsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grundurteil über Schmerzensgeld und Feststellungsausspruch im Adhäsionsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 186
  • NStZ-RR 2014, 6
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.10.2002 - 2 StR 153/02

    Vergewaltigung (Einsperren und Festhalten als Nötigungsmittel, frühere

    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.05.2013 - 1 Ss 14/13
    Das Tatbestandsmerkmal der Gewalt ist im Gegensatz zur Rechtsauffassung der Kammer (UA S.70) bereits dadurch erfüllt, dass sich der Angeklagte nach den Feststellungen (UA S. 15) auf die Zeugin S. gelegt hat (vgl. dazu: BGH, NStZ-RR 2003, 42).
  • BGH, 04.12.1986 - III ZR 205/85

    Feststellungsklage - Öffentliche Körperschaft - Öffentliche Anstalt -

    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.05.2013 - 1 Ss 14/13
    Eine Beschränkung des materiellen Vorbehalts ist demgegenüber nach der zivilrechtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, trotz des grundsätzlich anerkannten Vorrangs der Leistungsklage selbst dann nicht geboten, wenn ein Teil der materiellen Schäden schon entstanden ist (BGH, Urteil vom 04.12.1986, III ZR 205/85, juris, Rn. 13 ff.; BGH, Urteil vom 21.02.1991, III ZR 204/89, juris, Rn. 44 ff.).
  • BGH, 07.02.2012 - 4 StR 552/11

    Unzulässige Verfahrensrüge (Darlegungsvoraussetzungen)

    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.05.2013 - 1 Ss 14/13
    Er erfasst nur noch die nicht vorhersehbaren, aber möglichen Verletzungsfolgen (BGH, a. a. O., Rn. 11 f.) und muss deshalb im Adhäsionsverfahren auf die weiteren immateriellen Schäden beschränkt werden (BGH, Beschluss vom 07.02.2012, 4 StR 552/11, juris, Rn. 6).
  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 204/89

    verzögerter Versorgungsbescheid - multiple Sklerose - § 256 Abs. 1 ZPO, offene

    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.05.2013 - 1 Ss 14/13
    Eine Beschränkung des materiellen Vorbehalts ist demgegenüber nach der zivilrechtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, trotz des grundsätzlich anerkannten Vorrangs der Leistungsklage selbst dann nicht geboten, wenn ein Teil der materiellen Schäden schon entstanden ist (BGH, Urteil vom 04.12.1986, III ZR 205/85, juris, Rn. 13 ff.; BGH, Urteil vom 21.02.1991, III ZR 204/89, juris, Rn. 44 ff.).
  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.05.2013 - 1 Ss 14/13
    Es ist wegen der umfassenden Kognitionspflicht des Revisionsgerichts zulässig, auf eine Revision des Angeklagten den Schuldspruch zu dessen Nachteil zu berichtigen, um die Verurteilung mit dem materiellen Recht in Übereinstimmung zu bringen (BGHSt 37, 5, 8 f.; Dahs/Dahs, Die Revision im Strafprozess, 8. Aufl., Rn. 619).
  • BGH, 20.03.2001 - VI ZR 325/99

    Feststellungsinteresse für immaterielle Zukunftsschäden

    Auszug aus OLG Braunschweig, 28.05.2013 - 1 Ss 14/13
    Weil im Betragsverfahren allerdings vom Zivilgericht auf Antrag der Adhäsionsklägerin (zu diesem Erfordernis: Musielak, ZPO, 4. Aufl., § 304 Rn. 4) ein Schmerzensgeld festgesetzt werden wird, das nicht nur die bereits eingetretenen und erkennbaren, sondern auch alle im Entscheidungszeitpunkt objektiv vorhersehbaren zukünftigen Folgen abdeckt (BGH, Urteil vom 20.03.2001, VI ZR 325/99, juris, Rn.12 = NJW 2001, 3414), muss der Feststellungsausspruch eingeschränkt werden.
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