Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 02.12.2019

Rechtsprechung
   BGH, 02.04.2020 - 1 StR 28/20   

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https://dejure.org/2020,14683
BGH, 02.04.2020 - 1 StR 28/20 (https://dejure.org/2020,14683)
BGH, Entscheidung vom 02.04.2020 - 1 StR 28/20 (https://dejure.org/2020,14683)
BGH, Entscheidung vom 02. April 2020 - 1 StR 28/20 (https://dejure.org/2020,14683)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO
    Beweiswürdigung des Tatgerichts (erforderliche Darlegungen bei Anschluss an ein Sachverständigengutachten: Wiedergabe der wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Schlussfolgerungen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Darlegungsanforderungen der Beweiswürdigung des Gerichts zum Heranwachsendenstatus bei Begehung der Tat

  • rewis.io

    Beweiswürdigung der Jugendkammer: Notwendige Urteilsfeststellungen zum Heranwachsendenstatus eines Angeklagten; Anwendung des Zweifelssatzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Darlegungsanforderungen der Beweiswürdigung des Gerichts zum Heranwachsendenstatus bei Begehung der Tat

  • datenbank.nwb.de

    Beweiswürdigung der Jugendkammer: Notwendige Urteilsfeststellungen zum Heranwachsendenstatus eines Angeklagten; Anwendung des Zweifelssatzes

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    JGG: Erwachsenen-/Jugendrecht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Sachverständigengutachten in den Urteilsgründen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 259
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.12.2019 - 4 StR 496/19

    Urteilsgründe (Darlegung wesentlicher Anknüpfungstatsachen aus Gutachten eines

    Auszug aus BGH, 02.04.2020 - 1 StR 28/20
    a) Das Tatgericht hat in Fällen, in denen es dem Gutachten eines Sachverständigen folgt, grundsätzlich dessen wesentliche Anknüpfungstatsachen und Schlussfolgerungen so darzulegen, dass das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die Ergebnisse nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 23. Januar 2020 - 3 StR 433/19 Rn. 20; Beschlüsse vom 19. Dezember 2019 - 4 StR 496/19 Rn. 4; vom 22. Mai 2019 - 1 StR 79/19 Rn. 5 und vom 24. Januar 2019 - 1 StR 564/18 Rn. 7).
  • BGH, 24.01.2019 - 1 StR 564/18

    Erforderliche Auseinandersetzung mit einem Sachverständigengutachten im Urteil

    Auszug aus BGH, 02.04.2020 - 1 StR 28/20
    a) Das Tatgericht hat in Fällen, in denen es dem Gutachten eines Sachverständigen folgt, grundsätzlich dessen wesentliche Anknüpfungstatsachen und Schlussfolgerungen so darzulegen, dass das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die Ergebnisse nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 23. Januar 2020 - 3 StR 433/19 Rn. 20; Beschlüsse vom 19. Dezember 2019 - 4 StR 496/19 Rn. 4; vom 22. Mai 2019 - 1 StR 79/19 Rn. 5 und vom 24. Januar 2019 - 1 StR 564/18 Rn. 7).
  • BGH, 22.05.2019 - 1 StR 79/19

    Erforderliche Darstellung des Inhalts eines Sachverständigengutachtens im Urteil

    Auszug aus BGH, 02.04.2020 - 1 StR 28/20
    a) Das Tatgericht hat in Fällen, in denen es dem Gutachten eines Sachverständigen folgt, grundsätzlich dessen wesentliche Anknüpfungstatsachen und Schlussfolgerungen so darzulegen, dass das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die Ergebnisse nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 23. Januar 2020 - 3 StR 433/19 Rn. 20; Beschlüsse vom 19. Dezember 2019 - 4 StR 496/19 Rn. 4; vom 22. Mai 2019 - 1 StR 79/19 Rn. 5 und vom 24. Januar 2019 - 1 StR 564/18 Rn. 7).
  • BGH, 23.01.2020 - 3 StR 433/19

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Verwendungsfähigkeit; räumliche

    Auszug aus BGH, 02.04.2020 - 1 StR 28/20
    a) Das Tatgericht hat in Fällen, in denen es dem Gutachten eines Sachverständigen folgt, grundsätzlich dessen wesentliche Anknüpfungstatsachen und Schlussfolgerungen so darzulegen, dass das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die Ergebnisse nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 23. Januar 2020 - 3 StR 433/19 Rn. 20; Beschlüsse vom 19. Dezember 2019 - 4 StR 496/19 Rn. 4; vom 22. Mai 2019 - 1 StR 79/19 Rn. 5 und vom 24. Januar 2019 - 1 StR 564/18 Rn. 7).
  • BGH, 23.02.1954 - 1 StR 723/53
    Auszug aus BGH, 02.04.2020 - 1 StR 28/20
    Ist aber der Heranwachsendenstatus eines Angeklagten zum Zeitpunkt der Tat nicht sicher auszuschließen, so ist nach dem Grundsatz in dubio pro reo davon auszugehen, dass er bei Begehung der Tat noch Heranwachsender war (BGH, Urteile vom 23. Mai 2002 - 3 StR 58/02 Rn. 8, BGHSt 47, 311, 313 und vom 23. Februar 1954 - 1 StR 723/53, BGHSt 5, 366, 370).
  • BGH, 23.05.2002 - 3 StR 58/02

    Strafkammer; Jugendkammer; Eröffnungsbeschluss; Zuständigkeitsrüge; Verweisung;

    Auszug aus BGH, 02.04.2020 - 1 StR 28/20
    Ist aber der Heranwachsendenstatus eines Angeklagten zum Zeitpunkt der Tat nicht sicher auszuschließen, so ist nach dem Grundsatz in dubio pro reo davon auszugehen, dass er bei Begehung der Tat noch Heranwachsender war (BGH, Urteile vom 23. Mai 2002 - 3 StR 58/02 Rn. 8, BGHSt 47, 311, 313 und vom 23. Februar 1954 - 1 StR 723/53, BGHSt 5, 366, 370).
  • BGH, 13.02.2024 - 4 StR 353/23

    Revision wegen durchgreifender Darstellungsmängel bei der Beweiswürdigung des

    Überdies sind in den Urteilsgründen die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen von Sachverständigengutachten so wiederzugeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens erforderlich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. April 2020 - 1 StR 28/20, juris Rn. 4; KK-StPO/Bartel, 9. Aufl., § 267 Rn. 34 mwN).
  • BGH, 19.01.2021 - 4 StR 449/20

    Urteilsgründe (Fehlen eigener Feststellungen des neuen Tatrichters nach Aufhebung

    Wenn sich der Tatrichter darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit anzuschließen, muss er dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist, damit das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die Ergebnisse nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. April 2020 - 1 StR 28/20 mwN und vom 3. Dezember 2020 - 4 StR 371/20).
  • BGH, 08.10.2020 - 4 StR 636/19

    Grundsätze der Strafzumessung (keine Berücksichtigung der Art der Tatausführung

    a) Das Tatgericht hat in Fällen, in denen es dem Gutachten eines Sachverständigen folgt, grundsätzlich dessen wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Schlussfolgerungen so darzulegen, dass das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die Ergebnisse nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 23. Januar 2020 - 3 StR 433/19 Rn. 20; Beschluss vom 2. April 2020 - 1 StR 28/20 Rn. 3; jeweils mwN).
  • BGH, 03.12.2020 - 4 StR 371/20

    Urteilsgründe (Mitteilung der Einlassungen des Beschuldigten durch das

    aa) Wenn sich der Tatrichter ? wie hier ? darauf beschränkt, sich der Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der Schuldfähigkeit anzuschließen, muss er dessen wesentliche Anknüpfungspunkte und Darlegungen im Urteil so wiedergeben, wie dies zum Verständnis des Gutachtens und zur Beurteilung seiner Schlüssigkeit erforderlich ist, damit das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die Ergebnisse nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (st. Rspr.; vgl. Beschluss vom 2. April 2020 - 1 StR 28/20 mwN).
  • BGH, 28.02.2023 - 4 StR 491/22

    Urteil zum Mord im Park am Oberlandesgericht Hamm überwiegend aufgehoben

    Das Tatgericht hat in Fällen, in denen es - wie hier - dem Gutachten eines Sachverständigen folgt, grundsätzlich dessen wesentliche Anknüpfungstatsachen und Schlussfolgerungen so darzulegen, dass das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht (st. Rspr.; BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 4 StR 636/19 Rn. 6; Beschluss vom 2. April 2020 - 1 StR 28/20 Rn. 3; Urteil vom 5. April 2006 - 2 StR 41/06, NStZ-RR 2006, 235 Rn. 16; jeweils mwN).
  • BGH, 29.08.2023 - 1 StR 178/23

    Revision wegen durchgreifender rechtlicher Bedenken bei der Prüfung der

    Das Tatgericht hat in Fällen, in denen es - wie hier - dem Gutachten eines Sachverständigen folgt, grundsätzlich dessen wesentliche Anknüpfungstatsachen und Schlussfolgerungen so darzulegen, dass das Rechtsmittelgericht prüfen kann, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 28. Februar 2023 - 4 StR 491/22 Rn. 7; vom 8. Oktober 2020 - 4 StR 636/19 Rn. 6 und vom 2. April 2020 - 1 StR 28/20 Rn. 3; jeweils mwN).
  • BayObLG, 21.11.2022 - 201 ObOWi 1291/22

    Anforderungen an freisprechendes Urteil bei Abweichung von Bedienungsanleitung

    a) Der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und diesem Beweisbedeutung beimisst, muss auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen anschließt, die Ausführungen des Sachverständigen in einer, wenn auch nur gedrängten, zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wiedergeben, um dem Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen, ob die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und die Ergebnisse nach den Gesetzen der Logik, den Erfahrungssätzen des täglichen Lebens und den Erkenntnissen der Wissenschaft möglich sind (st.Rspr.; BGH, Urt. v. 02.04.2020 - 1 StR 28/20; 23.01.2020 - 3 StR 433/19; 22.05.2019 - 1 StR 79/19 und 24.01.2019 - 1 StR 564/18, jew. bei juris).
  • BGH, 27.04.2022 - 5 StR 18/22

    Verwenden einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs beim besonders

    Eine Dokumentation des Ermittlungsverfahrens und der Beweisaufnahme ist damit ebenso wenig angezeigt wie die Angabe eines Belegs für jede Feststellung, mag diese in Bezug auf den Tatvorwurf auch noch so unwesentlich sein (vgl. BGH, Beschluss vom 11. März 2020 - 2 StR 380/19, NStZ-RR 2020, 259 mwN).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 02.12.2019 - 201 ObOWi 1817/19   

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https://dejure.org/2019,53853
BayObLG, 02.12.2019 - 201 ObOWi 1817/19 (https://dejure.org/2019,53853)
BayObLG, Entscheidung vom 02.12.2019 - 201 ObOWi 1817/19 (https://dejure.org/2019,53853)
BayObLG, Entscheidung vom 02. Dezember 2019 - 201 ObOWi 1817/19 (https://dejure.org/2019,53853)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    Rechtsbeschwerdebegründung, Einvernehmensanwalt

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StPO § 37 Abs. 1, § ... 138 Abs. 2, § 145a, § 345 Abs. 2; EuRAG § 2 Abs. 1, § 25 Abs. 1, § 31 Abs. 1, Abs. 2; EurStRHUeb Art. 5 Abs. 1, Abs. 2 Buchst. c; EuRAG § 2 Abs. 1, § 25 Abs. 1, § 27 Abs. 1 S. 1, § 28 Abs. 1, § 31 Abs. 1; ZPO § 183; OWiG § 79 Abs. 3 S. 1, § 183 Abs. 2 S. 2
    Rechtsbeschwerde nur zulässig bei Einvernehmen mit Einvernehmensanwalt

  • rewis.io

    Rechtsbeschwerdebegründung durch sog. Einvernehmensanwalt

  • rechtsportal.de

    Bußgeldverfahren; Auslandszustellung; Zustellungsvollmacht; Zustellungsbevollmächtigter; Verteidiger mit Zulassung in Österreich; Begründung Rechtsbeschwerde; dienstleistender europäischer Rechtsanwalt; zugelassener europäischer Anwalt; Einvernehmensanwalt; ...

  • rechtsportal.de

    Bußgeldverfahren; Auslandszustellung; Zustellungsvollmacht; Zustellungsbevollmächtigter; Verteidiger mit Zulassung in Österreich; Begründung Rechtsbeschwerde; dienstleistender europäischer Rechtsanwalt; zugelassener europäischer Anwalt; Einvernehmensanwalt; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtsmittelbegründung durch den "Einvernehmensanwalt”: Zulässig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wirksamkeit einer Zustellung unmittelbar an den dienstleistenden europäischen Rechtsanwalt

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 259
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 31.01.2017 - 1 RBs 302/16

    Pflicht zur Speicherung der Daten aus dem Massenspeicher des Kontrollgeräts eines

    Auszug aus BayObLG, 02.12.2019 - 201 ObOWi 1817/19
    Der Senat setzt sich auch nicht in Widerspruch zu den Beschlüssen des Oberlandesgerichts Köln vom 31.01.2017 (Az. III - 1 RBs 302/16) und vom 14.02.2017 (Az. III - 1 RBs 31/17), da dort ohne nähere Begründung lediglich ausgeführt wird, dass der Verteidiger mit Kanzleisitz in Österreich für eine eingelegte Rechtsbeschwerde postulationsfähig im Sinne von § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, 345 Abs. 2 StPO sei.
  • BFH, 11.07.2013 - III R 31/12

    Nachweis der Bestellung eines Einvernehmensanwalts

    Auszug aus BayObLG, 02.12.2019 - 201 ObOWi 1817/19
    Im Übrigen steht die vorliegende Entscheidung in Übereinstimmung mit dem Beschluss des Bundesfinanzhofes (BFH, Beschluss vom 11.07.2013 - III R 31/12 bei juris) und des Bundessozialgerichts (BSG, Beschluss vom 15.06.2010 - B 13 R 172/10 B - bei juris), die bei bestehendem Anwaltszwang das Erfordernis eines Einvernehmensanwaltes bestätigt haben.
  • EuGH, 25.02.1988 - 427/85

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus BayObLG, 02.12.2019 - 201 ObOWi 1817/19
    Der Gesetzgeber hat bei der Änderung des § 4 Abs. 1 des Rechtsanwaltsdienstleistungsgesetzes (RADG), der der Nachfolgebestimmung des § 28 Abs. 1 EuRAG inhaltlich entspricht, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 25.02.1988 (Rs 427/85 = NJW 1988, 887) beachtet, wonach es gegen die vorgenannten Richtlinie verstößt, wenn der dienstleistende europäische Rechtsanwalt dazu verpflichtet wird, im Einvernehmen mit einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt zu handeln, selbst wenn nach deutschem Recht kein Anwaltszwang besteht (vgl. BT-Drucksache 11/4793, Begründung zu § 4).
  • OLG Bamberg, 15.12.2017 - 3 Ss OWi 1702/17

    Rechtsbeschwerdebegründung durch sog. Einvernehmensanwalt - Wiedereinsetzung

    Auszug aus BayObLG, 02.12.2019 - 201 ObOWi 1817/19
    Die Rechtsbeschwerde erweist sich allerdings als unzulässig, weil sie unter Verstoß gegen § 345 Abs. 2 StPO i.Vm. § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG nicht in einer von einem Verteidiger oder einem im Geltungsbereich der StPO zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichneten Schrift oder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Amtsgerichts begründet worden ist (vgl. OLG Bamberg, Beschluss vom 15.12.2017 - 3 Ss OWi 1702/17 bei juris; Meyer-Goßner/Schmitt StPO 62. Aufl. § 345 Rn. 12 m.w.N.).
  • BSG, 15.06.2010 - B 13 R 172/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Vertretungszwang vor

    Auszug aus BayObLG, 02.12.2019 - 201 ObOWi 1817/19
    Im Übrigen steht die vorliegende Entscheidung in Übereinstimmung mit dem Beschluss des Bundesfinanzhofes (BFH, Beschluss vom 11.07.2013 - III R 31/12 bei juris) und des Bundessozialgerichts (BSG, Beschluss vom 15.06.2010 - B 13 R 172/10 B - bei juris), die bei bestehendem Anwaltszwang das Erfordernis eines Einvernehmensanwaltes bestätigt haben.
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