Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 12.12.1986

Rechtsprechung
   BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 33.84   

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https://dejure.org/1986,216
BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 33.84 (https://dejure.org/1986,216)
BVerwG, Entscheidung vom 21.11.1986 - 8 C 33.84 (https://dejure.org/1986,216)
BVerwG, Entscheidung vom 21. November 1986 - 8 C 33.84 (https://dejure.org/1986,216)
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Wohnungsmodernisierungs-Zuschuß

§ 49 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG (Hinweis: beachte die m.W.v. 21.5.96 eingefügte Vorschrift des § 49 Abs. 3 BVwVfG), Widerrufsvorbehalt muß lediglich bestandskräftig, nicht unbedingt rechtmäßig sein;

§ 45 VwVfG, Ermessensausfall (Entscheidung in vermeintlich strikter Gesetzesbindung, anders bei Berufung auf Richtlinien) ist nicht heilbar, zulässiges "Nachschieben" von Gründen nur im Falle einer bloß unzureichenden Ermessensausübung

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wohnungsmodernisierung - Widerrufsvorbehalt - Rechtswidriger Verwaltungsakt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1987, 1964 (Ls.)
  • NVwZ 1987, 498
 
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Wird zitiert von ... (71)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 19.08.1982 - 3 C 47.81

    Österreichischer Tierarzt - Tierärztlicher Beruf - Vorübergehende Ausübung -

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 33.84
    Die insoweit unzureichende Ermessensausübung ist jedoch während des Verwaltungsstreitverfahrens - zulässigerweise (s. Urteil vom 19. August 1982 - BVerwG 3 C 47.81 - Buchholz 418.02 Tierärzte Nr. 2 S. 1 ) - durch ein sogen. Nachschieben "aufgebessert" worden.

    Denn dieser Mangel ist durch das "aufbessernde" Vorbringen der Beklagten im Verwaltungsstreitverfahren behoben worden (s. Urteil vom 19. August 1982 a.a.O.).

  • BVerfG, 04.03.1975 - 2 BvF 1/72

    Städtebauförderungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 33.84
    Ob sich wegen der Schranken, die bei der Gewährung von Finanzhilfen der Einflußnahme des Bundes verfassungsrechtlich gesetzt sind (vgl. zu ihnen nur etwa BVerfG, Urteil vom 4. März 1975 - 2 BvF 1/72 - BVerfGE 39, 96 [BVerfG 04.03.1975 - 2 BvF 1/72]), geradezu verbietet anzunehmen, § 13 Abs. 6 ModEnG könne zu Lasten ergänzender Landesrichtlinien eine abschließende Regelung getroffen haben, mag dahinstehen.
  • BVerwG, 06.07.1984 - 7 C 70.82

    Subvention von Kohlekraftwerken - Ballastkohlezuschlag - Ballastkohlekraftwerk

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 33.84
    Das gilt zugleich für ihre Begründung, die in dem Hinweis auf die Richtlinien zwar knapp, aber formell ausreichend war (vgl. § 39 VwVfG und dazu das Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 7 C 70.82 - Buchholz 451.175 3. VerstrG Nr. 2 S. 4 ).
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 30.73

    Umdeutung gebundener Verwaltungsakte; Flächennutzungsplan als öffentlicher Belang

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 33.84
    Zwar trifft die Beklagte nicht der Vorwurf, ihr Ermessen gar nicht ausgeübt zu haben, wie es dann angenommen werden müßte, wenn sie ihre Entscheidung in vermeintlich strikter Gesetzes bindung erlassen hätte; ein solcher Fehler wäre unheilbar (s. Urteil vom 28. Februar 1975 - BVerwG IV C 30.73 - BVerwGE 48, 81 [BVerwG 28.02.1975 - IV C 30/73]).
  • BVerwG, 29.03.1968 - IV C 27.67

    Pflicht zur Schaffung von Einstellplätzen für Kraftfahrzeuge, Bedingung und

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 33.84
    Der Kläger hat sich seinerzeit mit der nur eingeschränkten Bewilligung abgefunden; er kann bei der Anfechtung des Widerrufs mit Argumenten, die sich gegen den Widerrufsvorbehalt richten, ebensowenig gehört werden, wie es ihm bei einer Bewilligung unter auflösender Bedingung eröffnet wäre, den Auswirkungen des Bedingungseintritts Gründe entgegenzusetzen, die die Beifügung der Bedingung betreffen (s. Urteil vom 29. März 1968 - BVerwG IV C 27.67 - BVerwGE 29, 261 [BVerwG 29.03.1968 - IV C 27/67]).
  • BVerwG, 20.10.1982 - 4 B 187.82

    Anforderungen an die Nachholung der Anhörung im Widerspruchsverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 33.84
    Dazu ergibt sich: Die Beklagte hat noch im Widerspruchsbescheid, auf den es insoweit ankommt (vgl. Beschluß vom 20. Oktober 1982 - BVerwG 4 B 187.82 - Buchholz 316 § 45 VwVfG Nr. 7 S. 2 ), den Widerruf unter Bezugnahme unter anderem auf die Nr. 7.1 der Richtlinien darauf gestützt, daß sie so verfahren müsse .
  • BVerwG, 19.09.2018 - 8 C 16.17

    Analogie; Aufstellungsort; Bistrobereich; Geeignetheitsbestätigung;

    Das Vertrauen des Betroffenen ist in diesem Fall nicht schutzwürdiger als bei ursprünglicher Rechtmäßigkeit der Begünstigung (BVerwG, Urteil vom 21. November 1986 - 8 C 33.84 - Buchholz 316 § 49 VwVfG Nr. 9 LS 1 und S. 5, vom 14. Dezember 1989 - 3 C 30.87 - Buchholz 418.21 ApBO Nr. 11 S. 11 und vom 19. September 2000 - 9 C 12.00 - BVerwGE 112, 80 ; vgl. Urteil vom 8. April 1997 - 1 C 7.93 - Buchholz 451.29 Schornsteinfeger Nr. 41 S. 28 ff. zu § 5 SchfG a.F.).

    Liegt einer dieser Widerrufsgründe vor, ist die Schutzwürdigkeit des Vertrauens eines von Anfang an rechtswidrig Begünstigten nicht größer als die eines rechtmäßig Begünstigten (BVerwG, Urteil vom 21. November 1986 - 8 C 33.84 - Buchholz 316 § 49 VwVfG Nr. 9 LS 1 und S. 5).

  • BVerwG, 19.09.2000 - 9 C 12.00

    Widerruf der Feststellung von Abschiebungsschutz wegen politischer Verfolgung;

    Dies entspricht der Rechtslage im allgemeinen Verwaltungsrecht, nach der ein rechtswidriger Verwaltungsakt in entsprechender Anwendung des § 49 VwVfG widerrufen werden kann, wenn die Widerrufsvoraussetzungen vorliegen (BVerwG, Urteil vom 21. November 1986 - BVerwG 8 C 33.84 - NVwZ 1987, 498 = Buchholz 316 § 49 VwVfG Nr. 9; VGH Mannheim, Urteil vom 6. März 1991 - 5 Sa 2630/89 - NVwZ-RR 1992, 126; OVG Münster, Urteil vom 4. Februar 1992 - 5 A 1320/88 - NVwZ 1993, 76).
  • BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 26/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Krankenhausarzt - Beschäftigungsende -

    Die Bedingung als integrierter Bestandteil der Regelung beschränkt die Wirksamkeit eines Verwaltungsakts auch dann, wenn sie rechtswidrig sein sollte (vgl BVerwG NVwZ 1987, 498, 499; zur Bedeutungslosigkeit der Rechtswidrigkeit eines Widerrufsvorbehalts vgl BVerwG NJW 1991, 766, 767).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.12.1986 - 8 C 85.84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1453
BVerwG, 12.12.1986 - 8 C 85.84 (https://dejure.org/1986,1453)
BVerwG, Entscheidung vom 12.12.1986 - 8 C 85.84 (https://dejure.org/1986,1453)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Dezember 1986 - 8 C 85.84 (https://dejure.org/1986,1453)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 75, 280
  • NJW 1987, 1282
  • NVwZ 1987, 498 (Ls.)
  • DÖV 1987, 696
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.05.1979 - 8 C 5.79

    Klagebefugnis der Ehefrau eines Bauherrn - Klagebefugnis des Ehegatten - Bindung

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1986 - 8 C 85.84
    Der Bauherr darf die mit seinem Antrag auf Anerkennung einer Wohnung als steuerbegünstigt eingereichte Wohnflächenberechnung hinsichtlich der Bestimmung über den prozentualen Grundflächenabzug oder die Anrechnung von Teilflächen nach § 44 Abs. 2 und 3 II. BV grundsätzlich ändern, solange der Anerkennungsantrag nicht unanfechtbar beschieden worden ist (Aufgabe der gegenteiligen Rechtsprechung in den Urteilen vom 9. Januar 1979 - BVerwG 8 C 6.78 - BBauBl. 1980, 389 und vom 30. Mai 1979 - BVerwG 8 C 5.79 - BVerwGE 58, 115 [BVerwG 30.05.1979 - 8 C 5/79]).

    Mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 58, 115) und auch des Berufungsgerichts sei es nicht vereinbar, wenn die Allgemeine Verwaltungsvorschrift über die Anerkennung steuerbegünstigter Wohnungen und über die Grundsteuervergünstigungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (II. WoBauGVwV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. August 1983 (Beilage Nr. 43/83 zum Bundesanzeiger 1983 Nr. 168) im neu eingefügten Abs. 1 a zu Nr. 9 vorsehe, daß der Bauherr die Bestimmungen über den Abzug oder die Anrechnung von Grundflächen nach § 44 Abs. 2 und 3 II. BV treffen und auch ändern könne, solange der Bescheid nicht unanfechtbar sei.

    Namentlich trifft der Bauherr oder sein Rechtsnachfolger, der einen Antrag auf Bewilligung öffentlicher Mittel oder einen Antrag auf Anerkennung als steuerbegünstigte Wohnung stellt, die Bestimmung in dem Zeitpunkt, in dem er der Bewilligungsstelle oder der Anerkennungsbehörde eine Wohnflächenberechnung vorlegt (vgl. Urteile vom 9. Januar 1979 - BVerwG 8 C 6.78 - BBauBl. 1980, 389 und vom 30. Mai 1979 - BVerwG 8 C 5.79 - BVerwGE 58, 115 [BVerwG 30.05.1979 - 8 C 5/79]; Fischer-Dieskau/Pergande/Heix, II. BV § 44 Anm. 7).

    An seiner in den Urteilen vom 9. Januar 1979 (a.a.O.) und vom 30. Mai 1979 (a.a.O.) vertretenen gegenteiligen Auffassung hält der Senat aus diesen Erwägungen nicht mehr fest.

  • BVerwG, 09.01.1979 - 8 C 6.78

    Voraussetzungen der Annahme einer steuerbegünstigten Wohnung -

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1986 - 8 C 85.84
    Der Bauherr darf die mit seinem Antrag auf Anerkennung einer Wohnung als steuerbegünstigt eingereichte Wohnflächenberechnung hinsichtlich der Bestimmung über den prozentualen Grundflächenabzug oder die Anrechnung von Teilflächen nach § 44 Abs. 2 und 3 II. BV grundsätzlich ändern, solange der Anerkennungsantrag nicht unanfechtbar beschieden worden ist (Aufgabe der gegenteiligen Rechtsprechung in den Urteilen vom 9. Januar 1979 - BVerwG 8 C 6.78 - BBauBl. 1980, 389 und vom 30. Mai 1979 - BVerwG 8 C 5.79 - BVerwGE 58, 115 [BVerwG 30.05.1979 - 8 C 5/79]).

    Namentlich trifft der Bauherr oder sein Rechtsnachfolger, der einen Antrag auf Bewilligung öffentlicher Mittel oder einen Antrag auf Anerkennung als steuerbegünstigte Wohnung stellt, die Bestimmung in dem Zeitpunkt, in dem er der Bewilligungsstelle oder der Anerkennungsbehörde eine Wohnflächenberechnung vorlegt (vgl. Urteile vom 9. Januar 1979 - BVerwG 8 C 6.78 - BBauBl. 1980, 389 und vom 30. Mai 1979 - BVerwG 8 C 5.79 - BVerwGE 58, 115 [BVerwG 30.05.1979 - 8 C 5/79]; Fischer-Dieskau/Pergande/Heix, II. BV § 44 Anm. 7).

    An seiner in den Urteilen vom 9. Januar 1979 (a.a.O.) und vom 30. Mai 1979 (a.a.O.) vertretenen gegenteiligen Auffassung hält der Senat aus diesen Erwägungen nicht mehr fest.

  • BVerwG, 21.04.1982 - 8 C 86.80

    Wohnungsrecht - Wohnflächengrenze - Beruf

    Auszug aus BVerwG, 12.12.1986 - 8 C 85.84
    Diese Wohnflächengrenze für steuerbegünstigte "andere Wohnungen" ist eine zwingende Höchstgrenze (vgl. Urteil vom 21. April 1982 - BVerwG 8 C 86.80 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 34 S. 1 ).
  • BVerwG, 07.06.1991 - 7 C 43.90

    Atomgesetz - Genehmigung kerntechnischer Anlagen - Teilbetriebsgenehmigung -

    Es entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 53, 30 [BVerfG 20.12.1979 - 1 BvR 385/77]; 77, 381 [BVerfG 20.01.1988 - 2 BvL 23/82]) und des Senats (BVerwGE 60, 297 [BVerwG 17.07.1980 - 7 C 101/78]; 61, 256 [BVerwG 19.12.1980 - 6 P 11/79]; 75, 285 [BVerwG 12.12.1986 - 8 C 85/84]; 85, 54 [BVerwG 09.03.1990 - 7 C 23/89]), daß auch die atomrechtlichen Verfahrensvorschriften dem Schutz potentiell von dem Betrieb einer kerntechnischen Anlage Betroffener dienen.

    Allerdings begründet eine Verletzung von Vorschriften des atomrechtlichen Verwaltungsverfahrens die Klagebefugnis nur, wenn vom Kläger geltend gemacht wird, "daß sich der von ihm gerügte Verfahrensfehler auf seine materiellrechtliche Position ausgewirkt haben könnte" (BVerwGE 61, 256 [BVerwG 22.12.1980 - 7 C 84/78]; 75, 285 [BVerwG 12.12.1986 - 8 C 85/84]).

  • BVerwG, 09.03.1990 - 7 C 23.89

    Untertägige Erkundung eines Standortes - Eignung für die Sicherstellung und

    Denn nicht nur die materiellrechtlichen Anforderungen an Anlagen, die der friedlichen Nutzung der Kernenergie dienen, sondern auch die verfahrensrechtlichen Anforderungen, insbesondere das Erfordernis eines speziellen atomrechtlichen Verfahrens, sollen den bestmöglichen Schutz von Leben, Gesundheit und Sachgütern Dritter vor den Gefahren der Kernenergie gewährleisten (vgl. BVerfGE 53, 30 [BVerfG 20.12.1979 - 1 BvR 385/77]; 77, 381 [BVerfG 20.01.1988 - 2 BvL 23/82]; BVerwGE 60, 297 [BVerwG 17.07.1980 - 7 C 101/78]; 61, 256 [BVerwG 19.12.1980 - 6 P 11/79]; 75, 285 [BVerwG 12.12.1986 - 8 C 85/84]).
  • BVerwG, 23.08.1990 - 8 C 18.89

    Überschreitung der Wohnflächengrenze bei mehreren Wohnungen

    Die Wohnflächengrenzen im steuerbegünstigten Wohnungsbau müssen - von den gesetzlich bestimmten Ausnahmen abgesehen - eingehalten werden (st. Rspr.; vgl. u.a. Urteile vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 95.83 - Buchholz 454.4 § 83 II. WoBauG Nr. 19 S. 17 und vom 12. Dezember 1986 - BVerwG 8 C 85.84 - Buchholz 454.4 § 82 II. WoBauG Nr. 44 S. 53 ).
  • BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 61.88

    Änderung der Wohnflächenberechnung im Verfahren über den Widerruf der Anerkennung

    Das hat der Senat in dem Urteil vom 12. Dezember 1986 - BVerwG 8 C 85.84 - (BVerwGE 75, 280 [BVerwG 12.12.1986 - 8 C 85/84]) im einzelnen dargelegt.
  • BVerwG, 09.03.1990 - 7 C 24.89

    Genehmigung zum Bau einer Anlage zur Sicherstellung und zur Endlagerung

    Denn nicht nur die materiellrechtlichen Anforderungen an Anlagen, die der friedlichen Nutzung der Kernenergie dienen, sondern auch die verfahrensrechtlichen Anforderungen, insbesondere das Erfordernis eines speziellen atomrechtlichen Verfahrens, sollen den bestmöglichen Schutz von Leben, Gesundheit und Sachgütern Dritter vor den Gefahren der Kernenergie gewährleisten (vgl. BVerfGE 53, 30 [BVerfG 20.12.1979 - 1 BvR 385/77]; 77, 381 [BVerfG 20.01.1988 - 2 BvL 23/82]; BVerwGE 60, 297 [BVerwG 17.07.1980 - 7 C 101/78]; 61, 256 [BVerwG 19.12.1980 - 6 P 11/79]; 75, 285 [BVerwG 12.12.1986 - 8 C 85/84]).
  • BVerwG, 22.05.1992 - 8 B 71.92

    Verletzung der Aufklärungspflicht - Berechnung der Wohnflächen von

    Das Berufungsgericht hat sich in dem angefochtenen Urteil ausdrücklich der in den Urteilen des beschließenden Senats vom 12. Dezember 1986 - BVerwG 8 C 85.84 - (BVerwGE 75, 280 [BVerwG 12.12.1986 - 8 C 85/84]) und vom 18. Mai 1990 - BVerwG 8 C 61.88 - (Buchholz 454.42 II. BV Nr. 16 S. 10 ) dargelegten Rechtsauffassung angeschlossen, nach der ein Bauherr (oder sein Rechtsnachfolger) die erstmalige Bestimmung über den prozentualen Abzug oder die Anrechnung von Grundflächen (§ 44 Abs. 2 und 3 II. BV) so lange ändern darf, als die Wohnflächenberechnung noch nicht zur Grundlage einer unanfechtbaren behördlichen Entscheidung oder eines bindenden Rechtsgeschäfts mit einem Dritten geworden ist.
  • VGH Hessen, 28.09.1992 - 8 UE 671/89

    Vergütung für Aufgabe der Milcherzeugung; hier: zur Antragsrücknahme

    Teilweise wird in der Literatur und Rechtsprechung hingegen angenommen, die Rücknahme des Antrags sei bis zum Eintritt der Bestandskraft der Verwaltungsentscheidung zulässig, sofern nicht die Rücknahme gesetzlich ausgeschlossen sei oder solange nicht durch die Antragstellung oder die daraufhin ergehende Verwaltungsentscheidung Umstände eingetreten seien, die nicht mehr rückgängig gemacht werden könnten (so Kopp, Verwaltungsverfahrensgesetz, Kommentar, 5. Aufl., § 22 Rdnr. 33; BVerwG, Ue. v. 29. Mai 1980 - Buchholz 436.36 § 15 Nr. 9, - v. 12. Dezember 1986 - BVerwGE 75, 280 -,v. 3. April 1984 - NJW 1988, 275; BfG, U. v. 17. April 1986 - BSGE 60, 79; OVG Lüneburg, U. v. 31. August 1983 - NVwZ 1985, 431).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.1987 - 3 S 1859/86

    Steuervergünstigungen im Wohnungsbau: Wohnflächenberechnung einer

    Die erstmalige Bestimmung über den prozentualen Abzug oder die Anrechnung von Grundflächen (BV 2 § 44 Abs. 2, BV 2 § 33 Abs. 3) darf der Bauherr (oder sein Rechtsnachfolger) so lange ändern, wie die Wohnflächenberechnung noch nicht zur Grundlage einer unanfechtbaren behördlichen Entscheidung oder eines bindenden Rechtsgeschäfts mit einem Dritten geworden ist (So auch BVerwG, 1986-12-12, 8 C 85/84 - unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung).
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