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   OLG Koblenz, 12.12.1997 - 10 U 226/97   

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https://dejure.org/1997,5393
OLG Koblenz, 12.12.1997 - 10 U 226/97 (https://dejure.org/1997,5393)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.12.1997 - 10 U 226/97 (https://dejure.org/1997,5393)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Dezember 1997 - 10 U 226/97 (https://dejure.org/1997,5393)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61; AKB § 12 Abs. 1 II e; AKB § 13
    Einnicken am Steuer L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 12 Nr. 1 Ziff. II e; VVG § 61

Papierfundstellen

  • VersR 1998, 1276
  • NVersZ 1998, 122
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Koblenz, 12.01.2007 - 10 U 949/06

    Haftung des Mieters eines Kraftfahrzeugs wegen eines durch Sekundenschlaf

    Nach der kaskoversicherungsrechtlichen Rechtsprechung des BGH zu § 61 VVG , der sich der Senat bereits wiederholt angeschlossen hat, begründet das "Einnicken" am Steuer nur dann den Vorwurf grober Fahrlässigkeit gegen den Fahrer, wenn er sich nachweislich über von ihm erkannte deutliche Vorzeichen der Ermüdung bewusst hinweggesetzt hat (BGH VersR 1974, 593 und 1977, 619; Senat NVersZ 1998, 122 = VersR 1998, 1276 nur LS; Hinweisbeschluss 10 U 1161/05 v. 27. April 2006).

    Der weitergehenden Rechtsprechung einiger Obergerichte, wonach einem Einnicken am Steuer stets unübersehbare Anzeichen vorausgehen, deren Nichtbeachtung in der Regel grob fahrlässig sei, vermag sich der Senat nicht anzuschließen (wie hier OLG Oldenburg VersR 1999, 1105; OLG Karlsruhe VersR 1996, 781; a.A. OLG Hamm VersR 1998, 1276 ; OLG Frankfurt NZV 1993, 32 ).

  • OLG Koblenz, 08.06.2006 - 10 U 1161/05

    Einnicken am Steuer als grobe Fahrlässigkeit in der Fahrzeugversicherung

    Nach der Rechtsprechung des BGH, der sich der Senat bereits in einer früheren Entscheidung angeschlossen hat, begründet nämlich das "Einnicken" am Steuer nur dann den Vorwurf grober Fahrlässigkeit gegen den Fahrer, wenn er sich nachweislich über von ihm erkannte deutliche Vorzeichen der Ermüdung bewusst hinweggesetzt hat (BGH VersR 1974, 593 und 1977, 619; Senat NVersZ 1998, 122 = VersR 1998, 1276 nur LS).

    Dies impliziert, dass einem Einnicken am Steuer eben nicht immer unübersehbare Anzeichen vorausgehen (wie hier OLG Oldenburg VersR 1999, 1105; OLG Karlsruhe VersR 1996, 781; a.A. OLG Hamm VersR 1998, 1276 ; OLG Frankfurt NZV 1993, 32 ).

  • OLG Koblenz, 27.04.2006 - 10 U 1161/05

    Einnicken am Steuer als grobe Fahrlässigkeit in der Fahrzeugversicherung

    Nach der Rechtsprechung des BGH, der sich der Senat in einer früheren Entscheidung angeschlossen hat, begründet das "Einnicken" am Steuer nur dann den Vorwurf grober Fahrlässigkeit gegen den Fahrer, wenn er sich nachweislich über von ihm erkannte deutliche Vorzeichen der Ermüdung bewusst hinweggesetzt hat (BGH VersR 1974, 593 und 1977, 619; Senat NVersZ 1998, 122 = VersR 1998, 1276 nur LS).

    Der weitergehenden Rechtsprechung einiger Obergerichte, wonach einem Einnicken am Steuer stets unübersehbare Anzeichen vorausgehen, deren Nichtbeachtung in der Regel grob fahrlässig sei, vermag sich der Senat nicht anzuschließen (wie hier OLG Oldenburg VersR 1999, 1105; OLG Karlsruhe VersR 1996, 781; a.A. OLG Hamm VersR 1998, 1276 ; OLG Frankfurt NZV 1993, 32 ).

  • LG Kaiserslautern, 30.06.2004 - 3 O 1176/03

    Das Vorliegen eines Grundes für die Leistungsfreiheit ist vom Versicherer

    31 In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass das bloße Einnicken am Steuer alleine noch keine grobe Fahrlässigkeit begründet; vielmehr erfordert die Feststellung der groben Fahrlässigkeit darüber hinaus die Überzeugung des Gerichts davon, dass sich der Fahrer über von ihm erkannte deutliche Vorzeichen des Einnickens oder über diesbezügliche Bedenken, die sich ihm aufdrängen mussten, hinweggesetzt hat (BGH VersR 1977, 619, 620; OLG Koblenz r+s 1998, 187 f.; OLG Zweibrücken NZV 1998, 289; OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 469; ebenso Prölls/Martin, aaO, § 12 AKB Rdnr. 86; Stiefel/Hofmann, aaO, § 61 WG Rdnr. 33 mwN) .

    32 Nach zutreffender Auffassung, der sich die Kammer anschließt, gibt es keinen allgemeinen Erfahrungssatz dahingehend, dass einem Einschlafen am Steuer immer als solche so deutlich erkennbare Warnzeichen in einem Ausmaß vorausgehen, dass deren Mißachtung grobe Fahrlässigkeit begründet; dass solche Vorzeichen gegeben waren, ist vielmehr für jeden Einzelfall nachzuweisen (BGH VersR 1977, 619, 620; OLG Oldenburg NJW-RR 1999, 469; OLG Koblenz r+s 1998, 187; OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.10.2001, 1 U 73/01; wohl auch OLG Zweibrücken NZV 1998, 289).

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