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   OLG Saarbrücken, 09.07.1997 - 5 U 91/97 - 15   

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https://dejure.org/1997,4291
OLG Saarbrücken, 09.07.1997 - 5 U 91/97 - 15 (https://dejure.org/1997,4291)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09.07.1997 - 5 U 91/97 - 15 (https://dejure.org/1997,4291)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 09. Juli 1997 - 5 U 91/97 - 15 (https://dejure.org/1997,4291)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 741; BGB § 742; StGB § 142; VVG § 6 Abs. 3; VVG § 34; VVG § 61; VVG § 79 Abs. 1; AKB § 7 I Abs. 2 S. 3; AKB § 7 V Abs. 4
    Unfallflucht durch Miteigentümer ohne Drittbeteiligung am Unfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 816
  • NZV 1999, 131
  • VersR 1998, 883
  • NVersZ 1999, 172
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 01.12.1999 - IV ZR 71/99

    Einordnung einer Unfallflucht im Sinne von § 142 StGB auch bei eindeutiger

    Mit seinem Urteil weicht das Berufungsgericht wie schon in einer früheren Entscheidung zur Kaskoversicherung (VersR 1998, 883) von der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und anderer Oberlandesgerichte und der ganz überwiegenden Meinung in der Literatur ab (vgl. BGH, Urteile vom 8. Mai 1958 - II ZR 1/57 - NJW 1958, 993 f.; vom 15. April 1987 - IVa ZR 28/86 - VersR 1987, 657 f. m.w.N. und vom 10. Juli 1996 - IV ZR 287/95 - VersR 1996, 1229 unter 1; Knappmann in Prölss/Martin, VVG 26. Aufl. § 7 AKB Rdn. 18, 19, 24 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 02.08.1999 - 20 W 12/99

    Regreß des Versicherers wegen Obliegenheitsverletzung vor und nach Eintritt des

    Trotz der in jüngerer Zeit veröffentlichten Entscheidungen des OLG Saarbrücken (NVersZ 1999, 172 sowie U.v. 10.3.1999, 5 U 767/98) hält der Senat an der nahezu einhelligen Rechtsprechung (Nachweise bei OLG Köln NVersZ 1999, 170) fest, wonach das schuldhafte Verwirklichen des Tatbestandes des § 142 StGB auch in Fällen eindeutiger Haftungslage eine Aufklärungsobliegenheitsverletzung i.S.v. § 7 I Abs. 2 S. 3 AKB darstellt.
  • OLG Brandenburg, 24.05.2007 - 12 U 205/06

    Aufklärungsobliegenheit bzgl. eines Verkehrsunfalls gegenüber dem Versicherer

    Der Senat folgt hingegen nicht der von der Beklagten zitierten Auffassung (OLG Saarbrücken NJW-RR 1998, S. 816), dass auch ohne Verstoß gegen § 142 StGB das Entfernen vom Unfallort eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit des Versicherungsnehmers darstellen kann.
  • OLG Oldenburg, 30.04.2003 - 3 U 2/03

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort als gleichzeitige Verletzung der

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH (zuletzt NJW-RR 2000, 553; so auch OLG Hamm r+s 1999, 493; OLG Köln VersR 1999, 963; a.A. OLG Saarbrücken VersR 1998, 883) stellt das Verlassen der Unfallstätte nur, aber auch stets dann eine Verletzung der Aufklärungsobliegenheit in der Kaskoversicherung dar, wenn dadurch der objektive und subjektive Tatbestand des § 142 StGB erfüllt wird.
  • OLG Köln, 24.11.1998 - 9 U 97/98

    Versicherungsrechtliche Qualifizierung einer begangenen Unfallflucht als

    Der Senat ist trotz der abweichenden Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken vom 09.07.1997 - 5 U 91/97-15 - (abgedruckt in VersR 1998, 883), auf die die Klägerin sich beruft, nach wie vor der Ansicht, daß ein Versicherungsnehmer, der den Tatbestand der sogenannten Unfallflucht i. S. d. § 142 StGB verwirklicht, damit in der Regel zugleich seine Aufklärungsobliegenheit gegenüber dem Kfz-Versicherer gem. § 7 I Abs. 2 Satz 3 AKB verletzt (vgl. Senatsurteil in VersR 1995, 1182).
  • OLG Hamm, 13.02.2020 - 20 U 270/19

    Wohngebäudeversicherung - vorsätzliche Herbeiführung Versicherungsfall durch

    Hier wird im Einzelnen unterschiedlich beurteilt, unter welchen Voraussetzungen das Handeln eines Miteigentümers, der gleichzeitig mitversicherte Person ist, dem Versicherungsnehmer zugerechnet werden kann (vgl. z.B. Senat, Urteil vom 04.02.1994 - 20 U 222/92, VersR 1994, 1464: Ehegatte als mitversicherte Person in der Hausratversicherung; OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.07.1997 - 5 U 91/93, VersR 1998, 883, für die Kraftfahrzeug-Kaskoversicherung).
  • KG, 27.01.2003 - 22 U 333/01

    Leistungsfreiheit der Kfz-Kaskoversicherung: Unfallflucht im "Schockzustand"

    Diese Rechtsprechung ist auch auf Fälle anzuwenden, in denen die Mitverursachung des Kaskoschadens durch einen Dritten ausscheidet und damit die Möglichkeit von Rückgriffsansprüchen des Kaskoversicherers nach § 67 Abs. 1 VVG von vornherein nicht besteht (so aber wohl OLG Saarbrücken, VersR 1998, 883).
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