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   BGH, 30.09.1998 - IV ZR 248/97   

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https://dejure.org/1998,1573
BGH, 30.09.1998 - IV ZR 248/97 (https://dejure.org/1998,1573)
BGH, Entscheidung vom 30.09.1998 - IV ZR 248/97 (https://dejure.org/1998,1573)
BGH, Entscheidung vom 30. September 1998 - IV ZR 248/97 (https://dejure.org/1998,1573)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung für den Eintritt bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit - Ansehung einer Klage als "demnächst" zugestellt - Kenntnis von einer Verletzung einer Anzeigeobliegenheit - Unrichtige Beantwortung einer ...

  • Judicialis

    VVG § 12 Abs. 3; ; VVG § 20 Abs. 1; ; VVG § 16 Abs. 2; ; VVG § 17 Abs. 1; ; ZPO § 270 Abs. 3

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 20; ZPO § 270 Abs. 3
    Obliegenheiten des Versicherers zur Wahrung der Rücktrittsfrist nach § 20 Abs. 1 VVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verzögerung der Zustellung ohne Verschulden des Klägers; Rücktrittsfrist des Versicherers wegen Obliegenheitsverletzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 173
  • VersR 1999, 217
  • VersR 1999, 218
  • NVersZ 1999, 70
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.09.1989 - IVa ZR 107/88

    Beginn der Rücktritts- oder Kündigungsfrist wegen Obliegenheitsverletzung des

    Auszug aus BGH, 30.09.1998 - IV ZR 248/97
    Ausreichende Kenntnis von einer Verletzung der Anzeigeobliegenheit hat die Beklagte mithin durch die Auskunft des Hausarztes nicht erlangt; den Rücktritt auf Verdacht auszuüben war die Beklagte aber nicht gehalten (Senatsurteil vom 20. September 1989 - IVa ZR 107/88 - BGHZ 108, 326, 328; Urteil vom 28. November 1990, VVGE § 20 VVG Nr. 2 = VersR 1991, 170 unter 3 d).

    aa) Allerdings hat der Senat schon in seinem Urteil vom 20. September 1989, aaO, hervorgehoben, daß es einem Versicherer nicht freistehen kann, wann er eine von ihm zur Vervollständigung seiner Kenntnisse als geboten angesehene Rückfrage hält.

  • BGH, 28.11.1990 - IV ZR 219/89

    Pflicht des Versicherers zu Rückfragen

    Auszug aus BGH, 30.09.1998 - IV ZR 248/97
    Ausreichende Kenntnis von einer Verletzung der Anzeigeobliegenheit hat die Beklagte mithin durch die Auskunft des Hausarztes nicht erlangt; den Rücktritt auf Verdacht auszuüben war die Beklagte aber nicht gehalten (Senatsurteil vom 20. September 1989 - IVa ZR 107/88 - BGHZ 108, 326, 328; Urteil vom 28. November 1990, VVGE § 20 VVG Nr. 2 = VersR 1991, 170 unter 3 d).

    Der Versicherer darf deshalb die verhältnismäßig kurze Rücktrittsfrist des § 20 Abs. 1 VVG nicht dadurch unterlaufen, daß er gebotene Rückfragen unterläßt oder zurückstellt; er hat sie vielmehr in angemessener Zeit durchzuführen (Senatsurteil vom 28. November 1990, aaO).

  • BGH, 22.06.1993 - VI ZR 190/92

    Kenntnis anspruchsbegründender Tatsachen bei möglicher Notwehr- oder

    Auszug aus BGH, 30.09.1998 - IV ZR 248/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Klage nur dann als nicht demnächst zugestellt anzusehen, wenn der Kläger oder sein Prozeßbevollmächtigter durch nachlässiges Verhalten zu einer nicht nur geringfügigen Verlängerung der Zeitspanne zwischen Einreichung und Zustellung der Klage beigetragen hat (BGH, Urteil vom 22. Juni 1993 - VI ZR 190/92 - VersR 1993, 1121 unter II 2).

    Entgegen der Auffassung der Revision gibt es keine absolute Höchstgrenze, nach deren Überschreiten eine Zustellung nicht mehr als demnächst erfolgt im Sinne des § 270 Abs. 3 ZPO angesehen werden könnte (BGH, Urteil vom 22. Juni 1993, aaO).

  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 92/87

    Klage auf Vornahme eines Zugewinnausgleichs - Eintritt der Verjährung -

    Auszug aus BGH, 30.09.1998 - IV ZR 248/97
    Der Kläger hat also bis zum Ablauf der Frist, die er bis zum letzten Tage ausnutzen durfte (BGH, Urteil vom 8. Juni 1988 - IVb ZR 92/87 - BGHR ZPO § 270 Abs. 3 "demnächst 3"), alles getan, damit die Klage demnächst zugestellt werden konnte.
  • BGH, 02.03.1994 - IV ZR 99/93

    Gefahrerheblichkeit und Anzeigepflicht verschwiegener Umstände

    Auszug aus BGH, 30.09.1998 - IV ZR 248/97
    Es fehlt in einem solchen Falle schon an einem gefahrerheblichen Umstand, auf den sich die Untersuchung bezogen hat (vgl. Senatsurteil vom 2. März 1994 - IV ZR 99/93 - VersR 1994, 711 unter 3 a a.E.).
  • BGH, 31.10.2000 - VI ZR 198/99

    Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen; Angabe der

    Daher gibt es keine absolute zeitliche Grenze, nach deren Überschreitung eine Zustellung nicht mehr als "demnächst" anzusehen wäre; dies gilt auch im Hinblick auf mehrmonatige Verzögerungen (vgl. Senatsurteil vom 22. Juni 1993 - VI ZR 190/92 - NJW 1993, 2614, 2615; BGH, Urteile vom 7. April 1983 - III ZR 193/81 - VersR 1983, 831, 832 und vom 30. September 1998 - IV ZR 248/97 - VersR 1999, 217 f.).
  • BGH, 11.07.2003 - V ZR 414/02

    Pflichten des Klägers bei Zustellung der Klageschrift im Ausland

    Dies gilt auch im Hinblick auf mehrmonatige Verzögerungen (st. Rechtspr., vgl. BGHZ 25, 250, 255 f. ; 145, 358, 362; BGH, Urt. v. 27. Mai 1974, II ZR 109/72, NJW 1974, 1557, 1558; Urt. v. 7. April 1983, III ZR 193/81, VersR 1983, 831, 832 = WM 1983, 985, 986; Urt. v. 15. Juni 1987, II ZR 261/86, NJW 1988, 411, 413; Urt. v. 30. September 1998, IV ZR 248/97, VersR 1999, 217 f.).
  • BGH, 20.09.2000 - IV ZR 203/99

    Rücktritt des Versicherers von einer Berufungsunfähigkeitsversicherung wegen

    c) Daß die Beklagte diese Rückfragen nicht in angemessener Zeit (vgl. dazu Senatsurteil vom 30. September 1998 - IV ZR 248/97 - VersR 1999, 217 unter II 2 b) gehalten hat, ist nicht festzustellen.

    In dieser Bearbeitungszeit und der dadurch eingetretenen Verzögerung offenbart sich noch kein Verhalten der Beklagten, das durch Nachlässigkeit oder von Mißbrauchsabsicht gekennzeichnet wäre (vgl. Urteil vom 30. September 1998, aaO).

  • BGH, 20.12.2006 - IV ZR 64/04

    Voraussetzungen der Zurückweisung von Vorbringen wegen Verspätung

    Die Angaben des Klägers in der Anlage I haben dem Beklagten bereits die nach der Senatsrechtsprechung (vgl. Urteile vom 20. September 2000 - IV ZR 203/99 - VersR 2000, 1486 unter 3 und vom 30. September 1998 - IV ZR 248/97 - VersR 1999, 217 unter II 1 und 2) zuverlässige Kenntnis von der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigeobliegenheit verschafft.
  • BGH, 07.03.2007 - IV ZR 133/06

    Anforderungen an den Nachweis der Berufsunfähigkeit in der

    Die Frage wird noch nicht einmal dahin eingegrenzt, ob es eine Untersuchung aus Anlass einer gesundheitlichen Störung gewesen ist (vgl. Senatsurteil vom 30. September 1998 - IV ZR 248/97 - VersR 1999, 217 unter II 1 b bb); abgesehen davon sollte das Gutachten aus dem Jahre 1994 gerade dazu dienen, eine vom Dienstherrn behauptete gesundheitliche Störung (Depression) abzuklären.
  • BGH, 06.10.1999 - IV ZR 118/98

    Anforderungen an eine wirksame Mahnung nach § 39 Abs. 1 VVG

    Es hat deshalb nicht geklärt, ob der Annahme, die - fristgerecht eingereichte - Klage sei "demnächst" im Sinne des § 270 Abs. 3 ZPO zugestellt worden, ein nachlässiges, wenn auch nur leicht fahrlässiges Verhalten des Prozeßbevollmächtigten des Klägers entgegenstehen könnte, das zu einer nicht nur ganz geringfügigen Verzögerung der Zustellung beigetragen hat (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 1994 - VIII ZR 327/93 - LM ZPO § 270 Nr. 17; Senatsurteil vom 30. September 1998 - IV ZR 248/97 - VersR 1999, 217 unter I).
  • OLG Saarbrücken, 14.06.2006 - 5 U 697/05

    Voraussetzungen für einen Rücktritt des Versicherers gemäß § 16 Abs. 2 VVG

    Die Beklagte hat - entgegen der Auffassung der Klägerin - den von ihr am 21.12.1999 erklärten Rücktritt auch auf eine medikamentös behandelte Hypertonie gestützt (vgl. im Übrigen zur Zulässigkeit des Nachschiebens von Gründen BGH, NVersZ 1999, 70).
  • OLG München, 21.06.2013 - 25 U 4527/11

    Rücktritt des Berufsunfähigkeitsversicherers vom Vertrag wegen schuldhafter

    Der Senat hat bereits in der Hinweisverfügung vom 30.10.2012 unter Verweis auf die Entscheidungen des OLG Nürnberg in VersR 1999, 609, und des BGH in VersR 1999, 217, dargelegt, dass bezüglich der Folgen des Motorradunfalls die Einhaltung der Frist des § 20 Abs. 1 VVG a.F., § 9 Nr. 3 Satz 2 EBO 199 fraglich erscheint.
  • OLG Köln, 30.09.2011 - 20 U 43/11

    Voraussetzungen des Rücktritts des Versicherers von einem

    Soweit die Beklagte mit der Klageerwiderung - zulässigerweise (vgl. BGH VersR 1999, 217) - als weiteren Rücktrittsgrund nachschiebt, aus der ärztlichen Stellungnahme des Herrn Dr. B. vom 12.12.2006 ergebe sich, dass der Kläger seit dem Jahr 2000 an Rückenschmerzen gelitten habe, werden diese Beschwerden von der Frage Nr. 3. nicht erfasst.
  • OLG Köln, 28.04.2004 - 5 U 153/03

    Untergang des Rücktrittsrechts des Versicherers

    Muss sich dem Versicherer auf Grund des ihm vorliegenden Tatsachenmaterials, insbesondere angesichts des Inhaltes angeforderte Arztberichte aufdrängen, dass ein Rückstritt ernsthaft in Betracht kommt, so kann er nicht durch Hinauszögern der gebotenen Rückfrage den Lauf der Frist beeinflussen (BGHZ 108, 326; BGH VersR 1991, 171; BGH VersR 1999, 217).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2005 - 4 U 165/04

    Zustellung als "demnächst" gemäß § 167 ZPO - Versäumung der Nachfragepflicht

  • OLG Frankfurt, 05.12.2001 - 7 U 40/01

    Rücktritt des Krankenversicherers wegen Verschweigens gefahrerheblicher Umstände:

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2005 - 4 U 165/05

    Leistungsfreiheit des Versicherers gemäß § 12 Abs. 3 Satz 1 VVG bei verspäteter

  • AG Schwerte, 04.11.2015 - 6 C 13/14

    Bei Fristversäumung wird rechtswidriger Beschluss bestandskräftig!

  • OLG Nürnberg, 10.04.2006 - 8 U 990/05
  • OLG Düsseldorf, 16.11.2004 - 4 U 57/04

    Versicherungsvertragsrecht: Verschweigen gefahrerheblicher Umstände,

  • AG Schwerte, 19.11.2015 - 6 C 8/14

    Anfechtungsfrist: Keine Nachfrageobliegenheit bei Verschulden des Gerichts?

  • AG Potsdam, 13.06.2013 - 31 C 7/13

    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit eines Seitenwechsels von

  • SG Potsdam, 13.06.2013 - 31 C 7/13
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