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   OLG Düsseldorf, 31.08.1999 - 4 U 151/98   

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OLG Düsseldorf, 31.08.1999 - 4 U 151/98 (https://dejure.org/1999,16717)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.08.1999 - 4 U 151/98 (https://dejure.org/1999,16717)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. August 1999 - 4 U 151/98 (https://dejure.org/1999,16717)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVersZ 2000, 182
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 18.10.2006 - IV ZR 130/05

    Anforderungen an den Nachweis des äußeren Bildes einer Entwendung eines Tresors

    Vor diesem Hintergrund ist es gerechtfertigt, dem Versicherungsnehmer zwar nicht den Vollbeweis für das Vorhandensein und Nichtwiederauffinden jedes Einzelstücks abzuverlangen, aber doch den Nachweis zu fordern, dass jedenfalls Sachen vorhanden waren, die der angegebenen Menge in etwa ("im wesentlichen") entsprechen (vgl. OLG Saarbrücken VersR 1999, 750, 751; OLG Düsseldorf RuS 1999, 514, 515; NVersZ 2000, 182, 183; OLG Hamm VersR 1998, 316, 317; NVersZ 2000, 186; Kollhosser in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 49 Rdn. 53; Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 49 Rdn. 21; a.A.: Lücke, VersR 1996, 785, 793; BK/Schauer, VVG Vorbem. §§ 49-68 a Rdn. 91).
  • OLG Düsseldorf, 06.02.2018 - 4 U 164/15

    Leistungsfreiheit des Hausratversicherers wegen versuchter arglistiger Täuschung

    Eine arglistige Täuschung über eine Tatsache, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung ist, liegt insbesondere dann vor, wenn nachträglich veränderte Belege eingereicht werden (OLG Koblenz VersR 2006, 74; VersR 2001, 100; KG Berlin VersR 2005, 351; OLG Köln R+s 2001, 121; OLG Hamm R+s 2000, 336; OLG Düsseldorf NVersZ 2000, 182) und zwar auch dann, wenn über einen im Vergleich zur Gesamtsumme nur relativ geringen Betrag getäuscht werden soll (OLG Karlsruhe r+s 2000, 78).
  • LG Dortmund, 18.07.2006 - 2 O 172/05

    Hausratversicherung, Versicherungsort

    Zum äußeren Bild gehört nur, dass die als gestohlen gemeldeten Sachen in etwa in der angegebenen Menge vorher vorhanden waren (vgl. OLG Hamm, NVersZ 2001, 231 = r+s 2001, 159 = VersR 2001, 1509; r+s 1999, 33; VersR 1998, 316; OLG Düsseldorf, NVersZ 2000, 182).
  • OLG Düsseldorf, 10.06.2008 - 4 U 58/07

    Einbruchsdiebstahlversicherung: Zur Beweiswürdigung bezüglich des äußeren Bildes

    Sind mehrere Gegenstände entwendet worden, genügt für die Feststellung des äußeren Bildes der Beweis, dass jedenfalls Sachen vorhanden waren und abhanden gekommen sind, die der angegebenen Menge in etwa entsprechen (BGH VersR 2007, 102; Senat, RuS 1999, 514 sowie NVersZ 2000, 182).
  • OLG Hamm, 03.11.2000 - 20 U 187/99

    Erscheinungsbild eines Einbruchdiebstahls bei behauptetem Abhandenkommen mehrerer

    Auch in der Rechtsprechung der Instanzgerichte finden sich gleichlautende (Senat r+s 1999, 33; OLG Düsseldorf r+s 99, 514, 515) oder ähnliche Formulierungen (OLG Düsseldorf NVersZ 2000, 182: "auch nur ein Teil" der angeblich entwendeten Sachen).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2014 - 4 U 31/14

    Zulässigkeit eines Grundurteils

    Sind mehrere Gegenstände entwendet worden, genügt für die Feststellung des äußeren Bildes der Beweis, dass jedenfalls Sachen vorhanden waren und abhanden gekommen sind, die der angegebenen Menge in etwa entsprechen (BGH VersR 2007, Seite 102; Senat, RuS 1999, Seite 514 sowie NVersZ 2000, Seite 182).
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