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   LG Hamburg, 20.08.1999 - 324 O 170/99   

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LG Hamburg, 20.08.1999 - 324 O 170/99 (https://dejure.org/1999,17928)
LG Hamburg, Entscheidung vom 20.08.1999 - 324 O 170/99 (https://dejure.org/1999,17928)
LG Hamburg, Entscheidung vom 20. August 1999 - 324 O 170/99 (https://dejure.org/1999,17928)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVersZ 2000, 274
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus LG Hamburg, 20.08.1999 - 324 O 170/99
    Im allgemeinen, und so auch vom durchschnittlichen Versicherungsnehmer, wird nämlich bereits unter einer der Schulmedizin zuzurechnenden Methode eine Methode verstanden, die bei den an den Hochschulen und Universitäten Tätigen überwiegend anerkannt, also im wesentlichen außer Streit ist (vgl. BGH VersR 1993, 957) .

    Dem Versicherer ist auch ein berechtigtes Interesse daran zuzubilligen, daß er Kosten der Forschung nicht mitfinanziert, wenn bereits erprobte und erfolgversprechende Methoden und Arzneimittel zur Verfügung stehen (vgl. BGH VersR 1993, 957).

    Mit einer derartigen Beschränkung würde die Beklagte dem Versicherungsnehmer das nehmen, was sie ihm in § 4 Abs. 2 der AVB zu leisten versprochen hat (vgl . hierzu auch Ausführungen des BGH VersR 1993, 957) .

    Dies ist indes unzulässig (vgl. BGH VersR 1993, 957) .

  • LG Augsburg, 15.10.1997 - 6 O 2849/97
    Auszug aus LG Hamburg, 20.08.1999 - 324 O 170/99
    Zwar folgt die Kammer insoweit nicht der Auffassung des Klägers und des in diesem Zusammenhang von ihm zitierten LG Augsburg (Urteil vom 15.10.1998, NJWE-VHR 1998, 25), daß die streitgegenständliche Klausel regelmäßig den Ausschluß einer Kostenerstattungspflicht für solche Behandlungen beinhalte, die bei unheilbaren Krankheiten angewandt würden oder die der innovativen Medizin zuzurechnen seien.
  • BGH, 23.11.1994 - IV ZR 124/93

    Ermittlung des Überschusses aus einer Kapitallebensversicherung

    Auszug aus LG Hamburg, 20.08.1999 - 324 O 170/99
    Der Kontrolle entzogen ist demgemäß nur der enge Bereich jener Leistungsbeschreibungen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (ständige Rechtsprechung; vgl.-u.a.. BGH VersR 1995, 77; OLG Stuttgart VersR 1992, 1080).
  • BGH, 20.01.1983 - VII ZR 105/81

    Wirksamkeit von AGB eines Luftfahrtunternehmens

    Auszug aus LG Hamburg, 20.08.1999 - 324 O 170/99
    Auch der Umstand, daß die Klausel vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen genehmigt worden ist, steht einer Inhaltskontrolle nach §§ 9 -11 AGBG-Gesetz nicht entgegen (vgl. BGH NJW 1983, 1322) .
  • OLG Stuttgart, 15.05.1992 - 2 U 135/91

    § 5 Nr. 1 f MBKK hält der Inhaltskontrolle nach dem AGBG stand

    Auszug aus LG Hamburg, 20.08.1999 - 324 O 170/99
    Der Kontrolle entzogen ist demgemäß nur der enge Bereich jener Leistungsbeschreibungen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (ständige Rechtsprechung; vgl.-u.a.. BGH VersR 1995, 77; OLG Stuttgart VersR 1992, 1080).
  • BGH, 30.10.2002 - IV ZR 60/01

    BGH billigt Allgemeine Versicherungsbedingungen in der privaten

    Das Landgericht (NVersZ 2000, 274) und das Oberlandesgericht (VersR 2001, 849) haben der Klage stattgegeben.
  • OLG Köln, 26.03.2001 - 5 U 140/00

    Prüfung von Klauseln in Versicherungsbedingungen auf Wirksamkeit nach dem AGBG;

    Einer Inhaltskontrolle nach § 9 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 AGBG halte die Klausel nicht stand; insoweit hat sich das Landgericht die Entscheidungsgründe im Urteil des Landgerichts Hamburg vom 20. August 1999 (324 O 170/99 - veröffentlicht in NVersZ 2000, 274 ff.) zu eigen gemacht.
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