Weitere Entscheidung unten: LG Karlsruhe, 27.08.1999

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 13.01.2000 - 7 U 208/99   

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https://dejure.org/2000,13167
OLG Stuttgart, 13.01.2000 - 7 U 208/99 (https://dejure.org/2000,13167)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.01.2000 - 7 U 208/99 (https://dejure.org/2000,13167)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. Januar 2000 - 7 U 208/99 (https://dejure.org/2000,13167)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 812; BGB § 823; BGB § 831
    Selbstständiger Subunternehmer ist grundsätzlich nicht Verrichtungsgehilfe des Hauptunternehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 831
    Keine Verrichtungsgehilfen-Eigenschaft eines selbstständigen Subunternehmers

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 587
  • NVersZ 2000, 394
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 19.02.2008 - 18 U 58/07

    Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf einen Dritten: Haftung bei

    Dies gilt umso mehr, wenn der Subunternehmer - wie hier - wegen besonderer, beim Hauptunternehmer nicht vorhandener Fertigkeiten herangezogen worden ist (OLG Stuttgart, NVersZ 2000, 394).
  • OLG Hamm, 20.01.2009 - 9 U 133/08

    Fahrrad; Unfall; Bote; Verrichtungsgehilfe

    Der Beklagte zu 1) handelte vergleichbar einem selbstständigen Subunternehmer oder sonstigen Handwerker, der regelmäßig nicht als Verrichtungsgehilfen des Hauptunternehmers angesehen wird (BGH NJW 1994, 2756; OLG Stuttgart, VersR 2002, 587; Wagner, in: Münchener Kommentar zum BGB, § 831 Rn. 12; Haag, in: Geigel, Der Haftpflichtprozess, 17. Kap. Rn. 5), selbst wenn sich der Prinzipal eine Oberaufsicht bei der Durchführung der Tätigkeit vorbehalten hat (OLG Brandenburg, VersR 2003, 215).
  • LG Konstanz, 21.10.2022 - 6 O 1243/21

    Nachunternehmer sind keine Verrichtungsgehilfen!

    Denn eine für die Einbringung einer Abgasleitung beauftragte Firma kann diese nur dort einziehen, wo es die Pläne desjenigen bestimmen, der für den Bau selbst verantwortlich ist (vgl. OLG Stuttgart Urt. v. 13.01.2000 - 7 U 208/99, BeckRS 2000, 3550, beck-online).

    Allerdings ist ebenso kein Anlass dafür zu sehen, warum die Beklagte die als Fachfirma eingeschaltete Subunternehmerin gerade im Kernbereich der Tätigkeit, dem Einbauen von Kaminen, hätte überwachen müssen (vgl. OLG Stuttgart Urt. v. 13.01.2000 - 7 U 208/99, BeckRS 2000, 3550, beck-online).

  • OLG Celle, 04.04.2002 - 4 U 186/01

    Haftung des Generalunternehmers für Pflichtverletzungen des Subunternehmers

    Der Subunternehmer ist daher in der Regel nicht als Verrichtungsgehilfe des Generalunternehmers anzusehen (BGH NJW 1994, 2756, 2757; OLG Düsseldorf BauR 2001, 269, 270; OLG Stuttgart NVersZ 2000, 394, 394; Palandt-Thomas, BGB, 61. Aufl., § 831 Rdnr. 8).
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Rechtsprechung
   LG Karlsruhe, 27.08.1999 - 9 S 120/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,14633
LG Karlsruhe, 27.08.1999 - 9 S 120/99 (https://dejure.org/1999,14633)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.08.1999 - 9 S 120/99 (https://dejure.org/1999,14633)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. August 1999 - 9 S 120/99 (https://dejure.org/1999,14633)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    VVG § 6 Abs. 1; AKB n. F. § 2 b Abs. 1 e; AKB n. F. § 2 b Abs. 2 S. 1
    Kündigungserfordernis bei Regress wegen Trunkenheit eines Repräsentanten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 967
  • NVersZ 2000, 394
 
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Wird zitiert von ...

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