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   OLG Saarbrücken, 15.09.1999 - 5 U 389/99 - 28   

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OLG Saarbrücken, 15.09.1999 - 5 U 389/99 - 28 (https://dejure.org/1999,12320)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15.09.1999 - 5 U 389/99 - 28 (https://dejure.org/1999,12320)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15. September 1999 - 5 U 389/99 - 28 (https://dejure.org/1999,12320)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsmissbräuchlichkeit einer Versagung der Prozessführungsbefugnis aufgrund der alleinigen Verfügungsberechtigung des Versicherungsnehmers; Rechtliche Ausgestaltung des Risikoausschlusses einer ungewöhnlichen oder gefährlichen Betätigung i.R. einer privaten ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AHB § 4; AHB § 7; BvR C III Nr. 1; BvR C III Nr. 2
    Unfall eines nacheilenden Polizeibeamten nach unbefugtem Kfz-Gebrauch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 351
  • NVersZ 2000, 46
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 26.06.1979 - VI ZR 122/78

    Zum Begriff des "Gebrauchs von Fahrzeugen" im Sinne von AkB § 10 und zum

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.09.1999 - 5 U 389/99
    Zum Begriff des Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs gehört zunächst der haftpflichtrechtlich maßgebliche Betrieb des Kraftfahrzeugs (vgl. u.a. BGHZ 75, 45, 48), für dessen Risiken die Haftung des Halters nach § 7 StVG und des Führers des Kraftfahrzeuges nach § 8 StVG bestimmt ist.

    Weil das Interesse versichert werden soll, durch den Gebrauch des Kraftfahrzeugs nicht mit Haftpflichtansprüchen gleich welcher Rechtsgrundlage belastet zu werden, kommt es darauf an, ob zwischen dem Schadensereignis und dem Gebrauch des Kraftfahrzeugs selbst ein gegenwärtiger, orts- und zeitnaher, unmittelbarer und innerer Zusammenhang besteht, der eine typische Gefahr des über den Betrieb hinausgehenden Gebrauchs des Kraftfahrzeugs verwirklicht hat (vgl. BGHZ 78, 52, 55; 75, 45, 48; VersR 1989, 1187 [BGH 19.09.1989 - VI ZR 301/88] ; VersR 1984, 854; OLG Saarbrücken VersR 1991, 1400, 1401; OLG Celle VersR 1991, 216; OLG Frankfurt VersR 1991, 458).

  • BGH, 10.07.1980 - IVa ZR 17/80

    Schadensverursachung "durch den Gebrauch" eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.09.1999 - 5 U 389/99
    Weil das Interesse versichert werden soll, durch den Gebrauch des Kraftfahrzeugs nicht mit Haftpflichtansprüchen gleich welcher Rechtsgrundlage belastet zu werden, kommt es darauf an, ob zwischen dem Schadensereignis und dem Gebrauch des Kraftfahrzeugs selbst ein gegenwärtiger, orts- und zeitnaher, unmittelbarer und innerer Zusammenhang besteht, der eine typische Gefahr des über den Betrieb hinausgehenden Gebrauchs des Kraftfahrzeugs verwirklicht hat (vgl. BGHZ 78, 52, 55; 75, 45, 48; VersR 1989, 1187 [BGH 19.09.1989 - VI ZR 301/88] ; VersR 1984, 854; OLG Saarbrücken VersR 1991, 1400, 1401; OLG Celle VersR 1991, 216; OLG Frankfurt VersR 1991, 458).

    Handelt es sich umgekehrt um Handlungen oder Unterlassungen, die von den Aufgaben eines Kraftfahrzeugführers unabhängig sind und die von jedem anderen Verkehrsteilnehmer in gleicher Weise und mit gleichem Risiko vorgenommen werden können, so gehören sie zu den von der Privathaftpflichtversicherung zu deckenden Risiken (BGHZ 78, 52, 56).

  • BGH, 19.09.1989 - VI ZR 301/88

    Begriff des Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs; Entladen eines Tankwagens

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.09.1999 - 5 U 389/99
    Weil das Interesse versichert werden soll, durch den Gebrauch des Kraftfahrzeugs nicht mit Haftpflichtansprüchen gleich welcher Rechtsgrundlage belastet zu werden, kommt es darauf an, ob zwischen dem Schadensereignis und dem Gebrauch des Kraftfahrzeugs selbst ein gegenwärtiger, orts- und zeitnaher, unmittelbarer und innerer Zusammenhang besteht, der eine typische Gefahr des über den Betrieb hinausgehenden Gebrauchs des Kraftfahrzeugs verwirklicht hat (vgl. BGHZ 78, 52, 55; 75, 45, 48; VersR 1989, 1187 [BGH 19.09.1989 - VI ZR 301/88] ; VersR 1984, 854; OLG Saarbrücken VersR 1991, 1400, 1401; OLG Celle VersR 1991, 216; OLG Frankfurt VersR 1991, 458).
  • BGH, 12.03.1996 - VI ZR 12/95

    Haftung des Flüchtenden für Verfolgungsschäden; Mitverschulden des Verfolgers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.09.1999 - 5 U 389/99
    Das gilt auch dann, wenn durch das Halten oder Führen des Kraftfahrzeuges die Selbstgefährdung pflichtwidrig (und damit eine deliktische Haftung begründend) herausgefordert wird (BGH NJW 1990, 2885 [BGH 03.07.1990 - VI ZR 33/90] ; vgl. zur Haftung auch BGH NJW 1996, 1533 [BGH 12.03.1996 - VI ZR 12/95] ; BGHZ 57, 26, 63, 189).
  • OLG Frankfurt, 03.07.1990 - 14 U 43/89

    Schaden durch Selbsttötung nach Unfall

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.09.1999 - 5 U 389/99
    Weil das Interesse versichert werden soll, durch den Gebrauch des Kraftfahrzeugs nicht mit Haftpflichtansprüchen gleich welcher Rechtsgrundlage belastet zu werden, kommt es darauf an, ob zwischen dem Schadensereignis und dem Gebrauch des Kraftfahrzeugs selbst ein gegenwärtiger, orts- und zeitnaher, unmittelbarer und innerer Zusammenhang besteht, der eine typische Gefahr des über den Betrieb hinausgehenden Gebrauchs des Kraftfahrzeugs verwirklicht hat (vgl. BGHZ 78, 52, 55; 75, 45, 48; VersR 1989, 1187 [BGH 19.09.1989 - VI ZR 301/88] ; VersR 1984, 854; OLG Saarbrücken VersR 1991, 1400, 1401; OLG Celle VersR 1991, 216; OLG Frankfurt VersR 1991, 458).
  • BGH, 17.01.1996 - IV ZR 86/95

    Risikoausschluß bei ungewöhnlicher und gefährlicher Beschäftigung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.09.1999 - 5 U 389/99
    Seine Voraussetzungen sind nur in den seltenen Ausnahmefällen erfüllt, in denen das schadenstiftende Verhalten im Rahmen einer allgemeinen Betätigung des Versicherten erfolgt ist, die ihrerseits ungewöhnlich und gefährlich ist und deshalb in erhöhtem Maße die Gefahr der Vornahme schadenstiftender Handlungen in sich birgt (BGH NJW-RR 1996, 922 [BGH 17.01.1996 - IV ZR 86/95] ; VersR 1997, 1091 [BGH 25.06.1997 - IV ZR 269/96] ; VersR 1998, 1011, 1012 [BGH 17.06.1998 - IV ZR 163/97] ).
  • BGH, 11.03.1987 - IVa ZR 240/85

    Rechtsnatur einer Kfz-Sammelversicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.09.1999 - 5 U 389/99
    Für einen solchen Fall ist anerkannt, dass eine Versagung der Prozeßführungsbefugnis aufgrund der alleinigen Verfügungsberechtigung des Versicherungsnehmers rechtsmißbräuchlich wäre (BGH VersR 1983, 823 [BGH 04.05.1983 - IVa ZR 106/81] ; NJW-RR 1987, 856 [BGH 11.03.1987 - IVa ZR 240/85] ; BGHZ 43, 42).
  • BGH, 03.07.1990 - VI ZR 33/90

    Deliktische Haftung des Verfolgten für Schäden des Verfolgers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.09.1999 - 5 U 389/99
    Das gilt auch dann, wenn durch das Halten oder Führen des Kraftfahrzeuges die Selbstgefährdung pflichtwidrig (und damit eine deliktische Haftung begründend) herausgefordert wird (BGH NJW 1990, 2885 [BGH 03.07.1990 - VI ZR 33/90] ; vgl. zur Haftung auch BGH NJW 1996, 1533 [BGH 12.03.1996 - VI ZR 12/95] ; BGHZ 57, 26, 63, 189).
  • BGH, 27.06.1984 - IVa ZR 7/83

    Umfang des Haftungsausschlusses aufgrund der sog. kleinen Benzinklausel in der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.09.1999 - 5 U 389/99
    Weil das Interesse versichert werden soll, durch den Gebrauch des Kraftfahrzeugs nicht mit Haftpflichtansprüchen gleich welcher Rechtsgrundlage belastet zu werden, kommt es darauf an, ob zwischen dem Schadensereignis und dem Gebrauch des Kraftfahrzeugs selbst ein gegenwärtiger, orts- und zeitnaher, unmittelbarer und innerer Zusammenhang besteht, der eine typische Gefahr des über den Betrieb hinausgehenden Gebrauchs des Kraftfahrzeugs verwirklicht hat (vgl. BGHZ 78, 52, 55; 75, 45, 48; VersR 1989, 1187 [BGH 19.09.1989 - VI ZR 301/88] ; VersR 1984, 854; OLG Saarbrücken VersR 1991, 1400, 1401; OLG Celle VersR 1991, 216; OLG Frankfurt VersR 1991, 458).
  • BGH, 27.01.1981 - VI ZR 204/79

    Hubschrauber - § 33 LuftVG, Schutzzweck; § 836 BGB, keine Vermutung für

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.09.1999 - 5 U 389/99
    Die Gefahren des Kraftfahrzeugbetriebs selbst müssen sich also aktualisiert haben (vgl. u.a. BGHZ 79, 259, 263; BGH NJW 1982, 2669 [BGH 13.07.1982 - VI ZR 113/81] ; Geigel/Kunschert, 22. A. Kap. 25 Rdn. 34 f).
  • OLG Saarbrücken, 20.03.1991 - 5 U 46/90

    Umkippen eines Motorrads aus dem Stand

  • OLG Celle, 15.03.1989 - 8 U 63/88

    Zur Anwendung der "kleinen Benzinklausel" bei Schweißarbeiten

  • BGH, 17.06.1998 - IV ZR 163/97

    Begriff des Vorsatzes; Berücksichtigung starker Alkoholisierung

  • BGH, 07.01.1965 - II ZR 115/62

    Haftpflichtversicherter Unternehmer

  • BGH, 13.07.1982 - VI ZR 113/81

    Haftungsverteilung bei Unfall aufgrund verschmutzter Fahrbahn

  • BGH, 04.05.1983 - IVa ZR 106/81

    Versicherungsschutz aus einem Haftpflichtversicherungsvertrag -

  • BGH, 25.06.1997 - IV ZR 269/96

    Voraussetzung der Leistungspflicht des Privathaftpflichtversicherers; Begriff der

  • OLG Koblenz, 07.07.1995 - 10 U 1707/94

    Ungewöhnliche Beschäftigung; Gefährliche Beschäftigung; Fluchtversuch; Verletzung

  • BGH, 09.11.2011 - IV ZR 115/10

    Privathaftpflichtversicherung: Eingreifen des Risikoausschlusses für die Gefahren

    Zwar hat die Rechtsprechung mehrfach eine "Beschäftigung" im Sinne der Ausschlussklausel bei spontanen oder impulsiven Handlungen, etwa der Begehung von Straftaten oder einer Flucht vor der Polizei, zu Recht verneint (OLG Düsseldorf VersR 1994, 850 f.; r+s 1997, 11; OLG Koblenz VersR 1996, 444; OLG Hamburg VersR 1991, 92 f.; OLG Saarbrücken VersR 2002, 351 f.; OLG Frankfurt am Main VersR 1996, 964, 965; a.A. OLG Jena VersR 2006, 1064 f.).
  • LG Frankfurt/Main, 10.02.2017 - 8 O 153/16

    Aktivlegitimation bei einer Fremdversicherung

    Die Annahme eines Rechtsmissbrauchs des Versicherers i.S.v. § 242 BGB kommt - wie die Klägerin selbst einwendet- in einem Fall wie dem vorliegenden unter Umständen auch dann in Betracht, wenn der Versicherer bereits vor Klageerhebung mit dem Versicherten korrespondiert hat bzw. der Versicherer der Ermächtigung des Versicherten nicht widerspricht (BGHZ 43, 42; BGH VersR 1978, 409; OLG Hamm VersR 1981, 178, 821; OLG Saarbrücken VersR 2002, 351) der Versicherte daher davon ausgehen, dass der Versicherer nichts dagegen einzuwenden habe, auch im Klageverfahren mit ihm anstelle der Versicherungsnehmern zu tun zu haben (OLG Hamm Urt. v. 19.2.1997 - 20 U 151/96, BeckRS 9998, 2761, beck-online).

    Das in der Kommentierung von Prölss genannte Erfordernis eines Widerspruchs durch den Versicherer kann der dort genannten Rechtsprechung (BGHZ 43, 42; BGH VersR 1978, 409; OLG Hamm VersR 1981, 178; OLG Saarbrücken VersR 2002, 351) nach Auffassung des Gerichts so nicht entnommen werden, vielmehr wurde in diesen Fällen, die mehrfach den Fall des mitversicherten minderjährigen Kindes betrafen, aus dem vorausgehenden Verhalten des Versicherers auf ein Einverständnis mit der versicherten Person als Kläger geschlossen.

  • OLG Jena, 25.01.2006 - 4 U 639/05

    Haftungsausschluss in der Privathaftpflicht bei ungewöhnlicher und gefährlicher

    Eine impulsive, spontane Handlung scheidet danach aus (OLG Hamm VersR 94, 339; OLG Düsseldorf RuS 94, 209 und RuS 97, 11; OLG Karlsruhe RuS 95, 376; OLG Frankfurt VersR 96, 965; OLG Saarbrücken VersR 02, 351).
  • OLG Saarbrücken, 24.07.2001 - 5 W 223/01

    Kraftverkehrsversicherung: Zur Frage der Verjährung von Ansprüchen aus dem

    Nicht hierher gehören somit alle Handlungen, die von den Aufgaben des Kraftfahrers unabhängig sind (vgl. BGH a.a.O., S. 55/56; Senat NVersZ 2000, 46 Urteil vom 12.1.2000 - 5 U 711/99-50- n.v.).
  • OLG Saarbrücken, 08.09.2004 - 5 U 21/04

    Haftpflichtversicherung: Wirksamkeit einer Ausschlussklausel - hier: Risiko von

    Bei dieser Sachlage fehlt es an einem im Zweckbereich der Bestimmung liegenden Interesse des Versicherers an dem Abtretungsverbot (vgl. zu dem Erfordernis eines berechtigten Interesses: BGH Vers R 1983, 823 ; BGHZ 41, 327; ebenso der Senat VersR 2002, 351 ).
  • OLG Hamm, 22.06.2005 - 20 U 48/05

    Kein Ausschluss des Versicherungsschutzes bei Verletzung aus tätlicher

    So hat die Rechtsprechung zum Beispiel bereits entschieden, dass keine "Beschäftigung" vorliegt bei der Flucht vor der Polizei (OLG Saarbrücken, VersR 2002, 351; OLG Koblenz, VersR 1996, 444) oder der Beteiligung an einer tätlichen Auseinandersetzung (Senat, VersR 1973, 1133; vgl. auch OLG Köln, VersR 1994, 339 unter 2).
  • OLG Hamm, 25.08.2004 - 20 U 123/04

    Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung bei Verletzung eines

    Jedenfalls aber gehören die erfolgten verbalen Auseinandersetzungen und auch die Störung der Nachtruhe noch zu den Erscheinungen des täglichen Lebens, für welche die Beklagte Deckungsschutz zugesagt hat (vgl. dazu etwa Senat, VersR 1982, 565 vorletzter Absatz: ggf. sogar: Körperverletzungshandlungen; Hans-Dieter Eberwein, Widerstand gegen die Staatsgewalt - Eine Gefahr des täglichen Lebens i.S.d. Privathaftpflichtversicherung?, r+s 1995, 321, 323 unter IV. 3: Fehlentwicklung einer Streitigkeit bis zur Rauferei; OLG Saarbrücken, VersR 2002, 351, unter II: Fünfzehnjähriger fährt ohne Fahrerlaubnis bei Schnee- und Eisglätte ein Kraftrad; vgl. allgemein Voit/Knappmann, in: Prölss/Martin, VVG , 27. Aufl., Privathaftpfl. Nr. 1 Rn. 11: großzügiger Maßstab anzulegen).
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