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   BGH, 07.03.2001 - IV ZR 254/00   

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BGH, 07.03.2001 - IV ZR 254/00 (https://dejure.org/2001,1070)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2001 - IV ZR 254/00 (https://dejure.org/2001,1070)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2001 - IV ZR 254/00 (https://dejure.org/2001,1070)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arzt - Erstellung eines Zeugnisses - Versicherer - Zurechnung von Wissen - Beantwortung der Gesundheitsfragen - Arglistige Täuschung

  • Judicialis

    VVG § 16; ; VVG § 22

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 16; VVG § 22
    Versicherer ist Wissen des Arztes aus Behandlungen vor der Antragstellung bei Arglist des Antragstellers nicht zuzurechnen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG §§ 16, 22
    Zurechnung von Wissen des Arztes

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 889
  • MDR 2001, 809
  • VersR 2001, 620
  • NVersZ 2001, 306
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für

    Auszug aus BGH, 07.03.2001 - IV ZR 254/00
    Was dem Arzt zur Beantwortung der vom Versicherer vorformulierten Fragen gesagt ist, ist dem Versicherer gesagt, selbst wenn der Arzt die ihm erteilten Antworten nicht in die Erklärung aufnimmt (vgl. BGHZ 102, 194, 197; Senatsurteil vom 21. November 1989 aaO).

    Die Zurechnung des Wissens des im Rahmen der "Erklärung vor dem Arzt" zur passiven Stellvertretung des Versicherers bevollmächtigten Arztes beruht nicht zuletzt auch auf der Schutzwürdigkeit des redlichen Antragstellers (vgl. BGHZ 102, 194, 198), der dem Arzt vollständig Auskunft über erfragte gefahrerhebliche Umstände geben will und gegeben hat, um damit dem Versicherer eine ordnungsgemäße Risikoprüfung zu ermöglichen.

  • BGH, 21.11.1989 - IVa ZR 269/88

    Verletzung der Anzeigeobliegenheit durch den Versicherungsnehmer beim Ausfüllen

    Auszug aus BGH, 07.03.2001 - IV ZR 254/00
    Der vom Versicherer eingeschaltete Arzt ist insoweit dessen passiver Stellvertreter, nämlich zur Entgegennahme der Antworten des Antragstellers beauftragt (Senatsurteil vom 21. November 1989 - IVa ZR 269/88 - VersR 1990, 77 unter 2).

    Was dem Arzt zur Beantwortung der vom Versicherer vorformulierten Fragen gesagt ist, ist dem Versicherer gesagt, selbst wenn der Arzt die ihm erteilten Antworten nicht in die Erklärung aufnimmt (vgl. BGHZ 102, 194, 197; Senatsurteil vom 21. November 1989 aaO).

  • BGH, 29.05.1980 - IVa ZR 6/80

    Wirksamkeit des Rücktritts eines Lebensversicherers vom Versicherungsvertrag -

    Auszug aus BGH, 07.03.2001 - IV ZR 254/00
    Kommt es auf Betreiben des Versicherers im Zuge der Verhandlungen über den Abschluß einer Lebens- und Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zur Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses auf einem vom Versicherer vorgegebenen Formblatt und hat der Antragsteller dabei im Rahmen der "Erklärung vor dem Arzt" gegenüber dem Arzt vom Versicherer vorformulierte Fragen zu beantworten, so stehen die vom Arzt in Erfüllung dieses Auftrags gestellten Fragen den Fragen des Versicherers (§ 16 Abs. 1 Satz 3 VVG), die erteilten Antworten den Erklärungen gegenüber dem Versicherer (§ 16 Abs. 1 Satz 1 VVG) gleich (Senatsurteil vom 29. Mai 1980 - IVa ZR 6/80 - VersR 1980, 762 unter II, 1).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 224/91

    Wissenszurechnung beim Versicherer und Obliegenheitsverletzung beim Versicherten

    Auszug aus BGH, 07.03.2001 - IV ZR 254/00
    Aus der von der Revision weiter herangezogenen Senatsentscheidung vom 7. Oktober 1992 (- IV ZR 224/91 - VersR 1993, 170 unter 2) folgt nichts anderes.
  • BGH, 10.05.2017 - IV ZR 30/16

    Risikolebensversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige

    Was dem Arzt zur Beantwortung der vom Versicherer vorformulierten Fragen gesagt ist, ist dem Versicherer gesagt (Senatsurteile vom 11. Februar 2009 - IV ZR 26/06, VersR 2009, 529 Rn. 15; vom 7. März 2001 - IV ZR 254/00 - VersR 2001, 620 unter 2 b aa m.w.N.).
  • BGH, 11.02.2009 - IV ZR 26/06

    Zurechnung des Wissens eines mit der Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses

    Dem Versicherer ist das Wissen des mit der Erstellung eines ärztlichen Zeugnisses beauftragten Arztes nur insoweit zuzurechnen, als dieser es durch den Antragsteller im Rahmen der "Erklärung vor dem Arzt" erlangt hat (Fortführung des Senatsurteils vom 7. März 2001 - IV ZR 254/00 - VersR 2001, 620).

    Was dem Arzt zur Beantwortung der vom Versicherer vorformulierten Fragen gesagt ist, ist dem Versicherer gesagt, selbst wenn der Arzt die ihm erteilten Antworten nicht in die Erklärung aufnimmt (Senatsurteil vom 7. März 2001 - IV ZR 254/00 - VersR 2001, 620 unter 2 b m.w.N.).

    Ob sich der Versicherer dagegen auch solche Kenntnisse zurechnen lassen muss, die der mit der Erstellung des ärztlichen Zeugnisses betraute Arzt zwar nicht vom Antragsteller im Rahmen von dessen Erklärung erlangt hat, die sich für ihn aber aus früheren Behandlungen des Versicherungsnehmers ergeben haben, hat der Senat - abgesehen von dem Fall, dass den Antragsteller der Vorwurf trifft, den Versicherer mit seinen Erklärungen vor Abschluss des Vertrages arglistig getäuscht zu haben - bisher offen gelassen (Senatsurteil vom 7. März 2001 aaO) Eine solche - umfassende - Wissenszurechnung kommt nicht in Betracht.

  • BGH, 11.05.2011 - IV ZR 148/09

    Lebensversicherung: Arglistanfechtung wegen Verletzung der vorvertraglichen

    c) Zudem hat das Berufungsgericht verkannt, dass der Versicherer das Recht zur Arglistanfechtung nicht schon deshalb verliert, weil er seine Nachfrageobliegenheit verletzt hat (Senatsbeschlüsse vom 4. Juli 2007 - IV ZR 170/04, VersR 2007, 1256 Rn. 2; vom 15. März 2006 - IV ZA 26/05, VersR 2007, 96 m. Anm. Lorenz; offen gelassen im Senatsurteil vom 10. Oktober 2001 - IV ZR 6/01, VersR 2001, 1541 unter II 2; vgl. Senatsurteil vom 7. März 2001 - IV ZR 254/00, VersR 2001, 620 unter 2 b bb).
  • BGH, 27.02.2008 - IV ZR 270/06

    Anforderungen an die Feststellung des Missbrauchs der Vertretungsmacht eines

    Danach ist eine Wissenszurechnung nur dann nicht gerechtfertigt, wenn der künftige Versicherungsnehmer nicht schutzwürdig ist (Senatsurteil vom 7. März 2001 - IV ZR 254/00 - VersR 2001, 620 unter 2 b bb).
  • OLG Celle, 12.06.2008 - 8 U 3/08

    Kenntnis eines Versicherungsnehmers von der Entfernung eines Dickdarmadenoms nach

    Der vom Versicherer eingeschaltete Arzt ist insoweit dessen passiver Stellvertreter, nämlich zur Entgegennahme der Antworten des Antragstellers beauftragt (BGH VersR 2001, 620. BGH VersR 1990, 77).

    Was dem Arzt zur Beantwortung der vom Versicherer vorformulierten Fragen gesagt ist, ist dem Versicherer gesagt, selbst wenn der Arzt die ihm erteilten Antworten nicht in die Erklärung aufnimmt (BGH VersR 1990, 77).

    Der Versicherer muss sich auch solche Kenntnis zurechnen lassen, die der mit der Erstellung des ärztlichen Zeugnisses betraute Arzt zwar nicht von dem Antragsteller im Rahmen der Erklärung vor dem Arzt erlangt hat, die sich für ihn aber aus früheren Behandlungen des Antragstellers ergeben haben (vgl. hierzu BGH VersR 2001, 620, der die Frage offen lässt).

    Eine Wissenszurechnung ist (nach BGH, VersR 2001, 620) zwar dann zu verneinen, wenn den Antragsteller der Vorwurf trifft, den Versicherer mit seiner Erklärung gegenüber dem Arzt arglistig getäuscht zu haben.

  • BGH, 10.10.2001 - IV ZR 6/01

    Ausfüllung vorformulierter Antragsfragen durch den Versicherungs-Agenten

    Demgemäß hatte der Senat schon aus diesem Grunde die Grundsatzfrage, deretwegen das Berufungsgericht die Revision zugelassen hat, ob nämlich eine Verletzung der Nachfrageobliegenheit des Versicherers diesem auch die Arglistanfechtung verwehrt, nicht zu entscheiden (vgl. zur Wissenszurechnung bei arglistigem Verschweigen von Gesundheitsumständen das Senatsurteil vom 7. März 2001 - IV ZR 254/00 - VersR 2001, 620 unter 2 b bb).
  • BGH, 15.03.2006 - IV ZA 26/05

    Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels

    Das angefochtene Urteil weicht von der inzwischen geänderten Senatsrechtsprechung nicht mehr ab, wie sich aus den Senatsurteilen vom 7. März 2001 (IV ZR 254/00 - VersR 2001, 620 unter 2 b bb) und vom 10. Oktober 2001 (IV ZR 6/01 - VersR 2001, 1541 unter II 2) ergibt.
  • OLG Saarbrücken, 01.02.2006 - 5 U 207/05

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anfechtung eines Versicherungsvertrages

    Hieran ändert grundsätzlich auch der Umstand nichts, dass der Kläger seinen Hausarzt angegeben hat, weil die trotz Falschbeantwortung der Gesundheitsfrage erfolgende Angabe des Hausarztes als desjenigen, der am besten über die gesundheitlichen Verhältnisse des Antragstellers unterrichtet ist, die Annahme von Arglist nicht ausschließt (BGH, Urt. v. 7.3.2001, IV ZR 254/00, VersR 2001, 620; Senat, Urt. v. 30.6.2004, 5 U 656/03, OLGR 2004, 592).

    Bei der Aufnahme der "Erklärung vor dem Arzt" steht der Arzt einem Versicherungsagenten bei Aufnahme des Versicherungsantrags gleich (BGH, Urt. v. 7.3.2001, IV ZR 454/00, VersR 2001, 620).

  • BGH, 04.07.2007 - IV ZR 170/04

    Recht des Versicherers zur Arglistanfechtung bei Verletzung der

    Der Senat hat unter Hinweis auf seine Urteile vom 7. März 2001 (IV ZR 254/00 - VersR 2001, 620 unter 2 b bb) und vom 10. Oktober 2001 (IV ZR 6/01 - VersR 2001, 1541 unter II 2) entschieden, dass er an der früheren Rechtsprechung nicht mehr festhält.
  • OLG Saarbrücken, 09.09.2009 - 5 U 26/09

    Zulässigkeit der Erhebung von Gesundheitsdaten durch einen Versicherer;

    Dem Einwand der Klägerin, eine absichtliche Täuschung ergebe keinen Sinn, weil eine Nachfrage beim Hausarzt verschwiegene Vorerkrankungen auf jeden Fall ans Licht gebracht hätte (Bl. 103 d.A.), ist entgegen zu halten, dass der Antragsteller sich dem Versicherer als vollständig gesund dargestellt und damit einer Nachfrage vorgebeugt hat (vgl. BGH, Urteil vom 07.03.2001 - IV ZR 254/00, VersR 2001, 620 ).
  • OLG Saarbrücken, 12.10.2005 - 5 U 82/05

    Nachfrageobliegenheit des Versicherungsgebers bei Angabe des Versicherers eine

  • OLG Hamm, 26.11.2004 - 20 U 152/04

    Zurechnung des Wissens des Agenten bei arglistigem Handeln des

  • BGH, 13.12.2006 - IV ZR 186/04

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • OLG Saarbrücken, 30.06.2004 - 5 U 656/03

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistiges Verschweigen von

  • OLG Saarbrücken, 18.04.2012 - 5 U 293/11

    Risikolebensversicherung - Beginn Anfechtungsfrist bei arglistiger Täuschung

  • OLG Düsseldorf, 14.05.2002 - 4 U 181/01

    Wirksamer Rücktritt des Versicherers vom Versicherungsvertrag bei falschen

  • OLG Saarbrücken, 12.03.2003 - 5 U 460/01

    Unfallversicherung: Voraussetzungen der Leistungsfreiheit wegen vorsätzlicher

  • OLG Köln, 22.05.2007 - 9 U 30/06

    Informationspflicht bei befristeter Baugenehmigung

  • OLG Oldenburg, 12.12.2012 - 5 U 89/12

    Lebensversicherung - Verschweigen rheumatische Erkrankung

  • LG Halle, 28.12.2010 - 5 O 446/10
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