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   OLG Düsseldorf, 21.12.2000 - 4 U 222/99   

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https://dejure.org/2000,6066
OLG Düsseldorf, 21.12.2000 - 4 U 222/99 (https://dejure.org/2000,6066)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.12.2000 - 4 U 222/99 (https://dejure.org/2000,6066)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. Dezember 2000 - 4 U 222/99 (https://dejure.org/2000,6066)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebshaftpflichtversicherung; Eintrittspflicht des Versicherers; Kündigung des Versicherungsvertrages; Umdeutung der Kündigungserklärung; Ordentliche Kündigung; Außerordentliche Kündigung

  • Judicialis

    VVG § 158 Abs. 3; ; AHB § 9 II Nr. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 158 Abs. 3; AHB § 9 II Nr. 2
    Umdeutung einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung des VN L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 158 Abs. 3; AHB § 9 Abs. 2 Nr. 2
    Betriebshaftpflichtversicherung - außerordentliche Kündigung wegen Nichtregulierung gemeldeter Schäden - Zurückweisung durch Versicherer - Umdeutung in ordentliche Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1551 (Ls.)
  • NVersZ 2001, 571
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.01.1993 - II ZB 18/92

    Fristversäumnis bei Poststreik

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.2000 - 4 U 222/99
    Verzögerungen bei der Brief- und Paketbeförderung dürfen einer Prozeßpartei grundsätzlich nicht als Verschulden angerechnet werden, sie darf darauf vertrauen, daß die für den Normalfall festgelegten Postlaufzeiten eingehalten werden (vgl. BGH, NJW 1993, 1333).
  • BGH, 08.11.1999 - II ZB 4/99

    Verschulden des Rechtsanwalts,der einen anderen Rechtsanwalt mit der Einlegung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.2000 - 4 U 222/99
    Nur wenn ein Rechtsmittelauftrag erteilt wird, ist der erstinstanzliche Bevollmächtigte solange für die Wahrung der Berufungsfrist verantwortlich, bis die Annahme des Rechtsmittelauftrages bestätigt ist (BGH, NJW 2000, 815).
  • OVG Thüringen, 14.11.1995 - 3 ZO 429/95

    Voraussetzungen für die Annahme einer grundsätzlichen Bedeutung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.12.2000 - 4 U 222/99
    In diesem Sinne äußert sich auch die von der Klägerin angeführte Zitatstelle bei Baumbach, ZPO, 58. Aufl., § 233 Rdnr. 164. Das Urteil des OVG Weimar, NVwZ 1996, 1139, auf das sich die Klägerin ebenfalls bezieht, besagt nichts anderes.
  • OLG Hamm, 13.07.2012 - 20 U 180/11

    Krankheitskostenversicherung, Ruhensversicherung, Anwartschaftsversicherung

    Im Falle einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung kommt die Umdeutung in eine ordentliche Kündigung danach nur in Betracht, wenn der Wille des Versicherungsnehmers, den Vertrag in jedem Fall zu beenden, eindeutig erkennbar ist (OLG Düsseldorf, NVersZ 2001, 571, Juris-Rn. 30, 33).
  • OLG Nürnberg, 22.09.2003 - 8 U 632/03

    Form- und fristgemäßer Widerspruch gegen den Abschluss eines

    a) Eine derartige Umdeutung ist ebenso möglich wie bei einer unzulässigen außerordentlichen Kündigung (vgl. Prölss/Martin, VVG, 26. Aufl., § 8 Rn 8 ff; OLG Hamm VersR 86, 759; OLG Düsseldorf, NVersZ 2001, 571).
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