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   OLG Düsseldorf, 11.09.2001 - 4 U 206/00   

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https://dejure.org/2001,6424
OLG Düsseldorf, 11.09.2001 - 4 U 206/00 (https://dejure.org/2001,6424)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.09.2001 - 4 U 206/00 (https://dejure.org/2001,6424)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. September 2001 - 4 U 206/00 (https://dejure.org/2001,6424)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zumutbare Tätigkeit; Verweisungstätigkeit; Dauerhaftigkeit der Berufsunfähigkeit; Vermutungswirkung; Nachprüfungsverfahren; Erklärungspflicht des Versicherers

  • Judicialis

    BUZ § 2 Abs. 3; ; BUZ § 5; ; BUZ § 7

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 2 Nr. 3; BB-BUZ § 5; BB-BUZ § 7
    "Fingiertes" Leistungsanerkenntnis bei pflichtwidrig unterlassener Erklärung L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BUZ § 2 Abs. 3 § 5 § 7
    Anerkenntnis der Leistungspflicht bei Berufsunfähigkeitsversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 831 (Ls.)
  • NVersZ 2002, 355
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.01.1992 - IV ZR 13/91

    Demnächst-Zustellung bei Streitwertanfrage des Gerichtes im Deckungsprozeß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.09.2001 - 4 U 206/00
    Alsdann stand ihm für die Einzahlung eine Bearbeitungszeit von mindestens einer Woche zur Verfügung, ferner wäre eine - zusätzliche - Verzögerung von bis zu 14 Tagen unschädlich gewesen (vgl. BGH VersR 1992, 433/434).

    Eine Spanne von weniger als drei Wochen zwischen Einzahlung und Zustellung gab auch keinen Anlass, Unregelmäßigkeiten zu vermuten, denen man hätte nachgehen müssen (vgl. BGH VersR 1992, 433/434).

  • BGH, 11.12.1996 - IV ZR 238/95

    Leistungsfreiheit des Versicherers im Hinblick auf neu erworbene berufliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.09.2001 - 4 U 206/00
    Unterläßt es der Versicherer jedoch wie hier, die bedingungsgemäß gebotene Feststellung vorzunehmen, so ist er so zu behandeln, als habe er den Anspruch umfassend anerkannt (vgl. BGH VersR 1989, 1182; VersR 1997, 436/437; OLG Oldenburg VersR 1996, 486).
  • BGH, 27.09.1989 - IVa ZR 132/88

    Anspruch auf Leistung aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Anzeige

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.09.2001 - 4 U 206/00
    Unterläßt es der Versicherer jedoch wie hier, die bedingungsgemäß gebotene Feststellung vorzunehmen, so ist er so zu behandeln, als habe er den Anspruch umfassend anerkannt (vgl. BGH VersR 1989, 1182; VersR 1997, 436/437; OLG Oldenburg VersR 1996, 486).
  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.09.2001 - 4 U 206/00
    Diese Erklärungspflicht trifft die Beklagte auch dann, wenn es (nur) um die "fiktive" Berufsunfähigkeit geht (vgl. BGH VersR 1990, 605/606 sowie VersR 1993, 562/564).
  • OLG Düsseldorf, 24.11.1998 - 4 U 197/97

    Nachweis einer nachvollziehbaren Nachprüfungsmitteilung als Voraussetzung für die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.09.2001 - 4 U 206/00
    Dieses Verfahren ist an bestimmten Formalien geknüpft, nämlich insbesondere an eine förmliche Mitteilung, dass dieses Verfahren eingeleitet worden ist, samt Gegenüberstellung des vom Versicherer angenommenen Ist-Zustands gegenüber dem zur Zeit des Anerkenntnisses zugrundegelegten Zustand (vgl. dazu Senat NVersZ 1999, 563 m.w.N.).
  • BGH, 07.02.1996 - IV ZR 155/95

    Auslegung und Wirksamkeitsprüfung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.09.2001 - 4 U 206/00
    Unterläßt es der Versicherer jedoch wie hier, die bedingungsgemäß gebotene Feststellung vorzunehmen, so ist er so zu behandeln, als habe er den Anspruch umfassend anerkannt (vgl. BGH VersR 1989, 1182; VersR 1997, 436/437; OLG Oldenburg VersR 1996, 486).
  • BGH, 09.11.1994 - VIII ZR 327/93

    Begriff der Zustellung "demnächst"

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.09.2001 - 4 U 206/00
    Der Kläger durfte zunächst untätig bleiben, bis er die Gerichtskostenrechnung vom 24. September 1998 (GA 13) am 28. September 1998 (GA 70) erhalten hatte (vgl. BGH VersR 1995, 361/362).
  • OLG Hamm, 06.10.1989 - 20 U 20/89
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 11.09.2001 - 4 U 206/00
    Diese Erklärungspflicht trifft die Beklagte auch dann, wenn es (nur) um die "fiktive" Berufsunfähigkeit geht (vgl. BGH VersR 1990, 605/606 sowie VersR 1993, 562/564).
  • BGH, 13.03.2019 - IV ZR 124/18

    Vorliegen der Voraussetzungen für die Zulassung der Revision in einem Verfahren

    Ein Versicherer kann auch dann, wenn er kein Anerkenntnis seiner Leistungspflicht abgegeben hat, den späteren Wegfall einer zunächst bestehenden Berufsunfähigkeit nur durch eine den inhaltlichen Anforderungen des Nachprüfungsverfahrens genügende Änderungsmitteilung geltend machen (vgl. Senatsurteil vom 27. September 1989 - IVa ZR 132/88, VersR 1989, 1182 unter 4 [juris Rn. 22]; so auch OLG Karlsruhe r+s 2015, 81, 82 [juris Rn. 145]; OLG Saarbrücken VersR 2013, 1030, 1033 f. [juris Rn. 80]; OLG Düsseldorf NVersZ 2002, 355, 356 [juris Rn. 12]; Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung 3. Aufl. M. Rn. 129; Klenk in Looschelders/Pohlmann, VVG 3. Aufl. § 174 Rn. 2; a.A. Lücke in Prölss/Martin, VVG 30. Aufl. § 173 Rn. 14).
  • OLG Celle, 09.04.2018 - 8 U 250/17

    Beginn und Ende der Leistungspflicht des Versicherers in der

    Der Versicherer kann nicht deshalb bessergestellt werden, weil er im Ergebnis pflichtwidrig von der Abgabe eines Anerkenntnisses abgesehen hat (vgl. OLG Karlsruhe RuS 2015, 81; OLG Saarbrücken VersR 2013, 1030; OLG Düsseldorf NVersZ 2002, 355; LG München RuS 2017, 537; a. A.: OLG Köln, Urteil vom 16. November 2012, Az. 20 U 15/11; Lücke in: Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl., § 173, Rn. 14; Dörner in: Münchener Kommentar zum VVG, 2. Aufl., § 173, Rn. 7 a. E.; Mertens in: Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG, 3. Aufl., § 174, Rn. 19 a. E.).

    " Die Rechtsprechung zur Erforderlichkeit des Nachprüfungsverfahrens bei fingiertem Anerkenntnis (BGH VersR 1989, 1182 f.; OLG Düsseldorf NVersZ 2002, 355) kann jedenfalls dann nicht zur Anwendung kommen, wenn - wie hier - feststeht, dass die Berufsunfähigkeit geendet hat, bevor der Versicherer überhaupt mit Ansprüchen des Versicherungsnehmers konfrontiert wurde und diese prüfen konnte, und die Versicherungsbedingungen für den Versicherer - wie im vorliegenden Versicherungsvertrag - die Möglichkeit eines zeitlich begrenzten Leistungsanerkenntnisses vorsehen.

  • OLG Saarbrücken, 25.01.2006 - 5 U 28/05

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Möglichkeit der Ausübung einer beruflichen

    § 5 BB-BUZ verlangt von dem Versicherer - sowohl im Fall des § 2 Abs. 1 BB-BUZ als auch im Fall des § 2 Abs. 3 BB-BUZ - eine Erklärung darüber, ob, in welchem Umfang und von welchem Zeitpunkt an er seine Leistungspflicht anerkennt (vgl. BGH, Urt. v. 17.02.1993 - IV ZR 206/91 - VersR 1993, 562 ff.; OLG Düsseldorf, zfs 2002, 189; 2002, 490 f.; OLG Hamm, NVersZ 2002, 398 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 24.10.2006 - 12 U 109/06

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Voraussetzungen einer Leistungsablehnung

    Die Rechtsprechung zur Erforderlichkeit des Nachprüfungsverfahrens bei fingiertem Anerkenntnis (BGH VersR 1989, 1182 f.; OLG Düsseldorf NVersZ 2002, 355) kann jedenfalls dann nicht zur Anwendung kommen, wenn - wie hier - feststeht, dass die Berufsunfähigkeit geendet hat, bevor der Versicherer überhaupt mit Ansprüchen des Versicherungsnehmers konfrontiert wurde und diese prüfen konnte, und die Versicherungsbedingungen für den Versicherer - wie im vorliegenden Versicherungsvertrag - die Möglichkeit eines zeitlich begrenzten Leistungsanerkenntnisses vorsehen.
  • LG München I, 20.04.2017 - 23 O 12413/15

    Berufsunfähigkeit - Pflicht des Versicherers zur Anerkennung der Leistungspflicht

    Unerlässt der Versicherer diese Erklärung, so ist er so zu behandeln, als habe er den Anspruch umfassend anerkannt, und kann sich von dem zu unterstellenden bedingungsgemäßen Anerkenntnis nur im Wege des Nachprüfungsverfahrens lösen (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.09.2001, Az. 4 U 206/00).
  • OLG Hamm, 18.06.2008 - 20 U 187/07

    Anfechtung einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wegen arglistigen

    Denn auch bei Arbeitslosen ist auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit abzustellen (OLG Düsseldorf NVersZ 2002, 355), es sei denn, der VN wäre bereits vor der Arbeitslosigkeit aus freien Stücken aus dem Berufsleben ausgeschieden (BGH VersR 1987, 753), was hier aber nicht gegeben ist.
  • OLG Düsseldorf, 18.12.2001 - 4 U 78/01

    Beweis für Zugang eines Einwurfeinschreibens mit einer Leistungsablehnung des

    (Wie Urteil des Senats vom 11.09.2001 - 4 U 206/00 - bereits eingesandt).
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