Rechtsprechung
   BVerfG, 14.12.2001 - 2 BvR 152/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1722
BVerfG, 14.12.2001 - 2 BvR 152/01 (https://dejure.org/2001,1722)
BVerfG, Entscheidung vom 14.12.2001 - 2 BvR 152/01 (https://dejure.org/2001,1722)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Dezember 2001 - 2 BvR 152/01 (https://dejure.org/2001,1722)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,1722) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 1; GG Art. 2
    Geheimhaltungsinteresse des VN bei der Mitteilung von Prämienrückständen an Dritte durch den Versicherer

  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zur Frage des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1
    Umfang des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung; Erteilung von Auskünften an Dritte durch einen Versicherer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bedeutung und Umfang des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung; Schutzbedürftigkeit der Tatsache des Verzugs mit der Zahlung vertraglich vereinbarter Versicherungsprämien; Informationen über die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse; Annahme einer mutmaßlichen ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2164
  • VersR 2002, 1405
  • WM 2003, 1023
  • NVersZ 2002, 426
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87

    Tagebuch

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2001 - 2 BvR 152/01
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG); dies gilt insbesondere für Bedeutung und Umfang des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 35, 202 [220]; 65, 1 [41 ff.]; 80, 367 [373]; 84, 192 [194]).

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn er als in der Gemeinschaft lebender Bürger in Kommunikation mit anderen tritt, durch sein Verhalten auf andere einwirkt und dadurch die persönliche Sphäre seiner Mitmenschen oder die Belange der Gemeinschaft berührt (vgl. BVerfGE 80, 367 [373]; 35, 202 [220]; 35 [39]).

    Ob ein Lebenssachverhalt diesem Kernbereich zugeordnet werden kann, hängt maßgeblich davon ab, ob er nach seinem Inhalt höchstpersönlichen Charakters ist und in welcher Art und Intensität er aus sich heraus die Sphäre anderer oder die Belange der Gemeinschaft berührt (BVerfGE 80, 367 [374]).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist selbst der Kernbereich privater Lebensgestaltung dort nicht betroffen, wo der Betroffene auf Geheimhaltung selbst keinen Wert legt (vgl. BVerfGE 80, 367 [374]).

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2001 - 2 BvR 152/01
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG); dies gilt insbesondere für Bedeutung und Umfang des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 35, 202 [220]; 65, 1 [41 ff.]; 80, 367 [373]; 84, 192 [194]).

    Wer nicht mit hinreichender Sicherheit überschauen kann, welche ihn betreffenden Informationen in bestimmten Bereichen seiner sozialen Umwelt bekannt sind, und wer das Wissen möglicher Kommunikationspartner nicht einigermaßen abzuschätzen vermag, kann in seiner Freiheit wesentlich gehemmt werden, aus eigener Selbstbestimmung zu planen oder zu entscheiden (BVerfGE 65, 1 [42 f.]).

    Dieses Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (BVerfGE 65, 1 [41 f.]; 84, 192 [194]; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. März 2001 - 2 BvR 1841/00 u. a. -, NJW 2001, S. 2320 [2321]).

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2001 - 2 BvR 152/01
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG); dies gilt insbesondere für Bedeutung und Umfang des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 35, 202 [220]; 65, 1 [41 ff.]; 80, 367 [373]; 84, 192 [194]).

    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn er als in der Gemeinschaft lebender Bürger in Kommunikation mit anderen tritt, durch sein Verhalten auf andere einwirkt und dadurch die persönliche Sphäre seiner Mitmenschen oder die Belange der Gemeinschaft berührt (vgl. BVerfGE 80, 367 [373]; 35, 202 [220]; 35 [39]).

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 239/90

    Offenbarung der Entmündigung

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2001 - 2 BvR 152/01
    Die für die Beurteilung maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG); dies gilt insbesondere für Bedeutung und Umfang des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 35, 202 [220]; 65, 1 [41 ff.]; 80, 367 [373]; 84, 192 [194]).

    Dieses Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewährleistet die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen (BVerfGE 65, 1 [41 f.]; 84, 192 [194]; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. März 2001 - 2 BvR 1841/00 u. a. -, NJW 2001, S. 2320 [2321]).

  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2001 - 2 BvR 152/01
    Zur verfassungsmäßigen Ordnung im Sinne von Art. 2 Abs. 1 GG gehören nicht nur die vom Normgeber gesetzten verfassungsmäßigen Vorschriften, sondern auch deren Auslegung durch den Richter und ebenso die im Wege zulässiger richterlicher Rechtsfortbildung getroffenen Entscheidungen (vgl. BVerfGE 74, 129 [152]).
  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2001 - 2 BvR 152/01
    Die Verfassung hat die Spannungen zwischen dem Individuum und der Gemeinschaft im Sinne der Gemeinschaftsbezogenheit und der Gemeinschaftsgebundenheit der Person entschieden (vgl. BVerfGE 56, 37 [49]).
  • BVerfG, 14.10.1987 - 1 BvR 1244/87

    Einstweilige Anordnung gegen die Veröffentlichung wirtschaftlicher Verhältnisses

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2001 - 2 BvR 152/01
    Zu den - durch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung verfassungsrechtlich - geschützten persönlichen Lebenssachverhalten und Daten gehören auch die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse des Einzelnen (vgl. BVerfGE 77, 121 [125]).
  • BVerfG, 31.01.1973 - 2 BvR 454/71

    Tonband

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2001 - 2 BvR 152/01
    Selbst schwer wiegende Interessen der Allgemeinheit können Eingriffe in diesen Bereich nicht rechtfertigen; eine Abgrenzung nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes findet hier nicht statt (vgl. BVerfGE 34, 238 [245]).
  • BGH, 04.10.1999 - 5 StR 712/98

    Mutmaßliche Einwilligung bei Operationserweiterung

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2001 - 2 BvR 152/01
    Auch das gewohnheitsrechtlich anerkannte Rechtsinstitut der mutmaßlichen Einwilligung stellt einen eigenständigen Rechtfertigungsgrund dar (vgl. BGHSt 45, 219 [221]; 35, 246 [249]), der Beschränkungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im Rahmen der Strafbarkeit nach § 203 StGB rechtfertigen kann (vgl. Tröndle/Fischer, a. a. O., Rn. 28).
  • BVerfG, 08.05.1979 - 2 BvR 782/78

    Verfassungsrechtliche prüfung der Bejahung des "besonderen öffentlichen

    Auszug aus BVerfG, 14.12.2001 - 2 BvR 152/01
    Dabei ergibt sich die Grundrechtsverletzung nicht aus der unterlassenen Strafverfolgung eines Dritten, da es grundsätzlich keinen verfassungsrechtlich verbürgten Anspruch auf Strafverfolgung eines anderen durch den Staat gibt (vgl. insoweit BVerfGE 51, 176 [187]), sondern unmittelbar aus der den Beschwerdeführer belastenden Entscheidung des Oberlandesgerichts, soweit auf die mutmaßliche Einwilligung abgestellt wird.
  • BVerfG, 15.03.2001 - 2 BvR 1841/00

    Weitere Entscheidungen zum "genetischen Fingerabdruck"

  • BGH, 25.03.1988 - 2 StR 93/88

    Mutmaßliche Einwilligung in ärztlichen Heileingriff

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

  • BVerfG, 23.05.1980 - 2 BvR 854/79

    Taubenfütterungsverbot

  • OLG Köln, 07.12.1989 - 5 U 232/88

    Voraussetzung für die Einleitung und Durchführung eines Mahnverfahrens ;

  • BGH, 10.02.2010 - VIII ZR 53/09

    Private Personenversicherung: Wirksamkeit der Abtretung der Provisionsansprüche

    Zu der durch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG) und durch § 203 StGB gegen eine Preisgabe und unbefugte Verwendung geschützten persönlichen Daten und Lebenssachverhalten gehören auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Einzelnen (vgl. BVerfG, NJW 2002, 2164, 2165 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2012 - 12 B 27.11

    Kein Anspruch auf Einsicht in den Terminkalender der Bundeskanzlerin

    Da das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht schrankenlos gewährleistet ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 2001 - 2 BvR 152/01 - NJW 2002, 2164 m.w.N.), ist bei der Würdigung der Geheimhaltungsinteressen der Betroffenen insbesondere die Art der in Rede stehenden personenbezogenen Angaben zu berücksichtigen.
  • OVG Niedersachsen, 02.07.2003 - 8 K 3892/00

    Gerichtliche Überprüfung einer Beitragsordnung berufsständischer Kammern auf

    Als möglicherweise verletztes Recht kommt hier das Recht des Antragstellers auf informationelle Selbstbestimmung in Betracht, das Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistet (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 14.12.2001 - 2 BvR 152/01 - NJW 2002 S. 2164; BVerwG, Urt. v. 8.3.2002 - 3 C 46/01 - DVBl. 2002 S. 782).

    In den Schutzbereich dieses Rechts fällt die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe seiner persönlichen Daten zu bestimmen, zu denen auch seine wirtschaftlichen Verhältnisse gehören (BVerfG, Beschl. v. 14.12.2001, a.a.O.).

    Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung schützt - wie bereits erwähnt - die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe seiner persönlichen Daten zu bestimmen, zu denen auch seine wirtschaftlichen Verhältnisse gehören (BVerfG, Beschl. v. 14.12.2001, a.a.O., m.w.N.).

    Dieses Recht wird jedoch nicht schrankenlos gewährleistet (BVerfG, Beschl. v. 14.12.2001, a.a.O; BVerwG, Urt. v. 20.12.2002 - 6 C 7/01 - BVerwGE 115, 319).

  • VerfG Brandenburg, 21.04.2005 - VfGBbg 56/04

    Verfassungsbeschwerde: Verwerfung eines Klageerzwingungsantrags des

    Aus dem landesverfassungsrechtlich verbürgten Recht auf informationelle Selbstbestimmung läßt sich kein Anspruch auf Strafverfolgung eines anderen durch die Brandenburger Strafverfolgungsbehörden herleiten (zur Ablehnung einer Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung durch die unterlassene Strafverfolgung eines Dritten vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 14. Dezember 2001 - 2 BvR 152/01 -, NJW 2002, 2164; grundsätzlich BVerfG, Beschluß vom 8. Mai 1979 - 2 BvR 782/78 -, a.a.O.).

    Eine solche Verletzung hat z.B. das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 14. Dezember 2001 - 2 BvR 152/01 -, NJW 2002, 2164) im Zusammenhang mit einem Klageerzwingungsantrag bei der Annahme einer das Recht auf informationelle Selbstbestimmung einschränkenden mutmaßlichen Einwilligung des Grundrechtsträgers angenommen, wenn diese Annahme in ihrer Begründung nicht nachvollziehbar ist.

    Die gesetzliche Grundlage muß nach allgemeinen Grundsätzen dem rechtstaatlichen Gebot der Normklarheit und -bestimmtheit entsprechen und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahren sowie hinreichende organisatorische und verfahrensrechtliche Vorkehrungen enthalten, die der Gefahr einer Verletzung des Grundrechts entgegenwirken (Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 30. Juni 1999 - VfGBbg 3/98 -, LVerfGE 10, 157; zur Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung des Einzelnen bei einem überwiegenden Allgemeininteresse auf grundgesetzlicher Ebene vgl. z.B. BVerfG, Beschluß vom 14. Dezember 2001, a.a.O. und Beschluß vom 7. März 1995 - 1 BvR 1564/92 -, BVerfGE 92, 191 m.w.N.).

  • VG Berlin, 07.04.2011 - 2 K 39.10

    Zugang zu Informationen des Bundeskanzleramtes; Abendessen für

    Der Einzelne muss vielmehr Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Dezember 2001 - 2 BvR 152/01 - Juris, m.w.N.; Schoch, IFG, § 5 Rn. 10).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2011 - 12 B 69.07

    Recht auf Informationszugang: Umfang des Auskunftsanspruch in Bezug auf den

    Da das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht schrankenlos gewährleistet ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 2001 - 2 BvR 152/01 - NJW 2002, 2164; Beschluss vom 14. September 1989, BVerfGE 80, 367), ist bei der Würdigung der Geheimhaltungsinteressen der Betroffenen insbesondere die Art der in Rede stehenden personenbezogenen Angaben zu berücksichtigen.
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2002 - 4 U 78/02

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Eintritt in eine Direktversicherung mit

    Nichts anderes ergibt sich aus dem Beschluss der 4. Kammer des zweiten Senates des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Dezember 2001 (NVersZ 2002, 426).

    In diesem Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht die Rechtsprechung des OLG Köln (VersR 1990, 1261, 1264), wonach der Versicherer nach den Grundsätzen von Treu und Glauben verpflichtet sein kann, einen Dritten über Prämienrückstände des Versicherungsnehmers zu unterrichten, ausdrücklich gebilligt (BVerfG NVersZ 2002, 426, 428).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2016 - 3 L 99/15

    Informationsanspruch zu den Fahrtenbüchern eines ehemaligen Staatssekretärs

    Da das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht schrankenlos gewährleistet ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 2001 - 2 BvR 152/01 -, juris) , ist bei der Würdigung der Geheimhaltungsinteressen der Betroffenen insbesondere die Art der in Rede stehenden personenbezogenen Angaben zu berücksichtigen.
  • OLG Stuttgart, 03.02.2009 - 1 U 107/08

    Abtretbarkeit von Ansprüchen aus der Vermittlung von Versicherungsverträgen

    Dass im Übrigen auch die strafgerichtliche Praxis im Bereich des § 203 Abs. 1 Nr. 6 StGB den Begriff des Geheimnisses nicht auf die gesundheitlichen Fakten beschränkt, lässt sich dem der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14.12.2001 - 2 BvR 152/01 - zugrunde liegenden Sachverhalt entnehmen, wonach das Oberlandesgericht Nürnberg das (eventuelle) Bestehen von Beitragsrückständen als Geheimnis angesehen hat.
  • VGH Hessen, 27.01.2004 - 11 N 520/03

    Vermutung der Gefährlichkeit von Hunderassen bzw. -gruppen bei Vorliegen

    Dieses Recht ist nicht schrankenlos, sondern steht unter dem Vorbehalt der Einschränkung zu Gunsten - hier anzuerkennender - überwiegender Allgemeininteressen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 2001 - 2 BvR 152/01 -, NJW 2002, 2164).
  • VG Berlin, 27.06.2012 - 2 K 142.11

    Zugang zu Informationen der Rechtsanwaltskammer

  • VG Berlin, 15.05.2013 - 2 K 8.13

    Informationspflicht der IHK

  • VG Berlin, 17.11.2016 - 27 L 547.16
  • VG Berlin, 30.12.2008 - 14 A 97.07

    Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht