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VGH Bayern, 26.02.1982 - 10 B 81 A.2690 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- hjil.de , S. 19 (Kurzinformation)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 27.10.1981 - 5 K 81 A 1308
- VGH Bayern, 26.02.1982 - 10 B 81 A.2690
- BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 23.82
Papierfundstellen
- NVwZ 1982, 387
Wird zitiert von ... (5)
- BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 52.81
Volljährigkeit - Daueraufenthalt - Schutzgebot - Ausländer - Adoptiveltern - …
Andererseits hat der Wunsch nach einer solchen Gemeinschaft - entgegen manchen Stimmen in Rechtsprechung und Literatur (vgl. etwa BayVGH, InfAuslR 1982, 130; OVG Berlin, InfAuslR 1982, 20; Renner, ZAR 1981, 128 ) - nicht von vornherein ein derartiges Gewicht, daß dem Ausländer das erstrebte Zusammenleben mit seinen Angehörigen im Bundesgebiet regelmäßig ermöglicht werden müßte. - BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 11.82
Daueraufenthalt eines volljährigen Ausländers bei seinen deutschen Adoptiveltern
Andererseits hat der Wunsch nach einer solchen Gemeinschaft - entgegen manchen Stimmen in Rechtsprechung und Literatur (vgl. etwa BayVGH, InfAuslR 1982, 130; OVG Berlin, InfAuslR 1982, 20; Renner, ZAR 1981, 128 (133)) - nicht von vornherein ein derartiges Gewicht, daß dem Ausländer das erstrebte Zusammenleben mit seinen Angehörigen im Bundesgebiet regelmäßig ermöglicht werden müßte. - OLG Schleswig, 20.09.2001 - 2 W 125/01
Kein Beschwerderecht erwachsener Töchter eines Betreuten
Darunter fällt grundsätzlich auch die Beziehung zwischen Eltern und ihren erwachsenen Kindern (VGH München NVwZ 1982, 387). - BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 23.82
Rechtsmittel
Auf die Berufung des Klägers hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof durch Urteil vom 26. Februar 1982 (InfAuslR 1982, 130) die verwaltungsgerichtliche Entscheidung abgeändert, die angefochtenen Bescheide aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, des Kläger eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen; im übrigen hat der Verwaltungsgerichtshof die Berufung zurückgewiesen. - OLG Schleswig, 20.09.2001 - 2 W 126/01
Kein Beschwerderecht erwachsener Töchter eines Betreuten
Darunter fällt grundsätzlich auch die Beziehung zwischen Eltern und ihren erwachsenen Kindern (VGH München NVwZ 1982, 387).