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   BVerwG, 04.07.1980 - IV C 99.77   

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https://dejure.org/1980,108
BVerwG, 04.07.1980 - IV C 99.77 (https://dejure.org/1980,108)
BVerwG, Entscheidung vom 04.07.1980 - IV C 99.77 (https://dejure.org/1980,108)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Juli 1980 - IV C 99.77 (https://dejure.org/1980,108)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Errichtung einer Garage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 29 Satz 1; GG Art. 14
    Begriff des [Bau-] Vorhabens i.S. von § 29 S. 1 BBauG; Rückwirkung von Gesetzen und Art. 14 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1981, 776
  • NVwZ 1982, 607
  • DÖV 1980, 921
  • BauR 1980, 543
  • BauR 1980, 921
  • ZfBR 1980, 243
 
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Wird zitiert von ... (107)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1980 - 4 C 99.77
    Die Beachtlichkeit endet grundsätzlich dort, wo sich "die Ausführung des Vorhabens" nicht mehr "auswirken kann" (vgl. Urteil vom 26. Mai 1978 - BVerwG 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369 [380]).

    Möglich ist freilich, daß sich der zu beachtende Bereich noch weiter ausdehnt, wenn und weil jenseits der (Auswirkungs-)Grenze Anlagen vorhanden sind, auf die sich zwar das hinzutretende Vorhaben nicht auswirkt, die jedoch ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägen oder doch beeinflussen (vgl. Urteil vom 26. Mai 1978 a.a.O.).

    Die Umgebung setzt jeder hinzutretenden Anlage einen "Rahmen"; für ihre Zulässigkeit ist wesentlich, wie sie sich zu diesem Rahmen verhält (vgl. Urteil vom 26. Mai 1978 a.a.O. S. 384 f.).

    Die Unzulässigkeit ist jedoch die Regel (vgl. Urteil vom 26. Mai 1978 a.a.O. S. 386).

  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1980 - 4 C 99.77
    Das Gesetz vom 18. August 1976 hat mit Wirkung vom 1. Januar 1977 an (vgl. Art. 6 des Änderungsgesetzes) die rechtliche Qualität bestimmter Grundstücke geändert; darin liegt materiell keine (unechte) Rückwirkung, d.h. kein Zugriff auf "noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft" (BVerfG, Beschluß vom 31. Mai 1960 - 2 BvL 4/59 - BVerfGE 11, 139 [146]).
  • BVerwG, 20.10.1978 - 4 C 75.76

    Unzulässigkeit eines Außenbereichsvorhabens

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1980 - 4 C 99.77
    Es ist also - innerhalb der Grenzen, die einer Zusammenfassung oder Trennung objektiv gesetzt sind - Sache des jeweiligen Antragstellers, durch seinen Genehmigungsantrag festzulegen, was "das Vorhaben" und damit der zu beurteilende Verfahrensgegenstand sein soll (vgl. Urteile vom 3. Mai 1974 - BVerwG IV C 10.71 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 109 S. 83 [85 f.] und vom 20. Oktober 1978 - BVerwG 4 C 75.76 - S. 8).
  • BVerwG, 03.05.1974 - IV C 10.71

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Privilegierung des

    Auszug aus BVerwG, 04.07.1980 - 4 C 99.77
    Es ist also - innerhalb der Grenzen, die einer Zusammenfassung oder Trennung objektiv gesetzt sind - Sache des jeweiligen Antragstellers, durch seinen Genehmigungsantrag festzulegen, was "das Vorhaben" und damit der zu beurteilende Verfahrensgegenstand sein soll (vgl. Urteile vom 3. Mai 1974 - BVerwG IV C 10.71 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 109 S. 83 [85 f.] und vom 20. Oktober 1978 - BVerwG 4 C 75.76 - S. 8).
  • BVerwG, 29.04.1992 - 4 C 43.89

    Bauplanungsrecht: Unzulässigkeit eines Arbeitnehmer-Wohnheims im Gewerbegebiet

    Zwar ist es grundsätzlich Sache des Bauherrn, die Zweckbestimmung des Bauvorhabens festzulegen; über den Inhalt des "Vorhabens" im Sinne von § 29 BauGB bestimmt grundsätzlich der jeweilige Antragsteller (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1980 - BVerwG 4 C 99.77 - Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 26).
  • LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14

    Nichteröffnungs-Beschluss im Loveparade-Verfahren

    Grundsätzlich ist es Sache des Antragstellers im Baugenehmigungsverfahren - innerhalb der Grenzen, die einer Zusammenfassung oder Trennung objektiv gesetzt sind - festzulegen, was das Vorhaben und damit der zu beurteilende Verfahrensgegenstand für die Bauaufsichtsbehörde sein soll (vgl. BVerwG, BRS 36 Nr. 158; Boeddinghaus/Hahn/Schulte/Radeisen, BauO NRW, 64. AL, 05/2009, § 75 Rn. 38).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2015 - 2 A 1394/13

    Wann ist ein Ersatzbauvorhaben im Außenbereich zulässig?

    vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 1980 - IV C 99.77 -, BRS 36 Nr. 158 = juris Rn. 11; OVG NRW, Beschluss vom 16. Mai 2011 - 2 B 385/11 -, juris Rn. 11.
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