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   BVerfG, 19.05.1982 - 2 BvR 630/81   

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BVerfG, 19.05.1982 - 2 BvR 630/81 (https://dejure.org/1982,2983)
BVerfG, Entscheidung vom 19.05.1982 - 2 BvR 630/81 (https://dejure.org/1982,2983)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Mai 1982 - 2 BvR 630/81 (https://dejure.org/1982,2983)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Politische Parteien - Staatliche Zuschüsse - Parlamentsfraktion - Wahlwerbung - Recht auf Chancengleichheit - 5-Prozent-Klausel - Verfassungsmäßigkeit - Bremer Wahlrecht

Papierfundstellen

  • NVwZ 1982, 613
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BGH, 11.12.2014 - 3 StR 265/14

    Verurteilung wegen gesetzeswidriger Wahlkampffinanzierung rechtskräftig

    Dieser Grundsatz gilt auch für die Wahlvorbereitung und erstreckt sich in diesem Rahmen auf die Wahlwerbung (BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1982 - 2 BvR 630/81, NVwZ 1982, 613 mwN).
  • BGH, 31.01.2023 - II ZR 144/21

    Sonderbeiträge eines ehrenamtlichen Bürgermeisters an die Partei

    Davon abgesehen hat das Bundesverfassungsgericht auch Sonderbeiträge von Parlamentsabgeordneten in seinen Entscheidungen zur Parteienfinanzierung nicht beanstandet, sondern vielmehr als im Parteiengesetz geregelte Einnahmeform der Parteien vorausgesetzt (BVerfG, NVwZ 1982, 613, 614; BVerfGE 85, 264, 311).

    Überdies geht auch die Alimentation von Parlamentsabgeordneten mit ihrer Leistung in die private Verfügungsgewalt eines jeden Abgeordneten über und kann von diesem infolgedessen auch für Beiträge oder Spenden an eine Partei verwendet werden (BVerfG, NVwZ 1982, 613, 614; siehe auch Jochum in Ipsen, Parteiengesetz, 2. Aufl., § 27 Rn. 6; Henkel, DÖV 1975, 819, 821; Henkel, DÖV 1977, 350, 354; Müller/Albrecht, DVBl 2000, 1315, 1321; Welti, DÖV 2001, 705, 711; Wefelmeier, NdsVBl. 2003, 286, 289).

  • StGH Niedersachsen, 15.01.2019 - StGH 1/18

    Zur Reichweite des Rechts auf Chancengleichheit "in der Öffentlichkeit" (Art 19

    Demgegenüber ist es einer Fraktion verwehrt, ihre - ganz oder zum Teil durch staatliche Mittel finanzierte - Arbeit in die Öffentlichkeit hinein dazu zu nutzen, in parteipolitischer Weise auf die sich im gesellschaftlichen Bereich vollziehende Herausbildung einer öffentlichen Meinung einzuwirken (vgl. StGH Hessen, Urt. v. 9.10.2013, a.a.O., Rn. 126; VerfGH Rheinland-Pfalz, Urt. v. 19.8.2002, a.a.O., Rn. 40 und allgemein zu den verfassungsrechtlichen Grenzen von Fraktionsöffentlichkeitsarbeit: BVerfG, Beschl. v. 19.9.2017 - 2 BvC 46/14 -, juris Rn. 55 (Eventualstimme Bundestagswahl 2013); Beschl. v. 6.5.2014 - 2 BvE 3/12 -, BVerfGE 136, 190, 193 = juris Rn. 8; Beschl. v. 19.5.1982 - 2 BvR 630/81 -, NVwZ 1982, 613; Grzeszick, Fraktionsautonomie als Teil des verfassungsrechtlichen Status der Bundestagsfraktionen, in: NVwZ 2017, 985, 990 f.; Kretschmer, Die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen im Spannungsbogen von Idealtypik und Realitätsdruck, in: ZG 2003, 1 ff., insbesondere S. 18 ff.; Braun/Benterbusch, Zulässigkeit und Grenzen der Öffentlichkeitsarbeit von Fraktionen, in: ZParl 2002, 653 ff.).
  • BVerfG, 06.05.2014 - 2 BvE 3/12

    Organklage der NPD gegen die frühere FDP-Bundestagsfraktion unzulässig

    Soweit die Antragstellerin die Grenzen der Öffentlichkeitsarbeit der Bundestagsfraktionen abstrakt für klärungsbedürftig erachtet, mag dies zutreffen, weil sich dazu bislang lediglich ein Vorprüfungsausschuss des Bundesverfassungsgerichts geäußert hat (vgl. Beschluss vom 19. Mai 1982 - 2 BvR 630/81 -, NVwZ 1982, S. 613).
  • StGH Bremen, 28.01.1989 - St 3/88

    Zur Besetzung des Wahlprüfungsgerichts und zur Beschränkung des

    Dieses in der Kontinuität der bremischen Verfassungsgeschichte stehende Wahlsystem ist wiederholt vom Wahlprüfungsgericht II. Instanz und vom Bundesverfassungsgericht überprüft worden; alle Prüfungen haben zu dem Ergebnis geführt, daß das in Bremen geltende reine Verhältniswahlrecht mit dem Grundgesetz und der Landesverfassung im Einklang steht (vgl. Wahlprüfungsgericht II. Instanz Beschluß vom 23.7.1964 und vom 4.5.1981 StGHE 1, 205, 212 ff.; 4, 111, 122 ff.; BVerfG Vorprüfungsausschuß NVwZ 1982, 613).

    Die 5 % Klausel des § 7 Abs. 4 BremWG ist verfassungsrechtlich unbedenklich (Brem. Wahlprüfungsgericht II. Instanz, Entscheidung vom 4.5.1981 StGHE 4, 111, 122; BVerfG Vorprüfungsausschuß NVwZ 1982, 613, beide mit weiteren Nachweisen).

    Es verstößt auch nicht gegen die Grundsätze der allgemeinen, gleichen, freien und unmittelbaren Wahl, daß die von den stadtbremischen Bürgern gewählten Abgeordneten nach Art. 148 Abs. 1 S. 3 LV mit ihrer Wahl zur Bürgerschaft (Landtag) gleichzeitig Mitglieder der Stadtbürgerschaft werden und entsprechend der traditionellen bremischen Staatsorganisation neben den Funktionen eines Landtagsabgeordneten zugleich die eines kommunalen Mandatsträgers wahrzunehmen haben (Brem. Wahlprüfungsgericht II. Instanz, Entscheidung vom 4.5.1981 StGHE 4, 111, 136 ff.; BVerfG Vorprüfungsausschuß NVwZ 1982, 613).

  • VerfG Schleswig-Holstein, 13.09.2013 - LVerfG 7/12

    Wahlprüfungsbeschwerde Rüge mehrerer Wahlfehler

    (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1982 - 2 BvR 630/81 -, NVwZ 1982, 613 unter Hinweis auf BVerfG, Urteil vom 2. März 1977- 2 BvE 1/76 -, BVerfGE 44, 125 ff., Juris Rn. 54 ff.; StGH Bremen, Urteil vom 23. Dezember 1996 - St 5/96 -, LVerfGE 5, 175 ff., Juris Rn. 73 ff.; OVG Schleswig, Urteil vom 30. September 1997 - 2 K 9/97 -, NordÖR 1998, 70 ff., Juris Rn. 67; vgl. auch Morlok/ Kühr, Grenzen der Öffentlichkeitsarbeit von Fraktionen, Ein verfassungsrechtliches Kurzgutachten aus Anlass einer Postwurfsendung der FDP-Bundestagsfraktion, Düsseldorf 2012).
  • StGH Bremen, 23.12.1996 - St 5/96

    Wahlwerbung und Chancengleichheit

    Verstößt die Fraktion gegen diesen Grundsatz und betreibt sie Wahlwerbung unter Einsatz der ihr gewährten staatlichen Zuschüsse, so wird damit zugleich das Recht der übrigen Parteien und Wahlbewerber auf gleiche Wettbewerbschancen verletzt, da der Grundsatz der gleichen Wettbewerbschancen nicht nur den Wahlvorgang selbst beherrscht, sondern auch für die Wahlvorbereitung Gültigkeit hat (vgl. BVerfG, Beschl. vom 19. Mai 1982 - 2 BvR 630/81 -, NVwZ 1982, 613 ff., m. w. N. ).
  • VG Augsburg, 17.11.2015 - Au 3 K 15.1188

    Wahlanfechtung, Hochschulwahl, Wahlrechtsgrundsatz, Chancengleichheit,

    Dieses Verbot gilt für staatliche Stellen (BVerfG, U.v. 2.3.1977 - 2 BVE 1/76 - juris - Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung) ebenso wie für nichtstaatliche Stellen, etwa Fraktionen (BVerfG, B.v. 19.5.1982 - 2 BvR 630/81 - NVwZ 1982, 613 - keine Finanzierung von Wahlwerbung aus staatlichen Fraktionszuschüssen).
  • VerfGH Bayern, 19.01.1994 - 92-III-92

    Gültigkeit eines Volksentscheides über Abfallrecht in Bayern; Bei Wahlen geltende

    Bei Wahlen ist das Verbot, staatliche finanzielle Mittel für die Wahlwerbung zu verwenden, eine Folge des Neutralitätsgebots (vgl. BVerfGE 44, 125/143 [BVerfG 02.03.1977 - 2 BvE 1/76] ; BVerfG vom 19. Mai 1982 NVwZ 1982, 613).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.01.1986 - 10 C 35/85
    Denn es kann zwar durchaus öffentlichen Belangen dienen, Ratsfraktionen beziehungsweise ihren Mitgliedern zur Deckung ihrer notwendigen Aufwendungen im Rahmen ihrer parlamentarischen Tätigkeit Zuschüsse zu gewähren (vgl. auch Bundesverfassungsgericht, NVwZ 1982, 613).

    Diese Zweckbindung schließt eine Verwendung dieser Mittel in dem vom Antragsteller angesprochenen Sinne aus (BVerfG, NVwZ 1982, 613; BVerwG, VwRspr 28 Nr. 21).

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.07.2019 - 3 LB 3/18

    Akteneinsichtsrecht des Kreistagsabgeordneten in Rechnungsprüfungsunterlagen über

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.2020 - 10 A 10999/20

    Anfechtung einer Stadtratswahl; Einlegungszuständigkeit für

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.09.1997 - 2 K 9/97
  • VG Aachen, 16.06.2005 - 4 K 4462/04

    Bürgermeisterwahl in Wassenberg ist gültig

  • VG Berlin, 26.11.2004 - 2 A 146.03

    CDU muss Sanktion für Empfang von unzulässiger Spende zahlen

  • VG Aachen, 16.06.2005 - 4 K 106/05

    Bürgermeisterwahl in Wassenberg ist gültig

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