Weitere Entscheidungen unten: OLG Karlsruhe, 04.06.1982 | BayObLG, 30.11.1982

Rechtsprechung
   BAG, 09.06.1982 - 4 AZR 247/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2712
BAG, 09.06.1982 - 4 AZR 247/80 (https://dejure.org/1982,2712)
BAG, Entscheidung vom 09.06.1982 - 4 AZR 247/80 (https://dejure.org/1982,2712)
BAG, Entscheidung vom 09. Juni 1982 - 4 AZR 247/80 (https://dejure.org/1982,2712)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,2712) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pflichtstunden - Lehrer - Gymnasium - Hessen - Angestelltenverhältnis - Sprungrevision

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 39, 124
  • NJW 1983, 181
  • NVwZ 1983, 181
  • JR 1983, 396
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.07.1977 - 6 C 85.75

    Festsetzung der Pflichtstundenzahl für einzelne Lehrergruppen -

    Auszug aus BAG, 09.06.1982 - 4 AZR 247/80
    Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar entschieden, daß die Gleichartigkeit des Ausbildungsziels an Gymnasien, nämlich die Schüler zur allgemeinen Hochschulreife zu führen, es grundsätzlich rechtfertigt, die Pflichtstunden für alle Studien- und Oberstudienräte einheitlich festzusetzen, und dies aus dem Gleichheitssatz abgeleitet (BVerwG ZBR 1978, 69/71).
  • BAG, 14.06.1972 - 4 AZR 268/71

    Unverheiratete Angestellte - Haushaltszuschlag - Ausländischer Dienstort -

    Auszug aus BAG, 09.06.1982 - 4 AZR 247/80
    Ein sachlich einleuchtender Grund im Sinne der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung bzw. ein sachlicher Grund im Sinne der allgemeinen rechtlichen Differenzierungen auch in der Rechtsprechung des Senats (vgl. BAGE 24, 300 /305 ff.) ist vorliegend aber gegeben.
  • OVG Niedersachsen, 12.03.2024 - 5 LB 68/22

    Gymnasiale Oberstufe; gymnasiales Angebot; Gymnasiallehrkräfte; Gymnasium; IGS;

    Dem Umstand, dass die Regelstundenzahl für Lehrkräfte an Gymnasien gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 6 Nds. ArbZVO-Schule mit 23, 5 Unterrichtsstunden die niedrigste der in § 3 Abs. 2 Nds. AbZVO-Schule festgelegten Regelstundenzahlen ist, liegt erkennbar die - in der Rechtsprechung nicht beanstandete - Auffassung zugrunde, dass der Unterricht in der gymnasialen Oberstufe vor dem Hintergrund des Ausbildungsziels der allgemeinen Hochschulreife mit einem höheren Zeit- und Arbeitsaufwand (Vor- und Nachbereitung, Korrekturaufwand, vertiefte theoretische Durchdringung des Stoffgebietes, Vorbereitung und Durchführung der Abiturprüfung) verbunden ist als die Unterrichtstätigkeit bis einschließlich zum 10. Schuljahrgang (vgl. BAG, Urteil vom 9.6.1982 - 4 AZR 247/80 -, juris Rn. 23; Hess. VGH, Beschluss vom 22.8.2000 - 1 N 2320/96 -, juris Rn. 43; Saarl.

    Es ist hier - aufgrund der eingeschränkten Überprüfungsmöglichkeit der festgesetzten Regelstundenzahlen lediglich im Hinblick darauf, ob die unterschiedliche Behandlung willkürlich ist - nicht Sache der Gerichte zu prüfen, ob der Verordnungsgeber jeweils die gerechteste und zweckmäßigste Lösung getroffen hat, sondern allein zu kontrollieren, ob die Grenzen des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums dadurch überschritten ist, dass dieser ein Differenzierungskriterium gewählt hat, für das sich sachlich einleuchtende Gründe nicht finden lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.3.1980 - 1 BvR 121/76 u. a. -, juris Rn. 49; BAG, Urteil vom 9.6.1982 - 4 AZR 247/80 -, juris Rn. 23; BVerwG, Urteil vom 29.8.1996 - BVerwG 2 C 2.95 -, juris Rn. 20; Urteil vom 23.3.2021 - BVerwG 2 C 17.19 -, juris Rn. 21; Beschluss vom 27.7.2023 - BVerwG 2 B 46.22 -, juris Rn. 11).

  • BAG, 18.09.1991 - 5 AZR 620/90

    Pflichtstundenzahl für Lehrer; Anrechnung der Arbeitszeitverkürzung auf eine

    Allerdings dürfen beamtenrechtliche Differenzierungen auf die angestellten Lehrer im Sinne der SR 2 l I BAT nur dann übertragen werden, wenn sie zu dem System des BAT und allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen nicht im Widerspruch stehen (BAG Urteil vom 9. Juni 1982, BAGE 39, 124 = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

    Wäre die Vorschrift unwirksam, so gälte sie nicht für beamtete Lehrer und damit auch nicht kraft Verweisung in SR 2 l I Nr. 3 BAT für angestellte Lehrer (vgl. BAG Urteil vom 9. Juni 1982, aaO).

    Es ist anerkannt, daß die Verwaltung als Verordnungsgeber ebenso wie der Gesetzgeber an den Gleichheitssatz gebunden ist (BVerfGE 16, 332, 339; BAG Urteil vom 9. Juni 1982, aaO).

  • BVerwG, 27.03.1990 - 6 P 34.87

    Prozeßhindernisses der Rechtshängigkeit im Falle der Anhängigkeit zweier

    Auch hat der Vorsitzende der Fachkammer für Personalvertretungsangelegenheiten zu Recht gemäß § 80 Abs. 2 in Verbindung mit § 53 Abs. 1 ArbGG allein über die Zulassung der Sprungrechtsbeschwerde entschieden, da dieser Beschluß ohne mündliche Verhandlung ergehen konnte (BAG 39, 124 zur Zulassung der Sprungrevision).
  • BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 265/92

    Gleichbehandlung von Ärzten im Praktikum mit Ass. - Ärzten

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, daß die Tarifvertragsparteien die Eingruppierung und damit auch die Höhe der Vergütung von einem bestimmten Ausbildungserfordernis abhängig machen können und damit Arbeitnehmer, die die geforderte Ausbildung nicht besitzen, selbst bei gleicher Tätigkeit eine niedrigere Vergütung erhalten können (BAGE 19, 322, 323 [BAG 31.05.1967 - 4 AZR 256/66] = AP Nr. 1 zu § 25 BAT; BAGE 39, 124, 129 = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 42, 239, 243 [BAG 20.04.1983 - 4 AZR 416/80] = AP, aaO; BAG Urteil vom 16. September 1987 - 4 AZR 207/87 - ZTR 1988, 216 f.).

    Den Tarifvertragsparteien steht es frei, den Vergütungsanspruch nicht nur von der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit, sondern auch von weiteren persönlichen Voraussetzungen wie dem Nachweis bestimmter Kenntnisse oder einer speziellen Ausbildung abhängig zu machen (BAGE 19, 322, 323 [BAG 31.05.1967 - 4 AZR 256/66] = AP, aaO; BAGE 39, 124, 129 = AP, aaO; BAG Urteil vom 30. November 1988 - 4 AZR 412/88 - ZTR 1989, 110).

  • LAG Niedersachsen, 12.01.1993 - 6 Sa 1094/92

    Verstoß einer Eingruppierung gegen EWG-Vertrag; Eingruppierung einer Lehrkraft an

    Eine Eingruppierungsregelung, die die Höhe der Vergütung von einem bestimmten Ausbildungsabschluß abhängig macht und für andere Ausbildungsabschlüsse bei gleicher Tätigkeit eine niedrigere Vergütung vorsieht, verletzt den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG nicht (BAGE 19, 322, 323 [BAG 31.05.1967 - 4 AZR 256/66] = AP Nr. 1 zu § 25 BAT; BAGE 39, 124, 129 [BAG 09.06.1982 - 4 AZR 247/80] = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 42, 329 = AP Nr. 72 zu § 22, 23 BAT 1975; BAG, Urteil vom 30. November 1988 - 4 AZR 412/88 -, a.a.O.).

    Es ist zulässig, den Vergütungsanspruch nicht nur von der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit, sondern auch von weiteren persönlichen Voraussetzungen wie dem Nachwels bestimmter Kenntnisse oder einer speziellen Ausbildung abhängig zu machen (BAGE 19, 322, 323 [BAG 31.05.1967 - 4 AZR 256/66] = AP Nr. 1 zu § 25 BAT; BAGE 39, 124, 129 [BAG 09.06.1982 - 4 AZR 247/80] = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

  • BAG, 30.11.1988 - 4 AZR 412/88

    Eingruppierung: Hochschulstudium als personenbezogene Voraussetzung,

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Senats, daß die Tarifvertragsparteien die Eingruppierung von einem bestimmten Ausbildungserfordernis abhängig machen können und damit Arbeitnehmer, die die geforderte Ausbildung nicht besitzen, bei gleicher Tätigkeit eine niedrigere Vergütung erhalten können (BAGE 19, 322, 323 [BAG 31.05.1967 - 4 AZR 256/66] = AP Nr. 1 zu § 25 BAT; BAGE 39, 124, 129 = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; BAGE 42, 239, 243 [BAG 20.04.1983 - 4 AZR 416/80] = AP Nr. 72 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 16. September 1987 - 4 AZR 207/87 - nicht veröffentlicht).

    Den Tarifvertragsparteien steht es frei, den Vergütungsanspruch nicht nur von der Ausübung einer bestimmten Tätigkeit, sondern auch von weiteren persönlichen Voraussetzungen wie dem Nachweis bestimmter Kenntnisse oder einer speziellen Ausbildung abhängig zu machen (BAGE 19, 322, 323 [BAG 31.05.1967 - 4 AZR 256/66] = AP Nr. 1 zu § 25 BAT; BAGE 39, 124, 129 = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

  • BAG, 18.09.1986 - 6 AZR 446/83

    Anzahl der Pflichtstunden für Erzieher in Schulen für praktisch Bildbare

    Denn der Begriff des entsprechenden Beamten verlangt die Prüfung, ob der Angestellte, wäre er Beamter, die Tätigkeit des von ihm herangezogenen Berufsbildes mit der von ihm erworbenen Qualifikation ausüben könnte (so bereits BAGE 39, 124, 128 = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer, für einen an einem Gymnasium angestellten Lehrer und dem Problem der Verweisung auf § 1 Nr. 5a oder auf § 1 Nr. 5b der Pflichtstundenverordnung).

    Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat zur hessischen Pflichtstunden-VO ausgeführt (BAGE 39, 124, 130), bei einer arbeitszeitlichen Regelung, wie sie die Pflichtstunden-VO darstelle, könne die qualifiziertere Ausbildung ebenfalls ein Differenzierungsmerkmal sein.

  • BAG, 17.04.1985 - 5 AZR 191/83

    Arbeitsgerichtsverfahren - Sprungrevision - Zustimmung - Vertretungszwang -

    Insoweit besteht kein Vertretungszwang durch einen Rechtsanwalt oder durch einen Verbandsbevollmächtigten (Weiterentwicklung von BAGE 39, 124 = NJW 1983, 181 und BAGE 40, 228 = NJW 1983, 1079 L).

    In einer Entscheidung vom 9. Juni 1982 hat der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts - allerdings in einem obiter dictum - ausgeführt, die Neufassung des § 76 ArbGG und die volle Einbeziehung des Zulassungsverfahrens in das Verfahren vor dem Arbeitsgericht sprächen dafür, daß die Zustimmungserklärung nicht mehr dem Anwaltszwang unterliege (BAG 39, 124, 126 = AP Nr. 8 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; vgl. zu dem früheren Rechtszustand BAG 31, 397, 400 ff. = AP Nr. 1 zu § 76 ArbGG 1953, m. w. N.).

  • BAG, 13.01.2016 - 10 AZR 672/14

    Heilpädagogische Förderlehrerin - allgemeinbildende Schule

    Denn der Begriff des entsprechenden Beamten verlangt die Prüfung, ob der Angestellte, wäre er Beamter, die Tätigkeit des von ihm herangezogenen Berufsbildes mit der von ihm erworbenen Qualifikation ausüben könnte (vgl. BAG 18. September 1986 - 6 AZR 446/83 - zu III 2 a der Gründe; 9. Juni 1982 - 4 AZR 247/80 - BAGE 39, 124) .
  • BAG, 13.12.2005 - 9 AZR 220/05

    Pflichtstundenermäßigung für ältere Lehrkräfte - Altersteilzeit

    Demgegenüber ist es nicht Sache der Gerichte zu prüfen, ob der Gesetzgeber - und das gilt entsprechend für den Verordnungsgeber - jeweils die gerechteste und zweckmäßigste Regelung getroffen hat (vgl. BVerfG 31. Mai 1988 - 1 BvL 22/85 - BVerfGE 78, 232; BAG 9. Juni 1982 - 4 AZR 247/80 - BAGE 39, 124; 18. September 1991 - 5 AZR 620/90 - AP GG Art. 3 Nr. 192 = EzA GG Art. 3 Nr. 31).
  • BAG, 18.09.1986 - 6 AZR 445/83

    Anzahl der Pflichtstunden für Erzieher in Schulen für praktisch Bildbare

  • OVG Saarland, 13.01.2003 - 1 N 2/02

    Pflichtstundenregelung für Lehrer; Formelle und materielle Identität der

  • BAG, 16.09.1987 - 4 AZR 207/87

    Anspruch auf Eingruppierung eines im Ausland ausgebildeten Kunsterziehers -

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 483/92

    Eingruppierung - Nichterfüllererlaß - Gleichbehandlung - Streit über die

  • BAG, 05.02.1986 - 5 AZR 327/84

    Vertragsauslegung bezüglich des Umfangs der Lehrverpflichtung einer lehrenden

  • BAG, 16.01.1985 - 7 AZR 343/82
  • BAG, 14.07.1982 - 4 AZR 423/81

    Schulrecht in Bremen - Werklehrerin - Anzahl der Pflichtstunden - Lehrer im

  • LAG Brandenburg, 17.04.1997 - 3 Sa 479/96

    Verfassungsmäßigkeit der Tarifgruppenbildung in den Tarifverträgen für

  • BAG, 01.12.1982 - 4 AZR 24/80
  • BAG, 19.10.1983 - 4 AZR 257/81
  • BAG, 14.07.1982 - 4 AZR 418/81
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.06.1982 - 1 Ss 117/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,3461
OLG Karlsruhe, 04.06.1982 - 1 Ss 117/82 (https://dejure.org/1982,3461)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.06.1982 - 1 Ss 117/82 (https://dejure.org/1982,3461)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Juni 1982 - 1 Ss 117/82 (https://dejure.org/1982,3461)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,3461) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • familienrecht-deutschland.de PDF

    AuslG §§ 1, 2, 9, 47; GG Art. 6
    Ausländerrecht; Fortbestand der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis einer mit einem Deutschen verheirateten Ausländerin bei Antrag auf Paßverlängerung vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des Passes.

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1983, 181
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 18.12.1969 - I C 5.69

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.06.1982 - 1 Ss 117/82
    Nach der vorgenannten Vorschrift hat der Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zur Folge, daß der Aufenthalt des Ausländers ohne Rücksicht auf seine Dauer bis zu der Entscheidung der Ausländerbehörde vorläufig als erlaubt gilt: Der Ausländer wird so behandelt, als sei ihm bereits eine Erlaubnis erteilt oder verlängert worden (vgl. BVerwG NJW 1970, 396).
  • BVerwG, 30.05.1989 - 1 C 57.87

    Entbehrlichkeit einer Vorabentscheidung - Antrag auf mündliche Verhandlung -

    Die Rechtsfolge des § 9 Abs. 1 AuslG läßt sich nicht dadurch vermeiden, daß mit einem rechtzeitig gestellten Antrag auf Verlängerung eines Passes dessen Fortgeltung in analoger Anwendung des § 21 Abs. 3 AuslG fingiert wird (a.A. OLG Karlsruhe, NVwZ 1983, 181; Huber, Ausländer- und Asylrecht, 1983, RdNr. 222; ähnlich Brunn in GK-AsylVfG, 2. Aufl., § 28 RdNr. 227.1).
  • BVerwG, 30.05.1989 - 1 C 1.89

    Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis - Pass - Ablauf der Geltungsdauer

    Die Rechtsfolge des § 9 Abs. 1 AuslG läßt sich nicht dadurch vermeiden, daß mit einem rechtzeitig gestellten Antrag auf Verlängerung eines Passes dessen Fortgeltung in analoger Anwendung des § 21 Abs. 3 AuslG fingiert wird (a.A. OLG Karlsruhe, NVwZ 1983, 181 [OLG Karlsruhe 04.06.1982 - 1 Ss 117/82]; Huber, Ausländer- und Asylrecht, 1983, RdNr. 222; ähnlich Brunn in GK-AsylVfG, 2. Aufl., § 28 RdNr. 227.1).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.1988 - 11 S 2531/87

    Aufenthaltsberechtigung: Erlöschen wegen Ungültigkeit des Passes

    Ob die Aufenthaltsberechtigung bei rechtzeitiger Stellung des Antrags auf Verlängerung der Gültigkeit des Passes ausnahmsweise nicht erlischt, wenn dieser rückwirkend verlängert wird (vgl.dazu OLG Karlsruhe, Beschluß vom 4.6.1982, NVwZ 1983, 181 = BWVPr 1982, 281; Kloesel/Christ, Deutsches Ausländerrecht, 2.Aufl., § 9 AuslG, Anm.3), kann hier dahinstehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.1988 - 11 S 1947/87

    Aufenthaltsberechtigung: Erlöschen durch ungültigen Paß oder Paßersatz

    Ob die Aufenthaltsberechtigung bei rechtzeitiger Stellung des Antrags auf Verlängerung der Gültigkeit des Passes ausnahmsweise nicht erlischt, wenn dieser rückwirkend verlängert wird (vgl.dazu OLG Karlsruhe, Beschluß vom 4.6.1982, NVwZ 1983, 181 = BWVPr 1982, 281; Kloesel/Christ, Deutsches Ausländerrecht, 2.Aufl., § 9 AuslG Anm.3), kann hier dahinstehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1988 - 1 S 3183/87

    Erlöschen der Aufenthaltserlaubnis durch Paßungültigkeit - Versagung der

    Ebensowenig läßt das Gesetz insoweit Raum für eine entsprechende Anwendung des § 21 Abs. 3 S. 1 AuslG, wonach der Aufenthalt eines Ausländers, der nach der Einreise die Aufenthaltserlaubnis beantragt hat, bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde vorläufig als erlaubt gilt; die gegenteilige Auffassung, die das Oberlandesgericht Karlsruhe (Beschl. v. 4.6.1982, NVwZ 1983, 181) für den Fall eines mit einer deutschen Staatsangehörigen verheirateten Ausländers vertritt, übersieht, daß der klare Wortlaut des § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AuslG keine Lücke öffnet, die im Wege verfassungskonformer Auslegung geschlossen werden könnte.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BayObLG, 30.11.1982 - RReg. 4 St 93/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2185
BayObLG, 30.11.1982 - RReg. 4 St 93/82 (https://dejure.org/1982,2185)
BayObLG, Entscheidung vom 30.11.1982 - RReg. 4 St 93/82 (https://dejure.org/1982,2185)
BayObLG, Entscheidung vom 30. November 1982 - RReg. 4 St 93/82 (https://dejure.org/1982,2185)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,2185) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eheschließung zur bloßen Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik; Geldstrafe wegen Abgabe unrichtiger Angaben gegenüber der Ausländerbehörde; Aufenthaltsrechtliche Bedeutung einer Eheschließung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hjil.de PDF, S. 21 (Kurzinformation)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AuslG § 47 Abs. 1 Nr. 6

Papierfundstellen

  • NVwZ 1983, 181 (Ls.)
  • NStZ 1983, 175
  • BayObLGSt 1982, 162
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 C 79.76

    Unbestimmte Rechtsbegriffe - Auslegung - Rechtsstaatsprinzip - Grundsatz der

    Auszug aus BayObLG, 30.11.1982 - RReg. 4 St 93/82
    Zweck und Dauer des Aufenthalts sind für die Entscheidung von wesentlicher Bedeutung (BVerwGE 56, 246/248).

    So wird mit Rücksicht auf Art. 6 Abs. 1 GG, nach dem Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen, ausländischen Ehegatten Deutscher ein weitreichender aufenthaltsrechtlicher Schutz zugestanden, der ihnen normalerweise ein auf Dauer angelegtes Aufenthalts- und Bleiberecht in der Bundesrepublik einräumt (BVerfGE 51, 386; BVerwGE 56, 246; BVerwG NJW 1974, 1634).

  • BVerwG, 23.03.1982 - 1 C 20.81

    Ausländer - Ehe - Deutscher - Aufenthaltserlaubnis - Zeitliche Beschränkung

    Auszug aus BayObLG, 30.11.1982 - RReg. 4 St 93/82
    Die Aufenthaltserlaubnis darf daher nur versagt werden, wenn so gewichtige öffentliche Interessen gegen den Aufenthalt des Ausländers sprechen, daß sie die bei Versagung der Erlaubnis zu erwartende Gefahr für den Bestand von Ehe und Familie eindeutig überwiegen (BVerwG InfAuslR 1982, 122; Barbey in JR 1982, 274).

    Wer aber, wie dies im vorliegenden Fall geschehen ist, nach seiner Einreise in die Bundesrepublik eine Aufenthaltserlaubnis unter Angabe, er habe sich mit einem Deutschen vor kurzem verheiratet, beantragt, macht damit in aller Regel zugleich geltend, mit seinem deutschen Ehepartner die Ehe in der Bundesrepublik führen zu wollen (vgl. BVerwG InfAuslR 1982, 122).

  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus BayObLG, 30.11.1982 - RReg. 4 St 93/82
    So wird mit Rücksicht auf Art. 6 Abs. 1 GG, nach dem Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen, ausländischen Ehegatten Deutscher ein weitreichender aufenthaltsrechtlicher Schutz zugestanden, der ihnen normalerweise ein auf Dauer angelegtes Aufenthalts- und Bleiberecht in der Bundesrepublik einräumt (BVerfGE 51, 386; BVerwGE 56, 246; BVerwG NJW 1974, 1634).
  • BGH, 30.06.1982 - 1 StR 757/81

    Betrug - Vermögensschaden - Staatskasse - Investitionszulagengesetz -

    Auszug aus BayObLG, 30.11.1982 - RReg. 4 St 93/82
    Nicht erforderlich ist dagegen, daß er auch die Vorstellung hat, wie die Tat in allen Einzelheiten ausgeführt werden soll (BGH NJW 1982, 2453).
  • BVerwG, 21.05.1974 - I C 37.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BayObLG, 30.11.1982 - RReg. 4 St 93/82
    So wird mit Rücksicht auf Art. 6 Abs. 1 GG, nach dem Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen, ausländischen Ehegatten Deutscher ein weitreichender aufenthaltsrechtlicher Schutz zugestanden, der ihnen normalerweise ein auf Dauer angelegtes Aufenthalts- und Bleiberecht in der Bundesrepublik einräumt (BVerfGE 51, 386; BVerwGE 56, 246; BVerwG NJW 1974, 1634).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.2000 - 13 S 1242/99

    Besonderer Ausweisungsschutz: Einreise als Minderjähriger - Unterbrechungen des

    Durch die Vorsprache am 17.10.1994 zusammen mit seiner Ehefrau bei der Ausländerbehörde des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald hat der Kläger, was ihm bewusst war, konkludent erklärt, noch in ehelicher Lebensgemeinschaft mit einer deutschen Staatsangehörigen zu leben (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.3.1982, NJW 1982, 1956; Bay. Oberstes Landesgericht, Urteil vom 30.11.1982, BayVBl. 1983, 540; Erbs-Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, A 215 § 92 AuslG RdNr. 38; Aurnhammer, Spezielles Ausländerstrafrecht, 1996, S. 67), dies in der Absicht, die (unbefristete) Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis zu erwirken, was aus anderen Rechtsgründen nicht in Betracht gekommen wäre.
  • OLG Karlsruhe, 13.11.1985 - 1 AK 40/85
    Bereits die Erklärung über die eingegangene Ehe mit einem inländischen Partner in Verbindung mit dem Aufenthaltsbegehren ist unrichtig im Sinne des AuslG § 47 Abs. 1 Nr. 6, wenn die Ehe nur zum Schein und zur Täuschung der Ausländerbehörde über eine entscheidungserhebliche Tatsache geschlossen ist (Vergleiche BayObLG München, 1982-11-30, RReg 4 St 93/82, NStZ 1983, 175).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht