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   BVerwG, 18.08.1982 - 4 N 1.81   

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https://dejure.org/1982,180
BVerwG, 18.08.1982 - 4 N 1.81 (https://dejure.org/1982,180)
BVerwG, Entscheidung vom 18.08.1982 - 4 N 1.81 (https://dejure.org/1982,180)
BVerwG, Entscheidung vom 18. August 1982 - 4 N 1.81 (https://dejure.org/1982,180)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Baurecht - Bebauungsplan - Heilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit "rückwirkender" Heilung von gegen § 8 Abs. 2 Satz 3 BBauG 1960/1976 verstoßenden Bebauungsplänen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 66, 116
  • NVwZ 1983, 30
  • NVwZ 1983, 45
  • DVBl 1982, 1099
  • DÖV 1983, 636
  • BauR 1983, 431
  • BauR 1983, 45
  • BauR 1983, 97
  • ZfBR 1982, 261
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63

    Waisenrente und Wartezeit

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1982 - 4 N 1.81
    Wo die Gültigkeit des Bebauungsplans wegen des Verstoßes gegen § 8 Abs. 2 BBauG 1960 zweifelhaft oder streitig war oder sogar gerichtlich inzidenter, etwa auf Anfechtungsklage, verneint worden ist, ohne daß ihn die Gemeinde förmlich aufgehoben hat, gilt der Grundsatz, daß ein Vertrauen auf die Ungültigkeit einer formell noch bestehenden Rechtsnorm in aller Regel nicht geschützt wird, insbesondere wenn der Inhalt der Norm sachgerecht erscheint und ihr nur Bedenken formeller Art entgegenstehen; der Normgeber ist insoweit nicht gehindert, den formellen Fehler zu berichtigen und die Norm rückwirkend durch eine gültige Norm gleichen Inhalts zu ersetzen (so Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 1967 - 2 BvL 7, 20, 22/64 - [BVerfGE 22, 350, 348 [BVerfG 28.11.1967 - 1 BvR 515/63]]).
  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1982 - 4 N 1.81
    Das Bundesverwaltungsgericht darf allerdings unter Abweichung von der formulierten Frage seine Entscheidungsformel so fassen, wie es sie nach seinem rechtlichen Ansatz für entscheidungserheblich hält (vgl. Beschluß des Senats vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78 und 2 - 4.79 - BVerwGE 59, 87 [94 f.]).
  • BVerwG, 13.06.1980 - 4 C 98.77

    Bestandschutz; Begründung von Bebauungsplänen; Heilung von Begründungsmängeln;

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1982 - 4 N 1.81
    Steht einem Bürger im Einzelfall - über das nicht geschützte Vertrauen auf die Ungültigkeit des Planes hinaus - ein erworbener Bestandsschutz zur Seite, etwa weil ihm aufgrund der früheren Rechslage eine Baugenehmigung erteilt worden ist, so muß die Rückwirkung der "Heilung" vor dieser Rechtsposition des Bürgers haltmachen, die auch gegen eine rückwirkende Rechtsänderung geschützt ist (so Urteil des Senats vom 13. Juni 1980 - BVerwG 4 C 98.77 - [BauR 1981, 45]).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.02.1981 - 6 C 23/79
    Auszug aus BVerwG, 18.08.1982 - 4 N 1.81
    Deshalb hat es durch Beschluß vom 9. Februar 1981 (DVBl. 1981, 413) dem Bundesverwaltungsgericht gemäß § 47 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 VwGO zur Entscheidung die Frage vorgelegt, ob "§ 155 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 BBauG 1979 anwendbar" ist, "wenn die Gemeinde vor dem Inkrafttreten der BBauG-Novelle 1979 beim Beschluß des Bebauungsplans die in § 8 Abs. 2 Satz 3 BBauG 1960 bezeichneten 'zwingenden Gründe' für die Aufstellung eines vorzeitigen Bebauungsplans nicht richtig beurteilt hat".
  • OVG Saarland, 26.10.1979 - II N 1/79

    Nichtigkeit eines Bebauungsplanes wegen Nichtbeachtung des Entwicklungsgebotes

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1982 - 4 N 1.81
    An der Absicht, den Bebauungsplan mit dieser Begründung für ungültig zu erklären, sieht sich das Oberverwaltungsgericht durch die anderslautenden Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 26. Oktober 1979 - II N 1/79 -(BauR 1980, 44) und vom 29. Februar 1980 - II R 82/79 - (BauR 1980, 441) sowie des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 5. Februar 1980 - 10 C 5/79 - (ZfBR 1980, 206) gehindert.
  • OVG Saarland, 29.02.1980 - II R 82/79

    Anspruch auf Errichtung einer weiteren Garage; Rechtswirksamkeit eines

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1982 - 4 N 1.81
    An der Absicht, den Bebauungsplan mit dieser Begründung für ungültig zu erklären, sieht sich das Oberverwaltungsgericht durch die anderslautenden Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 26. Oktober 1979 - II N 1/79 -(BauR 1980, 44) und vom 29. Februar 1980 - II R 82/79 - (BauR 1980, 441) sowie des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 5. Februar 1980 - 10 C 5/79 - (ZfBR 1980, 206) gehindert.
  • BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87

    Gültiger Bebauungsplan nach rechtswidrigem Aufstellungsbeschluss

    Dies genügt (BVerwGE 66, 116, 118).
  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96

    Behebung von Ausfertigungsmängeln eines Bebauungsplans ohne neue Abwägung

    Maßgebend dafür, die Bauleitplanung nach dem Satzungsbeschluß grundsätzlich von der weiteren Entwicklung der Sach- und Rechtslage abzukoppeln, waren Rechtssicherheitserwägungen und Vertrauensschutzgesichtspunkte (vgl. BVerwG, Urteile vom 15.02.1985 - BVerwG 4 C 22 und 23.81 - Buchholz 406.11 § 183 BBauG Nr. 2 und vom 05.12.1986 - BVerwG 4 C 31.85 - BVerwGE 75, 262; Beschluß vom 18.08.1982 - BVerwG 4 N 1.81 - BVerwGE 66, 116).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 31.85

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines ungültigen Bebauungsplans nach Fehlerbehebung;

    In Anwendung dieser Grundsätze hat der Senat im Rahmen der Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Überleitungsbestimmung des § 183 f Abs. 2 BBauG die Auffassung vertreten, daß ein Vertrauen auf die Ungültigkeit einer formell noch bestehenden Rechtsnorm in aller Regel nicht geschützt wird, insbesondere wenn der Inhalt der Norm sachgerecht erscheint und ihr nur Bedenken formeller Art entgegenstehen (BVerwGE 66, 116 [BVerwG 18.08.1982 - 4 N 1/81]).
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