Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 15.01.1982

Rechtsprechung
   BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 42.80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,7
BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 42.80 (https://dejure.org/1982,7)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.1982 - 7 C 42.80 (https://dejure.org/1982,7)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 1982 - 7 C 42.80 (https://dejure.org/1982,7)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,7) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Nachbarschützende Wirkung des § 5 Nr. 2 BImSchG - Anwendung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) auf Altgenehmigungen - Verfahrensbegriff des § 67 Abs. 4 BImSchG - Berücksichtigungsfähigkeit der Belange von Nachbarn bei der Prüfung einer Genehmigungserteilung - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 65, 313
  • NJW 1983, 242 (Ls.)
  • NVwZ 1983, 32
  • NVwZ 1983, 725
  • DVBl 1982, 958
  • DÖV 1982, 860
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (197)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 42.80
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts beantwortet sich die Frage nach dem anzuwendenden Recht nicht nach allgemeinen prozessualen Regeln; entscheidend ist vielmehr das materielle Recht (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21.74 - [Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 19]).

    Soweit schließlich der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts die Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bei der rechtlichen Beurteilung von vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erlassenen Planfeststellungsbeschlüssen nicht berücksichtigt hat, ist diese Rechtsprechung für die hier zu beantwortende Frage nach dem anzuwendenden Recht bei genehmigungsbedürftigen Anlagen nicht einschlägig; denn sie beruht auf der Erwägung, daß die Überleitungsvorschriften des § 67 BImSchG sich ausschließlich auf die Genehmigungsverfahren nach den §§ 16 und 25 Abs. 1 GewO beziehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21.74 - NJW 1975, 1373 [1374] und21. Mai 1976 - BVerwG 4 C 80.74 - NJW 1976, 1760 [1762]).

  • BVerwG, 19.09.1969 - IV C 18.67

    Nachbarklage gegen ein Vorhaben im unbeplanten Innenbereich; Rechtsänderungen zu

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 42.80
    Im Gegensatz zum Baurecht gibt es im Immissionsschutzrecht keinen Grundsatz, daß dem Antragsteller eingeräumte Rechtspositionen trotz Rechtsänderung im allgemeinen zu belassen oder nur gegen Entschädigung zu entziehen seien (so für das Baurecht BVerwG, Urteil vom 19. September 1969 - BVerwG 4 C 18.67 - DVBl. 1970, 62 [63]), ähnlich das Urteil vom 14. April 1978 - (BVerwG 4 C 96 und 97.76 - DVBl. 1978, 614 [615]); schon das Institut der nachträglichen Anordnung (§ 25 Abs. 3 GewO und § 17 BImSchG) spricht dagegen.
  • BVerwG, 12.12.1975 - IV C 71.73

    Fortführung anhängiger Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG; Zurechnung

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 42.80
    Der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat diese Überleitungsbestimmung bereits auf gerichtliche Verfahren angewendet, in denen die Erteilung einer Genehmigung begehrt wird (BVerwGE 50, 49 [52]).
  • BVerwG, 29.10.1968 - IV B 7.68

    Baugenehmigung für eine geplante Tankstelle - Rücknahme rechtswidrig

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 42.80
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eröffnet ein Nachbarwiderspruch der Widerspruchsbehörde nicht die volle Sachherrschaft (vgl. BVerwG, Beschluß vom 29. Oktober 1968 - BVerwG 4 B 7.68 - DÖV 1969, 142); die Widerspruchsbehörde ist vielmehr darauf beschränkt, den angegriffenen Verwaltungsakt auf die Verletzung nachbarschützender Vorschriften hin zu überprüfen.
  • BVerwG, 12.11.1976 - 4 C 34.75

    Höhere Verwaltungsbehörde - Notwendige Beiladung - Verwaltungsorganisation -

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 42.80
    Dasselbe gilt für eine reformatio in peius im Rahmen des Widerspruchsverfahrens; nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist sie nur zulässig nach Maßgabe des jeweils anzuwendenden Bundes- oder Landesrechts, also vorrangig nach Maßgabe positivrechtlicher Spezialregelungen oder, wo solche fehlen, nach den Grundsätzen über die Rücknahme und den Widerruf von Verwaltungsakten (BVerwGE 51, 310 [314]).
  • BVerwG, 24.10.1967 - I C 64.65

    Geltendmachung einer Rechtsverletzung im Sinne des § 42 Abs. 2

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 42.80
    Angesichts dieser starken verfahrensrechtlichen Stellung des Nachbarn die sich ihrerseits wiederum aus dem Zweck des Genehmigungsverfahrens (vgl. dazu BVerwGE 28, 131 [134]) herleitet, bedeutet die Einbeziehung des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens in den Verfahrensbegriff des § 67 Abs. 4 BImSchG, daß auch im Rahmen einer Nachbarklage oder einer Klage, wie sie hier vorliegt neues und nicht altes Recht anzuwenden ist.
  • BVerwG, 17.02.1978 - 1 C 102.76

    Prüfungsumfang bei Genehmigung der Errichtung und des Betriebs einer Anlage nach

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 42.80
    Wie immer man den in dieser Vorschrift enthaltenen Vorsorgegrundsatz ausdeutet - sei es als Forderung nach einem ausreichenden Sicherheitsabstand von der Schädlichkeitsgrenze des § 5 Nr. 1 BImSchG aus Gründen der planenden Verteilung des Emissions- und Immissionspotentials im Hinblick auf künftige Betreiber, sei es, weitergehend, (auch) als Forderung, noch unbelastete Freiräume als solche, insbesondere im Hinblick auf besonders immissionsempfindliche Nutzungen, zu erhalten, oder, ebenfalls weitergehend, (auch) als ein Prinzip der Risikosteuerung, welches jenseits der Schädlichkeitsschwelle (vgl. hierzu BVerwGE 55, 250 [258]) einem Schädlichkeitsverdacht vorbeugen soll - in jedem Fall werden individualrechtliche Positionen damit nicht begründet.
  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 42.80
    Soweit schließlich der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichts die Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bei der rechtlichen Beurteilung von vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erlassenen Planfeststellungsbeschlüssen nicht berücksichtigt hat, ist diese Rechtsprechung für die hier zu beantwortende Frage nach dem anzuwendenden Recht bei genehmigungsbedürftigen Anlagen nicht einschlägig; denn sie beruht auf der Erwägung, daß die Überleitungsvorschriften des § 67 BImSchG sich ausschließlich auf die Genehmigungsverfahren nach den §§ 16 und 25 Abs. 1 GewO beziehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. Februar 1975 - BVerwG 4 C 21.74 - NJW 1975, 1373 [1374] und21. Mai 1976 - BVerwG 4 C 80.74 - NJW 1976, 1760 [1762]).
  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Damit ist jedoch für denjenigen nichts gewonnen, der - wie nach den Feststellungen des Berufungsgerichts der Kläger - unterhalb dieser Grenze durch Immissionen beeinträchtigt wird, aber möglicherweise in einem Maße, das er gemäß § 906 BGB von einem Nachbarn nicht hinzunehmen hätte und gegen das er sich auch im Falle der Genehmigung einer Anlage unter Berufung auf die drittschützende Vorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 1 oder des § 22 Abs. 1 BImSchG mit einer Klage vor den Verwaltungsgerichten erfolgreich wehren könnte (vgl. hierzu z.B. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1982 - 7 C 42.80 - BVerwGE 65, 313; Urteil vom 30. September 1983 - 4 C 74.78 - BVerwGE 68, 58; Urteil vom 4. Juli 1986 - 4 C 31.84 - BVerwGE 74, 315, 327); denn § 906 BGB und auch §§ 5 Abs. 1 Nr. 1 und 22 BImSchG setzen die Grenze, ab der Immissionen nicht mehr zu dulden und deshalb rechtswidrig sind, unterhalb der Gesundheitsschädigung und unterhalb des schweren und unerträglichen Eingriffs in das Eigentum an.
  • BGH, 10.12.1987 - III ZR 220/86

    Haftung der öffentlichen Hand für Waldschäden

    Das Vorsorgegebot dient nur dem Allgemeininteresse und entfaltet keine drittschützende Wirkung (BVerwGE 65, 313, 320); seine Verletzung kann daher keine Entschädigungsansprüche (oder Amtshaftungsansprüche) auslösen (vgl. Senatsurteil BGHZ 86, 356, 361 ff.) Entschädigungsansprüche scheiden zudem deshalb aus, weil der Kläger in den Tatsacheninstanzen eine rechtswidrige Erteilung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen (auch außerhalb des Anwendungsbereichs des Vorsorgegebots) nicht behauptet hat.
  • BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 33/90

    Reformatio in peius - Zulässigkeit - Widerspruchsführer - Krankenhausarzt -

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) enthält die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) - anders als die Abgabenordnung (AO; vgl § 367 Abs. 2 S 2 AO) - keine Regelung über die Verböserung der Rechtsstellung des Widerspruchsführers im verwaltungsgerichtlichen Vorverfahren (BVerwGE 51, 310, 313 ff; 65, 313, 319; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) FamRZ 1986, 399; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) NVwZ 1987, 215 f [VerfGH Bayern 21.11.1986 - Vf VII 5/85] = DVBl 1987, 238 f; ebenso für das SGG: BSGE 53, 284, 286 = SozR 5550 § 15 Nr. 1 = SGb 1984, S 115 m Anm Luke; BSG - Urteil vom 22. August 1984 - 7 RAr 46/84 - unveröffentlicht).

    Sei danach eine Verböserung nicht ausgeschlossen, werde sie aber durch den - nach Bundesverfassungsrecht garantierten - Kernbestand der Grundsätze des Vertrauensschutzes und von Treu und Glauben begrenzt, wobei die Grundsätze über die Rücknahme oder den Widerruf von Verwaltungsakten heranzuziehen seien (vgl BVerwGE 65, 313, 319; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) FamRZ 1986, 399, 400).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 94.79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,158
BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 94.79 (https://dejure.org/1982,158)
BVerwG, Entscheidung vom 15.01.1982 - 4 C 94.79 (https://dejure.org/1982,158)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 1982 - 4 C 94.79 (https://dejure.org/1982,158)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,158) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Genehmigung für die Erstellung eines Wohnhauses - Folgen der Stellung eines Antrags auf Erteilung einer Baugenehmigung - Voraussetzungen der Gültigkeit einer Entwicklungsverordnung - Rechtfertigung der Ablehnung der Genehmigung nach § 15 Abs. 3 S. 1 ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 2787
  • MDR 1982, 960
  • NVwZ 1983, 32 (Ls.)
  • DVBl 1982, 537
  • DVBl 1982, 557
  • BauR 1982, 251
  • ZfBR 1982, 87
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 16.78

    Wertsteigerung - Städtebauförderungsgesetz - Sanierung - Entschädigungsanspruch -

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 94.79
    Der Senat bezweifelt zwar nicht die Verfassungsmäßigkeit der hier einschlägigen Vorschriften des Städtebauförderungsgesetzes; er hat mehrfach entschieden, daß § 15 StBauFG einer verfassungskonformen Auslegung zugänglich ist; das gilt auch, soweit es um die Genehmigungspflicht in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich geht (vgl. zur Anwendung des § 15 StBauFG in einem Entwicklungsbereich Urteil des Senats vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 16.78 - Zeitschrift für Deutsches und Internationales Baurecht - ZfBR - 1981, 290; vgl. ferner zur Verfassungsmäßigkeit des § 15 StBauFG in Sanierungsgebieten Urteile vom 24. November 1978 - BVerwG 4 C 56.76 - BVerwGE 57, 87 und vom 20. Oktober 1978 - BVerwG 4 C 48.76 - Buchholz 406.15 § 50 StBauFG Nr. 1).

    Die Entwicklungsmaßnahme wird zwar eingebunden in die übergeordnete Planung der Region und des Landes (§§ 1 Abs. 3 und 53 Abs. 1 Nr. 1 StBauFG); es handelt sich aber um ein städtebauliches Instrument, das als solches - wie sich aus § 54 Abs. 1 und Abs. 2 StBauFG ergibt - vorrangig der Initiative und Steuerung durch die Gemeinde überantwortet ist (Urteil des Senats vom 21. August 1981 a.a.O.).

  • BVerwG, 20.10.1978 - 4 C 48.76

    Anspruch auf Löschung eines Sanierungsvermerks; Konkretisierung des

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 94.79
    Der Senat bezweifelt zwar nicht die Verfassungsmäßigkeit der hier einschlägigen Vorschriften des Städtebauförderungsgesetzes; er hat mehrfach entschieden, daß § 15 StBauFG einer verfassungskonformen Auslegung zugänglich ist; das gilt auch, soweit es um die Genehmigungspflicht in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich geht (vgl. zur Anwendung des § 15 StBauFG in einem Entwicklungsbereich Urteil des Senats vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 16.78 - Zeitschrift für Deutsches und Internationales Baurecht - ZfBR - 1981, 290; vgl. ferner zur Verfassungsmäßigkeit des § 15 StBauFG in Sanierungsgebieten Urteile vom 24. November 1978 - BVerwG 4 C 56.76 - BVerwGE 57, 87 und vom 20. Oktober 1978 - BVerwG 4 C 48.76 - Buchholz 406.15 § 50 StBauFG Nr. 1).

    Die Genehmigung darf nämlich nur versagt werden, wenn die Annahme einer Behinderung, d.h. Verhinderung oder wesentlichen Erschwerung der Entwicklungsmaßnahme durch den Rechtsvorgang begründet ist; andernfalls muß die Genehmigung erteilt werden (vgl. dazu Urteil des Senats vom 20. Oktober 1978, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 05.11.1975 - I C 3/74
    Auszug aus BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 94.79
    Damit wird die Prüfung der Enteignungsvoraussetzungen auf den Zeitpunkt des Erlasses der Rechtsverordnung vorverlagert (vgl. hierzu Beschluß des OVG Lüneburg vom 5. November 1975 - I C 3/74 - BRS 29 Nr. 21 S. 51 [56/57]).
  • BVerwG, 09.05.1979 - 4 B 93.79

    Rüge einer Abweichung von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts -

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 94.79
    Der Senat hat aber mehrfach auch betont, daß sich Unklarheiten der Antragstellung schon bezüglich der Genehmigungsfiktion selbst auswirken, weil nur hinreichend eindeutige Anträge die Entscheidungsfrist in Lauf setzen und die Genehmigungsfiktion auslösen können (vgl. Urteil vom 28. Februar 1975 - BVerwG 4 C 77.74 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 32 S. 1 [11]); solange unklar ist, ob ein Antrag überhaupt gestellt ist und worauf er sich richtet, läuft die Frist nicht an und ist folglich der Eintritt der Genehmigungsfiktion ausgeschlossen (Beschluß vom 9. Mai 1979 - BVerwG 4 B 93.79 - Buchholz a.a.O. Nr. 44 S. 70 [71]).
  • BVerwG, 24.11.1978 - 4 C 56.76

    Vereinbarter "Gegenwert" i.S. von § 15 Abs. 3 S. 2 StBauFG

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 94.79
    Der Senat bezweifelt zwar nicht die Verfassungsmäßigkeit der hier einschlägigen Vorschriften des Städtebauförderungsgesetzes; er hat mehrfach entschieden, daß § 15 StBauFG einer verfassungskonformen Auslegung zugänglich ist; das gilt auch, soweit es um die Genehmigungspflicht in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich geht (vgl. zur Anwendung des § 15 StBauFG in einem Entwicklungsbereich Urteil des Senats vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 16.78 - Zeitschrift für Deutsches und Internationales Baurecht - ZfBR - 1981, 290; vgl. ferner zur Verfassungsmäßigkeit des § 15 StBauFG in Sanierungsgebieten Urteile vom 24. November 1978 - BVerwG 4 C 56.76 - BVerwGE 57, 87 und vom 20. Oktober 1978 - BVerwG 4 C 48.76 - Buchholz 406.15 § 50 StBauFG Nr. 1).
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 77.74

    Grundsätze über die Rücknahme zu Unrecht erteilter Bodenverkehrsgenehmigungen

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 94.79
    Der Senat hat aber mehrfach auch betont, daß sich Unklarheiten der Antragstellung schon bezüglich der Genehmigungsfiktion selbst auswirken, weil nur hinreichend eindeutige Anträge die Entscheidungsfrist in Lauf setzen und die Genehmigungsfiktion auslösen können (vgl. Urteil vom 28. Februar 1975 - BVerwG 4 C 77.74 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 32 S. 1 [11]); solange unklar ist, ob ein Antrag überhaupt gestellt ist und worauf er sich richtet, läuft die Frist nicht an und ist folglich der Eintritt der Genehmigungsfiktion ausgeschlossen (Beschluß vom 9. Mai 1979 - BVerwG 4 B 93.79 - Buchholz a.a.O. Nr. 44 S. 70 [71]).
  • BVerwG, 21.12.2011 - 4 C 13.10

    Sanierungssatzung; Abschlusserklärung; Grundstück; Buchgrundstück; Baugrundstück;

    Jedenfalls in seinen grundsätzlichen Aussagen ist das Sanierungskonzept von der Gemeindevertretung zu beschließen (Urteil vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 94.79 - Buchholz 406.15 § 15 StBauFG Nr. 4 S. 18 = DVBl 1982, 537 ), zumal es sich um das Ergebnis einer gerechten Abwägung handeln muss (§ 136 Abs. 4 Satz 3 BauGB).
  • BVerwG, 25.10.1995 - 4 B 216.95

    Verhältnis von Baugenehmigung und sanierungsrechtlicher Genehmigung

    Das könnte auf ein getrenntes Entscheidungsverfahren hindeuten (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 94.79 - Buchholz 406.15 § 15 StBauFG Nr. 4 = NJW 1982, 2787 = DVBl 1982, 537).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.07.2010 - 5 S 3092/08

    Zur Frage der sanierungsrechtlichen Genehmigungsbedürftigkeit und -fähigkeit

    Von einer solchen ist im Hinblick auf die vom Gemeinderat zur Kenntnis genommene, in der Vorgangsdrucksache enthaltene Einschätzung der Stadtverwaltung, wonach die zügige und zweckmäßige Durchführung im vereinfachten Verfahren gewährleistet sei, und die von ihm gebilligte "Grobanalyse" (vgl. die dortigen "Schlussbemerkungen", XI 6., hierzu BVerwG, Urt. v. 15.01.1982 - 4 C 94.79 -, Buchholz 406.15 § 15 StBauFG Nr. 4) ohne Weiteres auszugehen (vgl. hierzu OVG NW, Urt. v. 23.10.2008, a.a.O.; demgegenüber OVG NW, Urt. v. 16.10.2006, a.a.O.), nachdem der Beklagten aus dem Landessanierungsprogramm eine Zuwendung in Höhe von 1 Mio. EUR bewilligt und die Größe des Sanierungsgebiets daraufhin entsprechend begrenzt wurde.

    Zwar muss das Sanierungskonzept auch nach entsprechender Konkretisierung der Sanierungsziele auf einer gerechten Abwägung beruhen (vgl. § 136 Abs. 4 Satz 3 BauGB; BVerwG, Urt. v. 15.01.1982, a.a.O.; Fieseler, a.a.O., Rn. 53), sodass das Sanierungskonzept als solches, sollte es unter Abwägungsfehlern leiden, eine Genehmigungsversagung (einstweilen) nicht (mehr) rechtfertigte.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht