Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 25.11.1982

Rechtsprechung
   BVerwG, 18.08.1982 - 4 C 45.79   

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https://dejure.org/1982,1435
BVerwG, 18.08.1982 - 4 C 45.79 (https://dejure.org/1982,1435)
BVerwG, Entscheidung vom 18.08.1982 - 4 C 45.79 (https://dejure.org/1982,1435)
BVerwG, Entscheidung vom 18. August 1982 - 4 C 45.79 (https://dejure.org/1982,1435)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheides zur Errichtung eines Wohnhauses auf einem im Außenbereich belegenen Grundstück - Voraussetzungen für eine rechtmäßiges Außenbereichsvorhaben - Widerspruch eines Vorhabens zum Flächennutzungsplan - Qualifizierung von Schäden ...

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Wiedererrichtung eines zerstörten Wohnhauses im Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 35 Abs. 4 Nr. 3

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1983, 348 (Ls.)
  • DÖV 1983, 424
  • BauR 1983, 55
  • ZfBR 1982, 269
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.1977 - X A 670/76
    Auszug aus BVerwG, 18.08.1982 - 4 C 45.79
    Wenn ein derartiges, von außen auf das Gebäude des Eigentümers gerichtetes Verhalten Dritter zur Zerstörung der Bausubstanz führt, ist es - in einer dem Brand oder einem Naturereignis vergleichbaren Weise - als "außergewöhnliches Ereignis" zu qualifizieren (vgl. dazu OVG NW, Urteil vom 21. März 1977 - X A 670/76 - BRS Bd. 32 Nr. 86 S. 163 [165]).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 2.78

    Einsturz - Gebäude - Instandsetzungsarbeiten - Außergewöhnliches Ereignis

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1982 - 4 C 45.79
    Das findet seine Rechtfertigung darin, daß bei der gebotenen objektiven Betrachtungsweise (vgl.Urteile vom 13. März 1981 - BVerwG 4 C 2.78 - BVerwGE 62, 32 [35 f.] undvom 9. Oktober 1981 - BVerwG 4 C 66.80 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 184 S. 23 [24]), der rechtswidrige Eingriff eines Dritten, den der Eigentümer nicht selbst veranlaßt oder in einer Weise verursacht hat, die dem Veranlassen gleichzusetzen ist, "außergewöhnlich" ist, also nicht dem gewöhnlichen Schicksal des Bauwerks entspricht.
  • BVerwG, 09.10.1981 - 4 C 66.80

    Gebäude - Planung - Enteignung - Beseitigung - Deichverstärkung -

    Auszug aus BVerwG, 18.08.1982 - 4 C 45.79
    Das findet seine Rechtfertigung darin, daß bei der gebotenen objektiven Betrachtungsweise (vgl.Urteile vom 13. März 1981 - BVerwG 4 C 2.78 - BVerwGE 62, 32 [35 f.] undvom 9. Oktober 1981 - BVerwG 4 C 66.80 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 184 S. 23 [24]), der rechtswidrige Eingriff eines Dritten, den der Eigentümer nicht selbst veranlaßt oder in einer Weise verursacht hat, die dem Veranlassen gleichzusetzen ist, "außergewöhnlich" ist, also nicht dem gewöhnlichen Schicksal des Bauwerks entspricht.
  • BVerwG, 07.05.1986 - 4 B 95.86

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Vorliegen eines rechtswidrigen

    Das Berufungsurteil weicht nicht im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von dem Urteil des Senats vom 18. August 1982 - BVerwG 4 C 45.79 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 189 = ZfBR 1982, 269 = BRS 39 Nr. 90) ab; vielmehr beruht das Berufungsurteil auf einem in jeder Beziehung zutreffenden Verständnis dieses Urteils; insbesondere hat das Berufungsgericht den Hinweis des beschließenden Senats richtig interpretiert, § 35 Abs. 5 Nr. 2 BBauG greife nicht, wenn die Zerstörung des Gebäudes auf vom Kläger selbst veranlaßte Umbauarbeiten zurückgehe.

    Nur dann, wenn der Eingriff eines Dritten "in einer dem Brand oder einem Naturereignis vergleichbaren Weise" zur Zerstörung des Gebäudes führt, kommt ein - erleichterter - Wiederaufbau in Betracht (Urteil vom 18. August 1982 a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 17.04.2000 - 1 B 662/99
    Was die Handlungsweise der Dachdeckerfirma angeht, so kann sie schon deshalb kein außergewöhnliches Ereignis darstellen, weil der Kläger selbst diese Arbeiten veranlasst hat (vgl. zu diesem Aspekt BVerwG, Urt. v. 18.8.1982, DÖV 1983, 424).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 22.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,2654
BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 22.81 (https://dejure.org/1982,2654)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.1982 - 2 C 22.81 (https://dejure.org/1982,2654)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 1982 - 2 C 22.81 (https://dejure.org/1982,2654)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ermittlung der Verjährung von beamtenrechtlichen Besoldungsansprüchen und Versorgungsansprüchen - Bestehen einer 30jährigen Verjährung für die Rückforderung zuviel gezahlter Bezüge - Anforderungen an die Rückforderung zuviel bezahlter Weihnachtszuwendungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1983, 348
  • DÖV 1983, 897
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 20.09.1972 - 5 AZR 197/72

    Bereicherungsanspruch - Lohnüberzahlung - Verjährung

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 22.81
    Da für ihn - anders als in einigen Landesgesetzen (u.a. Art. 124 BayAGBGB, Jetzt Art. 71 AGBGB vom 20. September 1982 [GVBl. S. 803]) - keine einschlägige besoldungsrechtliche oder bereicherungsrechtliche Verjährungsvorschrift besteht, gilt für ihn ebenso wie für bürgerlich-rechtliche Bereichungsansprüche die dreißigjährige Verjährungsfrist des § 195 BGB (vgl. BGHZ 32, 13 [15]; BAG, Urteil vom 20. September 1972 - 5 AZR 197/72 - [JZ 1973, S. 17]: Fürst. GKÖD I. K vor § 82 RZ 42 und K § 87 Rz 24, GÖKD III, K § 12 Rz 28; Schwegmann/Summer, BBesG, § 12 Erl. 20; Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, BayBG, Art. 94 Erl. 14; Nr. 12.2.24 BBesGVwV).

    Der Gesetzgeber hat in den unterschiedlichen Verjährungsvorschriften ausdrücklich eine andere Regelung getroffen; er hat die ihrem Wesen und ihrer rechtlichen Einordnung nach anders gearteten - nur unter anderem auch rechtsgrundlos gezahlte beamtenrechtliche Bezüge erfassenden - Bereicherungsansprüche eindeutig nicht in die kurzen Verjährungsfristen einbezogen (vgl. auch BAG, Urteil vom 20. September 1972 - 5 AZR 197/72 - [a.a.O.], unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte der Vorschriften).

    - Im übrigen ist nicht ersichtlich, inwiefern einen Beamten ein Rückforderungsanspruch des Dienstherrn stärker belasten könnte als einen Arbeitnehmer, für den bei einem vom Arbeitgeber geltend gemachten Anspruch auf Rückzahlung überzahlten Lohnes die dreißigjährige Verjährungsfrist gilt (vgl. BAG, Urteil vom 20. September 1972 - 5 AZR 197/72 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 21.04.1982 - 6 C 112.78

    Rückforderung zuviel gezahlter Bezüge - Beamtenverhältnisse auf Widerruf -

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 22.81
    Ein offensichtlicher Mangel in diesem Sinne liegt vor, wenn der Empfänger die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonderem Maße außer acht gelassen hat, wobei es auf die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten des Empfängers ankommt (vgl. BVerwGE 24, 148 [150 f.]; 40, 212 [217 ff.];Urteile vom 6. Mai 1975 - BVerwG 2 C 25.73 - [Buchholz 230 § 49 BRRG Nr. 1] undvom 21. April 1982 - BVerwG 6 C 112.78 - [ZBR 1982, 306] sowieBeschluß vom 18. November 1974 - BVerwG 2 B 18.74 - [Buchholz 237.1 Art. 94 BayBG Nr. 10] mit weiteren Nachweisen; vgl. auch Nr. 12.2.14.5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BBesG - BBesGVwV - vom 29. Mai 1980 [GMBl. S. 290]).

    Er ist vielmehr gehalten, sich bei Unklarheiten und Zweifeln durch Rückfrage bei der auszahlenden Kasse oder der anweisenden Stelle Gewißheit darüber zu verschaffen, ob eine Zahlung zu Recht erfolgt ist (BVerwGE 24, 148 [151];Urteil vom 21. April 1982 - BVerwG 6 C 112.78 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 26.05.1966 - VIII C 389.63
    Auszug aus BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 22.81
    Ein offensichtlicher Mangel in diesem Sinne liegt vor, wenn der Empfänger die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonderem Maße außer acht gelassen hat, wobei es auf die individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten des Empfängers ankommt (vgl. BVerwGE 24, 148 [150 f.]; 40, 212 [217 ff.];Urteile vom 6. Mai 1975 - BVerwG 2 C 25.73 - [Buchholz 230 § 49 BRRG Nr. 1] undvom 21. April 1982 - BVerwG 6 C 112.78 - [ZBR 1982, 306] sowieBeschluß vom 18. November 1974 - BVerwG 2 B 18.74 - [Buchholz 237.1 Art. 94 BayBG Nr. 10] mit weiteren Nachweisen; vgl. auch Nr. 12.2.14.5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum BBesG - BBesGVwV - vom 29. Mai 1980 [GMBl. S. 290]).

    Er ist vielmehr gehalten, sich bei Unklarheiten und Zweifeln durch Rückfrage bei der auszahlenden Kasse oder der anweisenden Stelle Gewißheit darüber zu verschaffen, ob eine Zahlung zu Recht erfolgt ist (BVerwGE 24, 148 [151];Urteil vom 21. April 1982 - BVerwG 6 C 112.78 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 09.06.1975 - VI C 163.73

    Anforderungen an die Erstattung von Hinterbliebenenbezügen an Angehörige eines

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 22.81
    Es liegt keiner jener Fälle vor, in denen nach der Rechtsprechung die kurze Verjährungsfrist der §§ 196 und 197 BGB unter erweiternder Auslegung dieser Regelungen auch für den Bereicherungsanspruch maßgebend ist (vgl. hierzu BVerwGE 48, 279 [286 f.] unter Hinweis auf BGHZ 31, 329 = NJW 1960, 957 und BGH, Urteil vom 19. September 1963 - VII ZR 12/62 - [NJW 1963, 2315 ] über die Erstattung familienrechtlicher Unterhaltsleistungen und von zu Unrecht gezahlten Rentenbezügen).

    Demgemäß hat auch schon der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in dem in BVerwGE 48, 279 (287) [BVerwG 09.06.1975 - VI C 163/73] abgedruckten Urteil die Meinung, daß die Rechtsprechung über die kurze (vierjährige) Verjährungsfrist des § 197 BGB schlechthin auch für die Verjährung von beamtenrechtlichen Rückforderungsansprüchen wegen Überzahlungen einschlägig sei, ausdrücklich als problematisch bezeichnet, ohne jedoch zu dieser Frage abschließend Stellung nehmen zu müssen (vgl. auch Weiß/Niedermier/Summer/Zängl, a.a.O., Art. 94 Erl. 14; Fürst, GKÖD I, K vor § 82 Rz 42).

  • BVerwG, 09.07.1973 - VIII C 4.73

    Verjährung der Versorgungsansprüche von Beamten - Richterliche Überprüfung von

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 22.81
    Das Bundesverwaltungsgericht geht allerdings in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß für beamtenrechtliche Besoldungs- und Versorgungsansprüche die nur vierjährige Verjährungsfrist gemäß § 197 BGB maßgebend ist (vgl. BVerwGE 23, 166 [167];Urteile vom 26. September 1962 - BVerwG 6 C 140.60 - [Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 1], vom 26. Januar 1971 - BVerwG 6 C 66.65 - und - BVerwG 6 C 71.65 - [Buchholz 232 § 155 BBG Nr. 4] sowie BVerwGE 42, 353 [356], 57, 306 [307] undBeschluß vom 12. August 1982 - BVerwG 2 B 129.81 -).
  • BVerwG, 13.12.1978 - 6 C 46.78

    Kürzungsregelung - Ortszuschlagsberechtigungen - Schließung einer Gesetzeslücke

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 22.81
    Eine vom Richter zu schließende Gesetzeslücke (vgl. hierzu u.a. BVerwGE 57, 183) besteht angesichts der vom Gesetzgeber getroffenen Regelungen nicht.
  • BVerwG, 12.08.1982 - 2 B 129.81

    Verjährung vermögensrechtlicher Ansprüche des öffentlichen Rechts - Verjährung

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 22.81
    Das Bundesverwaltungsgericht geht allerdings in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß für beamtenrechtliche Besoldungs- und Versorgungsansprüche die nur vierjährige Verjährungsfrist gemäß § 197 BGB maßgebend ist (vgl. BVerwGE 23, 166 [167];Urteile vom 26. September 1962 - BVerwG 6 C 140.60 - [Buchholz 232 § 78 BBG Nr. 1], vom 26. Januar 1971 - BVerwG 6 C 66.65 - und - BVerwG 6 C 71.65 - [Buchholz 232 § 155 BBG Nr. 4] sowie BVerwGE 42, 353 [356], 57, 306 [307] undBeschluß vom 12. August 1982 - BVerwG 2 B 129.81 -).
  • BVerwG, 25.06.1969 - VI C 103.67

    Mangel des rechtlichen Grundes der Überzahlung - Berechnung des

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 22.81
    Diese Vorschrift berücksichtigt die besonderen Pflichten, die sich aus dem beamtenrechtlichen Treueverhältnis als Korrelat zur Alimentationspflicht des Dienstherrn ergeben (BVerwGE 32, 228 [230]).
  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 32.81

    Verjährungseinrede - Unzulässige Rechtsausübung - Ermessensfehler -

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 22.81
    Aus den angeführten Gründen kann auch die Einrede der Verjährung nach Ablauf von vier Jahren bei der Rückforderung zuviel gezahlter Bezüge nicht allgemein - sondern nur bei entsprechenden Fallgestaltungen (vgl. hierzuUrteil vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 32.81 - [zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen]), für die hier kein Anhaltspunkt besteht - als rechtsmißbräuchlich angesehen werden.
  • BGH, 19.09.1963 - VII ZR 12/62
    Auszug aus BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 22.81
    Es liegt keiner jener Fälle vor, in denen nach der Rechtsprechung die kurze Verjährungsfrist der §§ 196 und 197 BGB unter erweiternder Auslegung dieser Regelungen auch für den Bereicherungsanspruch maßgebend ist (vgl. hierzu BVerwGE 48, 279 [286 f.] unter Hinweis auf BGHZ 31, 329 = NJW 1960, 957 und BGH, Urteil vom 19. September 1963 - VII ZR 12/62 - [NJW 1963, 2315 ] über die Erstattung familienrechtlicher Unterhaltsleistungen und von zu Unrecht gezahlten Rentenbezügen).
  • BVerwG, 26.01.1966 - VI C 112.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 12.07.1972 - VI C 24.69

    Rücknahme von Versorgungsfestsetzungbescheiden - Vertrauensschutz bei Rücknahme

  • BSG, 17.04.1964 - 10 RV 1299/61

    Versorgungsrente - Rückforderung

  • BGH, 14.01.1960 - II ZR 146/58

    Verjährung von Bereicherungsansprüchen im Versicherungsrecht

  • BGH, 09.12.1959 - IV ZR 178/59

    Ausgleichung zwischen Eltern nach Unterhaltsgewährung an Kinder

  • BVerwG, 06.05.1975 - II C 25.73

    Maßgaben für eine vollständige Subsumtion des entscheidungserheblichen

  • BVerwG, 18.11.1974 - II B 18.74

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1

  • BVerwG, 26.01.1971 - VI C 66.65

    Zulässigkeit der Rechtsausübung bei Erhebung der Einrede der Verjährung gegenüber

  • BVerwG, 26.01.1971 - VI C 71.65

    Unzulässige Rechtsausübung bei Erhebung der Einrede der Verjährung gegenüber

  • BVerwG, 26.09.1962 - VI C 140.60

    Verwaltungsprozessuale Ausgestaltung der Unanfechtbarkeit eines

  • BVerwG, 15.03.1983 - 2 C 55.82

    Erforderlicher Inhalt einer Revisionsbegründung

    Übrigens hat der beschließende Senat inzwischen entschieden, daß der Anspruch des Dienstherrn auf Rückzahlung zuviel gezahlter Bezüge erst in 30 Jahren verjährt (Urteile vom 25. November 1982 - BVerwG 2 C 14.81 - [zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen] sowie - BVerwG 2 C 22.81 und 25.81 -).
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