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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79   

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BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79 (https://dejure.org/1983,11)
BVerwG, Entscheidung vom 05.08.1983 - 4 C 96.79 (https://dejure.org/1983,11)
BVerwG, Entscheidung vom 05. August 1983 - 4 C 96.79 (https://dejure.org/1983,11)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Baurechtliches Rücksichtnahmegebot - Drittschützende Wirkung - Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15 Abs. 1 BauNVO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 67, 334
  • NJW 1984, 138
  • NJW 1984, 25
  • MDR 1984, 428
  • NVwZ 1984, 102 (Ls.)
  • NVwZ 1985, 719
  • VBlBW 1984, 111
  • VBlBW 1984, 143
  • DVBl 1984, 143
  • DÖV 1984, 295
  • BauR 1983, 543
  • ZfBR 1983, 243
 
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Wird zitiert von ... (442)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79
    § 15 Abs. 1 BauNVO stellt sich u.a. als Ausprägung des baurechtlichen Rücksichtnahmegebots dar und kann nach Maßgabe der im Urteil vom 25. Februar 1977 - BVerwG 4 C 22.75 - BVerwGE 32, 122 [BVerwG 22.05.1969 - VIII C 14/68] dargestellten Grundsätze in Ausnahmefällen drittschützende Wirkung haben (Modifizierung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG 4 C 71.71 - DVBl. 1974, 358).

    Daß in Ausnahmefällen "rücksichtslose" Beeinträchtigungen, die noch nicht den Grad der gegen Art. 14 Abs. 1 GG verstoßenden Unzumutbarkeit erreichen, im Außenbereich und auch im unbeplanten Innenbereich erfolgreich abgewehrt werden können, hat der Senat bereits entschieden: Im Außenbereich gehört die Beachtung des baurechtlichen Gebots der Rücksichtnahme zu den öffentlichen Belangen im Sinne des § 35 Abs. 2 und 3 BBauG (vgl. Einzelheiten im Urteil des Senats vom 25. Februar 1977 - BVerwG 4 C 22.75 - BVerwGE 52, 122).

    Dem in § 15 Abs. 1 BauNVO verankerten Gebot der Rücksichtnahme kommt danach eine drittschützende Wirkung zu, soweit in qualifizierter und zugleich individualisierter Weise auf schutzwürdige Interessen eines erkennbar abgegrenzten Kreises Dritter Rücksicht zu nehmen ist; das gilt für diejenigen Ausnahmefälle, in denen - erstens - die tatsächlichen Umstände handgreiflich ergeben, auf wen Rücksicht zu nehmen ist, und - zweitens - eine besondere rechtliche Schutzwürdigkeit des Betroffenen anzuerkennen ist (vgl. Urteil des Senats vom 25. Februar 1977 - BVerwG 4 C 22.75 - BVerwGE 52, 122 [130/131]).

  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 71.71

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen eine nachbarschützende Vorschriften nicht

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79
    § 15 Abs. 1 BauNVO stellt sich u.a. als Ausprägung des baurechtlichen Rücksichtnahmegebots dar und kann nach Maßgabe der im Urteil vom 25. Februar 1977 - BVerwG 4 C 22.75 - BVerwGE 32, 122 [BVerwG 22.05.1969 - VIII C 14/68] dargestellten Grundsätze in Ausnahmefällen drittschützende Wirkung haben (Modifizierung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG 4 C 71.71 - DVBl. 1974, 358).

    Allerdings hat der Senat bisher § 15 Abs. 1 BauNVO als eine nicht nachbarschützende Vorschrift angesehen, weil ein bestimmter und abgegrenzter Kreis Betroffener nicht hinreichend deutlich bezeichnet sei (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG 4 C 71.71 - DVBl. 1974, 358 = DÖV 1974, 381, in BVerwGE 44, 244 nicht abgedruckt).

  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79
    Im unbeplanten Innenbereich geht das Gebot der Rücksichtnahme in aller Regel in dem Begriff des "Einfügens" im Sinne des § 34 BBauG 1976/79 auf, war aber auch schon in dem Begriff der "Unbedenklichkeit" im Sinne des § 34 BBauG 1960 enthalten (vgl. Urteil vom 13. März 1981 - BVerwG 4 C 1.78 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 44 S. 4 [8]; vgl. aber auch das Urteil vom 10. Dezember 1982 - BVerwG 4 C 28.81 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 89 S. 15 [19], wonach das Rücksichtnahmegebot in dem Begriff der öffentlichen Belange aufgeht, wenn ein Innenbereichsvorhaben auf ein privilegiertes Außenbereichsvorhaben Rücksicht zu nehmen hat).

    Nichts anderes gilt, wenn hier der übergeleitete Bebauungsplan (ganz oder teilweise) ungültig ist; denn auch bei (alleiniger oder durch den Plan ergänzter) Anwendung des § 34 BBauG kommt es entscheidungserheblich auf das in dieser Vorschrift verankerte Rücksichtnahmegebot an; auch dann würde für seine drittschützende Wirkung das soeben Ausgeführte gelten (vgl. Einzelheiten dazu im Urteil des Senats vom 13. März 1981 - BVerwG 4 C 1.78 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 44 S. 4 ff.).

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79
    Zur Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen (im Anschluß an das Urteil vom 29. April 1977 - BVerwG 4 C 39.75 - BVerwGE 54, 5).

    Wenn und soweit nämlich die Verhältnisse, auf die sich eine bauplanerische Festsetzung bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt, und die Erkennbarkeit dieser Tatsache einen Grad erreicht hat, der einem etwa dennoch in die Fortgeltung der Festsetzung gesetzten Vertrauen die Schutzwürdigkeit nimmt, tritt nach der Rechtsprechung des Senats eine Festsetzung außer Kraft (vgl. Einzelheiten im Urteil des Senats vom 29. April 1977 - BVerwG 4 C 39.75 - BVerwGE 54, 5).

  • BVerwG, 10.12.1982 - 4 C 49.79

    Ausnahmen - Befreiungen - Rechtswidrig - Subjektives Recht - Verletzung -

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79
    Das bedarf hier jedoch keiner weiteren Vertiefung, weil die Nichtbeachtung der genannten Vorschriften allein jedenfalls Dritte nicht in ihren Rechten verletzt (vgl. auch Urteil des Senats vom 10. Dezember 1982 - BVerwG 4 C 49.79 - Buchholz 406.11 § 31 BBauG Nr. 21).

    Im Grundsatz gilt für die Anwendung eines Bebauungsplanes nichts anderes; das hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 10. Dezember 1982 - BVerwG 4 C 49.79 - Buchholz 406.11 § 31 BBauG Nr. 21 S. 3 (5) angedeutet und vor kurzem in seinem Beschluß vom 11. Juli 1983 - BVerwG 4 B 123.83 - näher ausgeführt: Der verschiedentlich vertretenen Auffassung, die in einem Bebauungsplan vorgenommene Konfliktbewältigung sei stets abschließend mit der Folge, daß eine individuelle Anwendung des Rücksichtnahmegebotes nicht mehr in Betracht komme, ist in dieser Allgemeinheit nicht zuzustimmen.

  • BVerwG, 30.01.1976 - IV C 26.74

    Art und Zulässigkeit der Ergänzung eines Bebauungsplans; Anforderungen an die und

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79
    Die Festsetzungen eines Bebauungsplanes müssen nach der Rechtsprechung des Senats in der Regel "konkret-individuell" sein (vgl. Urteil vom 30. Januar 1976 - BVerwG 4 C 26.74 - Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 15 = NJW 1976, 1329 unter Hinweis auf BVerwGE 40, 272 [BVerwG 14.07.1972 - IV C 69/70]).

    Festsetzungen eines Bebauungsplanes dürfen jedoch im Einzelfall auch weniger konkret sein; sie können nämlich auch Ausdruck einer "planerischen Zurückhaltung" sein, die den von der Planung Betroffenen ein gesteigertes Maß an Gestaltungsmöglichkeiten beläßt (vgl. Urteil vom 30. Januar 1976 a.a.O. unter Hinweis auf das Urteil vom 4. Oktober 1974 - BVerwG 4 C 62 bis 64.72 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 15 S. 35 f.).

  • BVerwG, 10.12.1982 - 4 C 28.81

    Schweinemast am Rande des Baugebiets - § 34 BauGB, Rücksichtnahmegebot im

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79
    Im unbeplanten Innenbereich geht das Gebot der Rücksichtnahme in aller Regel in dem Begriff des "Einfügens" im Sinne des § 34 BBauG 1976/79 auf, war aber auch schon in dem Begriff der "Unbedenklichkeit" im Sinne des § 34 BBauG 1960 enthalten (vgl. Urteil vom 13. März 1981 - BVerwG 4 C 1.78 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 44 S. 4 [8]; vgl. aber auch das Urteil vom 10. Dezember 1982 - BVerwG 4 C 28.81 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 89 S. 15 [19], wonach das Rücksichtnahmegebot in dem Begriff der öffentlichen Belange aufgeht, wenn ein Innenbereichsvorhaben auf ein privilegiertes Außenbereichsvorhaben Rücksicht zu nehmen hat).
  • BVerwG, 11.07.1983 - 4 B 123.83

    Die verwaltungsgerichtliche Pflicht zur Sachaufklärung - Der Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79
    Im Grundsatz gilt für die Anwendung eines Bebauungsplanes nichts anderes; das hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 10. Dezember 1982 - BVerwG 4 C 49.79 - Buchholz 406.11 § 31 BBauG Nr. 21 S. 3 (5) angedeutet und vor kurzem in seinem Beschluß vom 11. Juli 1983 - BVerwG 4 B 123.83 - näher ausgeführt: Der verschiedentlich vertretenen Auffassung, die in einem Bebauungsplan vorgenommene Konfliktbewältigung sei stets abschließend mit der Folge, daß eine individuelle Anwendung des Rücksichtnahmegebotes nicht mehr in Betracht komme, ist in dieser Allgemeinheit nicht zuzustimmen.
  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 234.65

    Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79
    Dies alles stimmt mit der Rechtsprechung des Senats überein (vgl. Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG 4 C 234.65 - BVerwGE 32, 173).
  • BVerwG, 22.05.1969 - VIII C 14.68

    Schädigung im öffentlichen Dienst - Wirksamkeit eines Vergleichs

    Auszug aus BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79
    § 15 Abs. 1 BauNVO stellt sich u.a. als Ausprägung des baurechtlichen Rücksichtnahmegebots dar und kann nach Maßgabe der im Urteil vom 25. Februar 1977 - BVerwG 4 C 22.75 - BVerwGE 32, 122 [BVerwG 22.05.1969 - VIII C 14/68] dargestellten Grundsätze in Ausnahmefällen drittschützende Wirkung haben (Modifizierung der bisherigen Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG 4 C 71.71 - DVBl. 1974, 358).
  • BVerwG, 14.07.1972 - IV C 69.70

    Prüfung der Möglichkeit einer späteren Befreiung nicht Gegenstand des

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Denn der Nachbarschutz aus der Festsetzung eines Baugebiets geht weiter als der Schutz aus dem Rücksichtnahmegebot in § 15 Abs. 1 BauNVO, der voraussetzt, daß der Nachbar in unzumutbarer Weise konkret in schutzwürdigen Interessen betroffen wird (vgl. zu den Anforderungen im einzelnen BVerwGE 67, 334 (339) [BVerwG 05.08.1983 - 4 C 96/79]).
  • VG Gelsenkirchen, 28.08.2014 - 9 L 1082/14

    Lärm, TA-Lärm, Geräuschimmissionen; Nachbarschutz, Rücksichtnahme,

    vgl. grundlegend: BVerwG, Urteil vom 5. August 1983 - 4 C 96/79 - juris Rn 26 = BVerwGE 67, 334.
  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Autolackiererei im allgemeinen Wohngebiet?

    Danach stellt sich § 15 Abs. 1 BauNVO im überplanten Bereich als eine besondere Ausprägung des Rücksichtnahmegebots dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. August 1983 - BVerwG 4 C 96.79 - BVerwGE 67, 334), das gewährleisten soll, Nutzungen, die geeignet sind, Spannungen und Störungen hervorzurufen, einander so zuzuordnen, daß Konflikte möglichst vermieden werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 1981 - BVerwG 4 C 1.78 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 44).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 40.81, 4 C 44.81, 4 C 45.81   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Luftverkehrsrechtliche Planfeststellung - Öffentliche Bekanntmachung - Planfeststellungsbeschluss - Verfügender Teil

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 67, 206
  • NJW 1984, 188
  • MDR 1984, 515
  • NVwZ 1984, 102 (Ls.)
  • DVBl 1983, 901
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 40.81
    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in BVerfGE 53, 30 [65] die Bedeutung der Verfahrensgestaltung für den Grundrechtsschutz besonders hervorgehoben; es ist dabei jedoch nicht von seiner Grundposition abgerückt, daß die im Einzelfall widerstreitenden Belange zu einem sachgerechten Ausgleich zu bringen seien (vgl. dazu insbesondere BVerfG in NVwZ 83 S. 27 im Anschluß an BVerwGE 60, 297 [305 ff.]).

    Wegen dieser besonderen Umstände trifft den Bürger schon im eigenen Interesse eine - dem besonderen Mitwirkungsrecht im Verwaltungsverfahren (Art. 73 BayVwVfG) korrespondierende - Mitwirkungslast (vgl. BVerwGE 60, 297 [306]), derzufolge er sich um Informationen über seine Rechtsbetroffenheit auch seinerseits zu bemühen hat.

  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvL 4/69

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 29 WoGG

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 40.81
    Es können ihr gegenüber vielmehr im Konfliktfall widerstreitende Verfassungsprinzipien zur Geltung kommen, hier insbesondere das Prinzip der Rechtssicherheit und das Prinzip der Verwaltungseffizienz, das in den Regelungen der Art. 20 Abs. 2 und Art. 83 ff. GG seinen Niederschlag gefunden hat (vgl. BVerfGE 44, 283 [288]; 27, 220 [230] und 9, 20 [32]).
  • BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 17/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Übergangsregelungen bei Wohngeld

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 40.81
    Es können ihr gegenüber vielmehr im Konfliktfall widerstreitende Verfassungsprinzipien zur Geltung kommen, hier insbesondere das Prinzip der Rechtssicherheit und das Prinzip der Verwaltungseffizienz, das in den Regelungen der Art. 20 Abs. 2 und Art. 83 ff. GG seinen Niederschlag gefunden hat (vgl. BVerfGE 44, 283 [288]; 27, 220 [230] und 9, 20 [32]).
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 40.81
    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in BVerfGE 53, 30 [65] die Bedeutung der Verfahrensgestaltung für den Grundrechtsschutz besonders hervorgehoben; es ist dabei jedoch nicht von seiner Grundposition abgerückt, daß die im Einzelfall widerstreitenden Belange zu einem sachgerechten Ausgleich zu bringen seien (vgl. dazu insbesondere BVerfG in NVwZ 83 S. 27 im Anschluß an BVerwGE 60, 297 [305 ff.]).
  • BVerfG, 06.10.1982 - 2 BvR 304/82

    Effektivität des Rechtsschutzes und Präklusionsvorschrift des § 3 Abs. 1 AtAnlV

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 40.81
    Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in BVerfGE 53, 30 [65] die Bedeutung der Verfahrensgestaltung für den Grundrechtsschutz besonders hervorgehoben; es ist dabei jedoch nicht von seiner Grundposition abgerückt, daß die im Einzelfall widerstreitenden Belange zu einem sachgerechten Ausgleich zu bringen seien (vgl. dazu insbesondere BVerfG in NVwZ 83 S. 27 im Anschluß an BVerwGE 60, 297 [305 ff.]).
  • BVerwG, 07.02.1978 - 4 B 180.77

    Verwaltungsgerichtliche Kontrolle im Rahmen des Abwägungsgebots bei einem

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 40.81
    Bei Großvorhaben wäre das auch technisch kaum durchführbar (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 7. Februar 1978 - BVerwG 4 B 180.77 - Buchholz 407.4 § 18 a FStrG Nr. 1).
  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 40.81
    Diese Anstoßfunktion ist unerläßliches Wesensmerkmal einer jeden Bekanntmachung, die nachteilige Rechtsfolgen für den Betroffenen zeitigen kann (vgl. auch BVerwGE 55, 369 [376]).
  • BVerwG, 02.10.1979 - 4 N 1.79

    Normenkontrolle betreffend die Bayerische Verordnung über Zuständigkeiten im

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 40.81
    Wie der Senat bereits entschieden hat, gehört zu den Aufgaben der Luftverkehrsverwaltung, die den Ländern als Auftragsverwaltung übertragen worden sind (vgl. Art. 87 d Abs. 2 GG) - abgesehen von den hier nicht näher interessierenden Aufgaben, die in dem Katalog des § 31 Abs. 2 des Luftverkehrsgesetzes, jetzt geltend in der Neufassung vom 14. Januar 1981 (BGBl. I S. 61) - LuftVG - im einzelnen aufgezählt sind -, auch die Planfeststellung (§ 10 LuftVG) für die nach § 8 LuftVG planfeststellungsbedürftigen Flugplätze (BVerwGE 58, 344 [347]).
  • BVerwG, 18.12.1979 - 4 B 214.79

    Anfechtung eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses -

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 40.81
    Wegen der dadurch für alle Beteiligten verbleibenden Unsicherheit würde auch den Belangen der Rechtssicherheit nicht hinreichend entsprochen (vgl. Beschluß des Senats vom 18. Dezember 1979 - BVerwG 4 B 214.79 - Buchholz 407.4 § 18 a FStrG Nr. 2).
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BVerwG, 27.05.1983 - 4 C 40.81
    Es können ihr gegenüber vielmehr im Konfliktfall widerstreitende Verfassungsprinzipien zur Geltung kommen, hier insbesondere das Prinzip der Rechtssicherheit und das Prinzip der Verwaltungseffizienz, das in den Regelungen der Art. 20 Abs. 2 und Art. 83 ff. GG seinen Niederschlag gefunden hat (vgl. BVerfGE 44, 283 [288]; 27, 220 [230] und 9, 20 [32]).
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Dies hat der erkennende Senat bereits mehrfach ausgesprochen (vgl. Beschluß vom 2. Oktober 1979 - BVerwG 4 N 1.79 - BVerwGE 58, 344 [347]; Beschluß vom 11. März 1981 - BVerwG 4 B 237, 238.80 - BVerwGE 62, 30 [31]; Urteil vom 27. Mai 1983 - BVerwG 4 C 40.81 - BVerwGE 67, 206).

    Die Planauslegung hat mithin in einer Weise zu erfolgen, die geeignet ist, dem interessierten Bürger und den interessierten Gemeinden ihr Interesse an Information und Beteiligung durch Anregungen und Bedenken bewußt zu machen und dadurch eine auf das geplante Vorhaben bezogene Öffentlichkeit herzustellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1983 - BVerwG 4 C 40.81 u.a. - BVerwGE 67, 206 [213]; Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 22.80 - BVerwGE 69, 344 [345] zu § 2 a Abs. 6 Satz 2 BBauG 1976).

    Auch im Verfahren der Planfeststellung gibt es ein Mindestmaß an Mitwirkungspflichten der Betroffenen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Juli 1980 - BVerwG 7 C 101.78 - BVerwGE 60, 297 [306]; Urteil vom 27. Mai 1983 - BVerwG 4 C 40.81 u.a. - BVerwGE 67, 206 [212]).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.10.2017 - 2 S 114/17

    Bestreiten des Zugangs von Rundfunkgebührenbescheiden; anzuwendendes Landesrecht;

    Demgemäß stellt zwar das in § 41 Abs. 1 (L)VwVfG geregelte Bekanntgabeerfordernis einen allgemeinen Grundsatz des Verwaltungsverfahrensrechts dar, zumal die Bekanntgabe als solche auch verfassungsrechtlich geboten ist (BVerwG, Urteil vom 27.05.1983 - 4 C 40.81 -, juris Rdnr. 18; Stelkens in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl. § 41 Rdnr. 10 i.V.m. Rdnr. 2; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 16. Aufl. § 41 Rdnr. 2 und 4; Ziekow, VwVfG, 3. Aufl. § 41 Rdnr. 1).
  • BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 5000.10

    Luftrechtliche Planfeststellung; Wiedereinsetzung; Klagefrist; Zustellfiktion;

    Die öffentliche Bekanntmachung des verfügenden Teils des Planfeststellungsbeschlusses ersetzt zwar nicht die öffentliche Auslegung in den Gemeinden, in denen sich das Vorhaben auswirkt (Allesch/Häußler, in: Obermayer, VwVfG, 3. Aufl. 1999, § 74 Rn. 140; Dürr, in: Knack/Hennecke, VwVfG, 9. Aufl. 2010, § 74 Rn. 46, 50); die maßgebende Anstoßwirkung geht jedoch von der Bekanntmachung des verfügenden Teils des Planfeststellungsbeschlusses aus (Grabherr/Reidt/Wysk, LuftVG, Stand Juli 2012, § 10 Rn. 102; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 13. Aufl. 2012, § 74 Rn. 152; vgl. Urteil vom 27. Mai 1983 - BVerwG 4 C 40.81 u.a. - BVerwGE 67, 206 ).

    Bei der öffentlichen Bekanntmachung müssen darüber hinaus das Vorhaben mit seinen wesentlichen Maßnahmen und den hierzu getroffenen Regelungen inhaltlich so bezeichnet werden, dass die möglicherweise in ihren Rechten Betroffenen die Möglichkeit ihrer Betroffenheit erkennen können und veranlasst werden, weitere Informationen einzuholen (Urteil vom 27. Mai 1983 a.a.O. ; Neumann, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, § 74 Rn. 217).

    Planfeststellungsbedürftige Großvorhaben werden stets über einen längeren Zeitraum vorbereitet, währenddessen ihr Bekanntheitsgrad auch ohne amtliche Publikation auf mannigfache Weise (z.B. durch Presseveröffentlichungen, Rundfunk, Fernsehen und zumeist auch durch Verlautbarungen von Bürgerinitiativen) zunimmt (Urteil vom 27. Mai 1983 a.a.O. ).

  • BVerwG, 30.05.1984 - 4 C 58.81

    Luftfahrtrechtliches Planfeststellungsverfahren; Flughafen München II - Franz

    Diese weit auszulegenden Begriffe erfassen das gesamte Spektrum der in Betracht kommenden sachdienlichen Maßnahmen (Stelkens/Bonk/Leonhardt, a.a.O., § 74 Rdnr. 30; wegen der Ergänzung der luftverkehrsrechtlichen Vorschriften durch das Verwaltungsverfahrensgesetz vgl. Urteil des Senats vom 27. Mai 1983 - BVerwG 4 C 40.44 u. 45.81 - BVerwGE 67, 206 ).
  • BVerwG, 21.12.2017 - 6 B 43.17

    Bachelor-Studiengang Wirtschaftswissenschaften; Bachelorprüfung; Beginn der

    Allerdings muss die Bekanntgabe einer hoheitlichen Maßnahme, mit der dem Bürger seine Rechtsbetroffenheit kundgetan und durch die eine Frist in Gang gesetzt wird, nach deren Ablauf die Maßnahme bestandskräftig wird, - auch hinsichtlich der Einzelheiten der Bekanntmachungsart - den Anforderungen des durch Art. 19 Abs. 4 GG gewährleisteten effektiven Rechtsschutzes genügen (BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1983 - 4 C 40, 44 und 45.81 - BVerwGE 67, 206 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2019 - 1 S 450/17

    Zur wirksamen öffentlichen Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung

    Zugleich hat die öffentliche Bekanntmachung des verfügenden Teils zusammen mit dem Hinweis nach § 41 Abs. 4 Satz 2 LVwVfG Anstoßwirkung für den vom Verwaltungsakt Betroffenen, sich über den Inhalt der Begründung und im Hinblick auf Rechtsschutzmöglichkeiten über die Rechtsbehelfsbelehrung zu erkundigen (zur Anstoßfunktion der öffentlichen Bekanntgabe: BVerwG, Urt. v. 27.05.1983 - 4 C 40/81 u.a. - BVerwGE 67, 206; BVerwG, Urt. v. 31.07.2012 - 4 A 5000/10 u.a. - BVerwGE 144, 1 Rn. 32; OVG NRW, Urt. v. 19.02.2001 - 11 A 5502/99 - juris Rn. 41; OVG Bremen, Urt. v. 27.02.1990 - 1 BA 19/89 - juris Rn. 36; Neumann/Külpmann, in: Stelkens/Bonk/Sachs, a.a.O., § 74 Rn. 217, m.w.N.).
  • BVerfG, 24.10.2017 - 1 BvR 877/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Planfeststellung über den Ausbau des

    Die hierin liegende Erleichterung des Verfahrens findet ihre sachliche Rechtfertigung in Effizienz- und Vereinfachungserwägungen (vgl. Uschkereit, in Pautsch/Hoff-mann, VwVfG, 1. Aufl. 2016, § 74 Rn. 192; BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1983 - 4 C 40.81 u.a. -, juris, Rn. 23).

    Die damit einher gehenden Belastungen für den individuellen Rechtsschutz werden dadurch relativiert, dass größere Vorhaben in der Regel auf ein medial vorinformiertes Publikum treffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1983 - 4 C 40.81 u.a. -, juris, Rn. 23).

    Fachrechtlich bejaht das Bundesverwaltungsgericht die Anstoßfunktion allerdings nur, wenn gewährleistet ist, dass die Bekanntmachung denen, die sie angeht, bewusst macht, dass sie von ihrem Inhalt betroffen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1983 - 4 C 40.81 u.a. -, juris, Rn. 29).

  • OVG Sachsen, 09.06.2020 - 1 B 135/20

    Verfahrensermessen; Baugenehmigung; Nachbarbeteiligung; verfügender Teil

    Die zur Unterstützung seiner gegenteiligen Auffassung erfolgte Bezugnahme des Verwaltungsgerichts auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Mai 1983 - 4 C 40.81 - (BVerwGE 67, 206-215, juris) sei bereits im Ausgangspunkt fehlerhaft, weil sich das Baugenehmigungsverfahren der Beigeladenen hinsichtlich der betroffenen Nachbarn wesentlich vom Planfeststellungsbeschluss unterscheide, welcher der Entscheidung des Bundesverwaltungsgericht zugrunde gelegen habe.

    In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Art. 74 Abs. 5 BayVwVfG, ist aber durch § 70 Abs. 3 Satz 3 SächsBO eine inhaltliche Bezeichnung der wesentlichen Merkmale des Vorhabens zugelassen, wenn dies nach Lage der Dinge eine ausreichende - möglicherweise sogar bessere - Unterrichtung bewirkt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Mai 1983 - 4 C 40.81 -, BVerwGE 67, 206-215, juris Rn. 29).

    Diese Anstoßfunktion ist unerlässliches Wesensmerkmal einer jeden Bekanntmachung, die nachteilige Rechtsfolgen für den Betroffenen zeitigen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. Mai 1983 a. a. O., Rn. 29; Urt. v. 31. Juli 2012 - 4 A 5000.10, 4 A 5001.10, 4 A 5002.10, 4 A 7000.11 -, BVerwGE 144, 1-44, juris Rn. 32).22 Die Anstoßfunktion ist hier durch den Bekanntmachungstext und die ergänzende Flurstückskarte mit farblicher Hervorhebung des Baugrundstücks gewahrt.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2016 - L 2 R 558/15

    Feststellung der Sozialversicherungspflicht; Betriebsprüfung; Widersprüchlicher

    In einem solchen Beschluss dürfte eine nähere Darstellung des vorliegenden Rechtsstreits und der von der Beklagten getroffenen und von Seiten der Klägerin angefochtenen Regelungen mit einer so hinreichenden Klarheit und Verständlichkeit erforderlich sein, dass einer solchen Bekanntgabe gegenüber den für eine Beiladung in Betracht kommenden Bürgerinnen und Bürgern eine "hinreichende Anstoßfunktion" zukommt; vgl. zur vergleichbaren Problematik im Planungsrecht: BVerwG, Urteil vom 27. Mai 1983 - 4 C 40/81, 4 C 44/81, 4 C 45/81 -, BVerwGE 67, 206).
  • VG Augsburg, 08.03.2013 - Au 4 K 12.871

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Asphaltmischanlage mit Brecheranlage

    Nur dadurch wird die Anstoßfunktion als unerlässliches Wesensmerkmal einer jeden Bekanntmachung (vgl. BVerwG, U.v. 27.5.1983 - 4 C 40, 44 und 45.81 - BVerwGE 67, 206 (214)) erreicht.

    Dies gilt gerade auch unter Berücksichtigung des vom Klägerbevollmächtigten angeführten Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes vom 27. Mai 1983 (BVerwGE 67, 206 ff), betreffend einen Planfeststellungsbeschluss für einen Großflughafen.

    Selbst nach den dort vom Bundesverwaltungsgericht an eine öffentliche Bekanntmachung nach Art. 74 Abs. 5 Satz 2 BayVwVfG gestellten Anforderungen im Hinblick auf den "verfügenden Teil" wird jedenfalls die inhaltliche Bezeichnung der wesentlichen Merkmale des Vorhabens und der dazu getroffenen Regelungen verlangt (BVerwG, U.v. 27.5.1983 - BVerwGE 67, 206 (214)).

  • VGH Bayern, 22.11.2021 - 9 B 18.986

    Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung

  • OVG Saarland, 25.01.2022 - 2 A 322/20

    Unzulässige Anfechtungsklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung

  • VerfGH Bayern, 19.12.2012 - 5-VII-12

    Verfassungsmäßigkeit einer Altersgrenze für Bürgermeister und Landräte

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.03.2012 - 5 K 6/10

    Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses für den Bau und Betrieb der

  • BVerwG, 25.01.2002 - 4 B 37.01

    Schutzbereich; Anordnung; Bekanntmachung; Anstoßfunktion; Prüfungspflicht;

  • VG Würzburg, 18.06.2018 - W 4 S 18.672

    Öffentliche Bekanntmachung einer Baugenehmigung

  • VGH Bayern, 03.02.1997 - 2 CS 96.3563
  • BVerwG, 09.04.1987 - 4 B 73.87

    Bundesbahn - Planfeststellungsbehörde - Vorhabenträger - Rechtsstaatsprinzip

  • VG Würzburg, 19.06.2018 - W 4 S 18.719

    Baugenehmigung für den Neubau einer Hotelanlage

  • BVerwG, 16.12.2022 - 7 B 12.22

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung Windkraftanlagen; Anforderungen an die

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - 3 Kart 152/06

    Erteilung von Auskünften an die Bundesnetzagentur durch Betreiber des

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2006 - 3 Kart 158/06

    Auskunftsanspruch der Bundesnetzagentur gegenüber Unternehmen und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2001 - 11 A 5502/99

    Bundeswehr-Radar gestört: Abbau von zwei Windrädern im Kreis Höxter war

  • VG Ansbach, 14.07.2015 - AN 9 S 15.00716

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung; Öffentliche Bekanntmachung einer

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2006 - 3 Kart 151/06

    Pflicht der überregionalen Ferngasnetzbetreiber zur Übermittlung von Auskünften;

  • OVG Niedersachsen, 16.03.2000 - 7 K 4262/98

    Anwaltszwang; Postulationsfähigkeit; Rechtsbehelfsbelehrung; Vertretungszwang;

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2006 - 3 Kart 152/06

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer Beschwerde gegen eine nach § 76 Abs. 1

  • VG Stuttgart, 17.07.2002 - 7 K 1220/02

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Mitglieder eines beschließenden

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - 3 Kart 151/06

    Erteilung von Auskünften an die Bundesnetzagentur durch Betreiber des

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - 3 Kart 157/06

    Einspeisung und Ausspeisung von Gas in bzw. aus ein Fernleitungsnetz in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2021 - 21 B 1453/21

    Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb der

  • BVerwG, 09.12.1992 - 11 B 5.92

    Anordnung der Flurbereinigung - Freie Wahl bei mehreren Aufklärungsmöglichkeiten

  • BVerwG, 16.07.1992 - 4 B 172.91

    Berücksichtigung von Planungsalternativen durch eine Planfeststellungsbehörde -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2003 - 2 M 308/03

    Keine wirksame Bekanntmachung der Allgemeinverfügung über eine Schulschließung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2015 - L 2 R 7/15
  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.1992 - 8 S 699/91

    Zur Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses bezüglich des Baues einer

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2006 - 3 Kart 155/06

    Aufschiebende Wirkung der Beschwerde gegen eine Verfügung der Bundesnetzagentur;

  • BVerfG, 28.11.1984 - 1 BvR 1113/83

    Verfassungsmäßigkeit des Verzichts auf Individual-Zustellung von

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2006 - 3 Kart 160/06

    Auskunftsanspruch der Bundesnetzagentur zur Vorbereitung des Berichts an die

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2006 - 3 Kart 159/06

    Anspruchsbedingungen der Bundesnetzagentur für die Erteilung von Auskünften;

  • BVerwG, 05.04.2005 - 4 A 1070.04

    Wiedereinsetzungsantrag nach versäumter Klagefrist - Verbindung mit dem Verfahren

  • VG Berlin, 18.07.1995 - 14 A 181.94

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Genehmigung zur Freisetzung gentechnisch

  • VGH Hessen, 05.05.1987 - 2 UE 465/86
  • VG Ansbach, 24.04.2020 - AN 14 S 20.00097

    Heilung eines Bekanntgabemangels durch Download von der Homepage der Behörde

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2006 - 3 Kart 156/06

    Auskunftsanspruch der Bundesnetzagentur zur Vorbereitung des Berichts an die

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2006 - 3 Kart 154/06

    Auskunftsanspruch der Bundesnetzagentur zur Vorbereitung des Berichts an die

  • VGH Bayern, 26.11.2002 - 22 AS 02.40076

    Bekanntgabe eines eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses an

  • VG Bayreuth, 24.07.2012 - B 2 K 12.387

    Öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt und im Internet

  • VG Ansbach, 23.06.2016 - AN 3 K 15.02590

    Zustellungsersetzende öffentliche Bekanntmachung der Baugenehmigung

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2006 - 3 (Kart) 155/06

    Auskunftsverlangen der Bundesnetzagentur - Antrag auf Wiederherstellung der

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2006 - 3 (Kart) 151/06

    Zum Auskunftsverlangen nach §§ 69 Abs. 1 Satz 1, 112 a Abs. 1

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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.07.1982 - 7 B 190.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1018
BVerwG, 16.07.1982 - 7 B 190.81 (https://dejure.org/1982,1018)
BVerwG, Entscheidung vom 16.07.1982 - 7 B 190.81 (https://dejure.org/1982,1018)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juli 1982 - 7 B 190.81 (https://dejure.org/1982,1018)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulbuchzulassung - Widerruf bei Änderung der Lerninhalte

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abgabenordnung - Auslegung - Revision - Schulbuchgenehmigung - Widerruf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 101
  • NVwZ 1984, 102
  • DVBl 1982, 1004
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 22.03.1979 - VII C 8.73

    Vereinbarkeit der in § 5 Hamburgisches Schulgesetz (Hamb. SchulG) und in den

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1982 - 7 B 190.81
    Diese Frage ist allerdings in der bisherigen Rspr. zum Gesetzesvorbehalt im Schulwesen (vgl. BVerfGE 47, 46 und BVerwGE 57, 360 betr. Sexualerziehung; zuletzt BVerfGE 58, 257 betr. Versetzung/Entlassung eines Schülers und Urteil des Senats vom 13.01.1982 7 C 95.80 betr. Pflichtfremdsprache in Bremer Orientierungsstufe [DÖV 1982, 362 = NJW 1982, 1410 = JZ 1982, 245]) noch nicht eindeutig geklärt.

    Der beschließende Senat hat in seinem Urteil vom 22.03.1979 zur Sexualerziehung (BVerwGE 57, 360 [364]) ausgesprochen, daß die Bestimmungen der Lehr- und Stoffpläne zur Konkretisierung der in den Grundzügen durch Gesetz und ergänzend ggf. durch RechtsVO festgelegten Erziehungsziele und die Einzelheiten der Unterrichtsmethoden bei entsprechender gesetzlicher Ermächtigung durch Verwaltungsvorschriften (Richtlinien) der Schulbehörde geregelt werden können.

  • BVerwG, 13.03.1973 - VII B 107.71

    Befugnis der Länder bei der Auswahl von Schulbücher für den Unterrichtsgebrauch

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1982 - 7 B 190.81
    Diese Frage ist indessen durch den Beschluß des Senats vom 13.03.1973 7 B 107.71 (Buchholz 11 Art. 7 Abs. 1 GG Nr. 15 = VerwRspr. 25, 400), auf den das Berufungsurteil Bezug nimmt, hinreichend geklärt.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1982 - 7 B 190.81
    Auf die Frage, ob und in welcher Beziehung von der Revision ein solcher Erfolg zu erwarten ist, muß im Rahmen der Darlegungspflicht wenigstens durch Bezeichnung der konkreten Rechtsfrage und einen Hinweis auf den Grund, der ihre Anerkennung rechtfertigen soll, eingegangen werden (vgl. BVerwGE 13, 90 f.).
  • BVerwG, 13.01.1982 - 7 C 95.80

    Pflichtfremdsprache - Bremer Orientierungsstufe - Elterliches Erziehungsrecht -

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1982 - 7 B 190.81
    Diese Frage ist allerdings in der bisherigen Rspr. zum Gesetzesvorbehalt im Schulwesen (vgl. BVerfGE 47, 46 und BVerwGE 57, 360 betr. Sexualerziehung; zuletzt BVerfGE 58, 257 betr. Versetzung/Entlassung eines Schülers und Urteil des Senats vom 13.01.1982 7 C 95.80 betr. Pflichtfremdsprache in Bremer Orientierungsstufe [DÖV 1982, 362 = NJW 1982, 1410 = JZ 1982, 245]) noch nicht eindeutig geklärt.
  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 C 11.76

    Berliner Versetzungsordnung - Gesetzesvorbehalt, Art. 12 GG, Art. 2 GG i.V.m.

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1982 - 7 B 190.81
    Die Zulässigkeit einer derartigen Übergangslösung ist durch die Rspr. hinreichend geklärt (vgl. BVerwGE 56, 155 [161] m. w. N.).
  • BVerfG, 20.10.1981 - 1 BvR 640/80

    Schulentlassung

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1982 - 7 B 190.81
    Diese Frage ist allerdings in der bisherigen Rspr. zum Gesetzesvorbehalt im Schulwesen (vgl. BVerfGE 47, 46 und BVerwGE 57, 360 betr. Sexualerziehung; zuletzt BVerfGE 58, 257 betr. Versetzung/Entlassung eines Schülers und Urteil des Senats vom 13.01.1982 7 C 95.80 betr. Pflichtfremdsprache in Bremer Orientierungsstufe [DÖV 1982, 362 = NJW 1982, 1410 = JZ 1982, 245]) noch nicht eindeutig geklärt.
  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1982 - 7 B 190.81
    Diese Frage ist allerdings in der bisherigen Rspr. zum Gesetzesvorbehalt im Schulwesen (vgl. BVerfGE 47, 46 und BVerwGE 57, 360 betr. Sexualerziehung; zuletzt BVerfGE 58, 257 betr. Versetzung/Entlassung eines Schülers und Urteil des Senats vom 13.01.1982 7 C 95.80 betr. Pflichtfremdsprache in Bremer Orientierungsstufe [DÖV 1982, 362 = NJW 1982, 1410 = JZ 1982, 245]) noch nicht eindeutig geklärt.
  • BVerwG, 19.09.2018 - 8 C 16.17

    Analogie; Aufstellungsort; Bistrobereich; Geeignetheitsbestätigung;

    Der Ausnahmefall einer Neubewertung aufgrund naturwissenschaftlicher Erkenntnisfortschritte, die nachträglich zur Erkennbarkeit bestimmter bei Erlass des Verwaltungsakts noch nicht feststellbarer Umstände führten (BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 1982 - 7 B 190.81 - Buchholz 421 Kulturwesen und Schulwesen Nr. 80 S. 24 f.), liegt hier nicht vor.
  • BGH, 12.06.2018 - KVR 38/17

    Zur Wiederaufnahme eines durch Verpflichtungszusagen beendeten

    Allerdings kann, worauf das Beschwerdegericht zutreffend hinweist, die geänderte Bewertung von Sachverhalten eine Änderung von Tatsachen im Sinne von § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwVfG sein, wenn sie auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht (BVerwG, NVwZ 1984, 102, 103; NVwZ 2016, 323 Rn. 11 f.; BVerwGE 155, 81 Rn. 36).

    Insoweit verhält es sich ähnlich wie bei einer geänderten Bewertung objektiv unveränderter Sachverhalte, die auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht und der Behörde erst durch diesen, von ihr nicht beeinflussbaren Erkenntnisfortschritt zugänglich gemacht wurde (vgl. hierzu BVerwG, NVwZ 1984, 102, 103; NVwZ 2016, 323 Rn. 11 f.; BVerwGE 155, 81 Rn. 36).

  • BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 38.90

    Verwaltungsakt - Bekanntgabe gegenüber Ehegatten - Anschluß- und Benutzungszwang

    Erforderlich ist vielmehr, daß der Widerruf zur Abwehr einer Gefährdung des öffentlichen Interesses, d.h. zur Beseitigung oder Verhinderung eines sonst drohenden Schadens für wichtige Gemeinschaftsgüter geboten ist (vgl. u.a. Beschluß vom 16. Juli 1982 - BVerwG 7 B 190.81 - Buchholz 421 Kultur- und Schulwesen Nr. 80 = DVBl. 1982, 1004 [1005]; Kopp, VwVfG , 5. Aufl. 1991, § 49 Rdnr. 39 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.05.1983 - 9 B 3888.80   

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BVerwG, 18.05.1983 - 9 B 3888.80 (https://dejure.org/1983,1719)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.1983 - 9 B 3888.80 (https://dejure.org/1983,1719)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 1983 - 9 B 3888.80 (https://dejure.org/1983,1719)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung - Erfordernis eines förmlichen Gerichtsbeschlusses - Unterbleiben des Sachvortrags in der mündlichen Verhandlung als absoluter Verfahrensmangel - Umfang der Verpflichtung zur ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 192
  • NVwZ 1984, 102 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.04.1983 - 9 B 2337.80

    Rechtsfolgen eines unterbliebenen Sachvortrags in der mündlichen Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1983 - 9 B 3888.80
    Davon kann jedoch - wie der Senat in den zur Veröffentlichung bestimmten Beschlüssen vom 18. April 1983 - BVerwG 9 CB 82.82 und 9 B 2337.80 - im einzelnen ausgeführt hat - regelmäßig nicht ausgegangen werden, weil eine Vermutung dafür spricht, daß allen Richtern im Rahmen der Beratung eine vollständige Unterrichtung über den Sach- und Streitstoff zuteil wird.
  • BVerwG, 18.04.1983 - 9 CB 82.82

    Vermutung für Unterrichtung der Richter in der Beratung - Vorschriftswidrige

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1983 - 9 B 3888.80
    Davon kann jedoch - wie der Senat in den zur Veröffentlichung bestimmten Beschlüssen vom 18. April 1983 - BVerwG 9 CB 82.82 und 9 B 2337.80 - im einzelnen ausgeführt hat - regelmäßig nicht ausgegangen werden, weil eine Vermutung dafür spricht, daß allen Richtern im Rahmen der Beratung eine vollständige Unterrichtung über den Sach- und Streitstoff zuteil wird.
  • BVerfG, 13.02.1958 - 1 BvR 56/57

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im strafrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1983 - 9 B 3888.80
    Die Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs erstreckt sich nur auf Vorgänge, die das der Versagung rechtlichen Gehörs bezichtigte Gericht für erheblich hält (vgl. BVerfGE 7, 275 [280]; Urteil vom 28. Juni 1963 - BVerwG 6 C 86.60 - Buchholz 310 § 108 Nr. 25).
  • BVerwG, 19.03.1976 - 6 C 81.75

    Fehlende Urteilsgründe - Mündliche Verhandlung - Beratung des verkündeten Urteils

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1983 - 9 B 3888.80
    In diesem Fall wäre das Berufungsgericht sogar zur Vermeidung eines absoluten Revisionsgrundes (vgl. § 138 Nr. 6 VwGO; BVerwGE 50, 278) zu einer Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung verpflichtet gewesen.
  • BVerwG, 28.06.1963 - VI C 86.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1983 - 9 B 3888.80
    Die Verpflichtung zur Gewährung rechtlichen Gehörs erstreckt sich nur auf Vorgänge, die das der Versagung rechtlichen Gehörs bezichtigte Gericht für erheblich hält (vgl. BVerfGE 7, 275 [280]; Urteil vom 28. Juni 1963 - BVerwG 6 C 86.60 - Buchholz 310 § 108 Nr. 25).
  • BFH, 08.04.1998 - VIII R 32/95

    Vorlage an den Großen Senat zu den Anforderungen an eine schlüssige Rüge der

    § 93 Abs. 3 Satz 2 FGO steht damit in enger Beziehung zu dem Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf rechtliches Gehör mit der Folge, daß Bedeutung und Tragweite dieses Grundrechts die Ermessensfreiheit des Gerichts zu einer Wiedereröffnungspflicht verdichten können (vgl. z.B. BVerwG-Urteil in NVwZ 1989, 857, 858; ferner BVerwG-Beschluß vom 18. Mai 1983 9 B 3888/80, NJW 1984, 192, jeweils die Parallelvorschrift des § 104 Abs. 3 Satz 2 der Verwaltungsgerichtsordnung --VwGO-- betreffend).
  • OLG Düsseldorf, 14.04.2006 - 23 U 160/05

    Haftungsausfüllende Kausalität bei anwaltlichen Pflichtverletzungen

    Ist die Entscheidung nicht bindend geworden, dann muss ein förmlicher Beschluss über die Fortsetzung des Prozesses erfolgen (BVerwG Beschluss vom 18.5.1983 - 9 B 3888/80, NJW 1984, 192).
  • BVerwG, 19.10.1984 - 5 B 77.83

    Wasseransammlungen auf Grundstücken - Verpflichtung zur Aufklärung des

    Gründe, aus denen sich eine Pflicht zur Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung ergeben könnte (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 18. Mai 1983 - BVerwG 9 B 3888.80 - [Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 16]), haben die Kläger nicht geltend gemacht.
  • BVerwG, 02.10.1984 - 8 B 64.84

    Zuschüsse für eine Wasserversorgungsanlage

    Die mündliche Verhandlung wiederzueröffnen, liegt grundsätzlich im revisionsgerichtlich nicht nachprüfbaren Ermessen des Tatsachengerichts (Beschluß vom 18. Mai 1983 - BVerwG 9 B 3888.80 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 16 S. 1 [2]).
  • BVerwG, 21.09.1984 - 8 B 45.84

    Zulassung der Revision wegen Verfahrensmangels - Abweichung von einer

    Die mündliche Verhandlung wiederzueröffnen, liegt grundsätzlich im revisionsgerichtlich nicht nachprüfbaren Ermessen des Tatsachengerichts, das in bestimmten Fällen zu einer Wiedereröffnung sogar verpflichtet sein kann (Beschluß vom 18. Mai 1983 - BVerwG 9 B 3888.80 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 16 S. 1 [2]).
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