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   VGH Hessen, 06.07.1983 - 6 TH 5023/83   

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https://dejure.org/1983,4988
VGH Hessen, 06.07.1983 - 6 TH 5023/83 (https://dejure.org/1983,4988)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06.07.1983 - 6 TH 5023/83 (https://dejure.org/1983,4988)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06. Juli 1983 - 6 TH 5023/83 (https://dejure.org/1983,4988)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulentwicklungsplanung - Formelle Anforderungen an Kreistagsbeschluß und Schulbezirkssatzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 113
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 25.04.1983 - VI N 5/82
    Auszug aus VGH Hessen, 06.07.1983 - 6 TH 5023/83
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 25.04.1983 (VI N 5/82) auf Seite 6 folgendes ausgeführt:.
  • VGH Hessen, 24.08.1994 - 7 TG 2135/94

    Schulrecht: zum Anspruch auf Einrichtung einer 5. Klasse an einem Gymnasium und

    Letzterer vertritt lediglich gemäß § 45 Abs. 1 Satz 1 HKO den Landkreis, und zwar auch in gerichtlichen Verfahren und selbst dann, wenn das Begehren auf eine Maßnahme abzielt, die in die ausschließliche Zuständigkeit des Kreistags fällt (vgl. dazu Hess. VGH, Be. v. 6.7.1983 - 6 TH 5023/83 -, NVwZ 1984, 113, u. v. 11.8.1983 - VI TG 2654/82 -, wo im Rubrum als Antragsgegner jeweils der Landkreis, vertreten durch den Kreisausschuß, aufgeführt ist, obwohl Streitgegenstand die sofortige Vollziehung einer Schulorganisationsmaßnahme des Kreistags war).
  • VGH Hessen, 01.02.1990 - 6 UE 2180/88

    Anspruch auf Errichtung einer Schule - schulformunabhängige (integrierte)

    Dazu gehört "wegen der die Kreisangehörigen nicht unerheblich tangierenden Auswirkungen" auch die von den Klägern begehrte Schulorganisationsmaßnahme (siehe ähnlich für die Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Schulorganisationsänderung -- Schließung einer Hauptschule -- Hess. VGH, Beschluß vom 06.07.1983 -- 6 TH 5023/83 --, NVwZ 1984, 113 ).
  • VGH Hessen, 20.06.1988 - 6 N 1577/88
    Dieser Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung (siehe Beschluß des erkennenden Senats vom 06.07.1983 VI TH 5023/83 , NVwZ 1984, 113) ist auch ordnungsgemäß im Sinne des § 41 Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 Satz 1 und 2 Verwaltungsverfahrensgesetz bekanntgegeben worden.
  • VG Greifswald, 24.07.1996 - 4 B 1392/96
    Gemäß § 80 Abs. 1 VwGO hat der Widerspruch der Antragsteller gegen die Verwaltungsakte in Form einer Allgemeinverfügung darstellenden Beschlüsse des Kreistages, welche auf die Herbeiführung einer Schulorganisationsänderung gerichtet sind (vgl. dazu VGH Kassel, Beschluss vom 06.07.1993 - TH 5023/83 - NVwZ 1984, 113), aufschiebende Wirkung.
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