Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 18.01.1984

Rechtsprechung
   BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 735/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1316
BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 735/82 (https://dejure.org/1983,1316)
BVerfG, Entscheidung vom 03.11.1983 - 2 BvR 735/82 (https://dejure.org/1983,1316)
BVerfG, Entscheidung vom 03. November 1983 - 2 BvR 735/82 (https://dejure.org/1983,1316)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Nichtzulassungsbeschwerde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtliches Gehör im Verwaltungsprozeß - Fristversäumung - Nichtzulassungsbeschwerde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 65, 219
  • NVwZ 1984, 301
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.08.1969 - VIII B 34.68

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Senden der

    Auszug aus BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 735/82
    Die Beschwerdebegründung müsse aber ebenfalls bei dem Berufungsgericht eingereicht werden (vgl. BVerwGE 32, 357 ).

    Das Bundesverwaltungsgericht habe ferner schon in BVerwGE 32, 357 darauf hingewiesen, daß das Gesetz bei der Nichtzulassungsbeschwerde anders als bei der Revision nicht zwischen der Einlegung des Rechtsmittels und der Einreichung der Begründung unterscheide und daß nach dem Gesetzeswortlaut die Beschwerdeschrift selbst die Begründung enthalten müsse.

  • BVerfG, 03.03.2003 - 1 BvR 310/03

    Pflicht zur Begründung eines Berufungszulassungsantrags beim VG anstatt beim OVG

    Die aufgeworfenen Fragen sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geklärt (vgl. BVerfGE 65, 219 ).

    Unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der unterschiedlichen Regelungen in § 124 a Abs. 3 und 4 VwGO ist nicht ersichtlich, dass dem Beschwerdeführer der Zugang zu der Berufungsinstanz unzumutbar oder sachlich nicht gerechtfertigt erschwert wird (siehe zu der vergleichbaren Regelung des § 132 Abs. 3 Satz 2 VwGO a.F. beziehungsweise § 133 Abs. 3 Satz 2 VwGO n.F. ebenso BVerfGE 65, 219 ).

  • BVerwG, 24.07.1997 - 9 B 552.97

    Revisionszulassungsgründe - Ausgangsgericht

    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Rechtsprechung ausdrücklich gebilligt und ausgeführt, die dahin gehende Auslegung des § 132 Abs. 3 Satz 2 VwGO a.F. sei nicht willkürlich und bedeute auch keine Erschwerung des Zugangs zur Revisionsinstanz, die unzumutbar oder sachlich nicht gerechtfertigt wäre (vgl. BVerfGE 65, 219 [225 f.] m.w.N. auch zur entsprechenden Beurteilung durch die Kommentarliteratur).
  • BVerwG, 17.12.1990 - 5 CB 42.90

    Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Gerichtsbesetzung - Altersgrenze für

    Unzumutbare Anforderungen stellt § 132 Abs. 3 VwGO ersichtlich nicht (BVerwG, Beschluß vom 20. Juni 1973 - BVerwG 6 CB 10.73 - ; s. auch zu § 132 Abs. 3 Satz 2 VwGO BVerfGE 65, 219 [BVerfG 03.11.1983 - 2 BvR 735/82]).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.2002 - 5 S 1484/02

    Einreichung der Begründung des Antrags auf Berufungszulassung beim

    Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen insoweit nicht (vgl., zu § 132 Abs. 3 Satz 2 VwGO a.F., BVerfG, Beschl. v. 03.11.1983 - 2 BvR 735.82 -, BVerfGE 65, 219 = NVwZ 1984, 301).
  • BVerwG, 13.09.2022 - 9 B 11.22

    Vorlage der Beschwerdebegründung beim Ausgangsgericht

    Dieses Gesetzesverständnis ist verfassungsgemäß (BVerfG, Beschluss vom 3. November 1983 - 2 BvR 735/82 - BVerfGE 65, 219 ).
  • OVG Sachsen, 12.03.2021 - 1 A 1266/19

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Einlegungsort; Wiedereinsetzungsantrag;

    V B 76/61 -, NJW 1962, 1692 und BVerfG, Beschl. v. 3. November 1983 - 2 BvR 735/82 -, juris Rn. 14 f.) mit der Erwägung, das Oberverwaltungsgericht habe sich im Zusammenhang mit der Gewährung von Prozesskostenhilfe bereits mit der Angelegenheit befasst und sei das "sachnähere Gericht für den eigentlichen Berufungszulassungsantrag" (S. 2 des klägerischen Schriftsatzes v. 9. März 2021), dem das Verwaltungsgericht ohnehin nicht abhelfen könne, sieht der Senat auch im Zusammenhang mit der Verbindung von Zulassungs- und Wiedereinsetzungsantrag keine Grundlage.
  • VGH Bayern, 28.02.2019 - 16b D 19.11

    Fristversäumnis bei Berufungseinlegung

    Der Umstand, dass dem Beklagten vom Verwaltungsgerichtshof bereits ein Aktenzeichen mitgeteilt worden war, gebietet kein anderes Verständnis des § 64 Abs. 1 BDG (vgl. BVerfG, B.v. 3.11.1983 - 2 BvR 735/82 - BVerfGE 65, 219/225).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2002 - 14 A 2568/02
    BVerfG, Beschluss vom 3.11.1983 - 2 BvR 735/82 -, BVerfGE 65, 291 = NVwZ 1984, 301.
  • BFH, 29.01.1986 - II R 5/86

    Verfahren - Nichtzulassung - Revision - Beschwerde - Begründung

    Auch in einem solchen Fall erfordert die gesetzliche Förmlichkeitsregelung über die Nichtzulassungsbeschwerde die Einreichung der Beschwerdebegründung bzw. der Beschwerde bei dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten werden soll (vgl. dazu auch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 3. November 1983 2 BvR 735/82, Steuerrechtsprechung in Karteiform, Finanzgerichtsordnung, § 115, Rechtsspruch 221 zur vergleichbaren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.01.1984 - 2 BvR 1979/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2573
BVerfG, 18.01.1984 - 2 BvR 1979/83 (https://dejure.org/1984,2573)
BVerfG, Entscheidung vom 18.01.1984 - 2 BvR 1979/83 (https://dejure.org/1984,2573)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Januar 1984 - 2 BvR 1979/83 (https://dejure.org/1984,2573)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit - Aufenthaltsbeendende Maßnahmen - Eheschließung als Zweck für Einreise - Aufgabe der ehelichen Lebensgemeinschaft

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 301
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 52.81

    Volljährigkeit - Daueraufenthalt - Schutzgebot - Ausländer - Adoptiveltern -

    Beispielsweise ist die Ehe nach ihrer herkömmlichen, rechtlich anerkannten Ausgestaltung auf ein familiäres Zusammenleben ausgerichtet (vgl. § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB; BVerfG, Beschluß vom 18. Januar 1984 - 2 BvR 1979/83 - NVwZ 1984, 301).
  • BVerwG, 03.03.1989 - 1 B 21.89

    Schutz von Ehe und Familie - Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Eheliche

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  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 11.82

    Daueraufenthalt eines volljährigen Ausländers bei seinen deutschen Adoptiveltern

    Beispielsweise ist die Ehe nach ihrer herkömmlichen, rechtlich anerkannten Ausgestaltung auf ein familiäres Zusammenleben ausgerichtet (vgl. § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB ; BVerfG, Beschluß vom 18. Januar 1984 - 2 BvR 1979/83 - NVwZ 1984, 301 ).
  • VGH Hessen, 12.08.1991 - 12 UE 3862/87

    Aufenthaltserlaubnis für türkischen Arbeitnehmer nach Scheidung seiner Ehe mit

    Unabhängig von der Frage, in welchem Zeitraum zwischen dem Kläger und seiner früheren Ehefrau tatsächlich eine dem Schutz des Art. 6 GG unterfallende eheliche Lebensgemeinschaft bestanden hat (vgl. hierzu: BVerfG --Richterausschuß--, 18.01.1984 - 2 BvR 1979/83 -, NVwZ 1984, 301), ist selbst unter Berücksichtigung einer dreijährigen Ehezeit regelmäßig eine Aufenthaltsbeendigung zumutbar, da ein Ausländer bei einer derart kurzen Ehezeit in der Bundesrepublik Deutschland nicht in einer Weise verwurzelt ist, die eine Rückkehr in seine Heimat als unverhältnismäßig erscheinen läßt (vgl. BVerwG, 11.01.1983 - 1 B 143.82 -, EZAR 105 Nr. 10 = InfAuslR 1983, 107; Hess. VGH, 07.11.1988 - 13 UE 1656/87 -).
  • BVerwG, 25.06.1984 - 1 B 41.84

    Nichtzulassung einer Revision - Gewährung eines unmittelbaren Aufenthaltsrechts

    Der erwähnte Schutzzweck trifft deswegen nicht zu, wenn die Eheleute nicht nur vorübergehend nicht (mehr) in ehelicher Gemeinschaft, sondern getrennt leben, ohne daß dies zur Voraussetzung hätte, daß die Ehe als eine sogenannte "Scheinehe" (vgl. dazu BVerwGE 65, 174) geschlossen worden ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. Mai 1983 - 2 BvR 476/83 - vom 18. Januar 1984 - 2 BvR 1979/83 - NVwZ 1984, 301; Senatsbeschlüsse vom 6. April 1981 - BVerwG 1 B 31.81 - InfAuslR 1982, 6; vom 10. August 1982 - BVerwG 1 B 77.82 -).
  • VGH Hessen, 12.11.1986 - 7 UE 1085/85
    Dann aber durften diese bei der Ausübung des behördlicher) Ermessens - wie regelmäßig - geringer gewichtet werden als die für eine Beendigung des Aufenthalts des Klägers sprechenden öffentlichen Belange (vgl. BVerfG, B. v. 18.01.1984, NVwZ 1984, 301, 302, u. BVerwG, U. v. 11.06.1975, NJW 1975, 2155, 2156; zust. Huber, Ausländer- und Asylrecht, 1983, S. 24, Rdnr. 70).
  • BVerwG, 10.07.1984 - 1 C 23.82

    Rechtsmittel

    Der besondere aufenthaltsrechtliche Schutz der Ehe zwischen einem Deutschen und einem Ausländer beruht darauf, daß zur Ehe nach ihrer herkömmlichen, rechtlich anerkannten Ausgestaltung die eheliche Lebensgemeinschaft gehört (vgl. § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB; BVerfG, Beschluß vom 18. Januar 1984 - 2 BvR 1979/83 - NVwZ 1984, 301) und daß einen deutschen Staatsangehörigen grundsätzlich nicht zugemutet werden kann, seine Ehe gegen seinen und seines Partners Willen im Ausland zu führen (BVerwGE 56, 246 [250]; 65, 174 [180]).
  • BVerwG, 18.01.1989 - 1 B 5.89

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Gewährleistung der ehelichen

    Das entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse - Vorprüfungsausschuß - vom 19. Mai 1983 - 2 BvR 476/83 - und vom 18. Januar 1984 - 2 BvR 1979/83 - NVwZ 1984, 301).
  • BVerwG, 08.06.1988 - 1 B 23.88

    Möglichkeit einer Widerspruchsbehörde im Widerspruchsverfahren nach Erledigung

    und zwar in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluß vom 18. Januar 1984 - 2 BvR 1979/83 - NVwZ 1984, 301).
  • OVG Saarland, 06.08.1991 - 3 W 56/91

    Antrag auf Anordnung einer aufschiebenden Wirkung gegen einen Bescheid über eine

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  • OVG Saarland, 18.07.1994 - 3 W 21/94

    Wegfall der Grundlage für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach

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