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   BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79   

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BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79 (https://dejure.org/1983,2)
BVerfG, Entscheidung vom 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79 (https://dejure.org/1983,2)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 (https://dejure.org/1983,2)
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Überlinger Zweitwohnungssteuer

Art. 105 IIa GG, § 6 Abs. 4 KAG, Aufwandsteuer, Art. 3 Abs. 1 GG, willkürliche Ungleichbehandlung

Volltextveröffentlichungen (8)

  • DFR

    Zweitwohnungsteuer

  • openjur.de
  • Simons & Moll-Simons

    2. §§ 1 und 2 Abs. 2 der Satzung der Stadt Überlingen über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer vom 21. Januar 1976 sind mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig, weil sie ohne... hinreichenden, sachlichen Grund nur auswärtige Zweitwohnungsinhaber, soweit sie nicht aus beruflichen Gründen oder zu Ausbildungszwecken in der Stadt wohnen, besteuern

  • Wolters Kluwer

    Zweitwohnungssteuer - Örtliche Aufwandsteuer - Ausbildungszweck

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zweitwohnungssteuer ist mit dem Grundgesetz konform

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Zulässigkeit von Zweitwohnungssteuern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit einer Zweitwohnungssteuer - Stadt Überlingen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • t-online.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    In Überlingen am Bodensee begann das ganze Elend

Sonstiges (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 65, 325
  • NJW 1984, 785
  • NVwZ 1984, 302 (Ls.)
  • DVBl 1984, 216
  • BB 1984, 48
  • DÖV 1984, 246
  • BStBl II 1984, 72
 
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Wird zitiert von ... (743)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74

    Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse

    Auszug aus BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
    Die Abgabe erfüllt nach ihrem maßgeblichen materiellen Gehalt (BVerfGE 49, 343 [353 ff.]) die Kriterien einer Steuer.

    Steuern im Sinne des Grundgesetzes sind einmalige oder laufende Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einkünften allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft (BVerfGE 49, 343 [353 f.]; vgl. § 3 Abs. 1 Satz 1, 1. Halbsatz AO 1977).

    Der Kreis der Abgabepflichtigen ist darum bei den Zwecksteuern auch nicht auf solche Personen begrenzt, die einen wirtschaftlichen Vorteil aus dem öffentlichen Vorhaben ziehen (BVerfGE 49, 343 [353 f.]).

    Maßgebend für den Charakter einer Steuer als Aufwandsteuer ist es also, daß die in der Einkommensverwendung zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit getroffen werden soll (BVerfGE 16, 64 [74], bestätigt in BVerfGE 49, 343 [354]).

    Wie in den Entscheidungen BVerfGE 16, 64 [74] und 49, 343 [354] angeführt, soll die Aufwandsteuer die in der Einkommensverwendung zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit treffen.

    Soweit sich aus der Entscheidung BVerfGE 49, 343 [354] etwas Abweichendes ergeben sollte, hält der Senat daran nicht fest.

    Dabei ist neben anderen Gesichtspunkten wie Steuergegenstand, Steuermaßstab, Art der Erhebungstechnik, wirtschaftliche Auswirkungen, insbesondere darauf abzustellen, ob die eine Steuer dieselbe Quelle wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit ausschöpft wie die andere (vgl. BVerfGE 49, 343 [355]).

    Entschließt sich der Gesetzgeber, eine bestimmte Steuerquelle zu erschließen, andere Steuerquellen dagegen nicht auszuschöpfen, so ist der allgemeine Gleichheitssatz nicht verletzt, wenn finanzpolitische, volkswirtschaftliche, sozialpolitische oder steuertechnische Erwägungen die verschiedene Behandlung motivieren (BVerfGE 49, 343 [360]).

    Nur die Einhaltung dieser äußersten Grenzen der gesetzgeberischen Freiheit (Willkürverbot) ist vom Bundesverfassungsgericht nachzuprüfen, nicht aber, ob der Gesetzgeber im Einzelfall die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung gefunden hat (BVerfGE 26, 302 [310]; 49, 343 [360 f.]).

  • BVerfG, 04.06.1975 - 2 BvR 824/74

    Vergnügungssteuer

    Auszug aus BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
    "Örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern" im Sinne des Art. 105 Abs. 2 a GG sind begrifflich nichts anderes als "Steuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis" (BVerfGE 40, 56 [60 f.]).

    Eine örtliche Steuer ist begrifflich nichts anderes als eine Steuer mit örtlich bedingtem Wirkungskreis nach Art. 105 Abs. 2 Nr. 1 GG a. F. Sie ist wie diese an die Voraussetzung der örtlichen Radizierung gebunden (BVerfGE 40, 56 [61]).

    Seine Voraussetzungen sind nicht so streng wie im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung, weil andernfalls die ausschließliche Gesetzgebungsbefugnis der Länder für die örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern leerliefe (vgl. BVerfGE 40, 56 [61, 63]).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bislang diese Voraussetzungen im einzelnen nicht festgestellt, sondern dies erst im Fall einer neuen örtlichen Steuer für erforderlich gehalten (BVerfGE 40, 56 [64]).

  • BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvL 8/61

    Einwohnersteuer

    Auszug aus BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
    Maßgebend für den Charakter einer Steuer als Aufwandsteuer ist es also, daß die in der Einkommensverwendung zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit getroffen werden soll (BVerfGE 16, 64 [74], bestätigt in BVerfGE 49, 343 [354]).

    Wie in den Entscheidungen BVerfGE 16, 64 [74] und 49, 343 [354] angeführt, soll die Aufwandsteuer die in der Einkommensverwendung zum Ausdruck kommende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit treffen.

    Sie ruht nicht auf einer Sache oder einem Sachinbegriff (so BVerfGE 16, 64 [73] zur württembergischen Einwohnersteuer).

  • BVerfG, 18.05.1971 - 1 BvL 7/69

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Musikautomaten in Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
    Der Zusatz des Art. 105 Abs. 2 a GG "solange und soweit sie nicht bundesgesetzlich geregelten Steuern gleichartig sind", begrenzt (BVerfGE 31, 119 [128]) und beschränkt über das Erfordernis der örtlichen Radizierung hinaus die Befugnisse des Landesgesetzgebers zusätzlich.

    Der Steuergesetzgeber wird durch das Gleichheitsgebot auch nicht gehindert, anstelle eines individuellen Wirklichkeitsmaßstabes für die Besteuerung aus Gründen der Praktikabilität pauschale Maßstäbe zu wählen und sich mit einer "Typengerechtigkeit" zu begnügen, es sei denn, daß die steuerlichen Vorteile der Typisierung nicht mehr im rechten Verhältnis zu der mit der Typisierung notwendig verbundenen Ungleichheit der steuerlichen Belastung stehen (BVerfGE 31, 119 [130 f.]).

  • BVerfG, 13.07.1965 - 1 BvR 771/59

    Zweigstellensteuer

    Auszug aus BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
    Für eine Schlechterstellung der Auswärtigen müßten sachliche Gründe gegeben sein, die sich aus dem Wesen und Zweck der jeweiligen Steuer herleiten lassen (BVerfGE 19, 101 [111 f.]).

    Es handelt sich um eine benachteiligende Typisierung, bei der die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers ohnehin geringer ist (BVerfGE 19, 101 [116]).

  • BVerfG, 23.07.1963 - 2 BvL 11/61

    Speiseeissteuer

    Auszug aus BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
    Die örtliche Radizierung muß sich aus der normativen Gestaltung des Steuertatbestandes ergeben (BVerfGE 16, 306 [327]); sie kann nicht aus der natürlichen Beschaffenheit des Gegenstandes abgeleitet werden, dessen Gebrauch der Steuer unterworfen wird (vgl. BVerfGE 16, 306 [327] zu einer Verbrauchsteuer).

    Örtliche Steuern sind nur solche Abgaben, die an örtliche Gegebenheiten, vor allem an die Belegenheit einer Sache oder an einen Vorgang im Gebiet der steuererhebenden Gemeinde anknüpfen und wegen der Begrenzung ihrer unmittelbaren Wirkungen auf das Gemeindegebiet nicht zu einem die Wirtschaftseinheit berührenden Steuergefälle führen können (BVerfGE 16, 306 [327]).

  • BVerwG, 26.07.1979 - 7 C 53.77

    Zulässigkeit einer Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
    c) Die gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg gerichtete Revision des Beschwerdeführers wies das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 26. Juli 1979 (BVerwGE 58, 230) zurück: .

    Der Betrag des Mietaufwandes ist Maßgröße für die steuerliche Leistungsfähigkeit, die sich in der Verwendung bestimmter Einkommensteile für bestimmte Konsumgüter, hier das Innehaben einer Zweitwohnung, zeigt (vgl. Hahn, DStR 1980, S. 215 [218]).

  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 20/65

    Verfassungsmäßigkeit der Spekulationsbesteuerung in § 23 Abs. 1 EStG

    Auszug aus BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
    Nur die Einhaltung dieser äußersten Grenzen der gesetzgeberischen Freiheit (Willkürverbot) ist vom Bundesverfassungsgericht nachzuprüfen, nicht aber, ob der Gesetzgeber im Einzelfall die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung gefunden hat (BVerfGE 26, 302 [310]; 49, 343 [360 f.]).
  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

    Auszug aus BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
    Dabei genügt es, wenn einer der genannten Gründe die verschiedene Behandlung trägt (vgl. BVerfGE 13, 181 [203]).
  • BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57

    Eigenmietwert

    Auszug aus BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79
    Mit ihr hat der Gesetzgeber im Interesse der Steuergerechtigkeit die an Miete ersparten Aufwendungen desjenigen, der im eigenen Haus wohnt, als Einkünfte behandelt (BVerfGE 9, 3 [9 f.]).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78

    3. Rundfunkentscheidung

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

  • BVerfG, 08.10.1980 - 1 BvL 122/78

    Kinderzuschuß für Enkel

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

  • BVerwG, 07.03.1958 - VII C 84.57

    Rechtssetzungsbefugnis der Gemeinden, Zulässigkeit einer Spielautomatensteuer

  • VGH Baden-Württemberg, 06.06.1977 - II 201/77
  • BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14

    6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig

    Etwas anderes gilt aber etwa dann, wenn verfassungswidrige Vorschriften Teil einer Gesamtregelung sind, wobei der nicht den Gegenstand des Verfahrens bildende Normteil mit dem für unvereinbar erklärten Normgefüge so verflochten ist, dass beide eine untrennbare Einheit bilden, die nicht in ihre einzelnen Bestandteile zerlegt werden kann (vgl. BVerfGE 65, 325 ; 108, 1 ), oder wenn Regelungen auf einem einheitlichen gesetzgeberischen Konzept beruhen (vgl. BVerfGE 111, 226 ; 138, 136 ).
  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht

    Der Kreis der Abgabepflichtigen knüpft darum bei den Zwecksteuern nicht an solche Personen an, die einen wirtschaftlichen Vorteil aus dem öffentlichen Vorhaben ziehen (vgl. BVerfGE 7, 244 ; 49, 343 ; 65, 325 ; 137, 1 ).
  • BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvL 11/14

    Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer

    Die Grundsteuer zählt zu den Realsteuern (BVerfGE 65, 325 ; 120, 1 ; 125, 141 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 08.11.1983 - 1 BvR 1249/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,284
BVerfG, 08.11.1983 - 1 BvR 1249/81 (https://dejure.org/1983,284)
BVerfG, Entscheidung vom 08.11.1983 - 1 BvR 1249/81 (https://dejure.org/1983,284)
BVerfG, Entscheidung vom 08. November 1983 - 1 BvR 1249/81 (https://dejure.org/1983,284)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung

    Zur Verfassungswidrigkeit der Preisangabenverordnung

  • rechtsportal.de

    Verfassungswidrigkeit der Preisauszeichnungspflicht für den Handel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Preisangabeverordnung - Pflicht zur Preisauszeichnung - Handel - Unvereinbarkeit mit GG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 65, 248
  • NJW 1984, 861
  • MDR 1984, 465
  • NVwZ 1984, 302 (Ls.)
  • GRUR 1984, 276
  • BB 1984, 361
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1983 - 1 BvR 1249/81
    § 2 Preisgesetz enthalte eine wirksame Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen (BVerfGE 8, 274 [307 ff.]).

    Den Rahmen, innerhalb dessen diese Bestimmung nach Inhalt, Zweck und Ausmaß hinreichend bestimmt und mit Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar ist, hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 12. November 1958 (BVerfGE 8, 274 [307 ff.]) aufgewiesen.

    Entscheidend für derartige Regelungen ist ihr funktioneller Zusammenhang mit staatlichen Preisfestsetzungen: Sie sollen Preisfestsetzungs- und Preisberechnungsvorschriften praktikabel machen und zu deren wirksamer Anwendung beitragen, indem sie der Nichtbeachtung von Preisregelungen vorbeugen, ihrer Überwachung dienen sowie die Ermittlung und Verfolgung von Preisverstößen ermöglichen (BVerfGE 8, 274 [315 f.]).

    Zwar erscheint es nicht ausgeschlossen, daß es über die genannten zwei Gruppen hinaus eine weitere Gruppe von Regelungen geben könnte, welche von der preisgesetzlichen Ermächtigung gedeckt sind, zumal das Bundesverfassungsgericht jene Gruppen nach dem Stand der Entwicklung des Preisrechts und der Handhabung der Ermächtigung im Zeitpunkt seiner Entscheidung - 1958 - gebildet hat (BVerfGE 8, 274 [315]).

  • BVerfG, 12.10.1977 - 1 BvR 217/75

    Direktruf

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1983 - 1 BvR 1249/81
    Wird die Berufsausübung durch Rechtsverordnung geregelt, so muß diese auf einer den Anforderungen des Grundgesetzes entsprechenden Ermächtigung beruhen; ihr Inhalt muß ferner durch die Ermächtigung gedeckt sein (BVerfGE 46, 120 [139]; 51, 166 [173]; 53, 135 [143]; 58, 283 [290]).

    Bei dieser Rechtslage ist nicht zu entscheiden, ob sie den inhaltlichen Anforderungen genügen, die an die Verfassungsmäßigkeit einer Berufsausübungsregelung zu stellen sind (vgl. BVerfGE 46, 120 [145]; 58, 283 [290]).

  • BVerfG, 20.10.1981 - 2 BvR 201/80

    Verfassungswidrigkeit des § 4 Abs. 2 HOAI

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1983 - 1 BvR 1249/81
    Wird die Berufsausübung durch Rechtsverordnung geregelt, so muß diese auf einer den Anforderungen des Grundgesetzes entsprechenden Ermächtigung beruhen; ihr Inhalt muß ferner durch die Ermächtigung gedeckt sein (BVerfGE 46, 120 [139]; 51, 166 [173]; 53, 135 [143]; 58, 283 [290]).

    Bei dieser Rechtslage ist nicht zu entscheiden, ob sie den inhaltlichen Anforderungen genügen, die an die Verfassungsmäßigkeit einer Berufsausübungsregelung zu stellen sind (vgl. BVerfGE 46, 120 [145]; 58, 283 [290]).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1981 - 6 S 652/80

    Preisangabe; effektiver Jahreszins bei Kreditwerbung

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1983 - 1 BvR 1249/81
    Die vom Bundesminister für Wirtschaft vertretene Rechtsauffassung würde zu einer völligen Lösung der Ermächtigung von hoheitlichen Preisfestsetzungen führen; aus einer Norm zur Abwicklung der Zwangswirtschaft und zur Abwehr der damit verbundenen Gefahren würde ein Regulativ zur Beeinflussung der Marktwirtschaft (vgl. Bad.-Württ. VGH , WM 1981, 460 [465]).
  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 64/78

    Schulbücher

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1983 - 1 BvR 1249/81
    Ob die Ermächtigung des § 2 Preisgesetz im Blick auf den Übergangscharakter des Gesetzes ihre Anwendbarkeit verloren hat (vgl. BVerfGE 53, 1 [16]), kann dahinstehen.
  • BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 249/79

    Schokoladenosterhase

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1983 - 1 BvR 1249/81
    Wird die Berufsausübung durch Rechtsverordnung geregelt, so muß diese auf einer den Anforderungen des Grundgesetzes entsprechenden Ermächtigung beruhen; ihr Inhalt muß ferner durch die Ermächtigung gedeckt sein (BVerfGE 46, 120 [139]; 51, 166 [173]; 53, 135 [143]; 58, 283 [290]).
  • BVerfG, 25.04.1979 - 1 BvR 1012/76

    Verfassungsmäßigkeit des § 3 Benzinqualitätsangabeverordnung

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1983 - 1 BvR 1249/81
    Wird die Berufsausübung durch Rechtsverordnung geregelt, so muß diese auf einer den Anforderungen des Grundgesetzes entsprechenden Ermächtigung beruhen; ihr Inhalt muß ferner durch die Ermächtigung gedeckt sein (BVerfGE 46, 120 [139]; 51, 166 [173]; 53, 135 [143]; 58, 283 [290]).
  • BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 303/90

    Unterlassung wettbewerbsverzerrender Ausgabe von Einkaufsausweisen an private

    In einer Entscheidung aus 1983 hat das Bundesverfassungsgericht die §§ 1, 2 der damals gültigen Preisangabenverordnung vom 10. Mai 1973 wegen fehlender gesetzlicher Ermächtigung für verfassungswidrig erklärt (vgl. BVerfGE 65, 248 [258 ff.]).
  • BVerwG, 21.02.1995 - 1 C 36.92

    Zwangsweise öffentliche Preisprüfung bei Nachtragsleistungen zulässig?

    Der erkennende Senat ist der Auffassung, daß die - vom Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 53, 1 ; 65, 248 ) offengelassene - Frage, ob § 2 PreisG im Blick auf den Übergangscharakter des Gesetzes infolge Zeitablaufs gegenstandslos geworden ist, jedenfalls insoweit zu verneinen ist, als die Vorschrift zum Erlaß von Rechtsverordnungen auf dem Gebiet der Preise für Bauleistungen bei öffentlichen oder mit öffentlichen Mitteln finanzierten Aufträgen ermächtigt.
  • BGH, 12.07.1984 - I ZR 37/82

    Mischverband II

    Auch § 1 I Preisangabenverordnung ist aus den Gründen des Beschlusses des BVerfG vom 8.11.1983 (NJW 1984, 861 [BVerfG 08.11.1983 - 1 BvR 1249/81]) nichtig.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 8. November 1983 (1 BvR 1249/81 = GRUR 1984, 276 = WRP 1984, 128), der auf eine gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 2 der PreisangabenVO gerichtete Verfassungsbeschwerde ergangen ist, diese Bestimmung für nichtig erklärt und in den Gründen der Entscheidung ausgeführt, daß §§ 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 der PreisangabenVO durch die gesetzliche Ermächtigung des § 2 des Übergangsgesetzes über Preisbildung und Preisüberwachung (Preisgesetz) vom 10. April 1948 (WiGBl S. 27) nicht gedeckt seien und daher gegen Art. 12 GG verstießen (vgl. dazu BVerfG GRUR 1984, 276, 279 f).

  • BVerfG, 15.03.2010 - 1 BvR 476/10

    Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass dem Gestaltungsspielraum des Verordnunggebers umso engere Grenzen gesetzt sind, je stärker sich die Ungleichbehandlung nachteilig auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten auswirken kann (vgl. BVerfGE 118, 79 ), und dass die Verpflichtung zur Preisangabe in die Freiheit der Berufsausübung eingreift (vgl. BVerfGE 65, 248 ).
  • BVerfG, 13.07.1992 - 1 BvR 310/90

    Unterlassung wettbewerbsverzerrender Ausgabe von Einkaufsausweisen an private

    In einer Entscheidung aus 1983 hat das Bundesverfassungsgericht die §§ 1, 2 der damals gültigen Preisangabenverordnung vom 10. Mai 1973 wegen fehlender gesetzlicher Ermächtigung für verfassungswidrig erklärt (vgl. BVerfGE 65, 248 [258 ff.]).
  • BGH, 21.04.1988 - I ZR 129/86

    Kostenerstattung bei einer aufgrund einer später für verfassungswidrig erklärten

    Im Verfahren auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung zahlte die Klägerin (dort Antragsgegnerin) aufgrund verschiedener Kostenfestsetzungsbeschlüsse an die Beklagte sowie an die Gerichtskasse insgesamt 7.695,71 DM an Verfahrenskosten, die sie - die Klägerin - von der Beklagten nunmehr erstattet verlangt, nachdem die durch § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 der Preisangabenverordnung vom 10. Mai 1973 begründete Pflicht zur Preisauszeichnung im Handel durch Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 8. November 1983 (BVerfGE 65, 248) als von der Ermächtigung in § 2 des Preisgesetzes nicht gedeckt und für verfassungswidrig erklärt worden ist.

    Entgegen der Auffassung der Revision gilt dies auch in Fällen wie dem vorliegenden, in denen die maßgeblich gewesene Rechtsgrundlage für unwirksam erklärt worden ist (BVerfGE 65, 248; BGH, Urt. v. 16.2.1984 - I ZR 22/82, WRP 1984, 388, 389).

  • BVerwG, 04.05.1999 - 1 B 34.99

    Preise, Preisrecht, Preise bei öffentlichen Aufträgen, öffentliche Aufträge,

    Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings die Frage offengelassen, ob § 2 PreisG im Blick auf den Übergangscharakter des Gesetzes infolge Zeitablaufs gegenstandslos geworden ist (vgl. BVerfGE 53, 1 ; 65, 248 ).
  • BGH, 16.02.1984 - I ZR 22/82

    Vereinbarkeit von § 1 Abs.1 S. 1 1. Alt. Preisangabenverordnung (PangV) mit Art.

  • StGH Hessen, 04.04.1984 - P.St. 1002

    Rechtskraft - Bindungswirkung - geschäftsführende Landesregierung -

  • BVerfG, 17.01.1996 - 2 BvR 589/92

    Verfassungsrechtliche Überprüfung der gerichtlichen Einziehung eines Tieres im

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2019 - L 11 KA 51/18

    Anspruch eines Vertragsarztes auf Anstellungsgenehmigung für einen Vertragsarzt

  • BVerfG, 27.07.1992 - 2 BvR 595/92

    Änderungen von Straf- und Bußgeldnormen und Rückwirkungsverbot

  • BGH, 29.09.1988 - I ZR 218/86

    Wettbewerbswidrigkeit einer Katalogwerbung eines Optikers; Irreführende Angaben

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2007 - 13 A 92/05

    Tierseuchenkasse; Beitragspflicht; konkurrierende Gesetzgebung

  • OLG Hamburg, 23.12.2009 - 5 U 55/08

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage: Falschangabe der Adresse des Beklagten

  • BVerwG, 04.05.1999 - 1 B 35.99

    Auswirkungen des nachträglichen Wegfalls einer Verordnungsermächtigung auf die

  • BVerfG, 24.02.1999 - 1 BvR 1847/95

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Verfassungsbeschwerde gegen Strafbefehl -

  • BVerfG, 30.04.1996 - 2 BvR 2651/93

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BGH, 17.01.1985 - III ZR 140/83
  • BGH, 17.01.1985 - III ZR 139/83
  • VG Hamburg, 11.03.2009 - 9 K 2094/06

    Nichtigkeit von § 4 der Verordnung zur Einrichtung des Innovationsbereichs Neuer

  • OVG Thüringen, 13.04.1999 - 2 ZEO 18/99

    Wirtschaftsverfassung, Wirtschaftslenkung, Marktordnung einschließlich

  • VG Hamburg, 13.01.2011 - 9 K 1774/09

    Streit um Abgabenfestsetzungsbescheid aufgrund der Randlage eines Grundstücks

  • BGH, 10.12.1987 - I ZR 213/85

    Analoge Anwendbarkeit des § 79 Abs. 2 S. 3 Bundesverfassungsgerichtsgesetz bei

  • BVerwG, 27.07.1984 - 1 C 31.81

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.01.1985 - I ZR 172/81

    Förderung gewerblicher Interessen - Wahrnehmung von Verbraucherinteressen -

  • OLG Köln, 23.11.1984 - 6 U 96/84

    Wirksamkeit eines strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungsvertrag zur

  • BGH, 04.10.1984 - I ZR 26/82

    Kostenentscheidung bei Rücknahme der Klage - Voraussetzungen für unrichtige

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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.05.1983 - 1 C 33.82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1344
BVerwG, 17.05.1983 - 1 C 33.82 (https://dejure.org/1983,1344)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.1983 - 1 C 33.82 (https://dejure.org/1983,1344)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 1983 - 1 C 33.82 (https://dejure.org/1983,1344)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 302
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 03.06.1981 - 11 RA 4/81

    Zustimmung zur Sprungrevision - Erklärung zur Niederschrift - Einlegung und

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1983 - 1 C 33.82
    Eine solche Zustimmung schließt die Zustimmung zur Einlegung der Revision nicht ein und kann grundsätzlich auch nicht in diesem weitergehenden Sinne ausgelegt werden (BSG, Beschluß vom 9. Dezember 1975 - 3 RK 67/75 - NJW 1976, 536; Urteil vom 3. Juni 1981 - 11 RA 4/81 - NVwZ 1982, 64 [BSG 03.06.1981 - 11 RA 4/81]).

    Darin folgt der Senat dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 3. Juni 1981 - 11 RA 4/81 - (a.a.O.), auf das er die Beteiligten hingewiesen hat.

    Unter diesen Umständen scheidet eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (vgl. auch BVerwGE 18, 53; BSG, Urteil vom 3. Juni 1981 - 11 RA 4/81 - a.a.O.).

  • BVerwG, 13.02.1964 - VIII C 383.63
    Auszug aus BVerwG, 17.05.1983 - 1 C 33.82
    Es bedarf wie in BVerwGE 18, 53 hier keiner Entscheidung, ob Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 60 VwGO gewährt werden kann, wenn innerhalb der Revisionsfrist das Formerfordernis des § 134 Abs. 1 Satz 2 VwGO nicht erfüllt wurde.

    Unter diesen Umständen scheidet eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (vgl. auch BVerwGE 18, 53; BSG, Urteil vom 3. Juni 1981 - 11 RA 4/81 - a.a.O.).

  • BVerwG, 16.02.1972 - V C 6.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1983 - 1 C 33.82
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts genügt es, daß die schriftliche Zustimmungserklärung nach Einlegung der Revision innerhalb der Revisionsfrist vorgelegt wird; ferner hat es das Bundesverwaltungsgericht in seiner bisherigen Rechtsprechung ausreichen lassen, daß die Zustimmung im Termin vor dem Verwaltungsgericht zu Protokoll erklärt wird (BVerwGE 39, 314).
  • BSG, 09.12.1975 - 3 RK 67/75

    Sozialgericht - Mündliche Verhandlung - Zulassung der Sprungrevision - Zustimmung

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1983 - 1 C 33.82
    Eine solche Zustimmung schließt die Zustimmung zur Einlegung der Revision nicht ein und kann grundsätzlich auch nicht in diesem weitergehenden Sinne ausgelegt werden (BSG, Beschluß vom 9. Dezember 1975 - 3 RK 67/75 - NJW 1976, 536; Urteil vom 3. Juni 1981 - 11 RA 4/81 - NVwZ 1982, 64 [BSG 03.06.1981 - 11 RA 4/81]).
  • BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 31.83

    Zulässigkeit der Sprungrevision; Vergnügungsstätte

    Es ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, daß - ausnahmsweise - unter besonderen Umständen auch eine dem Wortlaut nach auf Zulassung der Sprungrevision gerichtete Erklärung bereits als Zustimmung auch zur Einlegung der Sprungrevision verstanden werden kann, selbst wenn die Erklärung vor Zulassung der Sprungrevision abgegeben worden ist (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 3. Juni 1981 - 11 RA 4/81 - NVwZ 1982, 64; BVerwG, Beschluß vom 17. Mai 1983 - BVerwG 1 C 33.82 - NVwZ 1984, 302).
  • BVerwG, 22.06.2022 - 2 C 12.21

    Sprungrevision; Belehrung über das Erfordernis der Beibringung der

    Eine Berichtigung der Niederschrift ist zwar grundsätzlich möglich; in diesem Falle muss die Protokollberichtigung jedoch innerhalb der Revisionsfrist nachgewiesen worden sein (BVerwG, Beschlüsse vom 17. Mai 1983 - 1 C 33.82 - Buchholz 310 § 134 VwGO Nr. 23 S. 7 f. und vom 11. Februar 1997 - 8 C 4.97 - juris Rn. 6 m. w. N.).

    Dabei bedarf es keiner Klärung, ob in den Fällen, in denen die Berichtigung des Protokolls nicht innerhalb der Frist zur Einlegung der Revision, sondern erst nach deren Ablauf erfolgt, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 60 VwGO gewährt werden kann (zustimmend Pietzner/Bier, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand: Juli 2021, § 134 Rn. 26; offen gelassen von BVerwG, Beschlüsse vom 17. Mai 1983 - 1 C 33.82 - Buchholz 310 § 134 VwGO Nr. 23 S. 8, vom 25. August 1989 - 8 C 61.89 - juris Rn. 7 und vom 18. September 2008 - 2 C 125.07 - juris Rn. 13).

    Erforderlichenfalls hätte sie eine anderweitig gefasste Erklärung "anfordern" müssen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17. Mai 1983 - 1 C 33.82 - Buchholz 310 § 134 VwGO Nr. 23 S. 8 und vom 25. August 1989 - 8 C 61.89 - juris Rn. 7).

  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 6.92

    Vertreibungsmaßnahmen - Vertreibungsgebiete - Vertriebene

    Eine - im übrigen auch nicht erforderliche - Zustimmung zur Zulassung der Sprungrevision, wie sie hier die Beklagte vor dem Verwaltungsgericht zu Protokoll gegeben hat, reicht grundsätzlich nicht aus (Beschluß vom 17. Mai 1983 - BVerwG 1 C 33.82 - Buchholz 310 § 134 VwGO Nr. 23).
  • BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 9.85

    Berufung - Revisionszulassung - Rechtsmittelbelehrung

    Eine solche Zustimmung schließt die Zustimmung zur Einlegung der Revision nicht ein und kann grundsätzlich auch nicht in diesem weitergehenden Sinne ausgelegt werden (BVerwG, Beschluß vom 17. Mai 1983 - BVerwG 1 C 33.82 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 25.11.1992 - 4 C 16.92

    Sprungrevision - Zustimmung in mündlicher Verhandlung - Revisionsfrist -

    Eine Berichtigung der Niederschrift ist zwar möglich; in diesem Falle muß die Protokollberichtigung jedoch innerhalb der Revisionsfrist nachgewiesen worden sein (vgl. BVerwG, Beschluß vom 17. Mai 1983 - BVerwG 1 C 33.82 - Buchholz 310 § 134 VwGO Nr. 23 = NVwZ 1984, 302; BSG, Urteil vom 3. Juni 1981 - 11 RA 4/81 - NVwZ 1982, 64).

    Die verlesene und von den Beteiligten so genehmigte gerichtliche Niederschrift gibt schlechterdings keinen Anhalt dafür, daß die Beteiligten mit ihren Erklärungen nicht nur die Zulassung der Sprungrevision beantragen, sondern bereits zu diesem Zeitpunkt auch der Einlegung des Rechtsmittels durch den jeweiligen Rechtsmittelgegner unbedingt zustimmen wollten (vgl. hierzu BVerwG, Beschluß vom 17. Mai 1983 - BVerwG 1 C 33.82 - a.a.O.; BSG, Beschluß vom 9. Dezember 1975 - 3 RK 67/75 - NJW 1976, 536; Urteil vom 3. Juni 1981 - 11 RA 4/81 - a.a.O.).

  • BVerwG, 18.09.2008 - 2 C 125.07

    Formgerechte Einlegung der Sprungrevision durch eine der Revisionsschrift

    Denn diese Zustimmung schließt die Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision nicht ein (Beschluss vom 17. Mai 1983 BVerwG 1 C 33.82 Buchholz 310 § 134 VwGO Nr. 23).

    13 Dabei kann unentschieden bleiben, ob dem Antrag schon deshalb nicht entsprochen werden kann, weil die Zustimmungserklärung nicht innerhalb der Revisionsfrist vorgelegt worden ist (Beschluss vom 17. Mai 1983 a.a.O.).

  • BVerwG, 08.03.2002 - 5 C 54.01

    Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision in der mündlichen Verhandlung des

    Ein solcher Antrag enthält aber nicht zugleich die Zustimmung zur Einlegung der Revision und kann wegen der mit einer Vorabzustimmung verbundenen Gefahr, die zweite Tatsacheninstanz ohne Kenntnis des Urteilsinhalts zu verlieren, grundsätzlich auch nicht in diesem weitergehenden Sinne ausgelegt werden (vgl. BVerwGE 81, 81 [BVerwG 15.12.1988 - 5 C 9/85]; Urteil vom 3. November 1992 - BVerwG 9 C 32.92 - ; Beschlüsse vom 17. Mai 1983 - BVerwG 1 C 33.82 - = NVwZ 1984, 302>, vom 29. Februar 1984 - BVerwG 8 C 108.83 - , vom 28. März 1985 - BVerwG 3 C 62.84 - , vom 25. November 1992 - BVerwG 4 C 16.92 - = NVwZ-RR 1993, 219> und vom 21. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 26.98 - ).

    Selbst wenn die Beklagte, wie sie offenbar mit ihrem Schriftsatz vom 28. Dezember 2001 vorbringen will, in der mündlichen Verhandlung tatsächlich eine Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision hat erklären wollen, ist diese jedenfalls nicht protokolliert worden, so dass es an dem Schrifterfordernis des § 134 Abs. 1 Satz 1 VwGO fehlt (vgl. BVerwGE 81, 81 [BVerwG 15.12.1988 - 5 C 9/85] und Beschluss vom 17. Mai 1983 - BVerwG 1 C 33.82 - ).

  • BVerwG, 11.02.1997 - 8 C 4.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Form der Zustimmung zur Sprungsrevision

    Eine Berichtigung der Niederschrift ist zwar möglich; in diesem Falle muß die Protokollberichtigung jedoch innerhalb der Revisionsfrist nachgewiesen worden sein (vgl. u.a. Beschluß vom 17. Mai 1983 - BVerwG 1 C 33.82 - Buchholz 310 § 134 VwGO Nr. 23).

    Die vorgespielte und von den Beteiligten so genehmigte gerichtliche Niederschrift gibt schlechterdings keinen Anhalt dafür, daß die Beteiligten mit ihren Erklärungen nicht nur die Zulassung der Sprungrevision beantragen, sondern bereits zu diesem Zeitpunkt auch der Einlegung des Rechtsmittels durch den jeweiligen Rechtsmittelgegner unbedingt zustimmen wollten (vgl. hierzu etwa Beschluß vom 17. Mai 1983 - BVerwG 1 C 33.82 - a.a.O.).

  • BVerwG, 25.08.1989 - 8 C 61.89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Antrag auf Zulassung einer Sprungrevision

    Eine solche Zustimmung schließt die Zustimmung zur Einlegung der Revision nicht ein; sie kann auch nicht in diesem weitergehenden Sinne ausgelegt werden (vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. Mai 1983 - BVerwG 1 C 33.82 - Buchholz 310 § 134 VwGO Nr. 23 S. 6 und vom 29. Februar 1984 - BVerwG 8 C 108.83 - Buchholz 310 § 134 VwGO Nr. 24 S. 9).

    Unter diesen Umständen scheidet eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (vgl. in diesem Zusammenhang auch Beschlüsse vom 13. Februar 1964, a.a.O. und vom 17. Mai 1983, a.a.O. S. 8).

  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 32.92

    Zulässigkeit einer Sprungrevision - Politische Veränderungen in östlichen

    Nach den im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, NJW 1976, 536; NVwZ 1982, 64) ergangenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Mai 1983 - BVerwG 1 C 33.82 - (Buchholz 310 § 134 VwGO Nr. 23) und vom 29. Februar 1984 - BVerwG 8 C 108.83 - (Buchholz 310 § 134 VwGO Nr. 24) schließt die Zustimmung zur Zulassung der Revision die Zustimmung zur Einlegung der Revision nicht ein und kann grundsätzlich auch nicht in diesem weitergehenden Sinne ausgelegt werden.
  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 9.92

    Vertriebeneneigenschaft eines Aussiedlers aus Oberschlesien - Wegfall der

  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 10.92

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises einer aus Polen stammenden deutschen

  • BVerwG, 29.02.1984 - 8 C 108.83

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • BVerwG, 16.07.1984 - 6 C 45.82

    Aufnahme einer Tätigkeit als Arbeiter im öffentlichen Dienst - Ruhen von

  • BVerwG, 11.09.1984 - 6 P 11.84

    Zulässigkeit einer Sprungrechtsbeschwerde - Notwendigkeit einer Zustimmung der

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