Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 20.01.1984

Rechtsprechung
   BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81   

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https://dejure.org/1984,32
BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81 (https://dejure.org/1984,32)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.1984 - 4 C 43.81 (https://dejure.org/1984,32)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 1984 - 4 C 43.81 (https://dejure.org/1984,32)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Privilegiertes Vorhaben - Öffentliche Belange - Außenwirkung - Standortbezogen - Flächennutzungsplan - Landesplanung - Zulässigkeit - Eigentumskräftige Verfestigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BauGB § 35 Abs. 2; BauGB § 35 Abs. 3

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 68, 311
  • NJW 1984, 1577 (Ls.)
  • NJW 1984, 2115 (Ls.)
  • NVwZ 1984, 367
  • DVBl 1984, 627
  • DÖV 1984, 846
  • BauR 1984, 269
  • ZfBR 1984, 200
 
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Wird zitiert von ... (184)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.10.1967 - IV C 86.66

    Fehlende Aussagekraft von Flächennutzungsplänen für die Feststellung von

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81
    Darstellungen eines Flächennutzungsplans sowie Ziele der Raumordnung und Landesplanung können im Außenbereich einem dort privilegiert zulässigen Vorhaben als öffentlicher Belang entgegenstehen, wenn sie sachlich und räumlich hinreichend konkret sind (Modifizierung der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 25. Oktober 1967 - BVerwG 4 C 86.66 - BVerwGE 28, 148).

    Der Senat hat im Urteil vom 25. Oktober 1967 - BVerwG 4 C 86.66 - (BVerwGE 28, 148 ) ausgeführt, hinsichtlich der Berücksichtigung entgegenstehender Flächennutzungspläne gebe es nicht einen nur quantitativen, in der Gewichtung sich graduell auswirkenden, sondern einen qualitativen Unterschied zwischen privilegierten Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 1 BBauG und sonstigen Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BBauG, weil für die privilegierten Vorhaben "§ 35 Abs. 1 BBauG in einer dem § 30 BBauG immerhin nahekommenden Weise ihre Errichtung im Außenbereich vorsieht." Flächennutzungspläne könnten sich deshalb und "weil diese Pläne in der Art und Qualität ihrer Aussage des § 35 Abs. 1 BBauG liegt" gegenüber privilegierten Vorhaben anders als gegenüber sonstigen Vorhaben nicht auswirken.

  • BVerwG, 24.08.1979 - 4 C 3.77

    Teilung eines Grundstücks im Außenbereich; Privilegierte Zulässigkeit von der

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81
    Ob sie sich im Einzelfall durchsetzen, ist eine Frage ihres jeweiligen Gewichts und der Abwägung mit dem Vorhaben, dessen aufgrund der gesetzlichen Privilegierung gesteigertes Durchsetzungsvermögen dabei gebührend in Rechnung zu stellen ist (BVerwG, Urteil vom 24. August 1979 - BVerwG 4 C 3.77 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 158 m.w.Nachw.).
  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 30.73

    Umdeutung gebundener Verwaltungsakte; Flächennutzungsplan als öffentlicher Belang

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81
    Sie dürfen nicht wie Rechtssätze gehandhabt werden; ihre Durchsetzungsfähigkeit als öffentliche Belange gegenüber Außenbereichsvorhaben resultiert wesentlich daraus, daß sie "Unterstützung und einleuchtende Fortschreibung bestimmter tatsächlicher Gegebenheiten" sind (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1975 - BVerwG 4 C 30.73 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 33).
  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 CN 3.06

    Flächennutzungsplan; Darstellung von Konzentrationsflächen; Standortplanung für

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts besitzen Darstellungen eines Flächennutzungsplans nach der Konzeption, die dem Baugesetzbuch zugrunde liegt, zwar aus sich heraus keine unmittelbare rechtliche Bindungswirkung gegenüber privaten Dritten (vgl. Urteile vom 18. August 2005 - BVerwG 4 C 13.04 - BVerwGE 124, 132 , vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 57.84 - BVerwGE 77, 300 und vom 20. Januar 1984 - BVerwG 4 C 43.81 - BVerwGE 68, 311 ; Beschluss vom 20. Juli 1990 - BVerwG 4 N 3.88 - Buchholz 406.11 § 5 BBauGB/BauGB Nr. 7 = NVwZ 1991, 262).
  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Ob diese Sperre greift, ist nach der Rechtsprechung des Senats im Wege einer nachvollziehenden Abwägung zu ermitteln, in die das gesteigerte Durchsetzungsvermögen des privaten Interesses mit dem erheblichen Gewicht einzustellen ist, das ihm nach der in der Privilegierung zum Ausdruck gekommenen gesetzgeberischen Wertung gebührt (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Januar 1984 - BVerwG 4 C 43.81 - BVerwGE 68, 311 und vom 19. Juli 2001 - BVerwG 4 C 4.00 - BVerwGE 115, 17).
  • BVerwG, 18.08.2005 - 4 C 13.04

    Flächennutzungsplan, Grundzüge; Nutzungsbeschränkung; Grenzwerte;

    Da der Gesetzgeber die in § 35 Abs. 1 BauGB genannten Vorhaben im Außenbereich allgemein für zulässig erklärt hat, ohne jedoch eine Entscheidung über den konkreten Standort zu treffen, können einem privilegierten Vorhaben nur konkrete standortbezogene Aussagen im Flächennutzungsplan als öffentlicher Belang entgegenstehen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 1990 - BVerwG 4 N 3.88 - a.a.O.; BVerwGE 77, 300 ; 68, 311 ).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Oktober 2004 - BVerwG 4 C 2.04 - NVwZ 2005, 211 und vom 19. Juli 2001 - BVerwG 4 C 4.00 - BVerwGE 115, 17 ; BVerwGE 77, 300 ; 68, 311 ; Urteil vom 24. August 1979 - BVerwG 4 C 3.77 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 158) setzt die Beantwortung der Frage, ob öffentliche Belange einem Vorhaben entgegenstehen, eine Abwägung voraus, und zwar nicht eine planerische Abwägung, sondern eine nachvollziehende Abwägung zwischen dem jeweils berührten öffentlichen Belang und dem Interesse des Antragstellers an der Verwirklichung des Vorhabens.

    Flächen für die Land- und Forstwirtschaft sind im Allgemeinen keine qualifizierten Standortzuweisungen; sie weisen dem Außenbereich nur die ihm ohnehin nach dem Willen des Gesetzes in erster Linie zukommende Funktion zu, der Land- und Forstwirtschaft - und dadurch zugleich auch der allgemeinen Erholung - zu dienen (vgl. BVerwG, Urteile vom 6. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 28.86 - BRS 50 Nr. 98 und vom 4. Mai 1988 - BVerwG 4 C 22.87 - BVerwGE 79, 318 ; 77, 300 ; 68, 311 ).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 70.79   

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BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 70.79 (https://dejure.org/1984,602)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.1984 - 4 C 70.79 (https://dejure.org/1984,602)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ziele der Raumordnung und Landesplanung - Öffentlicher Belang - Einzelvorhaben - Sonstiges Vorhaben

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit nichtprivilegierter Bauvorhaben im Außenbereich: Ziele der Raumordnung und Landesplanung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 68, 319
  • NJW 1984, 1367
  • NVwZ 1984, 367 (Ls.)
  • ZfBR 1984, 199
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 43.81

    Privilegiertes Vorhaben - Öffentliche Belange - Außenwirkung - Standortbezogen -

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 70.79
    Ziele der Raumordnung und Landesplanung können zwar für bestimmte Bereiche (z.B.: Bereich für die Anlegung oder Erweiterung eines Flughafens, eines Großkraftwerks; Bereiche, die als Landschaftsschutzgebiete zu sichern sind usw.) die Wirkung haben, daß dort Außenbereichsvorhaben nach § 35 Abs. 2 BBauG wegen Widerspruchs zu diesen Zielen nicht zugelassen werden können; Voraussetzung ist aber stets eine sachliche und räumliche Konkretisierung, d.h. die Ausweisung eines bestimmten Zwecks und eines dafür vorgesehenen räumlich - wenn auch nicht parzellenscharf - abgegrenzten Bereichs (vgl. auch Urteil des Senats vom 20. Januar 1984 - BVerwG 4 C 43.81 -).
  • BVerwG, 19.07.2001 - 4 C 4.00

    Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben; Widerspruch zu Zielen der Raumordnung;

    Diese Kriterien hat der Senat bereits zur Auslegung von § 35 Abs. 3 Satz 1, 1. Spiegelstrich BBauG entwickelt (BVerwG, Urteile vom 20. Januar 1984 - BVerwG 4 C 43.81 - BVerwGE 68, 311, und - BVerwG 4 C 70.79 - BVerwGE 68, 319 ).
  • VGH Hessen, 12.09.2000 - 2 UE 924/99

    Rahmenbetriebsplan zum Abbau von Quarzkies

    Die Planaussage muss über das hinausgehen, was bereits in § 35 Abs. 2 und Abs. 3 BauGB für den Außenbereich formuliert ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1984 - 4 C 70/79 -, NJW 1984, 1367 - 4 C 43.81 -, BVerwGE 68, 311; BVerwGE 77, 300; BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1989 - 4 C 28/86 -, NVwZ 91, 161; BVerwG, Beschluss vom 3. Juni 1998 - 4 B 6.98 -, NVwZ 98, 960).

    Auch mit dieser Regelung will der Gesetzgeber erreichen, dass die natürliche Eigenart der Landschaft und deren Erholungsfunktion geschützt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1984 - 2 C 70/79 - NJW 1984, 1367).

    Damit ist eine sachliche und räumliche Zuweisung für einen bestimmten Zweck nicht mehr gegeben, wie sie eine Zielbindung voraussetzt (vgl. BVerwG, NJW 1984, 1367).

    Der Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft kommt deshalb im Allgemeinen keine qualifizierte Standortbindung zu (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Mai 1988 - 4 C 22.87 - BVerwGE 79, 318; BVerwGE 77, 300; BVerwGE 68, 311; BVerwG, NJW 1984, 1367; BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1989 - 4 C 28/86 -, NVwZ 91, 161).

  • BVerwG, 12.07.1985 - 4 C 40.83

    Wasserstraßen - Planfeststellung - Raumordnungsrecht - Voraussetzungen -

    Die gemäß § 5 Abs. 4 RaumOG zu beachtenden Ziele der Raumordnung und Landesplanung geben für die konkrete Fachplanung im allgemeinen nur einen grobmaschigen Rahmen vor, der schon von sich aus Planungsspielräume offenläßt (vgl. BVerwGE 68, 311 [BVerwG 20.01.1984 - 4 C 43/81]; 68, 319 [BVerwG 20.01.1984 - 4 C 43/81]).
  • VG Halle, 25.11.2008 - 2 A 4/07
    Dies überlässt er vielmehr einer im bauaufsichtlichen Verfahren erfolgenden Prüfung anhand des Maßstabs, ob der Zulassung des Vorhabens öffentliche Belange entgegenstehen ( BVerwG, Urt.v. 20.01.1984 - 4 C 70.79 -, NVwZ 1984, 367).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2003 - 20 A 4257/99
    Eine besondere Situation für die Landwirtschaft oder sonstige Gegebenheiten, die die Darstellung als hinreichend konkretisierten Ausdruck einer über den allgemeinen Regelungsgehalt des § 35 Abs. 2 und 3 BauGB hinausgehenden spezifischen Funktionszuweisung zur landwirtschaftlichen Nutzung erscheinen lassen könnten, vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1984 - 4 C 70.79 -, BVerwGE 68, 319, ist weder in dem Ziel selbst noch in den zugehörigen Erläuterungen noch anderweitig dargetan.
  • OVG Sachsen, 26.11.2002 - 1 D 36/01

    Normenkontrollklage gegen Regionalplan Oberes Elbtal/Osterzgebirge;

    Sie können einem Vorhaben nach § 35 Abs. 3 Satz 2 BauGB nur entgegenstehen, wenn sie sachlich und räumlich hinreichend konkret für die Beurteilung von Einzelvorhaben sind (BVerwG, Urt. v. 20.1.1984, BVerwGE 68, 311, 315 ff.; Urt. v. 20.1.1984, BVerwGE 68, 319, 320; Urt. v. 19.7.2001, DVBl. 2001, 1855, 1856).
  • VG Augsburg, 12.12.2013 - Au 5 K 13.1158

    Verpflichtungsklage; Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines

    Dies überlässt er vielmehr einer im bauaufsichtlichen Verfahren erfolgenden Prüfung anhand des Maßstabes, ob der Zulassung des Vorhabens öffentliche Belange entgegenstehen (vgl. BVerwG, U.v. 20.1.1984 - 4 C 70/79 - BayVBl. 1984, 473 f.).

    Damit können Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Zulässigkeit eines privilegierten Vorhabens nur entgegenstehen, wenn ihr Standort durch hinreichend konkrete standortbezogene Aussagen des Flächennutzungsplanes "anderweitig verplant" ist (BVerwG, U.v. 20.1.1984 - 4 C 43.81 - BayVBl. 1984, 473).

  • VG Düsseldorf, 18.03.2004 - 4 K 4781/02

    Herstellung eines Gewässers durch Abgrabung von Sand und Kies; Zulassung der

    Eine besondere Situation für die Landwirtschaft oder sonstige Gegebenheiten, die die Darstellung als hinreichend konkretisierten Ausdruck einer über den allgemeinen Regelungsgehalt des § 35 Abs. 2 und 3 BauGB hinausgehenden spezifischen Funktionszuweisung zur landwirtschaftlichen Nutzung erscheinen lassen könnten, vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1984 - 4 C 70.79 -, BVerwGE 68, 319, ist weder in dem Ziel selbst noch in den zugehörigen Erläuterungen noch anderweitig dargetan.
  • VG Oldenburg, 26.10.1999 - 1 B 3319/99

    Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung eines Emssperrwerks; Bindungswirkung

    Ein Verstoß ließe sich nur dann feststellen, wenn im Landes-Raumordnungsprogramm insoweit eine widersprechende hinreichend konkrete durch Abwägung nicht überwindbare standortbezogene Aussage getroffen worden wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1984 - 4 C 70.79 - BVerwGE 68, 319, 320 f. [BVerwG 20.01.1984 - 4 C 70/79] zu § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB ).
  • VG Düsseldorf, 13.03.2008 - 4 K 5657/06

    Anspruch auf Erteilung eines positiven abgrabungsrechtlichen Vorbescheides;

    Eine besondere Situation für die Landwirtschaft oder sonstige Gegebenheiten, die die Darstellung als hinreichend konkretisierten Ausdruck einer über den allgemeinen Regelungsgehalt des § 35 Abs. 2 und 3 BauGB hinausgehenden spezifischen Funktionszuweisung zur landwirtschaftlichen Nutzung erscheinen lassen könnten - vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 1984 - 4 C 70.79 -, BVerwGE 68, 319 - ist weder in dem Ziel selbst noch in den zugehörigen Erläuterungen noch anderweitig dargetan.
  • VGH Bayern, 23.08.2007 - 25 B 04.506

    Abstandsfläche

  • VGH Bayern, 25.11.2002 - 14 B 00.2137

    Bauleitplanung: Anspruch auf Genehmigung eines Flächennutzunngsplans bei dem

  • VG Sigmaringen, 16.06.2005 - 6 K 2507/02

    Zum Anspruch auf Erteilung einer bau- und naturschutzrechtlichen Genehmigung für

  • VG Augsburg, 06.06.2013 - Au 5 K 13.39

    Verpflichtungsklage auf Erteilung Baugenehmigung; privilegierter Landwirt;

  • VG Düsseldorf, 30.10.2003 - 4 K 4657/99

    Feststellung des Planes zur Herstellung eines Gewässers zum Zwecke der Gewinnung

  • VG Düsseldorf, 08.01.2004 - 4 K 4709/02

    Anspruch auf Entscheidung über einen Planfeststellungsantrag zur Herstellung

  • VG Düsseldorf, 13.03.2008 - 4 K 831/07

    Anspruch auf Erteilung eines positiven abgrabungsrechtlichen Vorbescheides;

  • VG Düsseldorf, 13.03.2008 - 4 K 5658/06
  • VG Gießen, 07.06.2004 - 1 E 5973/03

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit einer Windenergieanlage innerhalb eines

  • VGH Hessen, 03.11.1988 - 3 UE 1272/84

    Genehmigung einer Waldneuanlage

  • OVG Niedersachsen, 24.06.1996 - 3 L 342/94

    Naturschutz; Verfahren; Vorbescheid; Voranfrage; Zulässigkeit von Bodenabbau

  • VGH Bayern, 26.04.1990 - 22 B 88.3351

    Raumordnung und Landesplanung: Untersagung von raumordnungswidrigen Genehmigungen

  • VG Düsseldorf, 18.03.2004 - 4 K 2621/00

    Herstellung eines Gewässers durch Abgrabung von Sand und Kies; Zulassung der

  • VGH Bayern, 29.05.2000 - 20 ZB 00.968

    Bauleitplanung: Versagung der Genehmigung eines ein Gewerbegebiet ausweisenden

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.1991 - 5 S 286/90

    Zur Rechtswidrigkeit der Versagung einer Aufforstungsgenehmigung aufgrund

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