Rechtsprechung
   VGH Hessen, 24.10.1983 - VIII OE 107/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,3090
VGH Hessen, 24.10.1983 - VIII OE 107/82 (https://dejure.org/1983,3090)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24.10.1983 - VIII OE 107/82 (https://dejure.org/1983,3090)
VGH Hessen, Entscheidung vom 24. Oktober 1983 - VIII OE 107/82 (https://dejure.org/1983,3090)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,3090) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VwGO § 124; HessSOG § 1 Abs. 2; HessSOG § 12... ; HessSOG § 28; HessSOG § 57 Abs. 1 Nr. 4; HessSOG § 62 Abs. 1 Nr. 1; HessSOG § 73; HessZuweisungsVO § 1 Nr. 5; HessPolOrgVO § 5 Nr. 2; StVO § 44 Abs. 1 und 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1197
  • NVwZ 1984, 385 (Ls.)
  • VersR 1984, 769
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 28.01.1980 - VIII OE 122/79
    Auszug aus VGH Hessen, 24.10.1983 - VIII OE 107/82
    § 5 Abs. 1 Nr. 2 HessPolOrgVO hat diese Zuständigkeitsregelung nicht außer Kraft gesetzt (Klarstellung zum Urteil des Senats vom 28.1.1980 - VIII OE 122/79).
  • VG Neustadt, 26.02.2019 - 5 K 814/18

    Mobiles Halteverbotszeichen rechtswidrig - Abschleppkostenbescheid rechtswidrig

    Sie lässt eine konkrete Zuordnung der Abschleppwagen zu den einzelnen beiseite zu räumenden Fahrzeugen nicht zu (vgl. hierzu auch Hess. VGH, Urteil vom 24. Oktober 1983, NJW 1984, 1197, 1198), so dass nicht festgestellt werden kann, dass "der Abschleppwagen sich gerade für das Fahrzeug der Klägerin auf den Weg gemacht" habe.
  • OVG Hamburg, 28.03.2000 - 3 Bf 215/98

    Preisgestaltung auch der abgebrochenen Umsetzungsvorgänge - Rechtswidrigkeit der

    Die Einbeziehung von abgebrochenen Abschleppvorgängen in die Kostentragungspflicht entspricht im übrigen - wenngleich auf unterschiedlichen landesrechtlichen Grundlagen -nicht nur der Rechtsprechung (vgl. z.B. VGH Mannheim., Urt. v. 5.5.1971, DAR 1972 S. 137; OVG Münster, Urt. v. 20.12.1979, NJW 1981 S. 478; VGH Kassel, Urt. v. 24.10.1983, NJW 1984 S. 1197; v. 28.7.1987, ESVGH Bd. 38 S. 158, LS; OVG Saarlouis, Urt. v. 9.6.1989 - 1,R 279/88, Juris; OVG Berlin, Urt. v. 12.3.1992, OVGE Bln.

    Sie läßt eine konkrete Zuordnung der Abschleppwagen zu den einzelnen beiseite zu räumenden Fahrzeugen nicht zu (vgl. hierzu auch VGH Kassel, Urt. v. 24.10.1983, NJW 1984 S. 1197, 1198), so daß - entgegen der Annahme der Beklagten und des Verwaltungsgerichts - nicht festgestellt werden kann, daß "der Abschleppwagen sich gerade für das Fahrzeug der Klägerin auf den Weg gemacht" habe (UA S. 7).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2012 - 5 A 2802/11

    Zulässigkeit des Abschleppens eines Fahrzeuges von einem Gehweg bei verbleibender

    vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27. Juni 2002 - 1 S 1531/01 -, DAR 2002, 473 f.; OVG Hamburg, Urteil vom 28. März 2000 - 3 Bf 215/98 -, NJW 2001, 168 = juris, Rn. 43 f.; Hess. VGH, Urteil vom 24. Oktober 1983 - VIII OE 107/82 -, NJW 1984, 1197.
  • VG Koblenz, 10.11.2008 - 3 K 416/08

    Umstrittene Abschleppkosten

    Denn bereits die Anfahrt des Abschleppwagens sowie die konkret durchgeführten vorbereitenden Maßnahmen in Bezug auf ein geplantes Aufladen des Fahrzeugs der Klägerin gehören zu den Handlungen, die der Durchsetzung eines Wegfahrgebots dienten und deren Kosten deshalb erstattungsfähig sind (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 5. Mai 1971, DAR 1972 S. 137; OVG Münster, Urteil vom 20. Dezember 1979, NJW 1981, S. 478; VGH Kassel, Urteil vom 24. Oktober 1983, NJW 1984 S. 1197; OVG Saarlouis, Urteil vom 9. Juni 1989 - 1 R 279/88 - zitiert nach Juris; OVG Berlin, Urteil vom 12. März 1992, 0VGE Bln., Bd. 20, S. 22).
  • VG Koblenz, 18.01.2010 - 4 K 536/09

    Streit um Abschleppkosten

    Denn bereits die Anfahrt des Abschleppwagens sowie die konkret durchgeführten (vorbereitenden) Maßnahmen durch die auf dem Bild (Bl. 4 der Verwaltungsakte) ersichtlichen Unterbauen der Vorderachse des klägerischen Fahrzeuges in Bezug auf ein geplantes Abschleppen gehören zu den Handlungen, die der Durchsetzung eines Wegfahrgebots dienten und deren Kosten deshalb erstattungsfähig sind (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.05.1971, DAR 1972, 137; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.12.1979, NJW 1981, 478; HessVGH , Urteil vom 24.10.1983, NJW 1984, 1197; OVG Saarland, Urteil vom 09.06.1989 - 1 R 279/88 - zitiert nach Juris; OVG Berlin, Urteil vom 12.03.1992, OVGE Bln. 20, 22).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2003 - 5 A 4183/01

    Rechtmäßigkeit der Auferlegung von Kosten einer Leerfahrt eines

    Anders als in den Fällen, in denen sich die Leerfahrt nicht auf ein konkretes Fahrzeug bezieht, vgl. zu einer derartigen Fallkonstellation: Hess. VGH, Urteil vom 24. Oktober 1983 - VIII OE 107/82 -, NJW 1984, 1197 ff., sind dem Störer die Kosten der Leerfahrt ohne weiteres zuzurechnen, wenn das Abschleppfahrzeug - wie hier - konkret für ein bestimmtes Fahrzeug, den PKW der Klägerin, angefordert worden ist.
  • VGH Hessen, 18.03.1988 - 7 UE 273/85

    Kostentragung bei Vollziehung der Abschiebung eines Ausländers

    Aber selbst wenn man eine Aufgabenzuweisung auf Gebieten, die materiell nicht Polizeirecht sind, an die allgemeinen Polizeibehörden aufgrund der Zuweisungsverordnung für rechtmäßig hält, hat dies nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats sowie des 2. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs jedenfalls nicht zur Folge, daß damit auch materielles Polizeirecht für die Verwaltungsvollstreckung maßgebend ist (vgl. zum Straßenverkehrsrecht: Beschlüsse des 7. Senats vom 30.09.1979 - VII TM 105/79 - und vom 08.10.1981 - VII TM 179/81 -, ferner Beschlüsse des 2. Senats vom 24.06.1982 - II TH 30/82 - und vom 09.06.1981 - II TG 15/81 - anderer Ansicht dagegen, also für die Anwendung der Vollstreckungsvorschriften des HSOG der 8. Senat mit Urteil vom 14.10.1983 - VIII OE 107/82 -, NJW 1984 S. 1197, sowie der 11. Senat mit Urteilen vom 24.11.1986 - 11 UE 1177/84 -, NVwZ 1987, 904, und vom 15.06.1987 - 11 UE 2521/84 -, NVwZ 1987, 910; vgl. ferner VG Darmstadt, Hessischer Städte- und Gemeindetag 1985, S. 352).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 08.09.1983 - 21 B 83 A.1465   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,8286
VGH Bayern, 08.09.1983 - 21 B 83 A.1465 (https://dejure.org/1983,8286)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.09.1983 - 21 B 83 A.1465 (https://dejure.org/1983,8286)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. September 1983 - 21 B 83 A.1465 (https://dejure.org/1983,8286)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,8286) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BayPAG Art. 5 Abs. 1, Art. 6, Art. 9 Abs. 2

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1196
  • NVwZ 1984, 385 (Ls.)
  • VersR 1984, 876
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.06.1989 - 12 A 234/86

    Kostenerstattung nach Ölunfall

    Insofern wäre nach Intensität der Störungsauslösung, nach Nähe der Störungsquelle sowie nach der Zumutbarkeit entsprechenden Tätigwerdens sicherlich in der Regel zunächst auf den vorhandenen Verhaltensstörer, die Fa. B, zuzugreifen; eine vorrangige, drittunbesehene Inanspruchnahme des bloßen Zustandsstörers wie der Klägerin erwiese sich als übermäßig (statt anderer OVG Münster, DVBl 1964, 683 (684); VGH Kassel, NJW 1984, 1368 (1369); VGH München, NJW 1984, 1196 f.; BGHZ 54, 21 (24 ff.) = NJW 1970, 1416, sowie aus der Lit. etwa Fleischer, insb.
  • VGH Hessen, 25.08.1987 - 11 UE 904/86

    Kostenersatz für Abschleppen eines auf Fußgängerüberweg abgestellten

    Soweit der Kläger unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (NJW 1984, 1196) die Auffassung vertritt, seine Heranziehung zu den Kosten der Ersatzvornahme als Zustandsverantwortlicher komme deswegen nicht in Betracht, weil die Zustandsverantwortlichkeit voraussetze, daß die Gefahr von einer Sache ohne menschliches Zutun ausgehe, kann dieser zu § 8 des Bayerischen PAG vertretenen Auffassung für den hessischen Rechtsbereich nicht zugestimmt werden.
  • VGH Bayern, 01.07.1986 - 21 B 85 A.3336
    "... Der Senat hält die im Urteil vom 8.9.1983 (NJW 1984, 1196 ) vertretene Rechtsauffassung, wonach die Zustandsverantwortlichkeit des Art. 8 Abs. 1, 2 BayPAG und die daran anknüpfende Kostenerstattungspflicht des Eigentümers einer Sache oder des Inhabers der tatsächlichen Gewalt über diese Sache gem. Art. 9 Abs. 2 Satz 1 BayPAG voraussetze, daß eine Gefahr von dieser Sache ohne menschliches Zutun ausgeht und demgemäß seine Verantwortlichkeit entfalle, wenn nicht die Sache als solche, sondern eine Person mit ihrer Hilfe oder durch ihre Benutzung als Werkzeug die Gefahr verursacht habe, nicht mehr aufrecht.
  • BVerwG, 06.02.1985 - 7 B 155.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Haftung des Halters eines

    An dieser Rechtslage vermag nichts das von der Beschwerde zitierte Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 8. September 1983 (NJW 1984, 1196) zu ändern, das aufgrund und in Auslegung bayerischen Landesrechts für den Bereich der Kostenerstattung von einer engeren Zustandsverantwortlichkeit des Kraftfahrzeugeigentümers ausgegangen ist und die Haftung des Halters für die Abschleppkosten eines von einem Dritten verkehrswidrig geparkten Fahrzeugs verneint hat.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.07.1989 - 12 ( ) A 234/86

    Heranziehung zur Übernahme der Gesamtkosten einer umfangreichen

    Insofern wäre nach Intensität der Störungsauslösung, nach Nähe der Störungsquelle sowie nach der Zumutbarkeit entsprechenden Tätigwerdens sicherlich in der Regel zunächst auf den vorhandenen Verhaltensstörer, die Fa. Braune, zuzugreifen; eine vorrangige, drittunbesehene Inanspruchnahme des bloßen Zustandsstörers wie der Klägerin erwiese sich als übermäßig (statt anderer OVG Münster, DVBl. 1964, S. 683, 684; Hess. VGH, NJW 1984, S. 1369; VGH München, NJW 1984, S. 1196 f.; BGHZ 54, 21, 24 ff.; sowie aus der Literatur etwa Fleischer, Die Auswahl unter mehreren Polizeipflichtigen als Rechtsfrage, 1980, insb.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.1983 - 13 A 1888/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,3907
OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.1983 - 13 A 1888/82 (https://dejure.org/1983,3907)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19.09.1983 - 13 A 1888/82 (https://dejure.org/1983,3907)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 19. September 1983 - 13 A 1888/82 (https://dejure.org/1983,3907)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,3907) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 433
  • NVwZ 1984, 385
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 01.06.1994 - 2 StR 105/94

    Tatzeit - Zeugenvernehmung - Anklageänderung - Hinweispflicht

    In einem Falle, in dem nur ein Gebäude in Brand gesetzt wird, das die Voraussetzungen des § 306 Nr. 2 StGB erfüllt, ist für die Anwendung des § 308 StGB kein Raum (BGH, Urt. v. 24. November 1981 - 5 StR 622/81; BGH bei Holtz MDR 1984, 433; BGH, Beschl. v. 11. März 1987 - 2 StR 63/87; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Konkurrenzen 1).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.04.2006 - 8 C 10315/05

    Flughafen Hahn: Kein Anspruch des Mieters auf Aufhebung des

    Denn abgesehen davon, dass ein solcher Antrag auf Anregung des beeinträchtigten Mieters mangels Kosten für den Eigentümer in aller Regel gestellt werden dürfte, verbessert ein verschärftes Schutzziel im Planfeststellungsbeschluss die Stellung des Mieters bei der zivilrechtlichen Durchsetzung seiner Rechte gegen den Eigentümer (in diesem Sinne auch OVG NRW, NVwZ 1984, 385).
  • BGH, 15.07.1994 - 2 StR 308/94

    Inbrandsetzung - Wohnhaus - Verminderte Schuldfähigkeit - Unterstellung

    In einem solchen Falle ist für die Anwendung des § 308 StGB kein Raum (BGH, Urteil vom 24. November 1981 - 5 StR 622/81; BGH bei Holtz MDR 1984, 433; BGH, Beschluß vom 11. März 1987 - 2 StR 63/87; BGHR StGB § 306 Nr. 2 Konkurrenzen 1).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht