Rechtsprechung
   BVerwG, 12.07.1983 - 9 B 10542.83   

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BVerwG, 12.07.1983 - 9 B 10542.83 (https://dejure.org/1983,441)
BVerwG, Entscheidung vom 12.07.1983 - 9 B 10542.83 (https://dejure.org/1983,441)
BVerwG, Entscheidung vom 12. Juli 1983 - 9 B 10542.83 (https://dejure.org/1983,441)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gesamtschau aller möglichen politischen Verfolgungsgründe eines Asylbewerbers - Berücksichtigung von mehreren, jeweils isoliert nicht tragenden Asylgründen - Bedrohung mit allgemeinen außerstrafrechtlichen Repressalien als Asylgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 43 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71

    Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1983 - 9 B 10542.83
    Dabei läßt sich der Tatbestand, der die Furcht vor Verfolgung wegen politischer Überzeugung begründet erscheinen läßt, nicht in selbständig nebeneinander stehende Bestandteile zerlegen, weil sich die zumeist miteinander verwobenen Bestandteile in der Lebenswirklichkeit weitgehend gegenseitig bedingen und ergänzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. November 1977 - BVerwG 1 C 33.71 - BVerwGE 55, 82 [84]).

    Bei Beurteilung der einer einzelnen Person wegen ihrer politischen Überzeugung drohenden Verfolgungsmaßnahmen ist von erheblicher Bedeutung, ob in dem Heimatstaat des Asylbewerbers andere Träger dieser Überzeugung unter vergleichbaren Umständen dort nach einer Rückkehr politische Verfolgung erlitten haben oder noch erleiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. November 1977, a.a.O. S. 85).

  • BVerwG, 31.03.1981 - 9 C 237.80

    Asylsuchender - Rückkehr in Heimatstaat - Politische Verfolgung -

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1983 - 9 B 10542.83
    Beeinträchtigungen anderer Rechte - dazu gehören auch die ungehinderte berufliche und wirtschaftliche Betätigung - können ein Asylrecht dagegen nur dann begründen, wenn sie nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen und über das hinausgehen, was die Bewohner des Heimat Staates aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (BVerfG, Beschluß vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147, 181, 182/80 - BVerfGE 54, 341 [357]; BVerwG, Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27).
  • BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 874.82

    Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit als

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1983 - 9 B 10542.83
    Auf die äußere Form der Verfolgungsmaßnahme kommt es dabei nicht an (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 17. Mai 1983 - BVerwG 9 C 874.82).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerwG, 12.07.1983 - 9 B 10542.83
    Beeinträchtigungen anderer Rechte - dazu gehören auch die ungehinderte berufliche und wirtschaftliche Betätigung - können ein Asylrecht dagegen nur dann begründen, wenn sie nach ihrer Intensität und Schwere die Menschenwürde verletzen und über das hinausgehen, was die Bewohner des Heimat Staates aufgrund des dort herrschenden Systems allgemein hinzunehmen haben (BVerfG, Beschluß vom 2. Juli 1980 - 1 BvR 147, 181, 182/80 - BVerfGE 54, 341 [357]; BVerwG, Urteil vom 31. März 1981 - BVerwG 9 C 237.80 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 27).
  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche

    Vielmehr verlangt die Verfolgungsprognose allgemein immer eine zusammenfassende Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts insgesamt (Urteil vom 29. November 1977 - BVerwG 1 C 33.71 - BVerwGE 55, 82 [BVerwG 29.11.1977 - 1 C 33/71] sowie Beschluß vom 12. Juli 1983 - BVerwG 9 B 10542.83 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 10).
  • BVerwG, 05.07.1994 - 9 C 158.94

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - EntscheidungserheblicheTatsachenfeststellung -

    Zu beachten bleibt aber, daß auch bei einer Gesamtschau nur asylrechtlich beachtliche Maßnahmen die Beurteilung der Verfolgungssituation als Gruppenverfolgung rechtfertigen können (vgl. BVerwG, Beschluß vom 12. Juli 1983 - BVerwG 9 B 10542.83 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 10; BVerwGE 82, 171).
  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 32.87

    Türkisches Staatsschutzstrafrecht - Asylrechtsrelevanz - Politische Motivation

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es vielmehr darauf an, ob der Asylberechtigte bei zusammenfassender Bewertung des zur Prüfung gestellten Sachverhalts und bei verständiger Würdigung aller Umstände seines Falles die begründete Furcht vor politischer Verfolgung ernsthaft hegen muß, so daß ihm nicht zuzumuten ist, in seinem Heimatstaat zu bleiben oder dorthin zurückzukehren (vgl. Urteil vom 29. November 1977 - BVerwG 1 C 33.71 - BVerwGE 55, 82 [BVerwG 29.11.1977 - 1 C 33/71]; Beschluß vom 17. Januar 1980 - BVerwG 1 B 573.79 -, Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 18 und vom 12. Juli 1983 - BVerwG 9 B 10542.83 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 10; Urteil vom 28. Februar 1984 - BVerwG 9 C 981.81 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 19 vgl. auch BVerfGE 54, 341 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.05.1998 - A 2 S 28/98

    Syrien: keine Gruppenverfolgung syrisch-orthodoxer Christen; zur Einschätzung der

    Eine Automatik oder Zwangsläufigkeit dahingehend, daß sich aus der bloßen Summierung mehrerer nur möglicher Verfolgungsgründe die beachtliche Wahrscheinlichkeit politischer Verfolgung ergibt, besteht nicht (wie BVerwG, Beschluß vom 12.7.1983, InfAuslR 1983, 257, und Urteil vom 27.6.1989, BVerwGE 82, 171, 173).

    Ob dies der Fall ist, muß vielmehr im Einzelfall aufgrund einer wertenden Gesamtschau des jeweiligen Lebenssachverhalts einschließlich der politischen Situation im Herkunftsland geprüft und beurteilt werden, wobei die Häufung mehrerer möglicher (nicht auszuschließender) politischer Verfolgungsgründe für eine erhöhte Verfolgungswahrscheinlichkeit und damit für die Begründetheit einer darauf beruhenden Verfolgungsfurcht des Betroffenen sprechen kann (BVerwG, Beschluß vom 12.7.1983, InfAuslR 1983, 257).

  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 15.89

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigte - Aussetzung einer Gruppenverfolgung

    Vielmehr verlangt die Verfolgungsprognose allgemein immer eine zusammenfassende Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts insgesamt (Urteil vom 29. November 1977 - BVerwG 1 C 33.71 - BVerwGE 55, 82 [BVerwG 29.11.1977 - 1 C 33/71] sowie Beschluß vom 12. Juli 1983 - BVerwG 9 B 10542.83 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.2004 - A 12 S 1189/04

    Keine Verfolgungsgefährdung für kurdische Volkszugehörige in der Türkei

    c) Auch bei der gebotenen wertenden Gesamtschau (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12.07.1983 - 9 B 10542.83 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 10, und Urteil vom 27.06.1989 - 9 C 1.89 -, BVerwGE 82, 171) ist der Senat nicht davon überzeugt, dass in der Person des Klägers Gründe vorliegen, wegen derer ein ernsthaftes Verfolgungsinteresse der türkischen Behörden angenommen werden müsste, so dass eine Rückkehrgefährdung nicht besteht.
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2015 - 4 LA 232/14

    Öffentlichkeit; Urteil; Verfahren; mündliche Verhandlung; öffentliche Verkündung;

    Jedenfalls aber kann der Senat den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils nicht entnehmen, dass das Verwaltungsgericht die einzelnen vom Kläger vorgetragenen Umstände des von ihm behaupteten Verfolgungsschicksals nur isoliert voneinander und nicht - wie es geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.07.1983 - 9 B 10542/83 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 10; Urteil vom 27.06.1989 - 9 C 1.89 -, BVerwGE 82, 171) - im Rahmen einer Gesamtbetrachtung in Erwägung gezogen hat.
  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 16.89

    Antrag auf Asyl wegen politischer Verfolgung - Anerkennung ausländischer

    Vielmehr verlangt die Verfolgungsprognose allgemein immer eine zusammenfassende Bewertung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts insgesamt (Urteil vom 29. November 1977 - BVerwG 1 C 33.71 - BVerwGE 55, 82 [BVerwG 29.11.1977 - 1 C 33/71] sowie Beschluß vom 12. Juli 1983 - BVerwG 9 B 10542.83 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 10).
  • VGH Bayern, 27.04.2009 - 11 ZB 09.30075

    Ungenügende Darlegung der Zulassungsgründe; keine grundsätzliche Bedeutung der

    Der Kläger macht geltend, die Rechtssache habe grundsätzliche Bedeutung, da sie die höchstrichterlich bislang nicht geklärte Frage aufwerfe, ob die bisherige Rechtsprechung, wonach mehrere Verfolgungsgefahren nicht isoliert voneinander betrachtet werden dürften, sondern als einheitlicher Lebenssachverhalt auf ihre Asylerheblichkeit zu überprüfen seien (BVerwG vom 12.7.1983 InfAuslR 1983, 257) auch dann gelte, wenn die eine Gefährdung auf Maßnahmen des Staates zurückzuführen sei, die andere auf dem Staat nicht zuzurechnende Dritte.

    Das Verwaltungsgericht hat sich in seinen Entscheidungsgründen vielmehr mit der Frage der Notwendigkeit einer Gesamtschau (vgl. BVerwG vom 12.7.1983, a.a.O.) überhaupt nicht ausdrücklich auseinandergesetzt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2014 - 13 A 602/13

    Anerkennung als Asylberechtigter bei Einreise über Griechenland

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts weicht auch nicht von dem vom Kläger in Bezug genommenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 1983 - 9 B 10542.83 - ab.
  • BVerwG, 13.04.2015 - 1 B 19.15

    Nachweis politischer Verfolgungsgründe im Rahmen eines Asylverfahrens

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2001 - 19 A 1621/99

    Gewährung von Prozesskostenhilfe bei Erfolgsaussichten eines Rechtsanspruchs;

  • VG Köln, 10.01.2018 - 1 K 10191/16
  • BVerwG, 26.06.1984 - 9 C 187.83

    Anforderungen an die Substanziierung der Sachaufklärungsrüge - Vorliegen

  • VG Köln, 10.01.2018 - 21 K 11546/16
  • VG Köln, 10.01.2018 - 21 K 2050/17
  • VG Köln, 10.01.2018 - 21 K 10440/16
  • VGH Bayern, 15.01.2013 - 14 ZB 12.30220

    Asylrecht Iran; grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; rechtliches Gehör; Fehlen

  • BVerwG, 29.12.1987 - 9 B 426.87

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 26.06.1984 - 9 C 186.83

    Begründung eines Verfahrensmangels in der Revision - Vorliegen politischer

  • BVerwG, 04.09.1995 - 9 B 463.95

    Häufung verschiedener Gefährdungstatbestände, die allein nicht die Gefahr einer

  • VGH Hessen, 02.10.1989 - 13 UE 3090/86

    ANDERWEITIG; ASYLANTRAG; IRAN; REPUBLIKFLUCHT; REUEBEKENNTNIS; TÜRKEI;

  • BVerwG, 06.09.1995 - 9 B 554.95

    Häufung verschiedener Gefährdungstatbestände, die allein nicht die Gefahr einer

  • BVerwG, 04.09.1995 - 9 B 555.95

    Häufung verschiedener Gefährdungstatbestände, die allein nicht die Gefahr einer

  • BVerwG, 22.09.1992 - 9 B 136.92

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Verletzung der

  • BVerwG, 09.04.1992 - 9 B 337.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 24.11.1987 - 9 B 188.87

    Beurteilung des Vorliegens einer politischen Verfolgung - Geltendmachung eines

  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 B 183.84

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 10.11.1983 - 9 B 10077.83

    Gewährung von Asyl bei begründeter Furcht vor Verfolgung im Heimatland -

  • BVerwG, 29.06.1989 - 9 B 149.89

    Verfolgung wegen Fahnenflucht, illegalen Verlassens des Heimatstaates,

  • BVerwG, 17.02.1988 - 9 B 29.88

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.07.1985 - 9 B 291.85

    Prognose hinsichtlich des zu erwartenden Strafmaßes in einem totalitären Staat -

  • BVerwG, 24.09.1984 - 9 B 178.84

    Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Politische Verfolgung bei

  • BVerwG, 04.10.1995 - 9 B 483.95

    Häufung verschiedener Gefährdungstatbestände, die allein nicht die Gefahr einer

  • VGH Hessen, 30.11.1992 - 13 TE 1610/92

    Streitwert einer Asylverpflichtungsklage: Feststellung der Voraussetzungen des

  • BVerwG, 09.04.1992 - 9 B 336.91

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • VG Köln, 10.01.2018 - 21 K 272/17
  • VG Köln, 10.01.2018 - 21 K 4854/17
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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 45.82   

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https://dejure.org/1984,927
BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 45.82 (https://dejure.org/1984,927)
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BVerwG, Entscheidung vom 09. März 1984 - 8 C 45.82 (https://dejure.org/1984,927)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aussetzungszinsen - Aussetzung der Vollziehung - Rückwirkung - Beitragsbescheid

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 43
  • NVwZ 1984, 435
  • ZMR 1984, 301
  • DVBl 1984, 682
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung;

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 45.82
    Auf dieser Rechtsansicht beruht die - vom Berufungsgericht gebilligte - ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. statt vieler Urteil vom 28. November 1975 - BVerwG IV C 45.74 - BVerwGE 50, 2 [BVerwG 28.11.1975 - IV C 45/74] mit weit. Nachw.), nach der es grundsätzlich verfassungsrechtlich unbedenklich ist, einen infolge eines Satzungsmangels zunächst rechtswidrigen Erschließungsbeitragsbescheid durch den rückwirkenden Erlaß einer fehlerfreien Änderungssatzung zu heilen, d.h. zu Lasten des Herangezogenen rückwirkend eine Erschließungsbeitragspflicht für ihn zu begründen und dadurch seine Rechtsposition rückwirkend zu verschlechtern.

    Zu diesen Möglichkeiten zählt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 28. November 1975 a.a.O.), einen ursprünglich mangels einer wirksamen Satzung fehlerhaften Bescheid im Rechtsmittelverfahren mit Wirkung ex tunc zu heilen.

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 45.82
    Das im Bundesverfassungsrecht verankerte Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) setzt der Zulässigkeit der Rückwirkung lediglich gewisse Schranken und diese ergeben sich - vornehmlich jedenfalls - aus der Gewährleistung von Rechtssicherheit oder enger: aus der Gewährleistung von Vertrauensschutz (in diesem Sinne schon Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 - BVerfGE 13, 261 [BVerfG 19.12.1961 - 2 BvL 6/59]).

    Das bedeutet: Anordnungen eines rückwirkenden Inkrafttretens von Landesrecht oder ihm nachgeordneter Rechtsquellen berühren das Bundesverfassungsrecht grundsätzlich nur, soweit das Bundesverfassungsrecht einen Vertrauensschutz gewährleistet und dieser Vertrauensschutz durch die Inanspruchnahme der Rechtssatzrückwirkung verkürzt wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 19. Dezember 1961 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 27.11.1995 - 20 B 95.436

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Wertstoffhofs in einem reinen Wohngebiet,

    Die mit der Bereitstellung von Wertstoffhöfen für die nähere Umgebung verbundenen Auswirkungen -in erster Linie Geräusche - sind somit bereits als ortsüblich, wohntypisch und sozialadäquat zu verstehen mit der Folge, daß nicht zu vermeidende Beeinträchtigungen von den Nachbarn getragen werden müssen (vgl. zur ähnlich gelagerten Ortsüblichkeit und Sozialadäquanz von Kinderspielplätzen und Sportplätzen im Zusammenhang mit Lärmimmissionen BVerwG vom 12.12.1991, BayVBl 1992, 410 ; vom 24.4.1991 NVwZ 1991, 884 ; vom 21.6.1974, DVBl 1974, 777 ; BayVGH vom 30.11.1987, a.a.O.; vom 3.4.1984, BayVBl 1984, 409).
  • BFH, 31.03.2010 - II R 2/09

    Verzicht auf Aussetzungszinsen - Kein Anspruch auf Zinsverzicht bei

    Ein Steuerpflichtiger, der von der ihm gesetzlich eingeräumten Möglichkeit Gebrauch macht, eine Aussetzung der Vollziehung zu beantragen, muss damit rechnen, dass die Finanzbehörde ihrerseits alle nach der geltenden Rechtsordnung zulässigen Möglichkeiten ausschöpft, einen ursprünglich fehlerhaften Bescheid im Rechtsmittelverfahren zu heilen (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 9. März 1984  8 C 45/82, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht --NVwZ-- 1984, 435).

    Die Herbeiführung dieser Heilungswirkung gehört zu den den jeweils Betroffenen als vorhersehbar anzulastenden Risiken, weshalb ein etwaiges Vertrauen darauf, die Finanzbehörde werde von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen, grundsätzlich nicht schutzwürdig ist (vgl. BVerwG-Urteil in NVwZ 1984, 435).

  • BGH, 20.12.2007 - V ZB 89/07

    Ansprüche auf einmalige Entrichtung öffentlicher Last in der Zwangsversteigerung

    Denn das Inkrafttreten dieser Satzung bewirkte, dass ein vorher erlassener, mangels Entstehens der Beitragspflicht zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid rechtmäßig wurde; die von dem Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannte Möglichkeit der nachträglichen Heilung von Beitragsbescheiden im Erschließungsbeitragsrecht (BVerwGE 64, 218, 220 ff.; NVwZ 1984, 435, 436; 1993, 979) gilt auch, wenn das nachträglich hinzugetretene, als Heilung in Betracht kommende Ereignis in dem Erlass einer gültigen Beitragssatzung besteht (BGH, Urt. v. 13. Oktober 1994, III ZR 24/94, DVBl. 1995, 109, 110; vgl. auch BVerwG aaO).
  • BGH, 13.10.1994 - III ZR 24/94

    Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines auf einer unwirksamen Satzung beruhenden

    Sogar das Inkrafttreten einer Satzung ohne Rückwirkungsanordnung kann bewirken, daß ein vorher erlassener mangels Entstehens der Beitragspflicht zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid rechtmäßig wird und deshalb nicht der Aufhebung unterliegt (BVerwGE 64, 218 [BVerwG 25.11.1981 - 8 C 14/81]; BVerwG NVwZ 1984, 435; BVerwG NVwZ 1993, 979).
  • BGH, 24.01.2008 - V ZB 118/07

    Rangfolge von Abgabenforderungen

    Denn das Inkrafttreten dieser Satzung bewirkte, dass ein vorher erlassener, mangels Entstehens der Beitragspflicht zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid rechtmäßig wurde; die von dem Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannte Möglichkeit der nachträglichen Heilung von Beitragsbescheiden im Erschließungsbeitragsrecht (BVerwGE 64, 218, 220 ff.; NVwZ 1984, 435, 436; 1993, 979) gilt auch, wenn das nachträglich hinzugetretene, als Heilung in Betracht kommende Ereignis in dem Erlass einer gültigen Beitragssatzung besteht (BGH, Urt. v. 13. Oktober 1994, III ZR 24/94, DVBl. 1995, 109, 110; vgl. auch BVerwG aaO).
  • VGH Bayern, 04.02.2008 - 6 ZB 05.873

    Aufrechterhalten eines Erschließungsbeitragsbescheids als

    Das im Verfassungsrecht verankerte Rechtsstaatsprinzip setzt der Zulässigkeit der Rückwirkung lediglich gewisse Schranken, die sich aus der Gewährleistung von Vertrauensschutz ergeben (BVerwG vom 9.3.1984 BayVBl 1984, 409/410).

    Nach ständiger Rechtsprechung kann ein ursprünglich mangels einer wirksamen Satzung fehlerhafter Bescheid im Rechtsbehelfs - und noch im Rechtsmittelverfahren mit Wirkung ex tunc geheilt werden, d.h. er gilt von Anfang an als rechtmäßig ergangen (vgl. BVerwG vom 9.3.1984 a.a.O.; vom 25.11.1981 BVerwGE 64, 218/223).

  • BVerwG, 19.10.2006 - 9 B 7.06

    Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des

    Danach gibt es speziell im Abgabenrecht kein allgemeines, zugunsten des einzelnen Abgabepflichtigen geltendes, aus Verfassungsprinzipien herzuleitendes Schlechterstellungsverbot (vgl. Urteil vom 9. März 1984 BVerwG 8 C 45.82 NVwZ 1984, 435).
  • BGH, 22.11.2007 - V ZB 64/07

    Haftung des Grundstücks für öffentliche Abgaben

    Denn das Inkrafttreten dieser Satzung bewirkte, dass ein vorher erlassener, mangels Entstehens der Beitragspflicht zunächst rechtswidriger Beitragsbescheid rechtmäßig wurde; die von dem Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung anerkannte Möglichkeit der nachträglichen Heilung von Beitragsbescheiden im Erschließungsbeitragsrecht (BVerwGE 64, 218, 220 ff.; NVwZ 1984, 435, 436; 1993, 979) gilt auch, wenn das nachträglich hinzugetretene, als Heilung in Betracht kommende Ereignis in dem Erlass einer gültigen Beitragssatzung besteht (BGH, Urt. v. 13. Oktober 1994, III ZR 24/94, DVBl. 1995, 109, 110; vgl. auch BVerwG aaO).
  • BVerwG, 29.01.2015 - 9 B 51.14

    Erlöschen der alten Satzung zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung einer neuen Satzung

    Auch muss die Beitragserhöhung Folge der rückwirkenden Fehlerbeseitigung sein; sie darf hingegen nicht darauf beruhen, dass die Gemeinde eine Fehlerbeseitigung zum Anlass genommen hat, die bisherige Verteilungsregelung zusätzlich durch den Austausch einer rechtlich unbedenklichen Maßstabskomponente (rückwirkend) zu ändern (vgl. BVerwG, Urteile vom 15. April 1983 - 8 C 170.81 - BVerwGE 67, 129 , vom 9. März 1984 - 8 C 45.82 - Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 24 S. 19 und vom 7. April 1989 - 8 C 83.87 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 43 S. 6 ff.; Beschluss vom 19. Oktober 2006 - 9 B 7.06 - juris Rn. 8; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 11 Rn. 72 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2001 - 3 A 1928/98

    Anforderungen an eine fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung; Erhebung von

    Ob für Fälle der rückwirkenden Heilung gerade mit Blick auf die rückwirkende Entstehung des Beitragsanspruchs eine Pflicht zum Zinsverzicht zu verneinen ist, so das Urteil des 2. Senats des O- berverwaltungsgerichts vom 25. Mai 1992, a.a.O.; vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 9. März 1984 - 8 C 45.82 -, KStZ 1984, 209 (unter Offenlassen der landesrechtlichen Beurteilung der Anwendung und Auslegung des § 237 AO), oder ob ein Zinsverzicht auch in derartigen Fällen regelmäßig geboten ist, so das Urteil des Senats vom 29. September 1983 - 3 A 1635/82 -, NVwZ 1984, 321, muß der Entscheidung in einem einschlägigen Berufungsverfahren überlassen bleiben; das Verfahren gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 11 VwGO, das vor der Entscheidung des 2. Senats nicht durchgeführt worden ist, wird dabei ggf. einzuhalten sein.
  • BGH, 27.09.2007 - V ZB 74/07

    Haftung des Grundstücks für öffentliche Abgaben

  • BGH, 27.09.2007 - V ZB 55/07

    Haftung des Grundstücks für öffentliche Abgaben

  • BGH, 27.09.2007 - V ZB 25/07

    Haftung des Grundstücks für öffentliche Abgaben

  • BGH, 27.09.2007 - V ZB 56/07

    Haftung des Grundstücks für öffentliche Abgaben

  • BGH, 27.09.2007 - V ZB 60/07

    Haftung des Grundstücks für öffentliche Abgaben

  • BGH, 27.09.2007 - V ZB 59/07

    Haftung des Grundstücks für öffentliche Abgaben

  • VG Düsseldorf, 07.10.2004 - 12 K 3893/03

    Aussetzungszinsen

  • BFH, 18.07.1990 - I R 165/86

    Auswirkungen einer gestundeten Steuer auf Bescheid über Stundungszinsen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.1995 - 15 A 3337/92
  • BGH, 13.10.1994 - III ZR 23/94

    Eigentum an mit Wohnhäusern bebauten Grundstücken im unbeplanten Innenbereich

  • OVG Niedersachsen, 08.12.1992 - 9 L 543/92

    Kein Anspruch auf Verzicht auf Aussetzungszinsen; Aussetzungszinsen; Heilung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.06.1987 - 10 C 49/86
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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.04.1983 - 9 B 10762.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1202
BVerwG, 15.04.1983 - 9 B 10762.81 (https://dejure.org/1983,1202)
BVerwG, Entscheidung vom 15.04.1983 - 9 B 10762.81 (https://dejure.org/1983,1202)
BVerwG, Entscheidung vom 15. April 1983 - 9 B 10762.81 (https://dejure.org/1983,1202)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Auskünfte des Auswärtigen Amtes als selbstständige und zulässige Beweismittel - Grundsätzliche Bedeutung von Fragen zu auslaufendem Recht - Erfordernis einer Anhörung des Ausländers vor Erlass einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 43 (Ls.)
  • DÖV 1983, 949
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 25.01.1982 - 9 B 4112.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1983 - 9 B 10762.81
    Im übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, daß § 5 2. AsylBschlG mit der Verfassung in Einklang stand (vgl. Beschluß vom 25. Januar 1982 - BVerwG 9 B 4112.81 - Buchholz 402.24 § 28 AuslG Nr. 34).
  • BVerwG, 21.12.1977 - 7 B 109.77

    Zulassung der Revision - Auslaufendes Recht - Ausgelaufenes Recht -

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1983 - 9 B 10762.81
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben Fragen zu auslaufendem Recht regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (vgl. u.a. Beschluß vom 8. September 1970 - BVerwG 6 B 49.69 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 72; Beschluß vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 160).
  • BVerwG, 08.09.1970 - VI B 49.69

    Beamtenstellung eines Hochschullehrers - Besonderheiten im Verfahrensrecht -

    Auszug aus BVerwG, 15.04.1983 - 9 B 10762.81
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts haben Fragen zu auslaufendem Recht regelmäßig keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (vgl. u.a. Beschluß vom 8. September 1970 - BVerwG 6 B 49.69 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 72; Beschluß vom 21. Dezember 1977 - BVerwG 7 B 109.77 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 160).
  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 254.86

    Ausweisungsanfechtung II

    Die Ausländerbehörde soll um des Zieles einer möglichst raschen Entscheidung willen ihre Maßnahme allein auf der Grundlage der ihr vorliegenden Erkenntnisse treffen und von weiteren Ermittlungen durch Anhörung des Ausländers absehen (dazu, daß dies verfassungsrechtlich bedenkenfrei ist, vgl. Beschluß vom 15. April 1983 - BVerwG 9 B 10762.81 - Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 3 und Urteil vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 3.83 - Buchholz 402.241 2. AsylBeschlG Nr. 2).
  • BVerwG, 03.11.1987 - 9 C 3.87

    Ausreiseaufforderung - Abschiebungsandrohung - Asylrechtliches Verfahren -

    Die Ausländerbehörde soll um des Zieles einer möglichst raschen Entscheidung willen ihre Maßnahme allein auf der Grundlage der ihr vorliegenden Erkenntnisse treffen und von weiteren Ermittlungen durch Anhörung des Ausländers absehen (dazu, daß dies verfassungsrechtlich unbedenklich ist, vgl. Beschluß vom 15. April 1983 - BVerwG 9 B 10762.81 - Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 3 und Urteil vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 3.83 - Buchholz 402.241 2. AsylBeschlG Nr. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.1997 - 1 A 89/92

    Asylbewerber; Ausreise; Politische Verfolgung; Rechtmäßigkeit einer

    Im übrigen bestand für die Ausländerbehörde zu Überlegungen auf der Grundlage des § 28 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AsylVfG 1982 nur Anlaß, wenn sich ihr im Einzelfall auch ohne Anhörung vgl. zur Verfassungsmäßigkeit des § 28 Abs. 3 AsylVfG 1982: BVerwG, Beschluß vom 15. April 1983 - 9 B 10762.81 -, Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 3.
  • BVerwG, 03.09.1984 - 9 CB 67.82

    Notwendigkeit der Anhörung eines Asylsuchenden in einem Asylstreitverfahren -

    Für den Ausländer ist damit keine nennenswerte zusätzliche Belastung verbunden, die seine vorherige Anhörung erforderte (vgl. Beschluß vom 15. April 1983 - BVerwG 9 B 10762.81 - Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 3).
  • BVerwG, 22.07.1983 - 9 CB 243.81

    Annahme einer politischen Verfolgung auf Grund strafrechtlicher Maßnahmen -

    Für den Ausländer ist damit keine nennenswerte zusätzliche Belastung verbunden, die seine vorherige Anhörung erforderte (vgl. Beschluß vom 15. April 1983 - BVerwG 9 B 10762.81 -).
  • BVerwG, 02.03.1987 - 9 B 28.87

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht auch schon für den Rechtszustand vor Inkrafttreten des Asylverfahrensgesetzes entschieden, daß die Anhörung des Ausländers vor Erlaß der Ausreiseaufforderung nicht unabdingbar geboten sei (vgl. Senatsbeschluß vom 15. April 1983 - BVerwG 9 B 10762.81 - Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 3, ferner Urteil vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 5.83 - Buchholz 402.241 2. AsylBeschlG Nr. 3).
  • BVerwG, 19.03.1984 - 9 B 11629.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    In Übereinstimmung damit hat der beschließende Senat auch schon für den Rechtszustand vor Inkrafttreten des Asylverfahrensgesetzes entschieden, daß die Anhörung des Ausländers vor Erlaß der Ausreiseaufforderung nicht unabdingbar geboten sei (vgl. Beschluß vom 15. April 1983 - BVerwG 9 B 10762.81 - Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 3).
  • BVerwG, 30.11.1983 - 9 B 15133.82

    Irrevisibilität von Tatsachenfragen - Revisionsgerichtliche Klärungsbedürftigkeit

    Im übrigen hat der beschließende Senat mehrfach entschieden, daß verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Vorschrift nicht bestanden (vgl. u.a. Beschluß vom 25. Januar 1982 - BVerwG 9 B 4112.81 - und Beschluß vom 15. April 1983 - BVerwG 9 B 10762.81 - Buchholz 402.25 § 28 AsylVfG Nr. 3 zu § 28 des Asylverfahrensgesetzes).
  • BVerwG, 03.11.1983 - 9 B 11908.82

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Für den Ausländer ist damit keine nennenswerte zusätzliche Belastung verbunden, die seine vorhergehende Anhörung erforderte (vgl. Beschluß vom 15. April 1983 - BVerwG 9 B 10762.81 -).
  • BVerwG, 09.09.1983 - 9 B 1815.81

    Möglichkeit der politischen Verfolgung durch strafrechliche Maßnahmen - Rüge der

    Für den Ausländer ist damit keine nennenswerte zusätzliche Belastung verbunden, die seine vorhergehende Anhörung erforderte (vgl. Beschluß vom 15. April 1983 - BVerwG 9 B 10762.81 -, Urteil vom 29. April 1983 - BVerwG 1 C 5.83 -).
  • BVerwG, 09.09.1983 - 9 B 1812.81

    Voraussetzungen einer asylrechtlichen Bedeutung im Fall der drohenden

  • BVerwG, 15.06.1983 - 9 B 2963.81

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 17.08.1983 - 9 B 1046.81

    Einstellung eines Verfahrens nach übereinstimmenden Erledigterklärungen -

  • BVerwG, 23.11.1983 - 9 B 13952.82

    Persönliche Anhörung des Asylbewerbers im Anerkennungsverfahren - Erlass einer

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Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.1983 - 10 D 1/83   

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https://dejure.org/1983,1682
OVG Rheinland-Pfalz, 10.04.1983 - 10 D 1/83 (https://dejure.org/1983,1682)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10.04.1983 - 10 D 1/83 (https://dejure.org/1983,1682)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 10. April 1983 - 10 D 1/83 (https://dejure.org/1983,1682)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei Anfechtung eines Bebauungsplanes; Möglichkeit der Beantragung der einstweiligen Anordnung neben des Antrages gem. § 80 Abs. 5 VwGO bei verschiedenen Streitgegenständen; Umfang der Zuerkennung von ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 43
  • BauR 1983, 435
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • OVG Niedersachsen, 05.06.2008 - 1 MN 328/07

    Mittelbare Folgewirkungen einer Planung

    Die einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO verbietet lediglich die künftige Anwendung der Norm, erklärt sie jedoch weder rückwirkend oder vorläufig für nichtig, noch greift sie - wie auch die Entscheidung in der Hauptsache - in den Bestand der auf ihrer Grundlage etwa bereits ergangenen Verwaltungsakte ein oder verbietet deren Ausnutzung durch den Begünstigten (OVG Münster, Beschl. v. 9.12.1996 - 11 a B 1710/96.NE -, NVwZ 1997, 1006; OVG Koblenz, Beschl. v. 10.4.1983 - 10 D 1/83 -, NVwZ 1984, 43; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl. 1998, Rdn. 631).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1996 - 11a B 1710/96

    Verwaltungsprozeßrecht: Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis auf Erlaß einer

    NE; vgl. ebenso OVG Rh-Pf, Beschluß 10.04.1983 - 10 D 1/83 -, BRS 40 Nr. 42; BayVGH, Beschlüsse vom 20.07.1983 - 14 NE 83a.1217 -, Bay. VBL 1983, 698, vom 14.02.1984 - Nr. 1 S. 83 A 2169 -, BRS 42 Nr. 35 und vom 21.09.1987 - Nr. 2 NE 87.02422 -, BRS 47 Nr. 32.
  • OVG Niedersachsen, 23.06.2005 - 1 MN 46/05

    Zulässigkeit eines einstweiligen Anordnungsverfahrens nach § 47 Abs. 6

    Die einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO verbietet lediglich die künftige Anwendung der Norm, erklärt sie jedoch weder rückwirkend oder vorläufig für nichtig, noch greift sie - wie auch die Entscheidung in der Hauptsache - in den Bestand der auf ihrer Grundlage etwa bereits ergangenen Verwaltungsakte ein oder verbietet deren Ausnutzung durch den Begünstigten (OVG Münster, Beschl. v. 9.12.1996 - 11 a B 1710/96.NE -, NVwZ 1997, 1006; OVG Koblenz, Beschl. v. 10.4.1983 - 10 D 1/83 -, NVwZ 1984, 43; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl. 1998, Rdn. 631).
  • OVG Niedersachsen, 04.10.2004 - 1 MN 225/04

    Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses als Voraussetzung für die Zulässigkeit

    Die einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO verbietet lediglich die künftige Anwendung der Norm, erklärt sie jedoch weder rückwirkend oder vorläufig für nichtig, noch greift sie - wie auch die Entscheidung in der Hauptsache - in den Bestand der auf ihrer Grundlage etwa bereits ergangenen Verwaltungsakte ein oder verbietet deren Ausnutzung durch den Begünstigten (OVG Münster, Beschl. v. 9.12.1996 - 11 a B 1710/96.NE -, NVwZ 1997, 1006; OVG Koblenz, Beschl. v. 10.4.1983 - 10 D 1/83 -, NVwZ 1984, 43; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl. 1998, Rdn. 631).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.02.1997 - 3 S 3419/96

    Voraussetzung für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung nach VwGO § 47 Abs 6

    Eine etwaige Nichtigkeitserklärung des Bebauungsplans - und damit erst recht eine nur vorläufige Suspendierung - hätte deshalb entgegen der Auffassung des Antragstellers nicht zur Folge, daß die Kenntnisgabeverfahren "unterbrochen" und die Bauherren die Baumaßnahmen ohne weiteres einzustellen hätten (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 18.7.1996 - 8 S 1911/96 -, Beschluß vom 16.12.1996 - 3 S 3306/96; OVG Koblenz, Beschluß vom 10.4.1983 - 10 D 1/83 -, NVwZ 1984, 43 zum Baugenehmigungsverfahren).
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.02.2018 - 1 MR 10/17

    Klagebefugnis für die Geltendmachung von von mehreren Bebauungsplänen ausgehenden

    Die bereits erteilte Baugenehmigung vom 05.04.2017 bliebe von einer im vorliegenden Verfahren erfolgenden (späteren) Außervollzugsetzung des Bebauungsplanes unberührt, weil die einstweilige Anordnung keine Wirkungen "in die Vergangenheit" entfaltet (vgl. OVG Koblenz, Beschl. v. 10.04.1983, 10 D 1/83, NVwZ 1984, 43 ff.; OVG Münster, Beschl. v. 05.11.2013, a.a.O.).
  • VGH Hessen, 05.05.2006 - 6 NG 1741/05

    Normenkontrolleilverfahren gegen Regelungen einer Börsenordnung; fehlendes

    Nach einer verbreiteten obergerichtlichen Rechtsprechung und Auffassung im Schrifttum, welcher der Senat sich anschließt, ist eine vorläufige Außervollzugsetzung eines Bebauungsplanes nicht mehr geeignet, zu Gunsten eines davon nachteilig betroffenen Antragstellers etwas zu bewirken, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplanes durch Baugenehmigungen bereits (nahezu vollständig) umgesetzt sind (OVG Koblenz, Beschluss v. 10.04.1983 - 10 D 1/83 -, NVwZ 1984, 43; OVG Münster, Beschluss v. 21.12.1993 - 10 a B 2460/93.NE -, NVwZ-RR 1994, 640; Beschluss v. 22.02.1994 - 10 a B 3422/93.NE -, BAS 56, Nr. 38; Beschluss v. 09.12.1996 - 11 a B 1710/96.NE -, NVwZ 1997, 1006; OVG Lüneburg, Beschluss v. 04.10.2004 - 1 MN 225/04 -, BauR 2005, 532; Beschluss v. 23.06.2005 - 2 MN 46/05 -, NVwZ-RR 2005, 691; Schoch in Schoch-Schmidt/Aßmann/Pietzner, a.a.O.; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl., 1998, Rdnr. 631).
  • OVG Niedersachsen, 23.05.2005 - 1 MN 46/05

    Normenkontrolleilverfahren zur Abwendung eines Bebauungsplans für ein großes

    Die einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO verbietet lediglich die künftige Anwendung der Norm, erklärt sie jedoch weder rückwirkend oder vorläufig für nichtig, noch greift sie - wie auch die Entscheidung in der Hauptsache - in den Bestand der auf ihrer Grundlage etwa bereits ergangenen Verwaltungsakte ein oder verbietet deren Ausnutzung durch den Begünstigten (OVG Münster, Beschl. v. 9.12.1996 - 11 a B 1710/96.NE -, NVwZ 1997, 1006; OVG Koblenz, Beschl. v. 10.4.1983 - 10 D 1/83 -, NVwZ 1984, 43; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl. 1998, Rdn. 631).
  • OVG Niedersachsen, 06.10.2005 - 9 MN 43/05

    Rechtmäßigkeit des Erlasses eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans;

    Die einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO verbietet lediglich die künftige Anwendung der Norm, erklärt sie jedoch weder rückwirkend oder vorläufig für nichtig, noch greift sie - wie auch die Entscheidung in der Hauptsache - in den Bestand der auf ihrer Grundlage etwa bereits ergangenen Verwaltungsakte ein oder verbietet deren Ausnutzung durch den Begünstigten (OVG Münster, Beschl. v. 9.12.1996 - 11 a B 1710/96.NE -, NVwZ 1997, 1006; OVG Koblenz, Beschl. v. 10.4.1983 - 10 D 1/83 -, NVwZ 1984, 43; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl. 1998, Rdn. 631).
  • OVG Niedersachsen, 06.10.2005 - 9 MN 401/04

    Anträge, den Bebauungsplan "Einkaufszentrum Schlosspark" in Braunschweig zu

    Die einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO verbietet lediglich die künftige Anwendung der Norm, erklärt sie jedoch weder rückwirkend oder vorläufig für nichtig, noch greift sie - wie auch die Entscheidung in der Hauptsache - in den Bestand der auf ihrer Grundlage etwa bereits ergangenen Verwaltungsakte ein oder verbietet deren Ausnutzung durch den Begünstigten ( OVG Münster, Beschl. v. 9.12.1996 - 11 a B 1710/96.NE -, NVwZ 1997, 1006; OVG Koblenz, Beschl. v. 10.4.1983-10 D 1/83 -, NVwZ 1984, 43; Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 4. Aufl. 1998, Rdn. 631).
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