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   OVG Rheinland-Pfalz, 01.08.1984 - 10 C 41/83   

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https://dejure.org/1984,4487
OVG Rheinland-Pfalz, 01.08.1984 - 10 C 41/83 (https://dejure.org/1984,4487)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01.08.1984 - 10 C 41/83 (https://dejure.org/1984,4487)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01. August 1984 - 10 C 41/83 (https://dejure.org/1984,4487)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 817
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VGH Hessen, 28.09.2006 - 8 UE 1350/06

    Bürgermeisterwahl - Widerstreit der Interessen bei Beschlussvorlagen für

    Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat sich bei dieser Entscheidung ausdrücklich auf zwei Entscheidungen der Oberwaltungsgerichte Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz aus den Jahren 1983 und 1984 bezogen, in denen zur Mitwirkung von Gemeindevertretern an vorbereitenden Ausschussberatungen zur Aufstellung von Bebauungsplänen die gleiche weite Auslegung der damals dort geltenden Bestimmungen für die Befangenheit von Mitgliedern von Gemeindeorganen vertreten worden war (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. September 1983 - 7 a NE 4/80 -, NVwZ 1984, 667; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 1. August 1984 - 10 C 41/83 -, NVwZ 1984, 817).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.1988 - 10 C 20/87
    Dies führt ebenfalls zur Unwirksamkeit des Bebauungsplanes, weil nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats im Rahmen des gestuften Verfahrens bei der Aufstellung eines solchen Bebauungsplanes jeder einzelne für das Zustandekommen der Satzung maßgebende Beschluß ordnungsgemäß gefaßt worden sein muß (vgl. OVG Rheinland- Pfalz, Urteile vom 21. April 1981 - 10 C 1/81 -, vom 1. August 1984 - 10 C 41/83 - und vom 10. Oktober 1984 - 10 C 20/84 -).
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