Rechtsprechung
   StGH Hessen, 25.05.1983 - P.St. 933   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1140
StGH Hessen, 25.05.1983 - P.St. 933 (https://dejure.org/1983,1140)
StGH Hessen, Entscheidung vom 25.05.1983 - P.St. 933 (https://dejure.org/1983,1140)
StGH Hessen, Entscheidung vom 25. Mai 1983 - P.St. 933 (https://dejure.org/1983,1140)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,1140) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 3 GG
    Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Pflichtstundenzahl für Lehrer an integrierten Gesamtschulen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Pflichtstundenzahl für Lehrer an integrierten Gesamtschulen)

Papierfundstellen

  • ESVGH 34, 1
  • NVwZ 1984, 99
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 28.10.1982 - 2 C 88.81

    Sekundarbereich II - Fachlehrer - Technische Lehrer - Sonstige Lehrer -

    Auszug aus StGH Hessen, 25.05.1983 - P.St. 933
    Im wesentlichen übereinstimmend geht die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung davon aus, daß es sich bei der Pflichtstundenzahl für Lehrer zwar nicht um eine Regelung der Arbeitszeit i.S. der einschlägigen Beamtengesetze handele, sich die Pflichtstundenzahl jedoch zwangsläufig auf die gesamte Arbeitszeit auswirke, die der Lehrer für seinen Beruf (Vorbereitung, Unterricht, Korrektur, Konferenzen, Elternbesprechungen und dergl.) aufzubringen habe (so schon HessVGH, ZBR 1970, 124 f; BVerwG, ZBR 1971, 171, 344 f; ZBR 1972, 155; ZBR 1978, 373 f; BVerwG, DVBl. 1983, 502 f; VGH Baden-Württemberg, ZBR 1977, 332; wohl weitergehend: OVG Lüneburg a.a.O.).

    b) Weiterhin beeinflußt die Verschiedenartigkeit der Ausbildungsziele der einzelnen Schularten die Unterrichtsgestaltung und damit zwangsläufig auch die Arbeitszeit der Lehrer; sie wird damit ebenfalls als sachgerechtes Kriterium unterschiedlicher Festsetzung des Regelstundenmaßes angesehen (vgl. z.B. BVerwG, ZBR 1971, 172; 1972, 156; 1978, 71; DVBl. 1983, 502 f.).

    Eine solche Regelung wäre mit einem nicht zu bewältigenden Verwaltungsaufwand verbunden und würde die Planung eines geordneten Schulbetriebes unerträglich erschweren, ja unmöglich machen (vgl. BVerwG, ZBR 1971, 344, 346; DVBl. 1983, 502 f).

    Dabei ist der Aufgabenbereich außerhalb der Unterrichtsstunden um so weniger zeitlich exakt meßbar, als die insoweit aufzuwendende Arbeitszeit auch nach Schülerzahl, Schulfächern und schließlich auch individuell nach Fähigkeiten und Erfahrungen des einzelnen Lehrers differiert (BVerwG ZBR 1978, 373 f; DVBl. 1983, 502 f).

  • BVerwG, 01.06.1978 - 2 C 20.76

    Pflichtstunden von Lehrern an Grundschulen und Hauptschulen - Anwendung des

    Auszug aus StGH Hessen, 25.05.1983 - P.St. 933
    Im wesentlichen übereinstimmend geht die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung davon aus, daß es sich bei der Pflichtstundenzahl für Lehrer zwar nicht um eine Regelung der Arbeitszeit i.S. der einschlägigen Beamtengesetze handele, sich die Pflichtstundenzahl jedoch zwangsläufig auf die gesamte Arbeitszeit auswirke, die der Lehrer für seinen Beruf (Vorbereitung, Unterricht, Korrektur, Konferenzen, Elternbesprechungen und dergl.) aufzubringen habe (so schon HessVGH, ZBR 1970, 124 f; BVerwG, ZBR 1971, 171, 344 f; ZBR 1972, 155; ZBR 1978, 373 f; BVerwG, DVBl. 1983, 502 f; VGH Baden-Württemberg, ZBR 1977, 332; wohl weitergehend: OVG Lüneburg a.a.O.).

    Grundsätzlich wird es dabei als nicht willkürlich angesehen, wenn der Normgeber im Rahmen generalisierender Betrachtungsweise zwischen den Arbeitsbelastungsmomenten verschiedener Lehrergruppen aufgrund differierender Lehrbefähigung unterscheidet (vgl. Schwandt, Arbeitszeit der Lehrer, ZBR 1980, 202, 206 mit weiteren Nachweisen; VGH Baden-Württemberg, ZBR 1977, 332 ff; vgl. auch Hess. VGH, ZBR 1970, 124; BVerwG, ZBR 1978, 373 f).

    Dabei ist der Aufgabenbereich außerhalb der Unterrichtsstunden um so weniger zeitlich exakt meßbar, als die insoweit aufzuwendende Arbeitszeit auch nach Schülerzahl, Schulfächern und schließlich auch individuell nach Fähigkeiten und Erfahrungen des einzelnen Lehrers differiert (BVerwG ZBR 1978, 373 f; DVBl. 1983, 502 f).

  • StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 839

    Gleichheitsgrundsatz; Grundrechtsklage; Rechtsverordnung; Prüfungsgegenstand;

    Auszug aus StGH Hessen, 25.05.1983 - P.St. 933
    aa) Unter Berufung auf die Ausführungen des Staatsgerichtshofes in seinen Beschlüssen vom 23. Mai 1979 (P. St. 839 und P.St. 854) bejaht der Hessische Ministerpräsident die dort zum Ausdruck gekommene Auffassung, daß der allgemeine Gleichheitssatz auch dem Verordnungsgeber einen weiten Bereich des Ermessens offen lasse und ihm nur äußerste Grenzen ziehe.

    Der Verordnungsgeber muß danach im wohlverstandenen Sinn der ihm erteilten Ermächtigung handeln und darf sich nicht von sachfremden Erwägungen leiten lassen; im übrigen ist er in diesem Gestaltungsrahmen jedoch im wesentlichen frei, so daß die Erkenntnisse zur Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers auch für die Beurteilung einer Rechtsverordnung am Maßstab des Art. 1 HV herangezogen werden können (StGH, Beschluß vom 23. Mai 1979 - P.St. 839 -, ESVGH 29, 210).

    Diese Auffassung wird auch vom Bundesverfassungsgericht vertreten (Beschluß vom 24. März 1977 - BvR 1333/76 -); ihr hat sich der Staatsgerichtshof schon in seinen Entscheidungen vom 23. Mai 1979 (P.St. 839 und 854) angeschlossen.

  • StGH Hessen, 23.05.1979 - P.St. 854

    Ermächtigung; Gleichheitsgrundsatz; Grundrechtsklage; Lehrer; Pflichtstunden;

    Auszug aus StGH Hessen, 25.05.1983 - P.St. 933
    aa) Unter Berufung auf die Ausführungen des Staatsgerichtshofes in seinen Beschlüssen vom 23. Mai 1979 (P. St. 839 und P.St. 854) bejaht der Hessische Ministerpräsident die dort zum Ausdruck gekommene Auffassung, daß der allgemeine Gleichheitssatz auch dem Verordnungsgeber einen weiten Bereich des Ermessens offen lasse und ihm nur äußerste Grenzen ziehe.

    Nach dem Beschluß des Staatsgerichtshofs vom 23. Mai 1979 (P. St. 854) sei zu fragen, ob für die von der Regelung für Gymnasiallehrer abweichende Pflichtstundenzahl der Lehrer mit der Befähigung zum Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen, die ausschließlich in nicht mehr nach Schulformen gegliederten Gesamtschulen im Unterricht der Schüler vom 5. Schuljahr an eingesetzt seien, "sachlich einleuchtende Gründe bestehen, die dem Gerechtigkeitsgefühl entsprechen und keine Willkür erkennen lassen" (StGH aaO, S. 16).

    Unter Berufung auf den Beschluß des Staatsgerichtshofs vom 23. Mai 1979 (P.St. 854) betrachte der Landesanwalt die verfassungsrechtliche Prüfung von Rechtssätzen als einen komplexen Vorgang, in dem neben den Tatsachenfeststellungen sich Wertungen, Schätzungen und Prognosen sowie Auslegungen einfacher und verfassungsrechtlicher Normen vermischten.

  • VGH Baden-Württemberg, 03.06.1976 - IV 997/73
    Auszug aus StGH Hessen, 25.05.1983 - P.St. 933
    Im wesentlichen übereinstimmend geht die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung davon aus, daß es sich bei der Pflichtstundenzahl für Lehrer zwar nicht um eine Regelung der Arbeitszeit i.S. der einschlägigen Beamtengesetze handele, sich die Pflichtstundenzahl jedoch zwangsläufig auf die gesamte Arbeitszeit auswirke, die der Lehrer für seinen Beruf (Vorbereitung, Unterricht, Korrektur, Konferenzen, Elternbesprechungen und dergl.) aufzubringen habe (so schon HessVGH, ZBR 1970, 124 f; BVerwG, ZBR 1971, 171, 344 f; ZBR 1972, 155; ZBR 1978, 373 f; BVerwG, DVBl. 1983, 502 f; VGH Baden-Württemberg, ZBR 1977, 332; wohl weitergehend: OVG Lüneburg a.a.O.).

    Grundsätzlich wird es dabei als nicht willkürlich angesehen, wenn der Normgeber im Rahmen generalisierender Betrachtungsweise zwischen den Arbeitsbelastungsmomenten verschiedener Lehrergruppen aufgrund differierender Lehrbefähigung unterscheidet (vgl. Schwandt, Arbeitszeit der Lehrer, ZBR 1980, 202, 206 mit weiteren Nachweisen; VGH Baden-Württemberg, ZBR 1977, 332 ff; vgl. auch Hess. VGH, ZBR 1970, 124; BVerwG, ZBR 1978, 373 f).

  • StGH Hessen, 06.09.1958 - P.St. 221

    Antragsrecht; Entscheidungserheblichkeit; Ermächtigungsgesetz; Rechtsverordnung;

    Auszug aus StGH Hessen, 25.05.1983 - P.St. 933
    Das ist dann der Fall, wenn das Gericht bei Gültigkeit der vorgelegten Norm anders entscheiden würde, als bei ihrer Ungültigkeit (so StGH, Urteile vom 6. September 1958 - P.St. 221 -, …

    1958, 1154, DÖV 1959, 101 m. Anm. Klein und vom 19. Mai 1976 - P.St. 757 -, …

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

    Auszug aus StGH Hessen, 25.05.1983 - P.St. 933
    Auch bei vergleichbaren Tatbeständen verbietet der Gleichheitssatz nicht jede Differenzierung, soweit sich dafür ein vernünftiger, aus der Natur der Sache folgender oder sonst sachlich einleuchtender Grund finden läßt; er ist erst dann verletzt, wenn für die Unterscheidung ein solcher Grund nicht vorliegt, die Regelung also willkürlich ist (BVerfGE 35, 263, 272; 40, 109, 116).
  • BVerfG, 08.10.1963 - 2 BvR 108/62

    Wiedergutmachung

    Auszug aus StGH Hessen, 25.05.1983 - P.St. 933
    Andererseits erlaubt der Gleichheitssatz mit Rücksicht auf eine Ungleichheit verschiedener Sachverhalte nicht jede Differenzierung; für sie muß sich ebenfalls gerade aus dem Sachverhalt, den die Regelung zum Gegenstand hat, ein sachlich vertretbarer Gesichtspunkt anführen lassen (BVerfGE 17, 122, 130; 19, 1, 8).
  • BVerfG, 28.11.1967 - 1 BvR 515/63

    Waisenrente und Wartezeit

    Auszug aus StGH Hessen, 25.05.1983 - P.St. 933
    Es bliebe vielmehr dann der Gestaltungsfreiheit des Verordnungsgebers überlassen, wie die Regelungslücke geschlossen werden sollte (vgl. BVerfGE 22, 349, 361).
  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvL 31/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Beschränkung bzw. des Ausschlusses der

    Auszug aus StGH Hessen, 25.05.1983 - P.St. 933
    Denn schon diese alternative Möglichkeit genügt für die Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage und damit für die Zulässigkeit der Vorlage insgesamt (vgl. dazu BVerfGE 29, 51, 55; 49, 192, 203 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerfG, 28.04.1965 - 1 BvR 346/61

    Neuapostolische Kirche

  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvR 528/72

    Verfassungsmäßigkeit des "Schatelprivilegs" nach GewStG 1955

  • BVerfG, 14.07.1970 - 1 BvL 2/67

    Verfassungsmäßigkeit des § 19 Abs. 8 S. 3 WPflG

  • BVerwG, 15.12.1971 - VI C 40.68

    Festsetzung der Pflichtstundenzahl für einzelne Lehrergruppen - Festsetzung der

  • BVerwG, 29.10.1970 - II C 29.68

    Festsetzung einer Pflichtstundenzahl für einzelne Gruppen von Lehrern -

  • BVerwG, 28.01.1971 - II C 28.66

    Begrenzung der Vergütungen für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst und

  • BVerwG, 15.06.1971 - II C 17.70
  • StGH Hessen, 01.12.1976 - P.St. 812

    Unterrichtsgeldfreiheit in Hessen

  • BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvL 4/72

    Verfassungsmäßigkeit des § 96 Abs. 1 OWiG

  • StGH Hessen, 19.05.1976 - P.St. 757

    Richterwahl in Hessen - Mitwirkung des Richterwahlausschusses verfassungsgemäß

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.09.1979 - II C 5/77
  • StGH Hessen, 25.07.1984 - P.St. 962

    Grundrechtsklage wegen Erstattung von Schülerbeförderungskosten; Bestimmung der

    Vielmehr läßt der allgemeine Gleichheitssatz auch hier dem Gesetzgeber einen weiten Bereich des Ermessens offen und zieht ihm nur äußerste Grenzen (vgl. dazu Staatsgerichtshof, Urteil vom 25.5.1983 - P.St. 933 -, …

    1983, S. 1302 = ESVGH 34, 1 = NVwZ 1984, 99).

  • StGH Hessen, 13.03.2013 - P.St. 2344

    1. In einem konkreten Normenkontrollverfahren kann der Staatsgerichtshof das

    1977, 110 [113]; Urteil vom 25.05.1983 - P.St. 933 -, ESVGH 34, 1 [3]; Urteil vom 13.03.1996 - P.St. 1175 -, StAnz.
  • StGH Hessen, 11.11.1987 - P.St. 1045

    Konkrete Normenkontrolle; Vorlagefrage; Zulässigkeit; Entscheidungserheblichkeit;

    1977, 110; Beschluß vom 30.12.81 - P.St, 914 -, S. 14; Urteil vom 25.05.83 - P.St. 933 -, …

    1970, 398, Beschluß vom 27.03.74 - P.St. 719 - Beschluß vom 28.07.76 - P.St. 790 - aaO; Beschluß vom 30.12.81 - P.St. 914 - aaO.; Urteil vom 25.05.83 - P.St. 933 - aaO., vgl. BVerfGE 22, 330, 341; 24, 1, 14; 38, 348, 356).

  • OVG Saarland, 13.01.2003 - 1 N 2/02

    Pflichtstundenregelung für Lehrer; Formelle und materielle Identität der

    Sie könnte der Schulverwaltung die Planung eines geordneten Schulbetriebs erheblich erschweren und würde außerdem Unruhe, Unfrieden und Unzufriedenheit in die Lehrerschaft tragen, letztlich zum Nachteil des Schulunterrichts vgl. dazu u.a. BVerwG, Urteile vom 15.6.1971, BVerwGE 38, 191 = ZBR 1971, 344 = DÖD 1972, 20 = DÖV 1971, 744, und vom 28.10.1982, ZBR 1983, 187 = DVBl. 1983, 502; HessStGH, Urteil vom 25.5.1981, NVwZ 1984, 99 = DÖV 1983, 864 = ESVGH 34, 1.
  • StGH Hessen, 25.07.1984 - P.St. 997

    Grundrechtsklage gegen gerichtliche Entscheidung; Schülerbeförderungskosten;

    Vielmehr läßt der allgemeine Gleichheitssatz auch hier dem Gesetzgeber einen weiten Bereich des Ermessens offen und zieht ihm nur äußerste Grenzen (vgl . dazu Staatsgerichtshof , Urteil vom 25 . 5 . 1983 - P . St . 933 - , StAnz . 1983 , S . 1302 = ESVGH 34, 1 = NVwZ 1984, 99) .
  • StGH Hessen, 08.11.1989 - P.St. 1079

    Hessen: Grundrechtsklage nur gegen Entscheidungen hessischer Gerichte -

    Andererseits erlaubt der Gleichheitsgrundsatz mit Rücksicht auf eine Ungleichheit verschiedener Sachverhalte nicht jede Unterscheidung; für sie muss sich ebenfalls gerade aus dem Sachverhalt, den die Regelung zum Gegenstand hat, ein sachlich vertretbarer Gesichtspunkt anführen lassen (StGH, Urteil vom 25. Mai 1983 - P.St. 933 -, StAnz. 1983 S. 1302).
  • StGH Hessen, 28.02.1985 - P.St. 1005

    Zur Verfassungsmäßigkeit des Sexualkundeunterrichts in der Schule ohne

    Als Ausdruck des Willkürverbots muß der Gesetzgeber bei steter Orientierung am Gerechtigkeitsgedanken gleichliegende oder vergleichbare Sachverhalte mit denselben Rechtsfolgen regeln (StGH, Urteil vom 25. Mai 1983 -- P.St. 933 -- StAnz. 1983, 1302 = ESVGH 34, 1).
  • StGH Hessen, 13.03.1996 - P.St. 1175

    Konkrete Normenkontrolle; Darlegungspflicht; Darlegungserfordernis; Vorlagefrage;

    1977, 110; Beschluß vom 30.12.1981 - P.St. 914 -, S. 14 des Beschlußabdrucks; Urteil vom 25.05.1983 - P.St. 933 -, …
  • StGH Hessen, 13.03.1996 - P.St. 1216

    Konkrete Normenkontrolle; Darlegungspflicht; Darlegungserfordernis;

    1977, 110; Beschluß vom 30.12.1981 - P.St. 914 -, S. 14 des Beschlußabdrucks; Urteil vom 25.05.1983 - P.St. 933 -, …
  • StGH Hessen, 13.03.1996 - P.St. 1188

    Konkrete Normenkontrolle; Darlegungspflicht; Darlegungserfordernis; Vorlagefrage;

    1977, 110; Beschluß vom 30.12.1981 - P.St. 914 -, S. 14 des Beschlußabdrucks; Urteil vom 25.05.1983 - P.St. 933 -, …
  • StGH Hessen, 13.03.1996 - P.St. 1201

    Konkrete Normenkontrolle; Darlegungserfordernis; Darlegungspflicht;

  • StGH Hessen, 13.03.1996 - P.St. 1174

    Konkrete Normenkontrolle; Darlegungserfordernis; Darlegungspflicht;

  • StGH Hessen, 14.04.1988 - P.St. 1051

    Entscheidungserheblichkeit; Konkrete Normenkontrolle; Prüfungsbefugnis;

  • VG Gelsenkirchen, 22.02.2017 - 1 K 1107/16

    Pflichtstunden; Angleichung; Sekundarschule; Realschule; Gleichbehandlung;

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.03.1989 - 5 A 87/87
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht