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   BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 103.81   

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https://dejure.org/1984,3100
BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 103.81 (https://dejure.org/1984,3100)
BVerwG, Entscheidung vom 09.03.1984 - 8 C 103.81 (https://dejure.org/1984,3100)
BVerwG, Entscheidung vom 09. März 1984 - 8 C 103.81 (https://dejure.org/1984,3100)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer

    Wehrpflicht - Zurückstellung - Befreiung - Religiöse Verhaltensvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 113
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • VG Köln, 02.04.2012 - 7 K 3169/11

    E-Zigarette ist kein Arzneimittel

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass das erforderliche Rechtsverhältnis auch zwischen einem Beteiligten und einem Dritten bestehen kann, In diesem Fall müssen aber jedenfalls von dem Rechtsverhältnis eigene Rechte des Klägers abhängen und gerade gegenüber dem Beklagten ein Interesse an der baldigen Feststellung bestehen, Kopp, VwGO, 17. Auflage 2011, § 43 Rn. 16; BVerwG, Urteil vom 18.12.1975 - V C 79.74 - BVerwGE 50, 62; BVerwG, Beschluss vom 09.10.1984 - 7 B 187/84 - NVwZ 1985, 113; OVG Münster, Urteil vom 09.06.1992 - 15 A 1565/90 - DVBl. 1993, 61.
  • OVG Hamburg, 01.09.2006 - 1 Bf 171/05

    Dosenpfand - Rechtsnatur der Bekanntgabe der wiederholten

    Die Frage, ob es hierauf deshalb nicht ankommt, weil grundsätzlich auch Rechtsverhältnisse zwischen Dritten feststellungsfähig sind, wenn das Feststellungsinteresse gerade gegenüber der beklagten Partei besteht (vgl. BVerwG, Urt. vom 27.6.1997, NJW 1977, 3257; Beschl. vom 9.10.1984, NVwZ 1985, 113; BGH MDR 1971, 1001; Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl. § 43 Rdnr. 16) bedarf jedoch keiner Entscheidung.
  • BVerwG, 19.10.1984 - 8 C 125.82

    Gerichtliche Aufklärungspflicht - Beteiligter - Verwertung eigener Angaben -

    Das Tatsachengericht verletzt die ihm obliegende Pflicht zur vollständigen Aufklärung des Sachverhaltes (§ 86 Abs. 1 VwGO) nur dann, wenn sich ihm aus seiner materiellrechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung aufdrängen mußte (vgl. etwa Urteil vom 9. März 1984 - BVerwG 8 C 103.81 - amtl. Umdruck S. 4, st. Rspr.).
  • BVerwG, 05.03.1992 - 8 B 27.92

    Gewichtsorientierter Volumen-Dichte-Maßstab als Alternative zum Personentarif bei

    So verhält es sich namentlich dann, wenn das Tatsachengericht sich eine für seine Entscheidung erforderliche, ihm nicht zur Verfügung stehende besondere Sachkunde anmaßt (vgl. Urteil vom 9. März 1984 - BVerwG 8 C 103.81 - Buchholz 448.0 § 11 WPflG Nr. 34 S. 5 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 08.08.1984 - 8 CB 48.84

    Begriff der Wohnung im Sinne des § 181 Zivilprozessordnung (ZPO) - Relevanter

    Sachaufklärung aufdrängen, mußte (vgl. z.B. Urteil vom 9. März 1984 - BVerwG 8 C 103.81 - amtl. Umdruck S. 4, st.Rspr.) Das angefochtene Urteil bejaht die Zulässigkeit der Ersatzzustellung des Einberufungsbescheides gemäß § 71 Abs. 3 ZDG i.V.m. den §§ 3 Abs. 3 VwZG und 181 ZPO mit der Begründung, der Zustellungsort Barwedel sei trotz des Umzugs des Klägers nach Berlin im Zustellungszeitpunkt der "räumliche Mittelpunkt der Lebensverhältnisse des Klägers" gewesen (UA S. 9).
  • BVerwG, 10.08.1984 - 8 B 114.84

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Die Beschwerde verkennt, daß hierbei von der dem angefochtenen Urteil zugrunde liegenden materiell rechtlichen Beurteilung auszugehen ist (vgl. z.B. Urteil vom 9. März 1984 - BVerwG 8 C 103.81 - amtl. Umdruck S. 4, st. Rspr.), weil gegen das Tatsachengericht nicht der Vorwurf unzureichender Sachaufklärung erhoben werden kann, wenn aus seiner Sicht die (nach Auffassung eines Beteiligten) aufzuklärenden Tatsachen nicht entscheidungserheblich sind.
  • VG Frankfurt/Main, 20.11.1995 - 9 G 3166/95

    Anspruch einer Frauenbeauftragten auf Zuleitung eines

    Für sogenannte Kommunalverfassungsstreitigkeiten und Auseinandersetzungen um die Rechte von Hochschulorganen einschließlich der Rechte der jeweiligen Organmitglieder ist mittlerweile anerkannt, daß die Betroffenheit in eigenen Mitgliedschaftsrechten bzw. bei Organen in eigenen Organrechten die Berechtigung zur Einleitung und Durchführung gerichtlicher Verfahren verschafft (BVerwG Beschl. v. 07.03.1980 - 7 B 58.79 -, teilweise abgedruckt in Buchholz 310 § 40 VwGO Nr. 179 S. 60 f. und in anderen Teilen zitiert in NVwZ 1985, 113 [BVerwG 09.03.1984 - BVerwG 8 C 103.81] ; 12.08.1981 - 7 B 159.80 - NVwZ 1982, 243 [BVerwG 12.08.1981 - 7 B 195/80] ; 09.10.1984 - 7 B 187.84 - NVwZ 1985, 112 f. 22.12.1988 - 7 B 208.87 - NVwZ 1989, 470; 30.07.1990 - 7 B 71.89 - NVwZ 1991, 470 f.; zu den unterschiedlichen Begründungsansätzen Hoppe NJW 1980, 1017 ff. m.w.N.).
  • VG Ansbach, 28.07.2009 - AN 2 K 08.01591

    Schulwegkostenerstattung beim Besuch einer staatlich anerkannten Privatschule nur

    Das Rechtsverhältnis kann unter Umständen auch überhaupt nur zwischen Dritten bestehen (NVwZ 1985, 113).
  • VG Leipzig, 08.12.2009 - 6 L 1823/09

    Luftreinhalteplan muss nicht im Stadtrat behandelt werden

    Nach dem Prinzip des subjektiven Rechtsschutzes ist auch in einem Kommunalverfassungsstreitverfahren der verwaltungsgerichtliche Rechtsschutz zulässig, wenn und soweit die Antragstellerin sich auf eine Rechtsposition berufen kann, die ihr durch das Gesetz eingeräumt wurde (vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.10.1984, NVwZ 1985, 113; BVerwG, Beschl. v. 22.12.1988, NVwZ 1989, 470).
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