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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82   

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BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82 (https://dejure.org/1984,147)
BVerwG, Entscheidung vom 12.09.1984 - 8 C 124.82 (https://dejure.org/1984,147)
BVerwG, Entscheidung vom 12. September 1984 - 8 C 124.82 (https://dejure.org/1984,147)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Heranziehungsverfahren - Billigkeitsgründe - Erschließungsbeitrag - Ermessensreduzierung - Rechtswidrigkeit - Heranziehungsbescheid

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflicht zur Berücksichtigung offensichtlich vorliegender Billigkeitsgründe zum Erlaß des Erschließungsbeitrages von Amts wegen; "Erschlossensein" vor Inkrafttreten des BBauG; Mehrbelastungen alterschlossener Grundstücke aufgrund Aufwandsverteilung nach dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 70, 96
  • NVwZ 1985, 277
  • DVBl 1985, 126
  • DÖV 1985, 535
  • BauR 1984, 626
 
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Wird zitiert von ... (78)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 25.76

    Erschließungsbeitragspflicht von kirchliechen Friedhöfen

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82
    Ein Verstoß gegen diese Pflicht führt nicht zur Rechtswidrigkeit eines gleichwohl (ungekürzt) ergehenden Erschließungsbeitragsbescheids (Modifizierung der bisherigen Rechtsprechung u.a. im Urteil vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 25.76 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 69 S. 50 [57]).

    Diese Folgerungsweise entspricht im wesentlichen den einschlägigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts: Der 4. Senat des Gerichts hat in der Zeit seiner Zuständigkeit für Streitsachen aus dem Erschließungsbeitragsrecht mehrfach ausgesprochen, daß § 135 Abs. 5 Satz 1 BBauG - in bestimmten Fällen - zu einer Billigkeitsentscheidung bereits im Zeitpunkt der Heranziehung verpflichte (vgl. u.a. Urteile vom 5. September 1969 - BVerwG IV C 67.68 - Urteilsabdruck S. 7 und vom 12. Juni 1970 - BVerwG IV C 5.68 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 6 S. 3 [9]), und er hat, wie sich (zwar nicht einer dafür gegebenen Begründung, wohl aber) dem Ergebnis seiner Entscheidungen entnehmen läßt, daraus geschlossen, daß ein Beitragsbescheid, der ohne den gebotenen Erlaß ergeht, rechtswidrig und deshalb auf Anfechtungsklage aufzuheben sei (vgl. etwa Urteil vom 4. Mai 1979 - BVerwG IV C 25.76 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 69 S. 50 [57]).

  • BVerwG, 12.06.1970 - IV C 5.68

    Vorliegen einer Schrschließungseinheit; Erschließung eines Eckgrundstücks

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82
    Diese Folgerungsweise entspricht im wesentlichen den einschlägigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts: Der 4. Senat des Gerichts hat in der Zeit seiner Zuständigkeit für Streitsachen aus dem Erschließungsbeitragsrecht mehrfach ausgesprochen, daß § 135 Abs. 5 Satz 1 BBauG - in bestimmten Fällen - zu einer Billigkeitsentscheidung bereits im Zeitpunkt der Heranziehung verpflichte (vgl. u.a. Urteile vom 5. September 1969 - BVerwG IV C 67.68 - Urteilsabdruck S. 7 und vom 12. Juni 1970 - BVerwG IV C 5.68 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 6 S. 3 [9]), und er hat, wie sich (zwar nicht einer dafür gegebenen Begründung, wohl aber) dem Ergebnis seiner Entscheidungen entnehmen läßt, daraus geschlossen, daß ein Beitragsbescheid, der ohne den gebotenen Erlaß ergeht, rechtswidrig und deshalb auf Anfechtungsklage aufzuheben sei (vgl. etwa Urteil vom 4. Mai 1979 - BVerwG IV C 25.76 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 69 S. 50 [57]).

    Es kommt - damit zusammenhängend - hinzu, daß eine Pflicht zur Berücksichtigung von Erlaßgründen nur dort gegeben sein kann, wo auch eine (echte) Pflicht zum Erlaß besteht, und das heißt: wo das in § 135 Abs. 5 Satz 1 BBauG vorgesehene Entscheidungsermessen derart reduziert ist, daß allein die Gewährung des Erlasses der Rechtslage entspricht (vgl. dazu Urteil vom 12. Juni 1970 - BVerwG IV C 5.68 - a.a.O.).

  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung;

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82
    Insoweit genügt es, daß die Grundstücke dieses Gebiets über die Erschließungsstraße ohne besondere Schwierigkeiten erreicht werden konnten (vgl. u.a. Urteil vom 28. November 1975 - BVerwG IV C 45.74 - BVerwGE 50, 2 [6]).
  • BVerwG, 04.06.1982 - 8 C 90.81

    Voraussetzungen für einen Billigkeitserlass aus sachlichen Gründen -

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82
    Angesichts dessen verbleibt kein Raum für einen diese gesetzgeberische Entscheidung korrigierenden teilweisen Billigkeitserlaß nach § 135 Abs. 5 Satz 1 BBauG (vgl. in diesem Zusammenhang u.a. Urteil vom 4. Juni 1982 - BVerwG 8 C 90.81 - Buchholz 401.0 § 163 AO Nr. 1 S. 1 [4] m. weit. Nachw.).
  • BVerwG, 28.10.1981 - 8 C 8.81

    Geltendmachung eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs - Wirksamkeit

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82
    Die sich darin ausdrückende Interessenlage kann dem die Beitragspflicht und auch die Voraussetzungen des Erlasses regelnden Bundesrecht nicht gleichgültig sein; es handelt sich bei der Berücksichtigung von Erlaßgründen schon im Zeitpunkt der Heranziehung nicht um eine Angelegenheit ausschließlich der verfahrensmäßigen Abwicklung, die das Bundesrecht dem Landesrecht überlassen hat (vgl. zu letzterem etwa Urteil vom 28. Oktober 1981 - BVerwG 8 C 8.81 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 78 S. 10 [15] m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 24.10.1972 - IV C 30.71

    Grunderwerb als Merkmal der endgültigen Herstellung einer Erschließungsanlage;

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82
    Seine Anwendung in alterschlossenen Gebieten ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. Urteile vom 30. Januar 1970 - BVerwG IV C 151.68 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 4 S. 5 [9] und vom 24. Oktober 1972 - BVerwG IV C 30.71 - DVBl. 1973, 500), und zwar ungeachtet der Tatsache, daß er dort, wo in einem Abrechnungsgebiet unterschiedliche bauliche oder sonstige Nutzungen zulässig sind, nur in beschränktem Umfang eine vorteilsgerechte Aufwandsverteilung gewährleistet.
  • BVerwG, 13.02.1970 - IV C 41.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82
    Verwaltungsakte, die ausschließlich in gewissermaßen ihrer Entstehungsgeschichte Mängel aufweisen, können gleichwohl rechtmäßig und damit einer Aufhebung entzogen sein" (Urteil vom 13. Februar 1970 - BVerwG IV C 41.67 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 106 S. 128 [129]; weit. Nachw. zur einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts s. bei Weyreuther, DVBl. 1972, 94 Anm. 14; vgl. dazu ferner die §§ 46 VwVfG, 127 AO und 155 b Abs. 1 BBauG).
  • BVerwG, 05.09.1969 - IV C 67.68

    Umfang des beitragsfähigen Erschließungsaufwands

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82
    Diese Folgerungsweise entspricht im wesentlichen den einschlägigen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts: Der 4. Senat des Gerichts hat in der Zeit seiner Zuständigkeit für Streitsachen aus dem Erschließungsbeitragsrecht mehrfach ausgesprochen, daß § 135 Abs. 5 Satz 1 BBauG - in bestimmten Fällen - zu einer Billigkeitsentscheidung bereits im Zeitpunkt der Heranziehung verpflichte (vgl. u.a. Urteile vom 5. September 1969 - BVerwG IV C 67.68 - Urteilsabdruck S. 7 und vom 12. Juni 1970 - BVerwG IV C 5.68 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 6 S. 3 [9]), und er hat, wie sich (zwar nicht einer dafür gegebenen Begründung, wohl aber) dem Ergebnis seiner Entscheidungen entnehmen läßt, daraus geschlossen, daß ein Beitragsbescheid, der ohne den gebotenen Erlaß ergeht, rechtswidrig und deshalb auf Anfechtungsklage aufzuheben sei (vgl. etwa Urteil vom 4. Mai 1979 - BVerwG IV C 25.76 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 69 S. 50 [57]).
  • BVerwG, 30.01.1970 - IV C 151.68

    Privatstraße als Erschließungsanlage

    Auszug aus BVerwG, 12.09.1984 - 8 C 124.82
    Seine Anwendung in alterschlossenen Gebieten ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. Urteile vom 30. Januar 1970 - BVerwG IV C 151.68 - Buchholz 406.11 § 123 BBauG Nr. 4 S. 5 [9] und vom 24. Oktober 1972 - BVerwG IV C 30.71 - DVBl. 1973, 500), und zwar ungeachtet der Tatsache, daß er dort, wo in einem Abrechnungsgebiet unterschiedliche bauliche oder sonstige Nutzungen zulässig sind, nur in beschränktem Umfang eine vorteilsgerechte Aufwandsverteilung gewährleistet.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2017 - 2 S 1750/15

    Erlöschen von Abgabenrückerstattungsforderungen durch Aufrechnung mit gegen

    Der lediglich die Abgabe festsetzende Bescheid ist als solcher auch dann rechtmäßig, wenn es sich bei dem von der Gemeinde unberücksichtigt gelassenen Billigkeitsgrund um einen solchen sachlicher Art handelt, den sie von Amts wegen hätte berücksichtigen müssen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15.02.1993, a.a.O.; zur Prüfung von Amts wegen vgl. BVerwG, Urteil vom 01.08.1986 - 8 C 54.85 -, juris; Urteil vom 12.09.1984 - 8 C 124.82 -, BVerwGE 70, 96).
  • VG Magdeburg, 28.03.2017 - 1 A 1108/14

    Klage gegen Verwaltungskosten im Zusammenhang mit einer "Facebook-Party"

    Zwar hätte die Beklagte im Heranziehungsverfahren grundsätzlich solche Gründe berücksichtigen müssen, die offensichtlich gewesen sind und einen (teilweisen) Billigkeitserlass aus persönlichen oder sachlichen Gründen ohne weitere Aufklärung und Nachprüfung haben möglich erscheinen lassen (BVerwG, Urt. v. 12.09.1984 - 8 C 124/82 -, juris).

    Denn bei der Pflicht, in Fällen offensichtlich vorliegender Gründe die Frage des Erlasses bereits bei der Heranziehung zu prüfen, handelt es sich nur um eine verfahrensrechtliche Pflicht, deren Verletzung nicht zur Rechtswidrigkeit des Heranziehungsbescheides führt (BVerwG, Urt. v. 12.09.1984, a. a. O.).

    Eine solche Vorgehensweise dient auch ihren Interessen, da sie durch ein nachträgliches Verfahren, in welchem sie alle erforderlichen Unterlagen vorlegen und die Behörde daran anknüpfend Aufklärungen und Überprüfungen zu etwaigen Billigkeitsgründen anstellen kann, den Risiken der Berücksichtigung möglicherweise nicht ausermittelter Gründe im Heranziehungsverfahren entgehen kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.09.1984, a. a. O.).

  • BVerwG, 11.12.1987 - 8 C 85.86

    Erschließungsbeitragspflicht der Deutschen Bundesbahn für ein als Bahnhofsgelände

    Das stimmt mit der Rechtsprechung des Senats, an der festzuhalten ist, überein (vgl. Urteil vom 12. September 1984 - BVerwG 8 C 124.82 - BVerwGE 70.96 ).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 07.09.1984 - 8 C 30.82   

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BVerwG, 07.09.1984 - 8 C 30.82 (https://dejure.org/1984,713)
BVerwG, Entscheidung vom 07.09.1984 - 8 C 30.82 (https://dejure.org/1984,713)
BVerwG, Entscheidung vom 07. September 1984 - 8 C 30.82 (https://dejure.org/1984,713)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 70, 91
  • NJW 1985, 756
  • NVwZ 1985, 277 (Ls.)
  • DVBl 1985, 124
  • Rpfleger 1985, 35
  • BStBl II 1985, 25
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 18.02.2010 - IX ZR 101/09

    Freihändige Veräußerung eines Grundstücks durch den Insolvenzverwalter:

    Das Schicksal der öffentlichen Last des § 12 GrStG richtet sich folglich, wenn das betroffene Grundstück zwangsversteigert wird, ausschließlich nach den Vorschriften des Zwangsversteigerungsgesetzes (BVerwGE 70, 91 = NJW 1985, 756).
  • VG Lüneburg, 26.02.2014 - 2 A 220/13

    Duldungsbescheid; Entstehung; Grundsteuer; persönliche Haftung;

    Die Lastentragung in diesem Zeitraum setzt jedoch voraus, dass solche Lasten nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für den Ersteher, hier also entsprechend dem GrStG, tatsächlich entstanden sind (BVerwG vom 7.9.1984, NJW 1985, 756; Troll/Eisele § 12 GrStG RdNr. 5).
  • OVG Sachsen, 26.06.2015 - 5 A 706/13

    Beitrag ; Verrentung; Rente; öffentliche Last; Zwangsversteigerung; Zuschlag;

    16 Zwar stellt nach der Rechtsprechung des Senats eine öffentliche Last gemäß § 24 SächsKAG ein Recht an einem Grundstück dar, das im Rahmen der Zwangsversteigerung des Grundstücks durch den Zuschlag gemäß § 91 Abs. 1 i. V. m. § 52 Abs. 1 Satz 2 ZVG erlischt, wenn es mangels rechtzeitiger Anwendung bei der Festsetzung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt wurde (SächsOVG, Beschl. v. 18. März 2014 - 5 A 651/12 -, juris Rn. 10; Urt. v. 30. September 2013 - 5 A 79/11 -, juris Rn. 27; Beschl. v. 7. März 2013 - 5 A 278/10 -, juris Rn. 8; vgl. für Steuern auch BVerwG, Urt. v. 7. September 1984, BVerwGE 70, 91, 94).

    § 52 Abs. 1 ZVG schützt mit der Regelung, dass nur die im geringsten Gebot berücksichtigten Rechte bestehen bleiben, mithin - abgesehen von besonderen gesetzlichen Vorschriften, die ein Fortbestehen von dinglichen Rechten anordnen - nur ein mit diesen Rechten belastetes Grundstück auf den Ersteher übergeht, den Ersteher davor, dass nach dem Zuschlag Ansprüche gegen das Grundstück geltend gemacht werden, die er nicht kennen und deshalb nicht in seine Kalkulation einbeziehen konnte (BVerwG, Urt. v. 7. September 1984 a. a. O.; SächsOVG, Beschl. v. 18. März 2014 a. a. O.).

    Aus der Gegenüberstellung der Vorschriften des § 52 Abs. 1 ZVG und des § 56 Satz 2 ZVG folgt, dass die Anordnung des Erlöschens der dinglichen Rechte in § 52 Abs. 1 Satz 2 ZVG die öffentliche Last insoweit nicht trifft, wie ein zu sichernder Abgabenanspruch zu einem Zeitpunkt nach dem Zuschlag entstanden ist (BVerwG, Urt. v. 7. September 1984, BVerwGE 70, 91, 94).

    Einmalige Leistungen trägt in der Zwangsversteigerung der Schuldner, wenn sie vor dem Zuschlag begründet worden sind; der Ersteher, wenn sie nach dem Zuschlag begründet worden sind (§ 56 Satz 2 ZVG, § 103 BGB; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 7. September 1984, BVerwGE 70, 91, 94).

  • BGH, 12.03.2015 - V ZB 41/14

    Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der EG-Insolvenzverordnung: Erstreckung

    Sie sind aber dingliche Verwertungsrechte, da der Eigentümer gemäß § 77 Abs. 2 Satz 1 AO die Zwangsvollstreckung in das Grundstück dulden muss (vgl. BVerwG, NJW 1985, 756).
  • VG Ansbach, 16.06.2010 - AN 11 K 10.00565

    Keine Zahlungspflicht des Erstehers eines Grundstücks in der Zwangsversteigerung

    Die Lastentragung in diesem Zeitraum setzt jedoch voraus, dass solche Lasten nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen für den Ersteher, hier also entsprechend dem GrStG, tatsächlich entstanden sind (BVerwG vom 7.9.1984, NJW 1985, 756; BayVGH vom 4.6.2003, zitiert nach juris; Troll/Eisele § 12 GrStG RdNr. 5; Stöber § 56 ZVG Anm. 3.5 und § 10 ZVG Anm. 6.4; insoweit verkannt von VG Düsseldorf vom 8.12.2004, zitiert nach juris).
  • BGH, 15.12.2011 - V ZB 124/11

    Zwangsversteigerungsverfahren: Wirksamkeit einer nicht verkündeten

    Deshalb hätte der Schuldner mit einem Vollstreckungsschutzantrag nach § 765a ZPO die Unwirksamkeit des von den Meistbietenden erwirkten Vollstreckungsbescheids geltend machen können (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 2004 - IXa ZB 135/03, NJW 2004, 1803, 1805 aE; LG Frankfurt am Main, Rpfleger 1985, 35, 36).
  • VG Wiesbaden, 14.11.2022 - 1 K 2154/18

    Haftung des Erwerbers eines Grundstücks in der Zwangsversteigerung für

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 7. September 1984 - 8 C 30/82 - festgestellt, dass sich das Schicksal der öffentlichen Last des § 12 GrStG in der Zwangsversteigerung ausschließlich nach den Vorschriften des ZVG richte.

    Für eine solche Anordnung hätte es einer ausdrücklichen Regelung bedurft, wie das etwa für das Erbbaurecht in § 25 der Erbbauverordnung (ErbbauVO) und für das Dauerwohnrecht in § 39 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) erfolgt ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. September 1984 - 8 C 30/82 -, juris Rn. 15).

    Durch die Regelung, dass nur die im geringsten Gebot berücksichtigten Rechte bestehenbleiben, mithin - abgesehen von besonderen gesetzlichen Vorschriften, die ein Fortbestehen von dinglichen Rechten anordnen - nur ein mit diesen Rechten belastetes Grundstück auf den Ersteher übergeht, wird der Ersteher davor geschützt, dass nach dem Zuschlag Ansprüche gegen das Grundstück geltend gemacht werden, die er nicht kennen und deshalb nicht in seine Kalkulation einbeziehen konnte (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. September 1984 - 8 C 30/82 -, juris Rn. 19).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.07.2019 - 9 N 77.18

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers, der bereits Anschaffungs- und

    Die vom Zulassungsantrag angeführten äußern sich nicht einmal ansatzweise zu einem zuschlagbedingten Erlöschen der sachlichen Beitragspflicht, sondern verhalten sich ausschließlich zur öffentlichen Last als solcher (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 27. April 2018 - 1 L 498/16 -, juris, Rn. 7; OVG Bautzen, Beschluss vom 18. März 2014 - 5 A 651/12 -, juris, Rn. 10; OVG Bautzen, Beschluss vom 7. März 2013 - 5 A 278/10 -, juris, Rn. 15; VG Dresden, Urteil vom 9. Februar 2010 - 2 K 203/09 -, juris, Rn. 18 ff.; BVerwG, Urteil vom 7. September 1984 - 8 C 30.82 -, juris, Rn. 15 ff.).

    Wie ausgeführt, hat sich das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 7. September 1984 - 8 C 30.82 -, juris, allein zum Erlöschen der öffentlichen Last als solcher verhalten.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.04.2018 - 1 L 498/16

    Haftung des Erstehers eines Grundstücks aus der Zwangsvollstreckung für nach dem

    Vor der Entstehung künftiger Forderungen ist der Ersteher dagegen nicht geschützt, er trägt vielmehr vom Zuschlag an gemäß § 56 Satz 2 ZVG die Lasten des Grundstücks (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.09.1984 - 8 C 30.82 - juris Rn. 21; VGH München, Beschl. v. 06.11.2017 - 6 ZB 17.1011 -, juris Rn. 25; OVG Bautzen, Beschl. v. 18.03.2014 - 5 A 651/12 -, juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 06.11.2017 - 6 ZB 17.1011

    Verteilung des Aufwands auf die einzelnen zu berücksichtigenden Grundstücke bei

    Auch die Hinweise des Klägers auf Entscheidungen der Verwaltungsgerichte Aachen (U.v. 22.1.2009 - 4 K 2328/05) und Dresden (U.v. 9.2.2010 - 2 K 203/09) sowie des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 7.9.1984 - 8 C 30.82) sind nicht geeignet, die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache zu begründen.

    Demgegenüber kann § 52 Abs. 1 ZVG den Ersteher eines Grundstücks nicht vor Ansprüchen schützen, die - wie im vorliegenden Fall - erst nach dem Zuschlag entstehen (BVerwG, U.v. 7.9.1984 - 8 C 30.82 - juris Rn. 21).

  • VG Aachen, 22.01.2009 - 4 K 2328/05
  • OVG Sachsen, 18.03.2014 - 5 A 651/12

    Zulassung der Berufung (abgelehnt), Zugang, Dreitagesfiktion, öffentliche Last,

  • OVG Sachsen, 07.03.2013 - 5 A 278/10

    Abwasserbeitrag, öffentliche Last, Zwangsversteigerung, Unterlassen der Anmeldung

  • OLG Stuttgart, 17.03.2014 - 5 U 126/13

    Zwangsversteigerung eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks: Erlöschen

  • VGH Bayern, 27.04.2004 - 23 ZB 04.769

    Bestehen eines dinglichen Rechts in der Zwangsversteigerung; Erlöschen der

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.01.1990 - 13 A 124/87
  • BVerwG, 07.09.1984 - 8 C 13.83

    Die Grundsteuer als öffentliche Last - Erlöschen einer öffentlichen Last in der

  • FG Baden-Württemberg, 06.11.1997 - 6 K 99/97

    Geltendmachung von Verlusten aus Vermietung eines Wohnmobils als Verluste aus

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