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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.12.1984 - 3 C 79.82   

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https://dejure.org/1984,230
BVerwG, 13.12.1984 - 3 C 79.82 (https://dejure.org/1984,230)
BVerwG, Entscheidung vom 13.12.1984 - 3 C 79.82 (https://dejure.org/1984,230)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Dezember 1984 - 3 C 79.82 (https://dejure.org/1984,230)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Willenserklärung - Auslegung - Geldleistung - Rückforderung - Verwaltungsakt - Europäisches Gemeinschaftsrecht - Subvention - Rückforderung - Denaturierungsprämien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ernährungswirtschaft, Denaturierungsprämie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 488
 
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Wird zitiert von ... (63)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 21.07.1983 - 3 C 11.82

    Zuständige nationale Behörden - Rechtswidrige Bescheide - Denaturierungsprämien -

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1984 - 3 C 79.82
    Nach § 133 BGB, dessen Regelungsinhalt auch im öffentlichen Recht Anwendung findet (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 1983 - BVerwG 7 C 70.80 - in Buchholz 451.55 Nr. 72 sowie vom 21. Juli 1983 - BVerwG 3 C 11.82 - in Buchholz 451.90 Nr. 41), ist bei der Auslegung einer Willenserklärung der wirkliche Wille des Erklärenden zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.

    Das Berufungsgericht hat verkannt, daß in Fällen, in denen die Behörde eine früher gewährte Geldleistung zurückfordert, regelmäßig anzunehmen ist, daß sie mit der Festsetzung der zu erstattenden Leistung auch die Rücknahme des gewährenden Verwaltungsakts erklärt hat (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Juli 1983 - BVerwG 3 C 11.82 - a.a.O.).

  • BVerwG, 28.11.1969 - VII C 18.69

    Idiotentest - Verwaltungsakt, §§ 42, 44a VwGO

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1984 - 3 C 79.82
    Dies wird dann anzunehmen sein, wenn es der Begünstigte unterläßt, bei der Aufklärung eines in seinen Verantwortungsbereich fallenden tatsächlichen Umstands mitzuwirken, obgleich dies für ihn möglich und zumutbar ist (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 1969 - BVerwG 7 C 18.69 - in BVerwGE 34, 248; vgl. auch Urteil vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 3 C 17.78 - in BVerwGE 57, 13).
  • BVerwG, 11.02.1983 - 7 C 70.80

    Bundeszuwendung - Bestimmungszweck - Zweckabhängige Bewilligung - Entfallen des

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1984 - 3 C 79.82
    Nach § 133 BGB, dessen Regelungsinhalt auch im öffentlichen Recht Anwendung findet (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Februar 1983 - BVerwG 7 C 70.80 - in Buchholz 451.55 Nr. 72 sowie vom 21. Juli 1983 - BVerwG 3 C 11.82 - in Buchholz 451.90 Nr. 41), ist bei der Auslegung einer Willenserklärung der wirkliche Wille des Erklärenden zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.
  • BVerwG, 26.02.1965 - VII C 71.63

    öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1984 - 3 C 79.82
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz hat nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 25. März 1964 - BVerwG 6 C 150.62 - in BVerwGE 18, 168, vom 26. Februar 1965 - BVerwG 7 C 71.63 - in BVerwGE 20, 295 und vom 7. Juli 1966 - BVerwG 3 C 219.64 in BVerwGE 24, 294) dann zu gelten, wenn die Unerweislichkeit auf einem gegen die Grundsätze von Treu und Glauben verstoßenden unlauteren Verhalten des Begünstigten beruht.
  • BVerwG, 26.10.1978 - 3 C 17.78

    Nichtantrittsschaden - Ostschaden - Versagung des Erbrechts - Verwehrung des

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1984 - 3 C 79.82
    Dies wird dann anzunehmen sein, wenn es der Begünstigte unterläßt, bei der Aufklärung eines in seinen Verantwortungsbereich fallenden tatsächlichen Umstands mitzuwirken, obgleich dies für ihn möglich und zumutbar ist (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. November 1969 - BVerwG 7 C 18.69 - in BVerwGE 34, 248; vgl. auch Urteil vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 3 C 17.78 - in BVerwGE 57, 13).
  • BVerwG, 25.03.1964 - VI C 150.62

    Materielle Beweislast für die Frage der Rechtswidrigkeit eines zurückgenommenen

    Auszug aus BVerwG, 13.12.1984 - 3 C 79.82
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz hat nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 25. März 1964 - BVerwG 6 C 150.62 - in BVerwGE 18, 168, vom 26. Februar 1965 - BVerwG 7 C 71.63 - in BVerwGE 20, 295 und vom 7. Juli 1966 - BVerwG 3 C 219.64 in BVerwGE 24, 294) dann zu gelten, wenn die Unerweislichkeit auf einem gegen die Grundsätze von Treu und Glauben verstoßenden unlauteren Verhalten des Begünstigten beruht.
  • BVerwG, 07.07.1966 - III C 219.64
    Auszug aus BVerwG, 13.12.1984 - 3 C 79.82
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz hat nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 25. März 1964 - BVerwG 6 C 150.62 - in BVerwGE 18, 168, vom 26. Februar 1965 - BVerwG 7 C 71.63 - in BVerwGE 20, 295 und vom 7. Juli 1966 - BVerwG 3 C 219.64 in BVerwGE 24, 294) dann zu gelten, wenn die Unerweislichkeit auf einem gegen die Grundsätze von Treu und Glauben verstoßenden unlauteren Verhalten des Begünstigten beruht.
  • BVerwG, 26.07.2006 - 6 C 20.05

    Anonyme Spende, Leistungsbescheid, Partei, Parteienfinanzierung, politische

    Diese Grundsätze gelten nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum staatlichen Subventionsrecht allgemein in den Fällen der rechtswidrigen Bewilligung von Subventionen (vgl. etwa Urteile vom 13. Dezember 1984 - BVerwG 3 C 79.82 - Buchholz 451.90 EWG-Recht Nr. 52 S. 84 und vom 23. April 2003 - BVerwG 3 C 25.02 - Buchholz 451.55 Subventionsrecht Nr. 104 = NVwZ 2003, 1384); im Parteiengesetz 1994 findet sich keine abweichende Bestimmung.

    Bei der Rückforderung gewährter Geldleistungen ist regelmäßig anzunehmen, dass die Behörde mit der Festsetzung der zu erstattenden Leistung auch die Rücknahme des gewährenden Verwaltungsaktes erklärt hat, wenn dies hinreichend deutlich zum Ausdruck kommt (Urteil vom 13. Dezember 1984 a.a.O. S. 89).

  • VG Aachen, 19.02.2024 - 7 K 708/23
    vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 1984 - 3 C 79/82 -, juris Rn. 53 ff.; Urteil vom 16. Januar 1974 - VIII C 117.72 -, juris Rn. 22; OVG NRW, Urteil vom 02. Mai 1994 - 8 A 3885/93 -, juris Rn. 36; VG Hamburg, Urteil vom 13. Februar 2023 - 16 K 1559/22 -, juris Rn. 37 f.; ferner Nds.OVG, Urteil vom 17. April 1997 - 1 L 6618/95 -, juris Rn. 29; Kallerhoff/Fellenberg, in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Auflage 2023, § 24 Rn. 28 m.w.N.
  • BVerwG, 08.06.2017 - 10 B 11.16

    Erstattung; Erstattungsforderung; Erstattungsschuldner; Festsetzung;

    b) Eine Divergenz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Dezember 1984 - 3 C 79.82 - wird ebenfalls nicht dargelegt.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.09.1984 - 4 C 51.80   

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https://dejure.org/1984,513
BVerwG, 21.09.1984 - 4 C 51.80 (https://dejure.org/1984,513)
BVerwG, Entscheidung vom 21.09.1984 - 4 C 51.80 (https://dejure.org/1984,513)
BVerwG, Entscheidung vom 21. September 1984 - 4 C 51.80 (https://dejure.org/1984,513)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 909; FStrG § 17 Abs. 4; GG Art. 14 Abs. 1
    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen auf das Anliegergrundstück einwirkende Straßenbaumaßnahmen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Eigentumsgarantie - Straßenbau - Abwehr Weiterer Schäden - Grundeigentümer - Erdrutsch - Verantwortlichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 1481
  • NVwZ 1985, 488 (Ls.)
  • DÖV 1985, 362
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.08.1971 - IV C 23.69

    Straßenrecht, Folgenbeseitigung

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1984 - 4 C 51.80
    Ungeachtet des Fehlens einer Schutznorm des einfachen Rechts können Abwehrrechte auch dann entstehen, wenn die hoheitliche Maßnahme das durch Art. 14 GG geschützte Eigentum verletzt (vgl. insbesondere Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG 4 C 50.71 - BVerwGE 44, 235 [243]; Urteil vom 25. August 1971 - BVerwG 4 C 23.69 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 58; NJW 1972, 269).

    Das Berufungsgericht hat seine gegenteilige Auffassung zu Unrecht auf das Urteil des Senats vom 25. August 1971 - BVerwG 4 C 23.69 - (Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 58) gestützt.

  • BVerwG, 22.02.1980 - 4 C 24.77

    Änderung einer Ortsdurchfahrt im Zuge einer Bundesstraße - Anspruch Dritter auf

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1984 - 4 C 51.80
    Gegenüber einem mangels Planfeststellungsbeschlusses rechtswidrigen oder einem vom Planfeststellungsbeschluß nicht gedeckten Eingriff der Straßenbaubehörde in materielle Rechte Dritter stehen diesen jedoch öffentlich-rechtliche Abwehr- und (Folgen-) Beseitigungsansprüche zu, die beim Fehlen eines Planfeststellungsbeschlusses durch § 17 Abs. 6 Satz 1 FStrG voraussetzungsgemäß nicht ausgeschlossen sind und in dem jeweils angegriffenen Rechtsgut und seinem öffentlich-rechtlichen Schutz ihre Grundlage finden (vgl. Urteil vom 22. Februar 1980 - BVerwG 4 C 24.77 - [Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 33 (S. 105) mit weiteren Hinweisen]).
  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78

    Notwendige Beiladung einer Gemeinde als Straßenbaulastträgerin; Rechtsnatur und

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1984 - 4 C 51.80
    Die Entscheidung der obersten Landesstraßenbaubehörde wäre zudem ein Verwaltungsakt im Sinne des § 35 VwVfG und des § 42 VwGO (vgl. BVerwGE 64, 325 [330]), der gegenüber der Klägerin nur nach ordnungsgemäßer Bekanntgabe bestandskräftig geworden wäre.
  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 50.71

    Anspruch auf Beseitigung von Schäden - Versumpfung von Grundstücken

    Auszug aus BVerwG, 21.09.1984 - 4 C 51.80
    Ungeachtet des Fehlens einer Schutznorm des einfachen Rechts können Abwehrrechte auch dann entstehen, wenn die hoheitliche Maßnahme das durch Art. 14 GG geschützte Eigentum verletzt (vgl. insbesondere Urteil vom 14. Dezember 1973 - BVerwG 4 C 50.71 - BVerwGE 44, 235 [243]; Urteil vom 25. August 1971 - BVerwG 4 C 23.69 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 58; NJW 1972, 269).
  • BVerwG, 23.05.1989 - 7 C 2.87

    Transzendentale Meditation

    Infolgedessen kann der Bürger, wenn ihm - wie dies hier von den Klägern geltend gemacht wird - eine derartige Rechtsverletzung droht, gestützt auf das jeweils berührte Grundrecht Unterlassung verlangen (BVerwGE 44, 235 ; Urteil vom 21. September 1984 - BVerwG 4 C 51.80 -, NJW 1985, 1481; BVerwGE 71, 183 ).

    Der Anspruch auf Folgenbeseitigung ist nicht anders als der Anspruch auf Unterlassung künftigen rechtswidrigen Verwaltungshandelns verfassungsrechtlichen Ursprungs und wird ebenso wie dieser aus dem jeweils berührten Grundrecht (so BVerwG, Urteil vom 25. August 1971 - BVerwG 4 C 23.69 -, NJW 1972, 269; Urteil vom 21. September 1984 - BVerwG 4 C 51.80 -, a.a.O.), teilweise auch aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitet (so BVerwGE 69, 366 ).

  • BVerwG, 25.01.2012 - 6 C 9.11

    Unterlassungsklage; Wiederholungsgefahr; Reeperbahn; offene Videoüberwachung;

    Infolgedessen kann der Bürger, wenn ihm - wie dies hier von der Klägerin geltend gemacht wird - eine derartige Rechtsverletzung droht, unmittelbar gestützt auf das jeweils berührte Grundrecht Unterlassung verlangen, sofern ihm das einfache Gesetzesrecht keinen solchen Anspruch vermittelt (Urteile vom 14. Dezember 1973 - BVerwG 4 C 50.71 - BVerwGE 44, 235 = Buchholz 445.4 § 29 WHG Nr. 2; vom 21. September 1984 - BVerwG 4 C 51.80 - NJW 1985, 1481 und vom 18. April 1985 - BVerwG 3 C 34.84 - BVerwGE 71, 183 = Buchholz 418.32 AMG Nr. 11).
  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Diese - hier nur verkürzt dargestellten Voraussetzungen - sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wiederholt behandelt worden (vgl. BVerwGE 69, 366 (370) [BVerwG 19.07.1984 - 3 C 81/82]; Urteil vom 21. September 1984 - BVerwG 4 C 51.80 - Buchholz 406.16 Eigentumsschutz Nr. 40 = NJW 1985, 1481 [BVerwG 21.09.1984 - 4 C 51/80]; BVerwGE 82, 24 (25) [BVerwG 14.04.1989 - 4 C 34/88]; 82, 76 (95) [BVerwG 11.05.1989 - 4 C 1/88]; Beschluß vom 8. Februar 1987 - BVerwG 2 B 12.87 - BayVBl. 1987, 817).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 4.81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,944
BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 4.81 (https://dejure.org/1984,944)
BVerwG, Entscheidung vom 06.07.1984 - 4 C 4.81 (https://dejure.org/1984,944)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juli 1984 - 4 C 4.81 (https://dejure.org/1984,944)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Teilungsgenehmigung - Mißbrauch - Antrag - Negativzeugnis - Genehmigungsfreiheit - Teilung

  • rechtsportal.de

    Versagung der Teilungsgenehmigung wegen Mißbrauchs (§ 20 Abs. 2 Satz 2) auch im Falle eines vor dem 01.08.1979 gestellten Antrags auf Erteilung eines Negativzeugnisses

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 1354
  • NVwZ 1985, 488 (Ls.)
  • DVBl 1984, 1126
  • DÖV 1985, 31
  • ZfBR 1984, 255
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69

    Berlinhilfegesetz

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 4.81
    Die Vorschrift greift nicht in bereits "abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Sachverhalte" ein; sie regelt vielmehr die Überleitung des alten Rechts auf das neue Recht nur für solche Fälle, in denen es bisher nicht nur an einer Eintragung im Grundbuch fehlt, sondern in denen bei Inkrafttreten der Novelle nicht einmal das Verfahren vor der Bodenverkehrsgenehmigungsbehörde oder vor dem Verwaltungsgericht abgeschlossen ist (vgl. hierzu besonders BVerfGE 11, 139 [BVerfG 31.05.1960 - 2 BvL 4/59]; 22, 241 [BVerfG 17.07.1967 - 2 BvH 1/63]; 30, 392 ; 39, 128 [BVerfG 04.03.1975 - 2 BvF 1/72]und 51, 356 ).
  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvL 7/62

    Angestelltenversicherung

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 4.81
    Insoweit ist entscheidend, ob sich der einzelne erfolgreich auf Vertrauensschutz berufen kann oder ob sein Vertrauen auf den Fortbestand einer bestimmten gesetzlichen Regelung eine Rücksichtnahme durch den Gesetzgeber nicht beanspruchen kann (BVerfGE 24, 220 [BVerfG 16.10.1968 - 1 BvL 7/62] m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvL 1/65

    Zweites Rentenanpassungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 4.81
    Die Vorschrift greift nicht in bereits "abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Sachverhalte" ein; sie regelt vielmehr die Überleitung des alten Rechts auf das neue Recht nur für solche Fälle, in denen es bisher nicht nur an einer Eintragung im Grundbuch fehlt, sondern in denen bei Inkrafttreten der Novelle nicht einmal das Verfahren vor der Bodenverkehrsgenehmigungsbehörde oder vor dem Verwaltungsgericht abgeschlossen ist (vgl. hierzu besonders BVerfGE 11, 139 [BVerfG 31.05.1960 - 2 BvL 4/59]; 22, 241 [BVerfG 17.07.1967 - 2 BvH 1/63]; 30, 392 ; 39, 128 [BVerfG 04.03.1975 - 2 BvF 1/72]und 51, 356 ).
  • BVerfG, 11.10.1962 - 1 BvL 22/57

    Selbstversicherung

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 4.81
    Darin liegt eine sich auf schwebende Verfahren auswirkende Verschlechterung der bisherigen Rechtsposition (vgl. zur Rückwirkung bei noch nicht abgeschlossenen Verfahren BVerfGE 14, 288 [BVerfG 11.10.1962 - 1 BvL 22/57]; 43, 291 und 51, 356 ).
  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 4.81
    Die Vorschrift greift nicht in bereits "abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Sachverhalte" ein; sie regelt vielmehr die Überleitung des alten Rechts auf das neue Recht nur für solche Fälle, in denen es bisher nicht nur an einer Eintragung im Grundbuch fehlt, sondern in denen bei Inkrafttreten der Novelle nicht einmal das Verfahren vor der Bodenverkehrsgenehmigungsbehörde oder vor dem Verwaltungsgericht abgeschlossen ist (vgl. hierzu besonders BVerfGE 11, 139 [BVerfG 31.05.1960 - 2 BvL 4/59]; 22, 241 [BVerfG 17.07.1967 - 2 BvH 1/63]; 30, 392 ; 39, 128 [BVerfG 04.03.1975 - 2 BvF 1/72]und 51, 356 ).
  • BVerwG, 30.06.1964 - I C 82.62
    Auszug aus BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 4.81
    Stellt man dies in Rechnung, so steht der Verfassungsgemäßheit des § 183 a Abs. 2 BBauG auch nicht entgegen, daß der Kläger bis zum Inkrafttreten der BBauG-Novelle 1979 auch ohne Vorlage eines Negativzeugnisses unmittelbar beim Grundbuchamt einen Antrag auf Eintragung hätte stellen können, der gegebenenfalls Aussicht auf Erfolg gehabt hätte (vgl. BVerwGE 19, 79 [BVerwG 30.06.1964 - I C 82/62]).
  • BVerfG, 22.01.1975 - 2 BvL 51/71

    Verfassungsmäßigkeit des § 46 Abs. 4 S. 1 SG

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 4.81
    Die Vorschrift greift nicht in bereits "abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Sachverhalte" ein; sie regelt vielmehr die Überleitung des alten Rechts auf das neue Recht nur für solche Fälle, in denen es bisher nicht nur an einer Eintragung im Grundbuch fehlt, sondern in denen bei Inkrafttreten der Novelle nicht einmal das Verfahren vor der Bodenverkehrsgenehmigungsbehörde oder vor dem Verwaltungsgericht abgeschlossen ist (vgl. hierzu besonders BVerfGE 11, 139 [BVerfG 31.05.1960 - 2 BvL 4/59]; 22, 241 [BVerfG 17.07.1967 - 2 BvH 1/63]; 30, 392 ; 39, 128 [BVerfG 04.03.1975 - 2 BvF 1/72]und 51, 356 ).
  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvH 1/63
    Auszug aus BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 4.81
    Die Vorschrift greift nicht in bereits "abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Sachverhalte" ein; sie regelt vielmehr die Überleitung des alten Rechts auf das neue Recht nur für solche Fälle, in denen es bisher nicht nur an einer Eintragung im Grundbuch fehlt, sondern in denen bei Inkrafttreten der Novelle nicht einmal das Verfahren vor der Bodenverkehrsgenehmigungsbehörde oder vor dem Verwaltungsgericht abgeschlossen ist (vgl. hierzu besonders BVerfGE 11, 139 [BVerfG 31.05.1960 - 2 BvL 4/59]; 22, 241 [BVerfG 17.07.1967 - 2 BvH 1/63]; 30, 392 ; 39, 128 [BVerfG 04.03.1975 - 2 BvF 1/72]und 51, 356 ).
  • BVerwG, 09.04.1976 - IV C 75.74

    Antrags- und Klagebefugnis der Käufers auf Bodenverkehrsgenehmigung;

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 4.81
    Da sich nach damaligem Recht allein nach dem Willen des Eigentümers entschied, ob eine Teilung zum Zwecke der Bebauung oder kleingärtnerischen Nutzung vorgenommen wird, und es insoweit nur auf das ankam, was im Bodenverkehrsgenehmigungsverfahren zur Prüfung gestellt worden war (vgl. Einzelheiten im Urteil des Senats vom 9. April 1976 - BVerwG 4 C 75.74 - BVerwGE 50, 311 ff.), bedurften die hier in Rede stehenden Verträge nicht der Genehmigung nach § 19 BBauG 1960/76.
  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvF 1/76

    numerus clausus II

    Auszug aus BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 4.81
    Darin liegt eine sich auf schwebende Verfahren auswirkende Verschlechterung der bisherigen Rechtsposition (vgl. zur Rückwirkung bei noch nicht abgeschlossenen Verfahren BVerfGE 14, 288 [BVerfG 11.10.1962 - 1 BvL 22/57]; 43, 291 und 51, 356 ).
  • BVerfG, 04.03.1975 - 2 BvF 1/72

    Städtebauförderungsgesetz

  • BVerwG, 16.11.1984 - 4 C 7.82

    Genehmigungserfordernis bei Teilung eines Außenbereichsgrundstücks zum Zwecke der

    Der Senat hält an der früheren Rechtsprechung, nach der eine Teilung nur dann "zum Zweck der Bebauung vorgenommen wird", wenn der Eigentümer den Bebauungszweck in die Teilungserklärung oder in sonstige Erklärungen aufnimmt, um auf diese Weise die bauliche Nutzung in einem Bodenverkehrsgenehmigungsverfahren zur Prüfung zu stellen (vgl. Urteil vom 9. April 1976 - BVerwG 4 C 75.74 - BVerwGE 50, 311) für das seit 1979 geltende Recht nicht fest (vgl. auch bereits das Urteil des Senats vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 4.81 - ZfBR 1984, 255).
  • BVerwG, 18.05.1992 - 4 B 98.92

    Verwaltungsprozessrecht: Rechtsmittelbefugnis der höheren Verwaltungsbehörde bei

    Der Senat ist allerdings bereits in seinem Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 4.81 - (Buchholz 406.11 § 20 BBauG Nr. 17) davon ausgegangen, daß eine kleingärtnerische Nutzung auch bei Grundstücken im Eigentum des Nutzers gegeben sein könne und in der Regel dem § 35 Abs. 2 und 3 BBauG widerstreite, weil die natürliche Landschaft in solchen Fällen selbst ohne Bebauung kleinteilig, häufig verdrahtet und mit artfremdem Bewuchs genutzt werde (vgl. zum Begriff des Dauerkleingartnes i.S.v. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BBauG 1976/79 aber auch Urteil vom 2. September 1983 - BVerwG 4 C 73.80 - ZfBR 1983, 283).
  • BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 4.84

    Fehlende

    Auf die bereits 1974 zur Genehmigung gestellte Teilung sind im Hinblick auf die Genehmigungsbedürftigkeit und die Genehmigungsfähigkeit gemäß § 183 a Abs. 2 BBauG 1979 die Vorschriften des BBauG 1979 anzuwenden (vgl. hierzu auch die Urteile des Senats vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 4.81 - Buchholz 406.11 § 20 BBauG Nr. 17 und vom 16. November 1984 - BVerwG 4 C 7.82 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 48).
  • VG München, 13.02.2012 - M 8 K 11.5840

    Inzidentprüfung eines einfachen Bebauungsplans, der keine Festsetzungen zur Art

    Wie schon die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Juli 1984 (Az: 4 C 4.81) und vom 18. Mai 1992 (Az: 4 B 98/92) - allerdings im Rahmen einer Bewertung nach § 35 BauGB - zeigen, ist eine kleingärtnerische Nutzung - im weiteren Sinne - auch bei Grundstücken im Eigentum des jeweiligen Nutzers möglich.
  • VGH Bayern, 24.11.1994 - 2 B 93.1653
    Selbst ohne Bebauung wird die natürliche Landschaft in solchen Fällen kleinteilig, häufig verdrahtet und mit artfremden Bewuchs genutzt (vgl. BVerwG vom 6.7.1984 DVBl 1984, 1126/1128).
  • BVerwG, 19.05.1992 - 4 B 106.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auch wenn man hiervon absieht, so ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits geklärt, daß Eigentümergärten keine "Dauerkleingärten" im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 15 BBauG 1976/79 sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. September 1983 - BVerwG 4 C 73.80 - NVwZ 1984, 581 = ZfBR 1983, 283; vgl. im übrigen zur kleingärtnerischen Nutzung von Eigentümergrundstücken auch das Urteil des Senats vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 4.81 - Buchholz 406.11 § 20 BBauG Nr. 17).
  • BVerwG, 15.07.1986 - 4 B 127.86

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Es ist - auch zu der früheren Fassung des § 21 Abs. 1 BBauG - in der Rechtsprechung hinreichend geklärt, daß sich die Bindungswirkung nur auf die mit dem Rechtsvorgang bezweckte und offenbarte Nutzung bezieht (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 1968 - BVerwG 4 C 170.65 - BVerwGE 29, 86 [BVerwG 31.01.1968 - IV C 170/65] [89]; vgl. auch Beschluß vom 23. November 1978 - BVerwG 4 B 113.78 - BRS Bd. 33 Nr. 86; Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 4.81 - DVBl. 1984, 1126; Urteil vom 16. November 1984 - BVerwG 4 C 7.82 - DVBl. 1985, 393, vgl. ferner Urteil vom 9. April 1976 - BVerwG 4 C 75.74 - BVerwGE 50, 311 [323 f.]).
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