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   BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 29.81   

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https://dejure.org/1985,130
BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 29.81 (https://dejure.org/1985,130)
BVerwG, Entscheidung vom 25.01.1985 - 4 C 29.81 (https://dejure.org/1985,130)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Januar 1985 - 4 C 29.81 (https://dejure.org/1985,130)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Bebaubarkeit eines im Außenbereich einer Ortsgemeinde gelegenen Grundstücks mit einem Wohnhaus - Voraussetzungen für die Beeinträchtigung der natürlichen Eigenart einer Landschaft - Bestehen der Gefahr einer Zersiedlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 35 Abs. 2 Nr. 2; BBauG § 25 Abs. 3
    Zulässigkeit eines Wohnhauses in landwirtschaftlich genutzter Dorfrandlage; Siedlungsstrukturelle Bedenklichkeit trotz gesicherter Erschließung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 747
  • DVBl 1964, 527
  • DÖV 1985, 832
  • BauR 1985, 427
  • ZfBR 1985, 141
 
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Wird zitiert von ... (270)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.02.1976 - IV C 72.74

    Wohnhaus am Ortsrand - Baugenehmigung - Hinterlandbebauung

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 29.81
    Auch eine - durch verbindliche Bauleitplanung nicht geordnete - Ausweitung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils in den Außenbereich hinein ist ein Vorgang der städtebaulich unerwünschten, unorganischen Siedlungsweise, die zu vermeiden ein öffentlicher Belang im Sinne des § 35 Abs. 2 und 3 BBauG ist (vgl.Urteil vom 13. Februar 1976 - BVerwG 4 C 72.74 - ).

    In einem solchen Fall erfordern es die öffentlichen Belange, den ersten Ansätzen entgegenzutreten (vgl.Urteil vom 13. Februar 1976 - BVerwG 4 C 72.74 - a.a.O.).

  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 56.79

    Verlust der Genehmigungsfähigkeit eines Außenbereichsvorhabens durch

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 29.81
    ImUrteil vom 26. Mai 1967 - BVerwG 4 C 25.66 - (BVerwGE 27, 137 ) hat er angenommen, daß dies in dem Fall gelten könne, daß sich die Streubebauung als die herkömmliche Siedlungsform darstellt (ebensoUrteil vom 9. Juni 1976 - BVerwG 4 C 42.74 - ; vgl. auchUrteil vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 C 56.79 - ).
  • BVerwG, 26.05.1967 - IV C 25.66

    Im Zusammenhang bebauter Ortsteil und Gemeindegebiet; Gefahr der Entstehung einer

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 29.81
    ImUrteil vom 26. Mai 1967 - BVerwG 4 C 25.66 - (BVerwGE 27, 137 ) hat er angenommen, daß dies in dem Fall gelten könne, daß sich die Streubebauung als die herkömmliche Siedlungsform darstellt (ebensoUrteil vom 9. Juni 1976 - BVerwG 4 C 42.74 - ; vgl. auchUrteil vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 C 56.79 - ).
  • BVerwG, 09.06.1976 - IV C 42.74

    Siedlungsbegriff des § 35 ABs. 3 BBauG; Privilegierung wegen der nachteiligen

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1985 - 4 C 29.81
    ImUrteil vom 26. Mai 1967 - BVerwG 4 C 25.66 - (BVerwGE 27, 137 ) hat er angenommen, daß dies in dem Fall gelten könne, daß sich die Streubebauung als die herkömmliche Siedlungsform darstellt (ebensoUrteil vom 9. Juni 1976 - BVerwG 4 C 42.74 - ; vgl. auchUrteil vom 17. Februar 1984 - BVerwG 4 C 56.79 - ).
  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11

    Hafengebiet; Stellplätze; Parkplatz; Parkhaus; Lagerhalle; Nutzungsänderung;

    In einem solchen Fall erfordern es die öffentlichen Belange, den ersten Ansätzen entgegenzutreten (vgl. Urteil vom 25. Januar 1985 - BVerwG 4 C 29.81 - BRS 44 Nr. 87 S. 208).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.2006 - 5 S 330/06

    Zulässigkeit weiterer Bebauung in einem Bebauungszusammenhang, der aus nur

    Soweit das Verwaltungsgericht darauf hingewiesen hat, das die Darstellung von Flächen für die Landwirtschaft auf das Vorliegen von Außenbereich im Sinne eines Indizes hinweise, hat es an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts angeknüpft, wonach entgegenstehende öffentliche Belange im Sinne von § 35 Abs. 3 BauGB durch Darstellungen des Flächennutzungsplans nicht abgeschwächt würden, diese allenfalls eine Indizwirkung für tatsächliche, die Kraft öffentlicher Belange abschwächende Umstände haben könnten (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.1985 - 4 C 29.81 - NuR 1986, 73; vgl. auch Beschl. v. 04.07.1990 - 4 B 103.90 - NuR 1991, 426).

    Insoweit beeinträchtigt das Vorhaben öffentliche Belange; denn es würde den Bebauungszusammenhang Richtung Seeufer erweitern und so eine schrittweise Ausdehnung der rückwärtigen Umgebungsbebauung Richtung Seeufer in den Außenbereich hinein ermöglichen können (§ 35 Abs. 2 und 3 Satz 1 Nr. 7 BauGB; vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.1985 - 4 C 29.81 - NVwZ 1985, 747; Senatsbeschl. v. 20.04.2005 - 5 S 44/05 - Dürr, in: Brügelmann, BauGB, § 35 BauGB Nr. 99 m.w.N.).

  • BVerwG, 19.01.2022 - 4 B 22.21

    Für die Zulässigkeit eines sonstigen Vorhabens sprechende Darstellungen des

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass ein Wohnhaus, das in landwirtschaftlich genutzter Dorfrandlage des Außenbereichs errichtet werden soll, in der Regel die natürliche Eigenart der Landschaft im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB beeinträchtigt (BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1985 - 4 C 29.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 223 Leitsatz 1 und S. 120).

    Vorhandene öffentliche Belange werden in ihrer Bedeutung für die Zulässigkeit nicht durch eine Übereinstimmung des beabsichtigten Vorhabens mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans entkräftet (BVerwG, Urteile vom 10. Mai 1968 - 4 C 18.66 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 17 S. 35, vom 25. Januar 1985 - 4 C 29.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 223 S. 122 und vom 10. August 1990 - 4 C 3.90 - juris Rn. 29 sowie Beschluss vom 4. Juli 1990 - 4 B 103.90 - NVwZ 1990, 962).

    Die Beschwerde entnimmt den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Mai 1968 - 4 C 18.66 - (Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 17) und vom 25. Januar 1985 - 4 C 29.81 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 223) sowie dem Beschluss vom 4. Juli 1990 - 4 B 103.90 - (NVwZ 1990, 962) den Rechtssatz, dass Darstellungen eines Flächennutzungsplans bei der Prüfung öffentlicher Belange von Bedeutung sein können.

    Auch nach den von der Beschwerde angeführten Entscheidungen wird eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange durch Festsetzungen eines Flächennutzungsplans nicht ausgeräumt (BVerwG, Urteile vom 10. Mai 1968 - 4 C 18.66 - Buchholz 406.11 § 19 BBauG Nr. 17 S. 35 und vom 25. Januar 1985 - 4 C 29.81 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 223 S. 122 sowie Beschluss vom 4. Juli 1990 - 4 B 103.90 - NVwZ 1990, 962).

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