Weitere Entscheidung unten: OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.1984

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 20.06.1984 - 10 TH 1560/84   

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VGH Hessen, 20.06.1984 - 10 TH 1560/84 (https://dejure.org/1984,1671)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.06.1984 - 10 TH 1560/84 (https://dejure.org/1984,1671)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. Juni 1984 - 10 TH 1560/84 (https://dejure.org/1984,1671)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Justiz Hessen (Leitsatz)

    § 146 VwGO, § 166 VwGO, § 114 ZPO, § 127 Abs 2 ZPO, § 32 AsylVfG
    Beschwerde gegen die Versagung von Prozeßkostenhilfe in Asylrechtsstreitigkeiten; beachtlicher Asylfolgeantrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 778 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Hessen, 09.03.1982 - X TE 1/82
    Auszug aus VGH Hessen, 20.06.1984 - 10 TH 1560/84
    Im allgemeinen wird das Berufungsgericht über die notwendige Sachkenntnis aufgrund der Bearbeitung anderer Verfahren bereits verfügen, und im übrigen wird einer Rechtsverfolgung die hinreichende Erfolgsaussicht nicht abgesprochen werden können, wenn sie schwierige tatsächliche oder rechtliche Fragen aufwirft, die letztlich nur im Hauptsacheverfahren mit Hilfe einer Beweisaufnahme geklärt werden können (vgl. dazu allgemein Beschluß des Senats vom 9. März 1982 - X TE 1/82 - [EZAR 613 Nr. 9]).

    Der Senat hat deshalb in ständiger Rechtsprechung die Zulässigkeit von Beschwerden gegen die beantragte Prozeßkostenhilfe versagende Beschlüsse der Verwaltungsgerichte bejaht (vgl. etwa Beschlüsse vom 14. September 1981 - X TE 502/81 -, vom 9. März 1982 - X TE 1/82 - [EZAR 613 Nr. 9], vom 3. September 1982 - X TE 11/82 - und vom 26. Juli 1983 - 10 TE 413/83 -).

  • VGH Hessen, 03.09.1982 - X TE 11/82
    Auszug aus VGH Hessen, 20.06.1984 - 10 TH 1560/84
    Der Senat hat deshalb in ständiger Rechtsprechung die Zulässigkeit von Beschwerden gegen die beantragte Prozeßkostenhilfe versagende Beschlüsse der Verwaltungsgerichte bejaht (vgl. etwa Beschlüsse vom 14. September 1981 - X TE 502/81 -, vom 9. März 1982 - X TE 1/82 - [EZAR 613 Nr. 9], vom 3. September 1982 - X TE 11/82 - und vom 26. Juli 1983 - 10 TE 413/83 -).
  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 485/80

    Sozialplan

    Auszug aus VGH Hessen, 20.06.1984 - 10 TH 1560/84
    Schließlich kann auch nicht der Ansicht des 19. Senats des OVG Nordrhein-Westfalen (a.a.O., S. 4) beigepflichtet werden, es bestehe insoweit eine gesetzliche Lücke und diese müsse im Wege einer teleologischen Reduktion kraft Richterrechts geschlossen werden (zu den Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung vgl. BVerfG, NJW 1984, 475 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus VGH Hessen, 20.06.1984 - 10 TH 1560/84
    Diese gesetzgeberische Intention rechtfertigt insbesondere auch die Vorschriften des § 32 Abs. 6 AsylVfG (vgl. dazu BVerfG, EZAR 630 Nr. 3 = NVwZ 1983, 402 und EZAR 630 Nr. 4 = NJW 1983, 2929) und des § 11 AsylVfG (BVerfG, Beschluß vom 2. Mai 1984 - 2 BvR 1413.83 -), weil deren Ausgestaltung die Effektivität des gerichtlichen Rechtsschutzes für Asylbewerber und vor allem die Richtigkeit der zu erwartenden Entscheidung prinzipiell nicht in Frage stellen.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.1983 - A 12 S 790/83

    Asylrechtsstreitigkeiten - Ausschluß sachlicher Überprüfung im

    Auszug aus VGH Hessen, 20.06.1984 - 10 TH 1560/84
    Obwohl in Streitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz der Zugang zu der Berufungsinstanz nur beschränkt eröffnet ist, ist in diesen Verfahren die Beschwerde gegen die Versagung von Prozeßkostenhilfe für das Klageverfahren ;weder ausgeschlossen noch hinsichtlich der Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts eingeschränkt (ebenso: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 11. März 1983 - 17 B 20 X 106/82 - OVG Saarlouis, Beschluß vom 12. März 1984 - 3 W 2/84 - a.A.: VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 12. Oktober 1983 - A 12 S 790/83--; OVG Bremen, Beschluß vom 5. August 1983 -2 B 75/83 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 6. April 1983 - 19 B 20074/82 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.1984 - A 13 S 1066/83

    Abgrenzung Asylantrag - Folgeantrag; Beachtlichkeitsprüfung der Ausländerbehörde

    Auszug aus VGH Hessen, 20.06.1984 - 10 TH 1560/84
    Dennoch kann der Beurteilung in dem angefochtenen Beschluß im Ergebnis zugestimmt werden, wobei jedoch zu beachten ist, daß es im Rahmen des § 14 Abs. 1 AsylVfG gerade wegen der grundsätzlichen Kompetenztrennung zwischen Bundesamt und Ausländerbehörden nicht auf eine exakte Feststellung der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 VwVfG ankommt (zur allgemeinen Auslegung der Vorschriften des §,51 Abs. 1 VwVfG vgl. BVerwG, NJW 1982., 2204), sondern grundsätzlich nur darauf, ob sie schlüssig vorgetragen sind (ähnlich: VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 23. Januar 1984 - A 13 S 1066/83 - OVG Bremen, NVwZ 1984, 58; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 9. Januar 1984 - 19 B 21222/83 - OVG Saarlouis, Beschluß vom 28. Oktober 1983 - 3 W 1813/83 - und Beschluß vom 5. Dezember 1983 - 3 V 1834/83 -).
  • VGH Hessen, 27.12.1982 - X TE 29/82
    Auszug aus VGH Hessen, 20.06.1984 - 10 TH 1560/84
    Sie sind damit aber nicht etwa als Tatsachengerichte zweiter Instanz von der Rechtsprechung ausgenommen, sondern sollen im Gegenteil durch die Befreiung von Bagatellfällen und Routinearbeit in die Lage versetzt werden, in schwierigen asylrechtlichen Fragen zur Vereinheitlichung und Fortbildung des Rechts beizutragen, eine Aufgabe, die gerade wegen der Auslandsbezogenenheit asylrechtlicher Sachverhalte, wegen der besonderen Bedeutung grundsätzlicher Tatfragen insbesondere bei Gruppenverfolgungen und wegen der durch den Einsatz von Einzelrichtern sonst drohenden Rechtszersplitterung in einem der Rechtseinheit besonders bedürftigen Bereich schwer wiegt und nach Auffassung des Senats in jeder Beziehung verantwortungsvoll wahrgenommen werden muß (vgl. dazu auch die Beschlüsse des Senats zur Frage der grundsätzlichen Bedeutung von Tatfragen im Sinne des § 32 Abs. 2 Nr. 1 AsylVfG vom 24. Februar 1984 - X TE 62/82 - und vom 27. Dezember 1982 - X TE 29/82 - [EZAR 633 Nr. 4]).
  • OVG Bremen, 28.07.1983 - 2 B 69/83

    Rechtzeitiger Vortrag von Tatsachen zur Ermöglichung einer Berücksichtigung in

    Auszug aus VGH Hessen, 20.06.1984 - 10 TH 1560/84
    Dennoch kann der Beurteilung in dem angefochtenen Beschluß im Ergebnis zugestimmt werden, wobei jedoch zu beachten ist, daß es im Rahmen des § 14 Abs. 1 AsylVfG gerade wegen der grundsätzlichen Kompetenztrennung zwischen Bundesamt und Ausländerbehörden nicht auf eine exakte Feststellung der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 VwVfG ankommt (zur allgemeinen Auslegung der Vorschriften des §,51 Abs. 1 VwVfG vgl. BVerwG, NJW 1982., 2204), sondern grundsätzlich nur darauf, ob sie schlüssig vorgetragen sind (ähnlich: VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 23. Januar 1984 - A 13 S 1066/83 - OVG Bremen, NVwZ 1984, 58; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 9. Januar 1984 - 19 B 21222/83 - OVG Saarlouis, Beschluß vom 28. Oktober 1983 - 3 W 1813/83 - und Beschluß vom 5. Dezember 1983 - 3 V 1834/83 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.1984 - 19 B 21222/83
    Auszug aus VGH Hessen, 20.06.1984 - 10 TH 1560/84
    Dennoch kann der Beurteilung in dem angefochtenen Beschluß im Ergebnis zugestimmt werden, wobei jedoch zu beachten ist, daß es im Rahmen des § 14 Abs. 1 AsylVfG gerade wegen der grundsätzlichen Kompetenztrennung zwischen Bundesamt und Ausländerbehörden nicht auf eine exakte Feststellung der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 VwVfG ankommt (zur allgemeinen Auslegung der Vorschriften des §,51 Abs. 1 VwVfG vgl. BVerwG, NJW 1982., 2204), sondern grundsätzlich nur darauf, ob sie schlüssig vorgetragen sind (ähnlich: VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 23. Januar 1984 - A 13 S 1066/83 - OVG Bremen, NVwZ 1984, 58; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 9. Januar 1984 - 19 B 21222/83 - OVG Saarlouis, Beschluß vom 28. Oktober 1983 - 3 W 1813/83 - und Beschluß vom 5. Dezember 1983 - 3 V 1834/83 -).
  • OVG Bremen, 05.08.1983 - 2 B 75/83

    Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe in einem Asylverfahren; Möglichkeit

    Auszug aus VGH Hessen, 20.06.1984 - 10 TH 1560/84
    Obwohl in Streitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz der Zugang zu der Berufungsinstanz nur beschränkt eröffnet ist, ist in diesen Verfahren die Beschwerde gegen die Versagung von Prozeßkostenhilfe für das Klageverfahren ;weder ausgeschlossen noch hinsichtlich der Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts eingeschränkt (ebenso: OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 11. März 1983 - 17 B 20 X 106/82 - OVG Saarlouis, Beschluß vom 12. März 1984 - 3 W 2/84 - a.A.: VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 12. Oktober 1983 - A 12 S 790/83--; OVG Bremen, Beschluß vom 5. August 1983 -2 B 75/83 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß vom 6. April 1983 - 19 B 20074/82 -).
  • OVG Saarland, 12.03.1984 - 3 W 2/84
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.1983 - 19 B 20074/82
  • VGH Hessen, 24.02.1984 - X TE 62/82
  • OVG Saarland, 28.10.1983 - 3 W 1813/83
  • VGH Hessen, 28.08.1984 - 10 TH 2032/84

    Asylverfahren: Behördenzuständigkeit, Anhörung des Asylbewerbers, Beachtlichkeit

    des Senats vom 13. August 1984 - 10 TH 2043/84 -, vom 20. Juni 1984 - 10 TH 1560/84 -, vom 29. November 1983 - 10 TH 435/83 - [EZAR 224 Nr. 6] und vom 1. November 1983 - 10 TH 340/83 - anders sind auch die Ausführungen des Senats in dem Beschluß vom 5. September 1983 - 10 TH 441/83 - [EZAR 224 Nr. 5]= InfAuslR 1983, 330] nicht zu verstehen), vor dessen Erlaß der Betroffene nach allgemeinem Verwaltungsverfahrensrecht grundsätzlich anzuhören ist (vgl. § 28 Abs. 1 VwVfG).

    Dabei kommt es für die Beachtlichkeit eines Folgeantrags nur darauf an, ob die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 VwVfG schlüssig vorgetragen sind (Beschl. des Senats vom 17. Juli 1984 - 10 TH 1532/84 - und vom 20. Juni 1984 - 10 TH 1560/84 -).

  • VGH Hessen, 29.06.1990 - 10 UE 992/87

    Entscheidung eines Asylverfahrens durch Gerichtsbescheid - Überprüfung der

    Dementsprechend hat der erkennende Senat in einem anderen Fall -- wenn auch bei summarischer Prüfung -- eine Klage mit dem vom Kläger verfolgten Ziel einer Verpflichtung des Beklagten zur Weiterleitung eines von ihm gestellten Asylantrags für zulässig erachtet, mithin in der Versagung der Weiterleitung richtigerweise einen Verwaltungsakt erblickt (vgl. Hess. VGH, Beschluß vom 20. Juni 1984 -- 10 TH 1560/84 --, EZAR 613 Nr. 13 = InfAuslR 1984, 253).
  • VGH Hessen, 12.10.1987 - 12 TH 1528/87

    Gerichtliche Überprüfung einer Abschiebungsandrohung nach unbeachtlichem

    In diesem Sinne sind auch die Entscheidungen des 10. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zu verstehen, es genüge grundsätzlich der schlüssige Vortrag der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 VwVfG (vgl. etwa Beschluß vom 20. Juni 1984 - 10 TH 1560/84 -, EZAR 613 Nr. 13 = InfAuslR 1984, 253).
  • VGH Hessen, 07.07.1987 - 10 TH 1222/87

    Verfassungsmäßigkeit der Anwendung des VwVfG § 51 Abs 3 iVm AsylVfG § 14 Abs 1

    Da bei der gerichtlichen Überprüfung einer Abschiebungsandrohung nach § 14 Abs. 2 AsylVfG i.V.m. § 10 Abs. Z AsylVfG im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ebenso wie bei einer Abschiebungsandrohung nach Ablehnung eines Asylantrages als offensichtlich unbegründet auf den Sach- und Streitstand im Zeitpunkt der letzten gerichtlichen Entscheidung abzustellen ist und es für die Beachtlichkeit eines Folgeantrages nur darauf ankommt, daß die formellen Antragserfordernisse des § 51 Abs. 2 und 3 erfüllt und die Voraussetzungen für das Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 Abs. 1 Ziff. 1 VwVfG schlüssig vorgetragen sind (vgl. dazu Hess. VGH, Beschluß vom 20. Juni 1984 - 10 TH 1560/84 -, EZAR 613 Nr. 13 = InfAuslR 1984, 253; Hess. VGH, Beschluß vom 28. August 1984 - 10 TH 2032/84 -, EZAR 224 Nr. 8), erweist sich die angegriffene Abschiebungsandrohung auch deswegen als offensichtlich rechtmäßig, weil der Antragsteller Gründe, aus denen sich eine Änderung der Sach- und Rechtslage zu seinen Gunsten ergeben könnte (§ 51 Abs. 1 Ziff. 1 VwVfG), nicht schlüssig vorgetragen hat.
  • VGH Hessen, 16.05.1986 - 10 TH 489/86
    Schließlich teilt der Senat auch nicht die Auffassung des Verwaltungsgerichts, der Antragsteller habe im Hinblick auf §§ 14 Abs. 1 AsylVfG, 51 Abs. 3 VwVfG nicht schlüssig dargetan, wann sich seiner Ansicht nach die Sachlage entscheidungsrelevant verändert habe (vgl. zum Erfordernis der Schlüssigkeit in diesem Zusammenhang Hess. VGH, Beschl. vom 20. Juni 1984 - 10 TH 1560/84 -, InfAuslR 1984, 253).
  • VGH Baden-Württemberg, 31.10.1985 - A 13 S 460/84

    Prüfungsmaßstab bei Prozeßkostenhilfebeschwerden in Asylsachen; Rechtzeitige

    Die im Asylverfahrensgesetz § 32 getroffenen Regelungen über die Einschränkung der Berufung gegen asylrechtliche Urteile des Verwaltungsgerichts schließen die Pflicht des Oberverwaltungsgerichts (Verwaltungsgerichtshofs) nicht aus, in einem gemäß Verwaltungsgerichtsordnung § 147 Abs. 1, Verwaltungsgerichtsordnung § 166 in Verbindung mit Zivilprozeßordnung § 127 Abs. 2 S 2 zulässigen Beschwerdeverfahren im Rahmen der Zivilprozeßordnung § 114 Abs. 1 S 1 auch die Erfolgsaussichten der auf die asylrechtliche Anerkennung gerichteten Klage zu prüfen (Anschluß VGH Kassel, Beschluß vom 1984-06-20, 10 TH 1560/84, InfAuslR 1984, 253 und unter Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats unter anderem im Beschluß vom 1983-12-30, 13 S 1092/83).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.1984 - 2 A 2133/83   

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https://dejure.org/1984,3323
OVG Nordrhein-Westfalen, 08.08.1984 - 2 A 2133/83 (https://dejure.org/1984,3323)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.08.1984 - 2 A 2133/83 (https://dejure.org/1984,3323)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. August 1984 - 2 A 2133/83 (https://dejure.org/1984,3323)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 778
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.04.2006 - 4 K 89/06

    Abwälzung von Abwasserabgaben

    Wesentlich ist die Sachherrschaft, die nur in der Regel, nicht aber generell mit dem Eigentum zusammenfällt (so Köhler/Meyer, AbwAG 2. A., § 9 Rdnr. 14 m.w.N.; Nisipeanu, Abwasserabgabenrecht, S. 37; OVG LSA, Beschl. v. 1. Februar 2001 - B 3 S 342/99 - in diesem Sinne auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 8. August 1984 - 2 A 2133/83 -, NVwZ 1985, 778).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.02.2006 - 4 L 28/06

    Abwasserabgabe

    Wesentlich ist die Sachherrschaft, die - wie auch der Beklagte erkannt hat -, nur "in der Regel", nicht aber generell mit dem Eigentum zusammenfällt (so Köhler/Meyer, Kommentar zum Abwasserabgabengesetz, 2. Aufl., § 9 RdNr. 14 m. w. N.; Nisipeanu, Abwasserabgabenrecht, S. 37; OVG LSA, Beschl. v. 1. Februar 2001 - B 3 S 342/99 - in diesem Sinne auch OVG NW, Urt. v. 8. August 1984 - 2 A 2133/83 -, NVwZ 1985, 778).
  • OVG Sachsen, 24.05.2023 - 5 A 270/20

    Abwasserabgabe; Kleineinleitungen; Teilortskanalisation

    Der Kommentar von Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp/Dahme (AbwAG, 57. EL August 2022, § 8 Rn. 8) geht unter Rückgriff auf das Urteil des OVG NRW vom 8. August 1984 - 2 A 2133/83 -, das eine mit dem vorliegenden Fall vergleichbare Sachverhaltskonstellation betrifft, davon aus, dass ein Grundstückseigentümer, der geklärte oder ungeklärte Abwässer über eine gemeindliche Kanalisation in ein Gewässer einleitet, nicht Kleineinleiter ist, selbst wenn die Summe der Abwassermengen der Angeschlossenen sich noch in den Grenzen einer Kleineinleitung hält; in diesem letzteren Fall wäre vielmehr die Gemeinde der Kleineinleiter.
  • OVG Sachsen, 24.05.2023 - 5 A 419/22

    Abwasserabgabe; Kleineinleitungen; Teilortskanalisation

    Der Kommentar von Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp/Dahme (AbwAG, 57. EL August 2022, § 8 Rn. 8) geht unter Rückgriff auf das Urteil des OVG NRW vom 8. August 1984 - 2 A 2133/83 - davon aus, dass ein Grundstückseigentümer, der geklärte oder ungeklärte Abwässer über eine gemeindliche Kanalisation in ein Gewässer einleitet, nicht Kleineinleiter ist, selbst wenn die Summe der Abwassermengen der Angeschlossenen sich noch in den Grenzen einer Kleineinleitung hält; in diesem letzteren Fall wäre vielmehr die Gemeinde der Kleineinleiter.
  • VG Weimar, 14.08.1998 - 3 E 1193/98

    Abgabenrecht; Abgabenrecht; Abwasserabgabe

    Dementsprechend ist "Einleiter" allein derjenige, der die Sachherrschaft über die Anlage besitzt, aus der das Abwasser dem Gewässer zugeführt wird (sog. Direkteinleiter), nicht jedoch der, der das Abwasser über die Kanalisation oder die Anlage eines anderen abgeleitet hat (sog. Indirekteinleiter; vgl. im einzelnen OVG NW, Urteil vom 30.11.1987 - 2 A 1088/85 -, DÖV 1988, 518 [519]; Urteil vom 8.8.1984 - 2 A 2133/83 -, NVwZ 1985, 778; VGH BW, Urteil vom 7.2.1986 - 14 S 2948/84 -, NVwZ 1986, 659; Nisipeanu, Abwasserabgabenrecht, 1997, S. 36 f., 96).
  • VG Weimar, 22.07.1998 - 3 E 1197/98

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebühren;

    Dementsprechend ist "Einleiter" allein derjenige, der die Sachherrschaft über die Anlage besitzt, aus der das Abwasser dem Gewässer zugeführt wird (sog. Direkteinleiter), nicht jedoch der, der das Abwasser über die Kanalisation oder die Anlage eines anderen abgeleitet hat (sog. Indirekteinleiter; vgl. im einzelnen OVG NW, Urteil vom 30.11.1997 - 2 A 1088/85 -, DÖV 1988, 518 [519]; Urteil vom 8.8.1984 - 2 A 2133/83 -, NVwZ 1985, 778; VGH BW, Urteil vom 7.2.1986 - 14 S 2948/84 -, NVwZ 1986, 659; Nisipeanu, Abwasserabgabenrecht, 1997, S. 36 f., 96).
  • VG Weimar, 29.10.1998 - 3 E 1880/98

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebühr;

    Dementsprechend ist "Einleiter" allein derjenige, der die Sachherrschaft über die Anlage besitzt, aus der das Abwasser dem Gewässer zugeführt wird (sog. Direkteinleiter), nicht jedoch der, der das Abwasser über die Kanalisation oder die Anlage eines anderen abgeleitet hat (sog. Indirekteinleiter; vgl. im einzelnen OVG NW, Urteil vom 30.11.1997 - 2 A 1088/85 -, DÖV 1988, 518 [519]; Urteil vom 8.8.1984 - 2 A 2133/83 -, NVwZ 1985, 778; VGH BW, Urteil vom 7.2.1986 - 14 S 2948/84 -, NVwZ 1986, 659; Nisipeanu, Abwasserabgabenrecht, 1997, S. 36 f., 96).
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