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   BVerfG, 30.03.1984 - 2 BvR 1994/83   

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BVerfG, 30.03.1984 - 2 BvR 1994/83 (https://dejure.org/1984,2466)
BVerfG, Entscheidung vom 30.03.1984 - 2 BvR 1994/83 (https://dejure.org/1984,2466)
BVerfG, Entscheidung vom 30. März 1984 - 2 BvR 1994/83 (https://dejure.org/1984,2466)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Dienstvergehen - Kirchliche Disziplinarmaßnahme gegen Kirchenbeamte im Schuldienst

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kirchenbeamter - Dienstvergehen - Diözesan-Disziplinargericht - Innerkirchliche Maßnahme - Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 788 (Ls.)
  • NVwZ 1985, 105
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 07.11.1967 - 2 BvL 14/67

    Verfassungskonforme Auslegung des § 28 Abs. 1 WDO

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1984 - 2 BvR 1994/83
    Aus Art. 92 GG folgt nichts anderes; zum Begriff der Rechtsprechung im Sinne dieser Verfassungsvorschrift ist nicht einmal die Disziplinargerichtsbarkeit des Staates zu rechnen (vgl. BVerfGE 22, 311 [317]; Herzog, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 92 Rdnr. 159).
  • BVerwG, 25.10.1968 - VI C 1.65

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1984 - 2 BvR 1994/83
    Das ergibt sich schon daraus, daß die Frage der Rechtswegeröffnung insoweit noch nicht als durch die Fachgerichte grundsätzlich und abschließend geklärt erachtet werden kann (vgl. BVerwGE 28, 345 [348]; 30, 326 [327]; BVerwG, NJW 1983, S. 2580 [2582]; siehe auch BGHZ 22, 383 [387]; 46, 96; OVG Münster, NJW 1978, S. 2111 [2113]) und die Vorschriften des Beamtenrechtsrahmengesetzes (BRRG) über den Rechtsweg zu den staatlichen Verwaltungsgerichten in § 30 KirchenschulG ausdrücklich für anwendbar erklärt worden sind (siehe §§ 135, 126, 127 BRRG); es kann hier auf sich beruhen, ob und gegebenenfalls inwieweit die durch § 30 KirchenschulG eröffnete Möglichkeit durch die kirchliche Disziplinarordnung (siehe § 52 Abs. 3) wieder eingeschränkt wird.
  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 21.78

    Evangelischer Geistlicher - Statusklage - Rechtsweg - Vermögensansprüche gegen

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1984 - 2 BvR 1994/83
    Das ergibt sich schon daraus, daß die Frage der Rechtswegeröffnung insoweit noch nicht als durch die Fachgerichte grundsätzlich und abschließend geklärt erachtet werden kann (vgl. BVerwGE 28, 345 [348]; 30, 326 [327]; BVerwG, NJW 1983, S. 2580 [2582]; siehe auch BGHZ 22, 383 [387]; 46, 96; OVG Münster, NJW 1978, S. 2111 [2113]) und die Vorschriften des Beamtenrechtsrahmengesetzes (BRRG) über den Rechtsweg zu den staatlichen Verwaltungsgerichten in § 30 KirchenschulG ausdrücklich für anwendbar erklärt worden sind (siehe §§ 135, 126, 127 BRRG); es kann hier auf sich beruhen, ob und gegebenenfalls inwieweit die durch § 30 KirchenschulG eröffnete Möglichkeit durch die kirchliche Disziplinarordnung (siehe § 52 Abs. 3) wieder eingeschränkt wird.
  • BVerwG, 15.12.1967 - VI C 68.67

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1984 - 2 BvR 1994/83
    Das ergibt sich schon daraus, daß die Frage der Rechtswegeröffnung insoweit noch nicht als durch die Fachgerichte grundsätzlich und abschließend geklärt erachtet werden kann (vgl. BVerwGE 28, 345 [348]; 30, 326 [327]; BVerwG, NJW 1983, S. 2580 [2582]; siehe auch BGHZ 22, 383 [387]; 46, 96; OVG Münster, NJW 1978, S. 2111 [2113]) und die Vorschriften des Beamtenrechtsrahmengesetzes (BRRG) über den Rechtsweg zu den staatlichen Verwaltungsgerichten in § 30 KirchenschulG ausdrücklich für anwendbar erklärt worden sind (siehe §§ 135, 126, 127 BRRG); es kann hier auf sich beruhen, ob und gegebenenfalls inwieweit die durch § 30 KirchenschulG eröffnete Möglichkeit durch die kirchliche Disziplinarordnung (siehe § 52 Abs. 3) wieder eingeschränkt wird.
  • BGH, 19.09.1966 - III ZR 199/64

    Zuständigkeit für vermögensrechtliche Ansprüche von Pfarrern

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1984 - 2 BvR 1994/83
    Das ergibt sich schon daraus, daß die Frage der Rechtswegeröffnung insoweit noch nicht als durch die Fachgerichte grundsätzlich und abschließend geklärt erachtet werden kann (vgl. BVerwGE 28, 345 [348]; 30, 326 [327]; BVerwG, NJW 1983, S. 2580 [2582]; siehe auch BGHZ 22, 383 [387]; 46, 96; OVG Münster, NJW 1978, S. 2111 [2113]) und die Vorschriften des Beamtenrechtsrahmengesetzes (BRRG) über den Rechtsweg zu den staatlichen Verwaltungsgerichten in § 30 KirchenschulG ausdrücklich für anwendbar erklärt worden sind (siehe §§ 135, 126, 127 BRRG); es kann hier auf sich beruhen, ob und gegebenenfalls inwieweit die durch § 30 KirchenschulG eröffnete Möglichkeit durch die kirchliche Disziplinarordnung (siehe § 52 Abs. 3) wieder eingeschränkt wird.
  • BGH, 17.12.1956 - III ZR 89/55

    Amtshaftung für Kirchenbeamte

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1984 - 2 BvR 1994/83
    Das ergibt sich schon daraus, daß die Frage der Rechtswegeröffnung insoweit noch nicht als durch die Fachgerichte grundsätzlich und abschließend geklärt erachtet werden kann (vgl. BVerwGE 28, 345 [348]; 30, 326 [327]; BVerwG, NJW 1983, S. 2580 [2582]; siehe auch BGHZ 22, 383 [387]; 46, 96; OVG Münster, NJW 1978, S. 2111 [2113]) und die Vorschriften des Beamtenrechtsrahmengesetzes (BRRG) über den Rechtsweg zu den staatlichen Verwaltungsgerichten in § 30 KirchenschulG ausdrücklich für anwendbar erklärt worden sind (siehe §§ 135, 126, 127 BRRG); es kann hier auf sich beruhen, ob und gegebenenfalls inwieweit die durch § 30 KirchenschulG eröffnete Möglichkeit durch die kirchliche Disziplinarordnung (siehe § 52 Abs. 3) wieder eingeschränkt wird.
  • BVerfG, 17.02.1965 - 1 BvR 732/64

    Teilung einer Kirchengemeinde

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1984 - 2 BvR 1994/83
    Ihrer Natur nach ist eine kirchliche Disziplinarmaßnahme nicht Sache des Staates; sie berührt seinen Zuständigkeitsbereich nicht, ist vielmehr dem Bereich des Selbstverwaltungs- und Selbstbestimmungsrecht der Kirche zuzurechnen (Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 WRV; vgl. BVerfGE 18, 385 [386 f.]; 42, 312 [334 f.]; BVerfG [Vorprüfungsausschuß], NJW 1980, S. 1041 Nrn. 1 und 2; ZevKR 1981, S. 382; NJW 1983, S. 2569 Nrn. 1 und 2).
  • BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75

    Inkompatibilität/Kirchliches Amt

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1984 - 2 BvR 1994/83
    Ihrer Natur nach ist eine kirchliche Disziplinarmaßnahme nicht Sache des Staates; sie berührt seinen Zuständigkeitsbereich nicht, ist vielmehr dem Bereich des Selbstverwaltungs- und Selbstbestimmungsrecht der Kirche zuzurechnen (Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 WRV; vgl. BVerfGE 18, 385 [386 f.]; 42, 312 [334 f.]; BVerfG [Vorprüfungsausschuß], NJW 1980, S. 1041 Nrn. 1 und 2; ZevKR 1981, S. 382; NJW 1983, S. 2569 Nrn. 1 und 2).
  • BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvR 208/76

    Konfessionelle Krankenhäuser

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1984 - 2 BvR 1994/83
    Die Religionsausübung umfaßt nicht nur den Glauben und den Gottesdienst, sondern auch das Wirken der Kirche in der Welt, wie es ihrer Aufgabe entspricht (BVerfGE 53, 366 [392/393]).
  • OVG Hamburg, 21.04.1989 - Bf III 39/89

    Anspruch auf Errichtung eines Grabmals; Friedhof; Rechtsweg;

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  • OVG Schleswig-Holstein, 16.07.1992 - 3 L 414/91

    Kirchliche Gerichtsbarkeit; Versorgungsrechtlicher Anspruch; Dienstrechtliche

    Ihrer Natur nach ist die Entscheidung über die Gültigkeit einer kirchlichen Personalmaßnahme nicht Sache des Staates; sie berührt seinen Zuständigkeitsbereich nicht, ist vielmehr dem Bereich des Selbstverwaltungs- und Selbstbestimmungsrechts der Kirche im Sinne von Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV zuzurechnen, (vgl. BVerfG, Beschluß vorn 30.03.1984 - 2 BvR 1994/83 -, NVwZ 1985, 105 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 11.11.1998 - 24 DH 2230/98

    Kein Verwaltungsrechtsweg bei Disziplinarmaßnahmen gegen Kirchenbeamte

    Zu den rein innerkirchlichen Angelegenheiten im vorbezeichneten Sinne gehört nach einhelliger Rechtsprechung, der sich der Disziplinarhof anschließt, auch das kirchliche Disziplinarrecht betreffend Mitarbeiter in öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen, jedenfalls soweit es um die Feststellung eines Dienstvergehens und dessen disziplinare Ahndung geht; denn zumindest insoweit wurzelt das kirchliche Disziplinarrecht als Teil des kirchlichen Amtsrechts im geistlichen Wesen der Kirche und bildet einen Kernpunkt ihres Selbstbestimmungsrechts (BVerfG, Be. v. 30.03.1984 - 2 BvR 1994/83 - NVwZ 1985, 105, u. v. 30.10.1984 - 2 BvR 1318/84 -NVwZ 1989, 452; OVG Lüneburg, U. v. 16.01.1991 - 13 A 108/88 - NVwZ 1991, 796).
  • OVG Niedersachsen, 16.01.1991 - 13 A 108/88

    Kirchenrecht und staatlicher Rechtsweg; nicht gegeben bei vermögensrechtlichen

    Bezüglich innerer kirchlicher Angelegenheiten - wie der vorliegenden - haben die Kirchen im Rahmen ihres Selbstbestimmungsrechts nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG und des BVerwG (vgl. zuletzt BVerwGE 66, 241 [247 ff.] = NJW 1983, 2580; BVerwG, NJW 1983, 2582; BVerfG, NJW 1983, 2569; BVerfG, NVwZ 1985, 105; zu abw. Lösungsansätzen im Schrifttum vgl. z. B. die zusammenfassenden Darstellungen von H. Weber, NJW 1989, 2217 ff., und Steiner, NVwZ 1989, 410 ff. ) grundsätzlich auch die Befugnis zur autonomen Regelung der Rechtsprechungskompetenzen.
  • VG Göttingen, 14.01.1999 - 3 A 3487/97

    Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs für eine Klage über eine Auszahlung eines

    Es bedarf keiner Entscheidung der Streitfrage, ob § 135 S. 2 BRRG die staatliche Kompetenz zur Judikatur voraussetzt und lediglich eine Wahl des Verwaltungsrechtswegs statt des ordentlichen Rechtswegs ermöglicht (so etwa v. Mangoldt-Klein-v. Campenhausen, GG, 3. Aufl. 1991, Art. 140 Rn.228; Kästner, Staatliche Justizhoheit und religiöse Freiheit, 1991, S. 155 jeweils m.w.N.) oder ob staatliche Gerichte innerkirchliche Angelegenheiten nur aufgrund einer kirchlichen Rechtswegzuweisung auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen dürfen (so BVerwG, Urt. v. 25.11.1982 - 2 C 21/78 -, NJW 1983, 2580 = BVerwGE 66, 241 [247 ff.]; BVerwG, Urt. v. 25.11.1982 - 2 C 38/81 -, NJW 1983, 2582; BVerfG, Beschl. v. 05.07.1983 - 2 BvR 514/83 -, NJW 1983, 2569; Beschl. v. 01.06.1983 - 2 BvR 453/83 -, NJW 1983, 2569; Beschl. v. 30.03.1984 - 2 BvR 1994/83 -, NVwZ 1985, 105; OVG Lüneburg, Urt. v. 16.01.1991 - 13 A 108/88 -, NVwZ 1991, 796 [797]).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 12.09.1984 - 2 BvR 977/84   

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BVerfG, 12.09.1984 - 2 BvR 977/84 (https://dejure.org/1984,2371)
BVerfG, Entscheidung vom 12.09.1984 - 2 BvR 977/84 (https://dejure.org/1984,2371)
BVerfG, Entscheidung vom 12. September 1984 - 2 BvR 977/84 (https://dejure.org/1984,2371)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ausweisung eines Ausländers - Weiterer Aufenthalt im Bundesgebiet - Individualbeschwerde - Entscheidung - Europäische Kommission für Menschenrechte

  • hjil.de PDF, S. 40 (Kurzinformation)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Effektivität des Rechtsschutzes und Aufenthaltsgestattung - Verfahrensrechtliche Einschränkungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1985, 105
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